Fachbeiträge & Kommentare zu Reiseveranstalter

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§ 35 Reiserecht / (3) Gewöhnlicher Nutzen der Reise

Rz. 146 Liegt schließlich auch kein vereinbarter Nutzen vor, so ist auf den üblichen Nutzen der Reise abzustellen, also das, was für die Art der Pauschalreise üblich ist und ein verständiger Durchschnittsreisender bei dieser Art der Pauschalreise erwarten darf.[169] Wenn auch eine günstige Reise keine Mängel haben darf, definiert der Preis auch das Pflichtenprogramm. Wenn de...mehr

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ [Reisevermittler], gesetzlich ver...mehr

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§ 35 Reiserecht / 2. Pflichten des Reisevermittlers

Rz. 178 Den Reisevermittler treffen zahlreiche Pflichten vor und nach dem Abschluss des Reisevertrags. Er muss den Reisenden beraten und informieren und überdies – auch in Erfüllung der Verpflichtungen des Reiseveranstalters – Informationen an den Reisenden übermitteln. a) Vorvertragliches Beratungsgespräch Rz. 179 Dem Reisevermittler ist in § 651b Abs. 1 BGB die Möglichkeit e...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen des Schadensersatzanspruchs für materielle Schäden

Rz. 128 Der Reisende muss durch den Reisemangel einen Schaden erleiden. In den seltenen Fällen (die in der Praxis kaum denkbar sind), in denen eine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters nicht zu einem Reisemangel führt, gilt das allgemeine Leistungsstörungsrecht.[149] Eine nicht nur schuldlos unterlassene Mängelanzeige führt auch zum Verlust von Schadensersatzansprüchen.[...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Angemessenheit

Rz. 99 Die Beantwortung der Frage, ob eine Ersatzleistung angemessen ist oder der Reisende diese ablehnen kann, folgt den Leitlinien, in denen nach dem alten Rechtsstand die Frage der Angemessenheit der Abhilfe beantwortet wurde. Abzustellen ist also auch hier auf die Sicht eines vernünftigen Durchschnittsreisenden.[110] Wenn also die Sportmöglichkeiten bei einer Ersatzleist...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Ersatz des materiellen Schadens (§ 651n Abs. 1 BGB)

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§ 35 Reiserecht / (1) Umfang des Anspruchs

Rz. 129 Ersatzfähig ist der gesamte durch den Mangel kausal verursachte Schaden. Hierzu können Verdienstausfall bei Körperverletzung, Beschädigung von Hab und Gut etwa bei Unfällen oder durch Organisationsmängel gehören. § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB stellt auch klar, dass Aufwendungen (§ 284 BGB) erstattungsfähig sind. Hierzu können frustrierte Fahrtkosten (etwa wenn ein Flug weg...mehr

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§ 35 Reiserecht / A. Überblick, Rechtsquellen

Rz. 1 Das Reiserecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern speist sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Die sowohl in der wirtschaftlichen Bedeutung als auch der gesetzlichen Regelung wichtigste Form ist nach wie vor die Pauschalreise. Rechtsgrundlage ist die durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 ins national...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Fristsetzung

Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand muss der Reisende nicht mehr über die Notwendigkeit der Fristsetzung in den (vor)vertraglichen Informationen aufgeklärt werden. Die Information erhält der Reisende nur noch aus dem Gesetz. Die Fristsetzung kann, muss aber nicht mit dem Abhilfeverlangen zusammen ausgesprochen werden. Eine spätere gesonderte Fristsetzung ist also...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Objektive Voraussetzungen im Überblick

Rz. 29 Zur Erfüllung des objektiven Tatbestands ist neben der Unentgeltlichkeit des Vorgangs eine Vermögensbewegung vom Zuwendenden zum Zuwendungsempfänger notwendig, die beim Zuwendenden zu einer Entreicherung und beim Zuwendungsempfänger zu einer Bereicherung führt. Ob eine Bereicherung vorliegt und in welcher Höhe, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen; entsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 6 Einkunftserzielungsabsicht

Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten (dauernde Vermietung), ist grundsätzlich von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit – abgesehen von Vermietungshindernissen (z. B. notwendige Renovierung, höhere Gewalt[1]) – ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenzsicherung drittstaatlicher Reiseveranstalter.

