Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pflegepersonen in der Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese ehrenamtliche Tätigkeit, die häufig im familiären Bereich stattfindet, ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die betroffenen Pflegeperso...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 2.1 Hinterbliebenenversorgung von Kindern

Hat ein Kind zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits das 27. Lebensjahr vollendet (Höchstaltersgrenze für eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung), handelt es sich bei den Leistungen nicht um Versorgungsbezüge.[1] Die Leistung wird in solchen Sachverhalten aufgrund des fehlenden Versorgungszwecks nicht „zur Hinterbliebenenversorgung“ im Sinne des § 229 A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 3 Versicherungsfreiheit

Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2 Versicherungsfreiheit

Liegen die Voraussetzungen für eine Arbeitslosenversicherungsfreiheit vor, gilt dies auch für eine dem Grunde nach arbeitslosenversicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit. Von dieser Versicherungsfreiheit werden Personen erfasst, die die Regelaltersgrenze erreichen, wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar sind, von dem Zeitpun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.2 Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen

Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson ist ein Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen. Dieser Leistungsanspruch kann sich aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung ergeben. Anders als in der Rentenversicherung führt jedoch auch ein alleiniger Pflegeleistungsanspruch nach den Regelungen des SGB XII zur Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / Zusammenfassung

Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese ehrenamtliche Tätigkeit, die häufig im familiären Bereich stattfindet, ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die betroffenen Pflegepersonen können desw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.1 Weitergehende Regelungen

Die Voraussetzungen sind weitgehend mit den Regelungen zur Rentenversicherungspflicht identisch.[1] Dies gilt auch hinsichtlich des Beginns und Endes der Versicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten: Weitergehende Regelungen hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftigen Vorpflichtversicherung der Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.1 Keine Erwerbsmäßigkeit der Pflegeperson

Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI mit mindestens Pflegerad 2, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 4 Übergangszahlungen

Zahlungen, die der Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer im rentennahen Alter für die Zeit zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zahlt („Übergangszahlungen“), sind nicht den Versorgungsbezügen zuzurechnen.[1] Dabei ist nicht relevant, welchen Charakter bzw. welche Funktion die Beteiligten der Leistung zum Zeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.5 Mehrfachversicherung

Die Versicherungspflicht als Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht als Pflegeperson und Beschäftigter Die Pflegeperson pflegt den Pflegebedürftigen A (Pflegegrad 3) montags und dienstags jeweils an 8 Stunden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Besondere Einnahmen

Unabhängig von der zuvor aufgezeigten Rechtslage gelten folgende Einnahmen ebenfalls nicht als Arbeitsentgelt[1]: steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 EUR (wie im Jahr 2021) jährlich (sog. Übungsleiterpauschale) und steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 800 EUR (wie im Jah...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 5.2 Rentenversicherung auf Antrag

Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht durch den Gründungszuschuss nicht. Von bestimmten Fällen der Versicherungspflicht Selbstständiger abgesehen, besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag oder freiwillig zu versichern.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 2 Meldungen in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsträger erfahren aus den Meldungen des Arbeitgebers alle notwendigen Daten zur Durchführung der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer. Dazu wurde ein einheitliches Meldeverfahren geschaffen.[1] Bei der Übermittlung der Meldungen über systemuntersuchte Entgeltabrechnungsprogramme oder Ausfüllhilfen sind Meldefristen[2] zu beachten. Die Meldung ist an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.3 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.4 Zuweisung von Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten

Bei Beamten, die nach § 29 BBG (Bundesbeamte) bzw. § 20 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung zugewiesen werden, erstreckt sich die Rechtsstellung als Beamter (in der Rentenversicherung auch ohne ausdrückliche Gewährleistungserstreckungsentscheidung[1]) auch auf diese Beschäftigungen, sodass sie kranken-, pflege-, renten- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.3 Beurlaubte Beamte bei einem privaten Arbeitgeber

Beurlaubte Beamte sind auch in einer bei einem privaten Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei[1], wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechenden Leistungen zu gewähren,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.1 Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse

Für das Bestehen einer Beschäftigung kommt es wesentlich auf die objektiven tatsächlichen Verhältnisse der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und deren Gesamtwürdigung an. In diese Gesamtwürdigung ist der Schutzzweck der Sozialversicherung einzubeziehen. Das Vorliegen eines Arbeitsvertrags ist nicht Voraussetzung für die Begründung einer Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 5 Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

In allen Bundesländern werden Rechtsreferendare mittlerweile nicht mehr zu Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ernannt. Sie absolvieren ihr Referendariat im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach dem Juristenausbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Während des gesamten Referendariats erhalten sie vom jeweiligen Land als Vergütung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise nur in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Wird daneben eine weitere Beschäftigung – auch eine nicht zum Hauptamt gehörende Beschäftigung beim eigenen Dienstherrn (z. B. nebenamtliche Lehrtätigkeit) – ausgeübt, ist diese renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 4.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Zahlungen an Beamte für die Tätigkeit (Funktion) als Personalrat oder Personalratsvorsitzender, können als Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG und R 3.12 LStR steuerfrei behandelt werden. Erhält ein Beamter für seine Tätigkeit als nicht hauptberufliche Lehrkraft eine Lehrentschädigung, ist diese regelmäßig als Aufwandsentschädigung steuerfrei. Hinweis Steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund

