Fachbeiträge & Kommentare zu Reiseveranstalter

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.2.2 Phase 2

Unter die Förderung fallen grundsätzlich Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die zwischen dem 18.3. und 18.9.2020 gebucht wurden oder zwar vor dem 18.3. gebucht, aber erst nach dem 31.8. angetreten worden wären und seit dem 18.3.2020 storniert wurden (Rücktritt des Reiseveranstalters oder des Reisenden vom Pauschalreisevertrag) un...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.2.1 Phase 1

Zurückgezahlte bzw. ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die vor dem 18.3.2020 gebucht wurden, seit dem 18.3.2020 im Zusammenhang mit coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bzw. innerdeutschen Reiseverboten oder temporären Grenzschließungen storniert wurden (Rücktritt vom Reisevertrag) und die bis zum 31....mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.5 Definition der Umsatzerlöse

Als Umsatz im Sinne der ÜH III ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG definiert. Bei Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG kann als steuerbarer Umsatz wahlweise auch der Umsatzerlös zugrunde gelegt werden, der vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurde. Der Leistungszeitpunkt (Monat, in dem die Leistung ausgeführt wurde) ist für die Umsatzrea...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 1 Veränderungen gegenüber bisherigen Überbrückungshilfen im Überblick

Für die Monate Januar 2022 bis Juni 2022 ist im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus nun die Überbrückungshilfe IV geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH III Plus zu teilweise leicht veränderten Konditionen. Die Überbrückungshilfe IV unterstützt dabei Untern...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.3 Förderfähige Kosten in besonders betroffenen Branchen

Für Branchen, die ganz besonders von der Corona-Krise betroffen sind, werden weitere Kosten anerkannt. Dies betrifft die Reisebranche (Reisebüros und Reiseveranstalter) sowie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel und die Pyrotechnikbranche. Wichtig Nur eine branchenspezifische Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden! Hinsichtlich der im Folgenden e...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 1 Überbrückungshilfe III

Für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 sind im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II die Überbrückungshilfen III geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH II zu verbesserten Konditionen, jedoch auch um ein Anschlussprogramm an die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfen und/oder Dezemberhilfen). A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.2 Überlassung

Rz. 272 Die Rechte müssen zeitlich befristet überlassen werden. Unter Überlassung ist die Übertragung von sich aus dem Recht ergebenden Befugnissen auf eine andere Person durch einen Rechtsakt zu verstehen. Bei den Befugnissen kann es sich um Nutzungs- und/oder Verwertungsbefugnisse handeln. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG kann nicht dadurch vermieden...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Objektive Voraussetzungen im Überblick

Rz. 29 Zur Erfüllung des objektiven Tatbestands ist neben der Unentgeltlichkeit des Vorgangs eine Vermögensbewegung vom Zuwendenden zum Zuwendungsempfänger notwendig, die beim Zuwendenden zu einer Entreicherung und beim Zuwendungsempfänger zu einer Bereicherung führt. Ob eine Bereicherung vorliegt und in welcher Höhe, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen; entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.2 Umfang der Kürzung

Rz. 163 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG in Höhe des Teils des Gewerbeertrags des inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Nicht maßgebend für die Kürzung ist der Teil des Gewinns oder Verlusts, der auf die ausl. Betriebsstätte entfällt, sondern der auf die ausl. Betriebsstätte entfallende Gewerbeertrag i. S. d. § 7 S. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung ausschließlich an Feriengäste

Rn. 38 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters auszugehen (st Rspr zuletzt BFH BFH/NV 2017, 728 mwN; BFH BFH/NV 2019, 390). Dies gilt unabhängig davon, ob der Vermieter die Vermietung in E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderung von Personen

Rz. 18 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass es sich um eine Beförderungsleistung handelt. Beförderungsleistungen erbringt, wer eine Tätigkeit ausübt, die auf die räumliche Fortbewegung von in seiner Obhut und Verantwortung befindlichen Personen (oder Gütern) zwischen einem Anfangspunkt (Beginn der Beförderung) und einem Endpunkt (Ende der Beförderung) gerichtet ist.[1] Bef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Freiräume der Mitgliedstaaten