Rn 4 Der drittstaatliche Reiseveranstalter wird in Art 46c I nF dann, wenn er in einem Mitglieds/Abkommensstaat Pauschalreiseverträge schließt (Nr 1, 1. Fall) oder anbietet (Nr 1, 2. Fall) oder seine Tätigkeit auf einen Mitglieds-/Abkommensstaat ausrichtet (Nr 2), den Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Staates zu Art 17 RL unterworfen, ›sofern der Vertrag in den Bereich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Reiseveranstalter.

I. Begriff. Rn 17 Nach Art 3 Nr 8 der Pauschalreise-RL (Rn 1f) ist Reiseveranstalter ein ›Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und verkauft oder zum Verkauf anbietet, oder … [ein] Unternehmer, der die Daten des Reisenden … an einen anderen Unternehmer übermittelt‹. Art 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651s BGB – Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter.

Gesetzestext Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt er seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung auch dann, wenn er dem Reisenden Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vermittlerpflichten bei drittstaatlichen Reiseveranstaltern.

Rn 7 Die Konstellation, dass der Reiseveranstalter im Drittstaat niedergelassen ist, der Reisevermittler aber in einem Mitglied/Abkommensstaat, wird nicht in Art 46c nF geregelt, wohl aber in § 651v III BGB nF: Den Reisevermittler treffen dann die Veranstalterpflichten der 651i – 651t und somit auch die Sicherungspflichten nach §§ 651r und 651s. Systematisch geht es hier nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651q BGB – Beistandspflicht des Reiseveranstalters.

Gesetzestext (1) Befindet sich der Reisende im Fall des § 651k Absatz 4 oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durchmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen fest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie (2) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des Absatzes 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstalter kann dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Unternehmer, der einem Reisenden einen Pauschalreisevertrag vermittelt (Reisevermittler), ist verpflichtet, den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters aus § 651d Absatz 1 Satz 1. Der Reisevermittler trägt gegenüber dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten; § 651k Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Reiseveransta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die (2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 17 Nach Art 3 Nr 8 der Pauschalreise-RL (Rn 1f) ist Reiseveranstalter ein ›Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und verkauft oder zum Verkauf anbietet, oder … [ein] Unternehmer, der die Daten des Reisenden … an einen anderen Unternehmer übermittelt‹. Art 3 Nr 7 besti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Vertrag, der einen mindestens drei Monate andauernden und mit dem geregelten Besuch einer Schule verbundenen Aufenthalt des Gastschülers bei einer Gastfamilie in einem anderen Staat (Aufnahmeland) zum Gegenstand hat, gelten § 651a Absatz 1, 2 und 5, die §§ 651b, 651d Absatz 1 bis 4 und die §§ 651e bis 651t entsprechend sowie die nachfolgenden Absätze. Für eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reisevermittlers aus § 651v Absatz 1 Satz 1. (2) Dem Reisenden fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Bedeutung.

Rn 1 Durch die Reform des Reiserechts wurde der bisherige Art 46c zu Art 46d und diese neue Vorschrift eingefügt, die seit dem 1.7.2018 gilt (Art 7 S 1 Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, BGBl 2017 I 2394); entgegen ihrer Überschrift behandelt sie nicht Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen allgemein – dazu unten Art 6 ROM I Rn 28 –, sondern nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeverordnung weder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union noch in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum undmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pauschalreise (II).

Rn 6 Gegenstand des Pauschalreisevertrags (Rn 26) ist die vom Reiseveranstalter (Rn 17) dem Reisenden (Rn 13) gg Zahlung zu verschaffende Pauschalreise (I). Eine Pauschalreise ist nach II 1 eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (Rn 10), mithin ein konkretes Reisepaket, nicht eine einzelne Reiseleistung wie ein einzelner Beherbergungs- oder Beförder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651t BGB – Rückbeförderung; Vorauszahlungen.

Gesetzestext Der Reiseveranstalter darf eine Rückbeförderung des Reisenden nur vereinbaren und Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangelmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 I 1 verpflichtet den Reiseveranstalter vorvertraglich nach Maßgabe des Art 250 §§ 1 bis 3 EGBGB zu informieren (§ 651a Rn 21f). Hierbei geht es neben dem Zeitpunkt und der Art und Weise der vorvertraglichen Unterrichtung und etwaigen Änderungen der erteilten Informationen (Art 250 § 1 EGBGB) insb darum, dass dem Reisenden das relevante Formblatt gem Anlage 11 zum EGBGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich der Reisende im Fall des § 651k Absatz 4 oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durchmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mangel.

