Fachbeiträge & Kommentare zu Reiseveranstalter

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§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Ersatzleistung als Abhilfe (§ 651k Abs. 3 BGB)

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§ 35 Reiserecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / (6) Mängelanzeige und Mängelprotokoll

Rz. 122 Die Minderung setzt eine Mängelanzeige voraus. Der Reisende soll nicht den Mangel stillschweigend erdulden, um dann nach der Rückkehr finanzielle Ansprüche geltend zu machen.[135] Auf das Erfordernis einer Mängelanzeige (die nicht identisch mit dem Abhilfeverlangen ist, in der Praxis aber mit diesem in der Regel zusammenfällt) muss der Reiseveranstalter hinweisen (Ar...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Buchung

Rz. 24 Im Rahmen des Pauschalreiserechts ist das Angebot typischerweise die Buchungserklärung des Kunden, die entweder schriftlich, mündlich, vermittelt durch einen Reisevermittler, telefonisch oder durch Online-Buchungskanäle erfolgt. Der Katalog des Reiseveranstalters, die Darstellung auf einer Website oder andere Darstellungen von Reiseangeboten sind lediglich eine Invita...mehr

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§ 35 Reiserecht / f) Abgrenzung: Vermittlung oder Veranstaltung einer Pauschalreise

Rz. 18 Für den Reisenden war es nicht immer ohne weiteres erkennbar, ob er eine Pauschalreise buchte oder lediglich zwei oder mehr Reiseleistungen vermittelt wurden. Diese Unsicherheit zu beseitigen war eines der wesentlichen Ziele der Reform des Pauschalreiserechts. Es sollte nach objektiven Kriterien bestimmbar sein, ob eine Pauschalreise vorliegt oder nicht. Zudem sollte ...mehr

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§ 35 Reiserecht / cc) Preisänderungen

Rz. 56 Auch Preisänderungen sind möglich. Die Bedeutung der Preisänderung ist allerdings deutlich eingeschränkt, seitdem der Reiseveranstalter bei dem Vorbehalt einer Preisänderung auch eine Preisreduktion an den Reisenden weitergeben muss. Die Voraussetzungen für eine Preisänderung (§ 651f Abs. 1 BGB) müssen kumulativ erfüllt sein. Diese sind:mehr

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§ 35 Reiserecht / 6. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Pflichten bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Rz. 170 Verstößt der Vermittler verbundener Reiseleistungen gegen die Informationspflichten oder gegen seine Verpflichtung hinsichtlich einer Insolvenzabsicherung, so stehen dem Kunden Widerrufsrechte hinsichtlich des Vertrags zu, § 651w Abs. 4 i.V.m. § 312 Abs. 7 S. 2 BGB. Überdies führt ein Verstoß gegen die Verpflichtungen nach § 651w Abs. 4 BGB dazu, dass der Vermittler ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (4) Rechtsfolgen

Rz. 113 Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden den auf den gekündigten Teil der Reise entfallenden Reisepreis erstatten und den Minderungsbetrag für den Teil der Reise vor der Kündigung. Weitere etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben ebenfalls möglich. Soweit sich der Hintransport als vergebliche Aufwendung darstellt (§§ 651l Abs. 2 S. 1, 651i Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 284 B...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Abhilfeverlangen

Rz. 81 Erforderlich ist ein Abhilfeverlangen gegenüber dem Reiseveranstalter (der Reisende muss diese Information im Rahmen der vorvertraglichen Unterrichtung (Art. 250 § Nr. 2 EGBGB) und in der Abschrift oder Bestätigung des Vertrags (Art. 250 § 6 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB) erhalten), gegenüber dem Reisevermittler oder einem anderen Empfangsbevollmächtigten (vgl. § 651v Abs. 4 BGB...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Ersatzleistung

Rz. 98 In den Fällen, in denen der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann (§ 651k Abs. 1 S. 2 BGB), ist damit der Reisende noch nicht gezwungen, die mangelhafte Leistung zu erdulden. Vielmehr muss der Reiseveranstalter, wenn der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch eine angemessene Ersatzleistung schaffen (§ 651k Abs. 3 BGB). ...mehr