Das ausbildende Land bleibt auch dann alleiniger Arbeitgeber, wenn die Rechtsreferendare über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings gilt dies nur, sofern die zusätzliche Vergütung von dieser Ausbildungsstation freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt wird und die Eingliederung in deren Betrieb nicht üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 1.1 Beamte auf Lebenszeit oder Zeit

Beamte auf Lebenszeit oder Zeit sind in ihrer Beschäftigung als Beamte versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. In der Rentenversicherung besteht in der Beamtenbeschäftigung Versicherungsfreiheit. Beamte besitzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.1 Deliver the Effect – Die Wirkung liefern

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, Produkte, Leistungen, Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die weniger Ressourcen und Energie verbrauchen und Anreize schaffen, insgesamt weniger Waren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung

Die Bereichsnummer entspricht der Ordnungsnummer des Trägers der Rentenversicherung, dem die Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherungsträger zugeordnet worden ist. Seit dem 1.1.2008 gelten folgende Bereichsnummern: Bereichsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummermehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.3 Arbeitszeitguthaben außerhalb flexibler Arbeitszeitregelungen

Teilweise werden Überstundenvergütungen außerhalb von flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht im nächsten oder übernächsten Monat ausgezahlt, sondern ebenfalls angespart. Werden solche angesammelten Überstunden ohne Inanspruchnahme einer Freistellung ausgezahlt, muss grundsätzlich eine Rückrechnung erfolgen. Bei einer Rückrechnung wird nicht beanstandet, wenn die angesammelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.7 Versicherungsnummernachweis

Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis aus, der nur folgende personenbezogene Daten enthalten darf: die Versicherungsnummer, die Vornamen, den Familiennamen und den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum. Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird durch die Datenstelle der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 6 Übertragung des Guthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Guthaben zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertragung des Guthabens an den neuen Arbeitgeber tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Weg der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Zeitwertkontenvereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / Zusammenfassung

Begriff Die Versicherungsnummer ist eine nach bestimmten Merkmalen zusammengesetzte alphanummerische Zahl zur Identifikation der Versicherten in der Rentenversicherung sowie im Verfahren über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Vergabe und Zusammensetzung einer Versicherungsnummer ist in § 147 SGB ...mehr

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Beschäftigung: Rechtsprechu... / 4 Lehrkräfte und Dozenten

Für Lehrkräfte, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.8 Anforderung Versicherungsnummer

Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen hat in den Fällen, in denen für eine Meldung programmseitig keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, wie folgt vorzugehen: Er hat eine elektronische Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu übermitteln. Die weiteren Meldepflichten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3.1 Zeitpunkt des Störfalls

In einem Störfall soll das Entgelt zurückgerechnet und nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt seiner Entstehung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beitragssätze, die zum Zeitpunkt des Störfalls gelten. Als Tag des Störfalls gilt: bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Tag, an dem die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Gründe für die Prüfung des Versicherungsstatus von Auftragnehmern

Einzelne Sozialversicherungsträger können das Vorliegen einer Beschäftigung auch von sich aus hinterfragen. Sie können sich dazu auch ohne Einbindung des Auftrag-/Arbeitgebers an den mutmaßlichen Arbeitnehmer wenden. Dieser Sachverhalt tritt meist ein, wenn durch den – ehemaligen -Auftragnehmer/Beschäftigten Leistungen beantragt werden. Im Bereich der Rentenversicherung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Bei befristeten Dienstverhältnissen sind Zeitwertkonten steuerlich nun auch dann anzuerkennen, wenn die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalem Ablauf während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses, d. h. innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung, nicht durch Freistellung ausgeglichen werden können. Am Ende der Befristung nicht ausgeglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.3 Unbekanntes Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist bei ausländischen Arbeitnehmern nicht immer bekannt. Liegt dem Arbeitgeber kein Geburtsdatum vor, kann es im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX 00 00" (JJJJMMTT; Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXX XX 00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die Deutsche Rentenversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 3.2 Drohende Haftungsrisiken

Subsidiäre Einstandspflicht des Arbeitgebers Für den Arbeitgeber, der sich zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung und einer entsprechenden Zusage gegenüber seiner Belegschaft entschlossen hat, ist es wichtig zu erkennen, dass er bei deren Umsetzung den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegt. Eine Nichtbeachtung kann zu unerwarteten Haftungsrisik...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Öffentliche Kassen / Lohnsteuer

Das Erfüllen der Voraussetzungen des Begriffs der "öffentlichen Kasse" ist im Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerrecht bedeutsam für die Steuerfreiheit verschiedener Arbeitgeberleistungen, z. B. bei Aufwandsentschädigungen, Reisekostenvergütungen, Trennungsentschädigungen, Umzugskostenvergütungen sowie Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit und Beihilfen im Krankheitsfall.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Öffentliche Kassen / Zusammenfassung

Begriff Inländische öffentliche Kassen sind Kassen der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Inländische öffentliche Kassen können auch Kassen von inländischen juristischen Personen des Privatrechts und von sonstigen inländischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institutionen sein, wenn die juristische Person des Privatrechts oder eine Inst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 3.2.2 Rentenversicherung auf Antrag

Liegt bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland keine Ausstrahlung vor, kann neben einer freiwilligen Rentenversicherung eine Versicherung auf Antrag abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung auf Antrag sind einkommensabhängig und werden als Pflichtbeiträge gewertet. Dies bedeutet, dass diese Zeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für Erwerbsmi...mehr