Fachbeiträge & Kommentare zu Religionsfreiheit

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.3 Grundsatz der Religionsfreiheit (Abs. 3)

2.3.1 Berücksichtigung religiöser und weltanschaulicher Bedürfnisse (Satz 1) Rz. 63 Nach Satz 1 ist auf die religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen; den religiösen Bedürfnissen soll Rechnung getragen werden. Dabei soll insbesondere bei einer Heimunterbringung sichergestellt werden, dass das religiöse Bekenntnis der pflegebedürftigen Person geachtet wi...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt zwei zentrale Grundsätze der Pflege; in Satz 1 wird der Grundsatz der Selbständigkeit und Selbstbestimmung näher umschrieben. Satz 2 begründet den Grundsatz der aktivierenden Pflege. Rz. 3 Abs. 2 hat die Wahl- und Wunschrechte des Pflegebedürftigen zum Gegenstand. Satz 1 begründet das Wahlrecht des Pflegebedürftigen zwischen Einrichtungen und Diensten vers...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Vorschrift hebt die Individualität des Pflegebedürftigen hervor. Sie stellt klar, dass Pflege ungeachtet der zunehmenden Bedeutung von Pflegebedürftigkeit als allgemeinem gesellschaftlichen Problem im Einzelfall den Bedürfnissen des individuell Betroffenen Rechnung zu tragen hat. Rz. 7 § 2 dient dabei insbesondere dem Zweck, verfassungsrechtlich geschützte Güter und...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.3.1 Berücksichtigung religiöser und weltanschaulicher Bedürfnisse (Satz 1)

Rz. 63 Nach Satz 1 ist auf die religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen; den religiösen Bedürfnissen soll Rechnung getragen werden. Dabei soll insbesondere bei einer Heimunterbringung sichergestellt werden, dass das religiöse Bekenntnis der pflegebedürftigen Person geachtet wird und eine seelsorgerische Betreuung erfolgen kann (vgl. auch GKV-Spitzenve...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.3.2 Betreuung durch Geistliche des eigenen Bekenntnisses (Satz 2)

Rz. 68 Diesem Grundsatz trägt Abs. 3 ausdrücklich Rechnung. Den Pflegebedürftigen sollen auf ihren Wunsch hin die stationären Leistungen in einer Einrichtung erbracht werden, in der sie durch Geistliche ihres Bekenntnisses betreut werden können. Rz. 69 Hierbei handelt es sich um eine Sollensanforderung, die extensiv nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgelegt werden ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.4 Aufklärung und Beratung (Abs. 4)

Rz. 70 Abs. 4 schließlich begründet einen spezifischen und auf den Abs. 2 – Wahl- und Wunschrechte – und den Abs. 3 – Sicherstellung der Religionsfreiheit – bezogenen Anspruch auf Aufklärung und Beratung. Danach sind die Pflegebedürftigen auf die Rechte nach den Abs. 2 und 3 hinzuweisen. Rz. 71 Um zu gewährleisten, dass Pflegebedürftige ihre Wünsche äußern und auch tatsächlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 Die vom BAMF in jedem Asylverfahren (§ 24 Abs. 2 AsylG) ggf. nachrangig oder kraft eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 3 AufenthG zu prüfenden Abschiebungsverbote werden als nationale Abschiebungsverbote bezeichnet, da sie – im Gegensatz zur Flüchtlingsanerkennung und zum subsidiären Schutz – keinen unmittelbaren Ursprung im Unionsrec...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes.

Gesetzestext (1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.2 Rechtliche Grundlagen

Vielfalt zu fördern, heißt unmittelbar Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Diversity ist Ausdruck des Minderheitenschutzes und national verankert in den Grundrechten im Grundgesetz (GG). Neben beispielsweise der Menschenwürde[1] als Ausgangsnorm aller Schutzrechte, dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht[2], der Religionsfreiheit[3], dem Recht auf Arbeit[4], gewährleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Gewaltfreie Erziehung.

Rn 2 Der Absatz wurde durch das G zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 2.11.00 und G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) neu gefasst und an § 1788 angepasst. Es handelt sich nunmehr um eine Gebotsnorm, die die Rechte des Kindes auf Pflege und Erziehung konkretisiert. Auch weiterhin kommt der Norm va Appellcharakter zu mit dem Zi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Religionsfreiheit.