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§ 35 Reiserecht / e) Sorgfaltspflichten des Reisevermittlers

Rz. 186 Der Reisevermittler ist verpflichtet, sich um den Vertragsabschluss des Hauptvertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter bzw. dem Leistungsträger zu bemühen. Er muss das Vertragsangebot des Kunden richtig, vollständig und unverzüglich an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger weiterleiten. Hierzu gehört die Weitergabe von Sonderwünschen ebenso wie d...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 195 Typischerweise wird nicht der Reisevermittler bei Pflichtverletzungen aus § 651v BGB in Anspruch genommen, sondern, wenn möglich, der Reiseveranstalter. Der Reisevermittler haftet lediglich auf Schadensersatz, § 280 BGB. Der hier ansonsten im Raum stehende Schadensersatz wegen des immateriellen Schadens (§ 651n Abs. 2 BGB) kann nicht vom Reisevermittler verlangt werd...mehr

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§ 35 Reiserecht / 7. Gewährleistungsrechte

Rz. 76 Einer der Schwerpunkte reiserechtlicher anwaltlicher Beratung auf Verbraucherseite ist die Haftung des Reiseveranstalters für Mängel. Das Reiserecht bietet ein in sich abgeschlossenes Gewährleistungssystem, das dem Reisenden die in § 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB benannten Rechte zur Verfügung stellt. Die Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Schadensersatzansprü...mehr

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§ 35 Reiserecht / k) Haftungsbeschränkungen

Rz. 156 § 651p BGB sieht Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden vor. Hierbei handelt es sich zum einen um vertragliche Haftungsbeschränkungen. Nach § 651p Abs. 1 BGB kann der Reiseveranstalter die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzen, wenn es sich bei dem Schaden nicht um einen Körperschaden handelt und (die Voraussetzung ist kumul...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Bewertung der Abhilfemaßnahmen

Rz. 82 Streitpunkt zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern ist immer wieder die Frage, ob die Abhilfe ordnungsgemäß ist. Ordnungsgemäß ist sie, wenn sie den Mangel beseitigt.[71] Ob der Mangel beseitigt wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. In vielen Situationen liegt dies klar auf der Hand: Eine reparierte Klimaanlage ist nicht mehr mangelhaft; eine falsche Kabine is...mehr

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§ 35 Reiserecht / (4) Anmerkungen zum Muster

Rz. 68 Die Berechtigung der Pauschale sollte immer aktuell überprüft werden. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist nicht einheitlich. Häufig sind die auch nachweisbaren Kosten des Reiseveranstalters bei sog. X-Veranstaltern, die im Wege des Dynamic Packaging Reisen produzieren, höher als bei konventionellen Veranstaltern, da Erstere häufig nicht-stornierbare Flüge nutze...mehr

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§ 35 Reiserecht / e) Irrtümer

Rz. 30 Der Reisende kann eine Erklärung nach den allgemeinen Regeln (§§ 119 ff. BGB) anfechten. Gleiches gilt für den Reiseveranstalter und den Reisevermittler. Durch § 651x BGB wird aber eine über die Anfechtungsregeln hinausgehende Schadensersatzpflicht angeordnet. Soweit der Irrtum auf einem technischen Fehler des Buchungssystems oder einem technischen Fehler während der ...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Unerhebliche Leistungsänderungen

Rz. 47 Der Reisende muss Leistungsänderungen hinnehmen, wenn kumulativmehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 95 Dem Reisenden steht Ersatz der für die Abhilfe erforderlichen Aufwendungen zu. Dies umfasst alle Aufwendungen, die der Reisende aus Sicht eines verständigen Durchschnittsreisenden im Zeitpunkt der Vornahme der Aufwendungen für erforderlich halten durfte.[95] Der Aufwand kann nach § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt werden, wenn der Reisende keine Belege vorweisen kann. Häufig ...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Einbeziehung