Rz. 60 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) überlässt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen noch Gestaltungsfreiheiten, weil die Staaten sich insoweit nicht auf eine vollständige Harmonisierung einigen konnten. Entscheidungsspielräume haben die Mitgliedstaaten insbesondere durch: Sonderregelungen für landwirtschaftliche Erzeuger und Reiseveranstalter[1] die Möglic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 5. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)

Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist ein Fünftel der Miet-/Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 6. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG)

Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist die Hälfte der Miet-/Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 7. Aufwendungen für die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f EStG)

Hinzurechnungsgröße bildet ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen, mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen). Know-how: Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reisebüro

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fahr- bzw Reisepreisermäßigungen, die ein Reisebüro (ArbG) seinen ArbN für private Reisen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (vgl EFG 1965, 398). Wird die Ermäßigung von dritter Seite, zB unmittelbar von Reiseveranstaltern oder Verkehrsträgern, gewährt, handelt es sich um Lohnzahlungen Dritter. Auch Informationsreisen führ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 67 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als RHB sind diejenigen Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in die Produktion eingehen oder den Produktionsablauf bewirken bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Zu den Rohstoffen zählen alle Grundstoffe, aus denen die Produkte des bilanzierenden UN gefertigt werden, wobei diese Grundstoffe als wesentlicher Bestandteil des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 18.6.2021 einen Bericht an den ER zu Steuerfragen verabschiedet, der auch für den Bereich der Mehrwertsteuer Ausführungen über die laufenden Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe "Steuerfragen" unter der damaligen POR-PRÄS enthält. Den Bericht finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9970-2021-INIT/de/pdf. Für den Bereich der Mehrwer...mehr

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§ 35 Reiserecht / j) Deliktische Haftung des Reiseveranstalters

Rz. 152 Neben das eigene Gewährleistungsregime des Reisevertragsrechts können Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treten. Diese Ansprüche nach § 823 ff. BGB können neben den reisevertraglichen Ansprüchen geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind.[168] Mit dem Wegfall der nach altem Recht vorgeschriebenen A...mehr

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§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reiseveranstalters] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Streitwert: _____ EUR Namens und in ...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Pflichten des Reiseveranstalters

Rz. 42 Der konkrete Inhalt der den Reiseveranstalter treffenden Verpflichtungen ergibt sich aus der Reisebestätigung, der bei der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Art. 250 §§ 5, 6 EGBGB), den vereinbarten Zusatzleistungen, dem Charakter der Reise und der Üblichkeit an der Destination. Abstrakt ergeben sich also folgende Pflichten des Reiseveranstalters, deren Inhalt s...mehr

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§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Klage gegen den Reiseveranstalter/Vorbereitung der Klage

Rz. 158 Bei Klagen gegen den Reiseveranstalter sollten folgende Punkte beachtet werden:[180] 1. Ermittlung des Sachverhaltsmehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Verschulden des Reiseveranstalters

Rz. 130 Das Verschulden des Reiseveranstalters wird vermutet. Ausgeschlossen ist die Haftung nach § 651n Abs. 1 BGB nur in den drei dort benannten Fällen:mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Rücktritt des Reiseveranstalters

Rz. 75 Der Reiseveranstalter kann nach § 651h Abs. 4 BGB lediglich dann zurücktreten, Beide Rücktrittsrechte bestehen nur vor Antritt der Reise. Hat der Reisende die Reise angetreten, so ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.mehr

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§ 35 Reiserecht / D. Reisevermittlung

Rz. 174 Reisen werden häufig nicht direkt vom Leistungserbringer oder Reiseveranstalter an den Reisenden verkauft, sondern über einen Reisevermittler. Reisevermittler stehen daher zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Sie leiten die Vertragserklärung des Reisenden an den Reiseveranstalter weiter und sind gleichzeitig für den Veranstalter täti...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Vermittlung von Angeboten aus Drittstaaten

Rz. 191 Art. 46c Abs. 1 EGBGB sieht vor, dass deutsches Recht auf einen Pauschalreisevertrag mit einem Reiseveranstalter aus einem Drittstaat (Nicht-EU oder EWR) Anwendung findet, wenn der Abschluss oder das Angebot im Geltungsbereich deutschen Rechts erfolgt oder der Reiseveranstalter seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet. Auch Reiseveranstalter aus Drittstaaten sind a...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Rechtsfolgen/Entschädigung