Rn 7 ›Unter dem Kreuz‹ muss – jedenfalls bei Vortrag ernstlicher, einsehbarer Erwägungen, dass dies eine unzumutbare Belastung darstelle – niemand verhandeln. Hieraus wird erst recht zu folgern sein, dass unter diesen Voraussetzungen der Schwurpflichtige vor seiner Eidesleistung verlangen kann, dass ein im Sitzungssaal angebrachtes Kreuz entfernt werde (BVerfG NJW 73, 2197, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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zfs 08/2025, Führen eines K... / 1 Aus den Gründen

Hinweis: Die Kl. begehrt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen eines Kfz mit einer das Gesicht verhüllenden, lediglich die Augen freilassenden Verschleierung (sog. Niqab). Das VG Berlin hatte mit Urt. v. 27.1.2025 – 11 K 61/24 die Klage abgewiesen. Der Antrag der Kl. auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urt. des VG hat das OVG Bln.-Bbg. abgelehnt: Zur Frage de...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Potestativbedingungen

Rz. 62 § 2075 BGB lässt auch Erbeinsetzungen unter sog. Potestativbedingungen zu. Dies sind Bedingungen, bei denen es der Bedachte selbst in der Hand hat, ob sie eintreten oder nicht. Dabei sind allerdings die Grenzen des § 2065 BGB zu beachten: Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung § 836 ZPO 15 Rangverhältnis § 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung § 758a ZPO 6 Räumung § 721 ZPO 3; § 762 ZPO 2 Ehewohnung § 200 FamFG 3 nach § 758a ZPO 17 von Wohnraum § 721 ZPO 3 Räumungsfrist § 721 ZPO 10; § 751 ZPO 2 Kostenentscheidung § 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere § 885 ZPO 28 Herausgabe § 885 ZPO 30 Verkauf § 885 ZPO 34 Vernichtung § 885 ZPO 37 Verwahrung § 885 ZPO 2...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.9 Verkündigungsnahes Personal einer religiösen Gemeinde

Rz. 191a Die Befristung des Arbeitsvertrags eines bei einer religiösen Gemeinde verkündigungsnah beschäftigten Arbeitnehmers kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein. Derartige Arbeitsverhältnisse sind verfassungsrechtlich geprägt, denn die Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistet religiösen Gemeinden Freiräume bei der Wahl des Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.2 Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Besondere AGG-rechtliche Probleme stellen sich im Hinblick auf das verfassungs- und arbeitsrechtliche Privileg der Kirchen, die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes bei Fragen der Einstellung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen zu dürfen. § 9 AGG enthält einen besonderen Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen, die im Zusammenhang mit der in Art. 4...mehr

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DRK-TV / 2.12.3 Feiertage und Vorfesttage

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Beschäftigungsverbot von Sonn- und Feiertagsarbeit vor, das auch für die Mitarbeiter im DRK gilt. Das Verbot der Feiertagsarbeit bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetzliche Feiertage. Der EGMR hat zu Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) entschieden, dass damit nicht jede religiös begründete oder inspi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit

Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des billigen Ermessens wahren – sie müssen berechtigte Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigen und dür...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das Allgemeine Gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.4 Verbot religiöser Symbole und Kleidung am Arbeitsplatz

Art. 4 GG schützt neben der Ausübung der Religion auch das äußere Bekennen zur Religion durch das Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken wie z. B. einem Kopftuch. Untersagt der Arbeitgeber Arbeitnehmern das Tragen religiöser Symbole, greift er in deren Religionsfreiheit ein. Arbeitgeber können nach billigem Ermessen eine im Betrieb geltende Kleiderordnung vorschreiben und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Glaubenskonflikt

Einzelne Arbeitsanweisungen, die mit unüberwindbaren Glaubenskonflikten kollidieren und die Grenzen des billigen Ermessens überschreiten, sind für Arbeitnehmer unverbindlich und müssen nicht befolgt werden.[1] Den Glaubenskonflikt darzulegen, obliegt dem Arbeitnehmer.[2] Darüber hinaus kann ein Glaubenskonflikt auch ein Leistungsverweigerungsrecht begründen. Nach § 275 Abs. 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.1 Recht auf Freistellung zur Religionsausübung

Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn sie ihre Arbeit aufgrund persönlicher Leistungshindernisse unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit nicht erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, führt dies ohne weitere Erklärung des Arbeitgebers zu einer Suspendierung ihrer Arbeitspflicht für den Zeitraum des Leistungshindernisses.[...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.3 Zugehörigkeit nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass Daten über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung nicht bei dritten Personen oder Einrichtungen erhoben werden dürfen, sondern – nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 – nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden selbst. Die Agentur für Arbeit muss die Daten also durch Befragung b...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1.2 Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 9 Ob eine Vermittlung gegen die guten Sitten verstoßen würde, muss anhand der gesellschaftlichen Ansichten, die ständigen Wandlungen unterworfen sind, und der vorhandenen Rechtsprechung beurteilt werden. Der Begriff der guten Sitten ist nicht allgemeingültig definiert. Bislang ist versucht worden, eine Abgrenzung auf der Grundlage des Wertesystems im Grundgesetz anhand d...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 3 Literatur

Rz. 15 Bringewat, Staatliches Wächteramt und Strafbarkeitsrisiken in der kommunalen Jugendhilfe, UJ 2001, 418; ders., Schutz des Kindeswohls – eine Aufgabe des Strafrechts!? ZKJ 2007, 225; ders., Strafrechtliche Garantenhaftung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, FPR 2007, 12; Coester, Die Rechte des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes Nr. 58 (20...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Neutralitätsordnung / 2.3.3 Angemessenheit des Neutralitätsgebots