Rz. 37 Notwendig für die Einbeziehung von AGB sind der Hinweis vor Vertragsschluss, die Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme und das Einverständnis des Reisenden.[19] Rz. 38 Hinweisen kann der Reiseveranstalter auf die AGB formfrei; er wird typischerweise die Bedingungen etwa in dem schriftlichen Buchungsformular verwenden oder im Katalog (dann aber nur bei einem konkrete...mehr

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§ 35 Reiserecht / (4) Verweigerung der Abhilfe

Rz. 85 Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Abhilfe unmöglich ist (§ 651k Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder unter Berücksichtigung des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 651k Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Unmöglichkeit muss unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden. Typisch genan...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Grundsatz

Rz. 61 Der Reisende kann aus einer Vielzahl von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann für den Reisenden kostenfrei sein oder ihn zur Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gem. § 651h Abs. 1 S. 3 BGB verpflichten. Ohne Entschädigungsleistung kann der Reisende in folgenden Fällen zurücktreten:mehr

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§ 35 Reiserecht / dd) Allgemeines Lebensrisiko

Rz. 150 Ein Mangel liegt ebenfalls in den Fällen nicht vor, in denen sich die negative Auswirkung auf die Reise als Manifestierung des allgemeinen Lebensrisikos erweist.[162] Typische, nicht in dem Organisationsbereich des Reiseveranstalters fallende Risiken sind auch im Zuge einer Reise hinzunehmen. Rutscht etwa der Reisende auf einer Treppe aus oder beim Betreten der Hotel...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Gruppenreisen

Rz. 34 Bei Gruppenreisen liegt typischerweise eine Stellvertretung vor; jeder Teilnehmer kann also reiserechtliche Ansprüche direkt und allein erheben. Eine Haftung des Anmelders für die Zahlung des Reisepreises aller Teilnehmer setzt allerdings eine gesonderte Vertragserklärung nach § 309 Nr. 11 Buchst. a BGB voraus. Diese "Anmelderhaftung" wird standardmäßig in einem abges...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Beherbergungspflicht

Rz. 104 Die Beherbergungspflicht (§ 651k Abs. 4 BGB) dient der Sicherung der Unterbringung des Reisenden bei verhinderter Rückbeförderung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände. Da die nach altem Recht dem Reiseveranstalter eingeräumte Möglichkeit, den Reisevertrag auch während der Reise wegen höherer Gewalt zu kündigen, jetzt nicht mehr besteht, schafft die Vorsch...mehr

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§ 35 Reiserecht / ff) Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / aa) Familie

Rz. 33 Bei der Buchung für eine Familie, Partner im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer vergleichbaren Situation sind Vertragspartner nur der Anmeldende und der Reiseveranstalter. Die weiteren mitreisenden Personen sind allerdings in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen und gleichzeitig Anspruchsberechtigte.[18]mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Kündigung

Rz. 106 Das mängelbedingte Kündigungsrecht des Reisenden besteht ab Vertragsschluss. Der Reisende kann also nicht nur während der Reise kündigen, sondern auch schon vor Antritt, wenn die Leistung unter erheblichen Mängeln leidet.[108] Dieses Kündigungsrecht ist für den Reisenden, da der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert, "günstiger" als die Ausübung ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Aufwand

Rz. 101 Der Aufwand des Umzugs ist vom Reiseveranstalter zu tragen, der Reisende kann in der Regel überdies eine Minderung für die Zeit des Umzugs verlangen. Auch andere mit der Abhilfeleistung verbundene Einschränkungen werden etwa im Rahmen eines Minderungsrechts berücksichtigt.mehr

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§ 35 Reiserecht / 5. Pflichten des Reisenden

Rz. 44 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Reisepreis nach Reiseende fällig (§§ 641, 646, 220 BGB). Da diese Regelung wenig attraktiv ist, wird stets in AGB der Fälligkeitszeitpunkt vorverlagert. Auch von der Rechtsprechung beständig anerkannt ist eine Anzahlungsquote von 20 %,[26] die allerdings nur statthaft ist...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Vertragsänderungen