Rz. 63 Der Reisevertrag entfällt ex tunc, wenn der Reisende den Rücktritt erklärt. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings erhält er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Diese Entschädigung kann entweder konkret berechnet werden oder pauschaliert (vgl. § 651h Abs. 2 S. 1 und 2 BGB). Rz. 64 Die ganz überwiegende Anzahl der Re...mehr

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§ 35 Reiserecht / c) Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers

Rz. 183 Bei der anwaltlichen Beratung sollte stets berücksichtigt werden, dass die Inanspruchnahme des Reisevermittlers wegen einer Verletzung von Informationspflichten nicht die reiserechtlichen Gewährleistungsansprüche eröffnet. Möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden (entgangene Urlaubsfreude) treffen nur den Veranstalter, n...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise)

Rz. 194 Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____...mehr

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§ 35 Reiserecht / ee) Umfeldrisiken

Rz. 151 Der Reiseveranstalter ist auch nicht verantwortlich für alle Gegebenheiten im Umfeld der Reise.[165] Örtliche Einrichtungen, typische Gegebenheiten vor Ort, Wetter und Klima, die Nutzung eines öffentlichen Strands sind Umstände, die grundsätzlich nicht geeignet sind, einen Mangel zu begründen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Reiseveranstalter im Rahmen der Bewe...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Vorvertragliche Informationspflichten

Rz. 180 Der Kunde ist vor Abgabe seiner Vertragserklärung über den Abschluss des Reisevertrags anhand eines Formblatts über seine Rechte zu informieren, § 651v Abs. 1 BGB. Die entsprechenden Informationspflichten treffen nach § 651d BGB ebenso den Reiseveranstalter; die Pflichten sind nur einmal zu erfüllen, wie sich aus § 651d Abs. 1 S. 2 BGB ergibt. Rz. 181 Das Formblatt un...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Einschaltung des Reisevermittlers in die Zahlungsabwicklung

Rz. 189 In aller Regel erfolgt die Zahlung des Reisepreises durch den Reisenden direkt an den Reiserveranstalter ("Direktinkasso") und nicht über den Reisevermittler ("Agenturinkasso"). Wenn es zu dem Fall des Agenturinkassos kommt, darf der Reisevermittler nur Zahlungen auf den Reisepreis entgegennehmen, wenn er den Reisenden über die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers ...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Erhebliche Vertragsänderungen

Rz. 52 Erheblich sind nach dem klaren Wortlaut des § 651g Abs. 1 S. 3 BGB Vertragsänderungen nur dann, wenn die Änderungen des Pflichtenprogramms des Reiseveranstalters in erheblichem Maße wesentliche Eigenschaften der Reise oder vereinbarte Sonderwünsche betreffen. Die wesentlichen Eigenschaften der Reise sind in Art. 250 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB abschließend aufgeführt und dem R...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Entbehrlichkeit der Fristsetzung

Rz. 92 Einer Fristsetzung bedarf es nicht in allen Fällen. Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert, bedarf es keiner Frist. Von einer Verweigerung ist auch auszugehen, wenn die Antwort des Veranstalters (oder seiner Reiseleitung bzw. anderen Bevollmächtigten) unklar ist oder bloße Vertröstungen darstellt.[89] Je eindeutiger sich der Veranstalter positioniert, desto...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Beschaffenheitsvereinbarung

Rz. 143 Zunächst ist zu klären, ob eine Beschaffenheit vereinbart wurde. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind immer Fälle, die nach altem Recht als zugesicherte Eigenschaft einzuordnen waren.[156] Diese kann sich aus konkreten Angaben des Reiseveranstalters ergeben (etwa eine bestimmte Größe eines Zimmers, Anzahl von Restaurants, Beförderungsklasse), die sich neben ausd...mehr

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§ 35 Reiserecht / f) Sonderwünsche

Rz. 31 Soweit der Reisende spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Reise wünscht, werden diese "Sonderwunsch" genannt. Hierbei ist zu unterscheiden:mehr