Rn 2 Es muss ein Mangel der Reise vorliegen (I; s § 651i II). Die nicht dem Reiseden zuzurechnende Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung der Reiseleistungen begründet den Anspruch auf Preisminderung. Dass die Vertragswidrigkeit dem Reiseveranstalter oder anderen Personen als dem Reisenden zuzurechnen ist oder dass sie durch Umstände bedingt ist, die vom Reiseveranstalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651o BGB – Mängelanzeige durch den Reisenden.

Gesetzestext (1) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. (2) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Rn 1 Der Gedanke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten auf den Vermittler. Erfüllung durch einen von beiden reicht. Erteilt der Reisevermittler diese Informationen, muss er auch über Änderungen informieren (vgl Art 250 § 1 II EGBGB). Mit Vertragsschluss endet die Pflicht (Nürnbg 7.6.2023 – 3 U 677/23 Rz 10); die anschließende Tätigkeit des Reisebüros erfolgt idR nicht m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriffe.

Rn 2 ›Reisevermittler‹ nach Art 3 Nr 9 der Pauschalreise-RL ein anderer ›Unternehmer als den Reiseveranstalter, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen verkauft oder zum Verkauf anbietet‹. Natürlich bleibt eine solche bloße Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen, die nicht den §§ 651a ff unterfällt, weiterhin möglich (§ 651b I 1). Entscheidend für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Ein zentrales Problem des bisherigen Reiserechts war die Abgrenzung des bloßen Vermittlers (s § 651v) vom Reiseveranstalter (12. Aufl. § 651a Rz 10–13). Der § 651b, der der Sache nach an § 651a II aF und dem Verbot des widersprüchlichen Verhaltens anknüpft, soll hier mehr Rechtssicherheit sowohl für den stationären Vertrieb als auch den Online-Vertrieb bringen. Zur Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 2 § 651i I präzisiert die Primärleistungspflicht des Veranstalters und stellt klar, dass dieser ab Vertragsschluss (BGH NJW 87, 1931, 86, 1748 [BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86]) verschuldensunabhängig für den Erfolg der Reise haftet (§ 651a Rn 17; § 633 Rn 10). Wann eine Reise frei von Mängeln ist, definiert II in bewusster Anlehnung an § 633 II 1 (BTDrs 18/10822, 78). Wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Explizit nennt I 1 vorbehaltene Preiserhöhungen von über 8 %. Gleichgestellt sind nach I 3 nach Vertragsschluss eingetretene objektive, äußerer Umstände, aufgrund derer der Veranstalter die Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art 250 § 3 Nr 1 EGBGB) – zB der im Pauschalreisevertrag angegebenen Abreise- o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gastwirt und Beherbergungsgewerbe.

Rn 4 Die Haftung trifft nur den Gastwirt. Das können natürliche und juristische Personen sein, die als Betriebsinhaber anzusehen sind (zB Pächter, Nießbraucher). Nicht darunter fallen Verpächter und Reiseveranstalter (Ddorf NJW-RR 03, 776 [OLG Düsseldorf 02.04.2003 - 18 U 193/02]; MüKo/Henssler § 701 Rz 10). Rn 5 Der Gastwirt muss die Beherbergung von Gästen gewerbsmäßig betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die europarechtliche Dimension des Unternehmerbegriffs.

Rn 1 Zu den europarechtlichen Rechtsquellen des Unternehmerbegriffs s. iE § 13 Rn 2. Zentral ist auch hier Art 2 der HaustürwiderrufsRL, der den Unternehmer als jede natürliche oder juristische Person definiert, die beim Abschluss des betreffenden Geschäfts iRi ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Die FernabsatzRL, die VerbrauchsgüterkaufRL und die Missbräu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beförderung (IV, V).

Rn 10 Ist eine Rückbeförderung geschuldet, aber wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl § 651h III 2) nicht möglich, muss der Veranstalter Beherbergungskosten für bis zu drei Nächte (alleine) tragen. Maßgeblich sind die Kosten einer in Ansehung des Pauschalreisevertrags angemessenen Unterkunft. Davon kann er sich nicht durch Kündigung befreien. Vor Reiseantritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den...mehr