Rz. 46 Nicht zuletzt aufgrund des großen zeitlichen Abstands zwischen Buchung und tatsächlicher Reise sieht das Pauschalreiserecht besondere Regelungen für den Fall einer Änderung der Reise nach Buchung, aber vor Antritt vor. In der Begrifflichkeit des Gesetzes sind Vertragsänderungen Preisanpassungen und Anpassungen der Leistungen oder auch Leistungsänderungen. Die recht ko...mehr

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§ 35 Reiserecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 5 Der Reisende R freut sich auf eine große Chinarundreise,[4] die neben vielen anderen Aufenthalten u.a. einen Besuch des Platzes des Himmlischen Friedens und der Verbotenen Stadt beinhalten sollte. Neben diesem Programm an einem der 30 Reisetage war eine Vielzahl anderer Besichtigungen geplant. Der Transport sollte innerhalb der VR China mit Zug und Flugzeug erfolgen. A...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Rechtsnatur des Anspruchs auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Voraussetzungen

Rz. 136 Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei dem Anspruch um einen immateriellen Schadensersatzanspruch.[149] Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Urlaubs ist entweder die Vereitelung der Reise oder ihre erhebliche Beeinträchtigung. Vereitelt ist die Reise immer dann, wenn sie gar nicht erst stattfindet oder bereits unmittelbar nach Anku...mehr

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§ 35 Reiserecht / d) Ausnahmen: Keine Pauschalreise

Rz. 16 Das Pauschalreiserecht findet in den nachfolgenden Ausnahmefällen keine Anwendung:mehr

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§ 35 Reiserecht / ee) Muster: Ablehnung der Vertragsänderung

Rz. 58 Muster 35.1: Ablehnung der Vertragsänderung Muster 35.1: Ablehnung der Vertragsänderung An _____ [Reiseveranstalter] Ich zeige die anwaltliche Vertretung des Reisenden _____, _____ [Adresse], an. Ich füge eine mich legitimierende Vollmacht anbei. Mein Mandant hat mit Ihnen einen Pauschalreisevertrag (§ 651a Abs. 1 S. 1 BGB) geschlossen. Grundlage des Vertrags waren die na...mehr

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§ 35 Reiserecht / 2. Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Rz. 166 Weitere Voraussetzung ist, dass es sich im Fall des § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB um einen Reisevermittler handelt. Die Erbringung einer eigenen Leistung als Leistungserbringer oder die Hinzubuchung von Leistungen als Reiseveranstalter reicht demgegenüber nicht aus, wie sich bereits aus dem klaren Wortlaut der Vorschrift ergibt. Voraussetzung nach dem Wortlaut des § 65...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Muster: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt

Rz. 67 Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt An _____ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _____ an. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant hat den mit Ihnen geschlossenen Pauschalre...mehr

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§ 35 Reiserecht / (6) Muster: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Rz. 73 Muster 35.3: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände Muster 35.3: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände An _____ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _____, Buchungsnummer _____, _____ [Adresse], an und verweisen auf die beigefügte Originalvollmacht. Namens und in Vollmacht meines Mandanten dürfen ...mehr

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§ 35 Reiserecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 175 Der Reisende R lässt sich in einem Reisebüro hinsichtlich der Auswahl verschiedener Reisemöglichkeiten für eine Reise in die Vereinigten Staaten beraten. Variante 1: Trotz vielerlei Bemühungen des Reisevermittlers kann sich R nicht für ein konkretes Übernachtungsangebot oder eine Pauschalreise entscheiden. Er bucht aber gleichwohl einen Flug mit einer amerikanischen F...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Ablehnung durch den Reisenden

Rz. 102 Problematisch sind in der Praxis regelmäßig die Fragen, ob dem Reisenden noch Ansprüche nach Angebot der Abhilfe/Ersatzleistung zustehen. Der Reisende mag eine Leistung als nicht angemessen abgelehnt haben und nach Urlaubsrückkehr weiter Ansprüche geltend machen. Auch hier gilt (wie bei der Abhilfe, Rdn 82): Die Differenzen zwischen vertraglicher Leistung und Ersatzl...mehr