Schließlich muss im Rahmen der Angemessenheitsprüfung, die von den nationalen Gerichten durchzuführen ist, geprüft werden, ob die Religionsfreiheit[1] und das Verbot der Diskriminierung wegen der Religion[2] in einem angemessenen Verhältnis zu dem Grundsatz der Neutralität stehen. Das bedeutet, dass die kollidierenden Rechtsgüter so miteinander in Einklang zu bringen sind, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Neutralitätsordnung / 2.3.2 Erforderlichkeit des Neutralitätsgebots

Hier wird geprüft, ob sich das Verbot auf das unbedingt Erforderliche beschränkt. Ein Verbot religiöser und weltanschaulicher Zeichen darf nur an die Arbeitnehmer mit Kundenkontakt adressiert werden.[1] Praxis-Beispiel Neutralitätsgebot für Buchhalter Die X-GmbH verbietet nach Einführung der Neutralitätsordnung allen Beschäftigten das Tragen jeglicher Zeichen weltanschaulicher...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.31 Moschee – Gebetsrufe über Lautsprecher

Gebetsrufe eines Muezzins stellen keine rechtlich erhebliche Lärmbelästigung dar, wenn die für allgemeine und reine Wohngebiete nach TA Lärm und Landes-Immissionsschutzgesetz maßgeblichen Lärmrichtwerte eingehalten werden. Auch die Dauer des einzelnen Gebetsrufs hält sich in dem üblichen zeitlichen Rahmen anderer religiöser Bekundungen, die mit Lärm verbunden sind (vgl. hier...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Durchsuchungsrecht des Gerichtsvollziehers

Rz. 269 § 758 ZPO erlaubt dem Gerichtsvollzieher, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen und zu diesem Zwecke auch verschlossene Haus- und Zimmertüren sowie Behältnisse öffnen zu lassen. Rz. 270 Willigt der anwesende Schuldner oder in dessen Abwesenheit anwesende Mitbewohner in die Durchsuchung durch den Gerichtsvollzieher ein, bedarf es keiner weiteren...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Der ordre public

Rz. 38 In der EuErbVO findet sich ein Ordre-public-Vorbehalt in Art. 35. Der spanische ordre public (orden público) ist in Art. 12 Ziff. 3 CC niedergelegt. Danach "findet ein ausländisches Recht in keinem Falle Anwendung, wenn es im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung steht". Eine nähere, positive Umschreibung des Begriffs "öffentliche Ordnung" findet sich nicht. Gemäß inte...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / III. Rechtsprechung des BAG zu Kündigungen außerhalb des KSchG

Rz. 15 Das BAG unterstreicht zunächst eindeutig, dass der durch Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen dürfe, dass den Kleinunternehmern praktisch die im KSchG vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden.[17] Für die Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sei die Bedeutung grundrech...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2.2 Nationales Recht

Kopftuchverbot in der Zahnarztpraxis (ArbG Berlin) Das Arbeitsgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.3.2012, dass die beklagte Zahnarztpraxis die klagende Bewerberin diskriminiert hat.[1] In diesem Fall bewarb sich eine Muslimin um einen Ausbildungsplatz bei einer Zahnarztpraxis als Zahnarzthelferin. Bereits auf ihrem Lebenslauf war ein Bild von ihr, auf dem sie ein Kopft...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.4 Religionsurlaub

Vereinzelt findet sich die Diskussion über die Frage, ob sich aus der Religionsfreiheit unter Umständen auch ein Recht auf Religionsurlaub ergibt gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.[1] Aktuell liegt indes keine Rechtsprechung zum Religionsurlaub vor. Allenfalls möglich erscheint ein Anspruch auf Religionsurlaub aus einer Analogie zum Bildungsurlaub gemäß § 7 Abs. 1 BUrLG i. V. m. Art. 4 ...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / Zusammenfassung

Überblick Religion und Weltanschauung gehören zu den nach § 1 AGG geschützten Merkmalen, aufgrund derer eine Diskriminierung verboten ist. Fälle der Diskriminierung wegen der Religion hatten in der Vergangenheit eine gewisse gesellschaftliche Brisanz. Die Freiheit, religiöse Entscheidungen zu treffen und diese (bisweilen wortwörtlich) nach außen tragen zu dürfen, ist ein nac...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.3 Nichteinladung zu einer Weihnachtsfeier

Mit Urteil vom 4.9.2014 entschied das LAG einen skurrilen Fall.[1] In diesem begehrte ein mittlerweile aus der Schule ausgeschiedener Lehrer einer privaten Realschule eine Einladung auf eine Weihnachtsfeier. An der Weihnachtsfeier des vorherigen Jahres hatte der Kläger nicht teilgenommen. Die Schule lud ihn auf die darauffolgende Weihnachtsfeier nicht ein, und der Lehrer sah...mehr