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§ 35 Reiserecht / 10. Erstattungsansprüche

Rz. 218 Art. 8 Fluggastrechte-VO gibt dem Fluggast den Anspruch auf die vollständige Erstattung des Flugpreises für die nicht abgeflogenen Abschnitte der Reise. Dies gilt auch für bereits abgeflogene Abschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist. Hinzukommen kann der Anspruch auf Rückbeförderung zum ersten Abflugort zum frühestm...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Abhilfe und andere Gewährleistungsrechte

Rz. 84 Für die Reisezeit ab der Abhilfe sind, wenn sie ordnungsgemäß ist, weitere Gewährleistungsansprüche ausgeschossen.[75] Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Gewährleistungsrechte bestehen. Auch für mit der Abhilfe verbundene Beeinträchtigungen (z.B. Zimmer- oder Hoteltausch) können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Abhilfe muss kostenfrei erbracht werden,...mehr

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§ 35 Reiserecht / II. Fluggastrechte-VO: Überblick

Rz. 199 Die Fluggastrechte-VO legt innerhalb der EU Mindestrechte von Fluggästen fest, ohne dass dies aus dem nationalen Recht erwachsende weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft ausschließt.[211] Auch Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht gegen den Reiseveranstalter einer Flugpauschalreise sind nicht durch die Fluggastrechte-VO ausgeschlossen; indes ist eine doppelte In...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Kündigungserklärung

Rz. 112 Die Kündigungserklärung ist an keine Form gebunden, die Kündigung muss aber erklärt werden und dem Reiseveranstalter, dem Reisevermittler oder der örtlichen Reiseleitung zugehen.[118] Fehlt es an einer Kündigungserklärung, liegt keine wirksame Kündigung vor. Gleiches gilt, wenn die Kündigung zwar erklärt wurde, aber gegenüber einem nicht empfangszuständigen Dritten, ...mehr

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§ 35 Reiserecht / dd) Checkliste: Vertragsänderungen

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§ 35 Reiserecht / (3) Gewöhnlicher Nutzen der Reise

Rz. 146 Liegt schließlich auch kein vereinbarter Nutzen vor, so ist auf den üblichen Nutzen der Reise abzustellen, also das, was für die Art der Pauschalreise üblich ist und ein verständiger Durchschnittsreisender bei dieser Art der Pauschalreise erwarten darf.[160] Wenn auch eine günstige Reise keine Mängel haben darf, definiert der Preis auch das Pflichtenprogramm. Wenn de...mehr

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – B...mehr

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§ 35 Reiserecht / 2. Pflichten des Reisevermittlers

Rz. 178 Den Reisevermittler treffen zahlreiche Pflichten vor und nach dem Abschluss des Reisevertrags. Er muss den Reisenden beraten und informieren und überdies – auch in Erfüllung der Verpflichtungen des Reiseveranstalters – Informationen an den Reisenden übermitteln. a) Vorvertragliches Beratungsgespräch Rz. 179 Dem Reisevermittler ist in § 651b Abs. 1 BGB die Möglichkeit e...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen des Schadensersatzanspruchs für materielle Schäden

Rz. 128 Der Reisende muss durch den Reisemangel einen Schaden erleiden. In den seltenen Fällen (die in der Praxis kaum denkbar sind), in denen eine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters nicht zu einem Reisemangel führt, gilt das allgemeine Leistungsstörungsrecht.[141] Eine nicht nur schuldlos unterlassene Mängelanzeige führt auch zum Verlust von Schadensersatzansprüchen.[...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Angemessenheit

Rz. 99 Die Beantwortung der Frage, ob eine Ersatzleistung angemessen ist oder der Reisende diese ablehnen kann, folgt den Leitlinien, in denen nach dem alten Rechtsstand die Frage der Angemessenheit der Abhilfe beantwortet wurde. Abzustellen ist also auch hier auf die Sicht eines vernünftigen Durchschnittsreisenden.[102] Wenn also die Sportmöglichkeiten bei einer Ersatzleist...mehr