Fachbeiträge & Kommentare zu Reiseveranstalter

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§ 35 Reiserecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 95 Dem Reisenden steht Ersatz der für die Abhilfe erforderlichen Aufwendungen zu. Dies umfasst alle Aufwendungen, die der Reisende aus Sicht eines verständigen Durchschnittsreisenden im Zeitpunkt der Vornahme der Aufwendungen für erforderlich halten durfte.[103] Der Aufwand kann nach § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt werden, wenn der Reisende keine Belege vorweisen kann. Häufig...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Unerhebliche Leistungsänderungen

Rz. 47 Der Reisende muss Leistungsänderungen hinnehmen, wenn kumulativmehr

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§ 35 Reiserecht / e) Irrtümer

Rz. 30 Der Reisende kann eine Erklärung nach den allgemeinen Regeln (§§ 119 ff. BGB) anfechten. Gleiches gilt für den Reiseveranstalter und den Reisevermittler. Durch § 651x BGB wird aber eine über die Anfechtungsregeln hinausgehende Schadensersatzpflicht angeordnet. Soweit der Irrtum auf einem technischen Fehler des Buchungssystems oder einem technischen Fehler während der ...mehr

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§ 35 Reiserecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 5 Der Reisende R bucht eine Schiffsreise in das Herz der schottischen Highlands,[4] einschließlich Anreise per Flugzeug und Transfer. Die Reiseroute sah die Befahrung des Kaledonischen Kanals ab Inverness vor und bot entlang der Route die Besichtigung vieler bekannter Sehenswürdigkeiten. Geplant waren sieben Übernachtungen an sieben verschiedenen Orten/Liegeplätzen, tats...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Gruppenreisen

Rz. 34 Bei Gruppenreisen liegt typischerweise eine Stellvertretung vor; jeder Teilnehmer kann also reiserechtliche Ansprüche direkt und allein erheben. Eine Haftung des Anmelders für die Zahlung des Reisepreises aller Teilnehmer setzt allerdings eine gesonderte Vertragserklärung nach § 309 Nr. 11 Buchst. a BGB voraus. Diese "Anmelderhaftung" wird standardmäßig in einem abges...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Beherbergungspflicht

Rz. 104 Die Beherbergungspflicht (§ 651k Abs. 4 BGB) dient der Sicherung der Unterbringung des Reisenden bei verhinderter Rückbeförderung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände. Da die nach altem Recht dem Reiseveranstalter eingeräumte Möglichkeit, den Reisevertrag auch während der Reise wegen höherer Gewalt zu kündigen, jetzt nicht mehr besteht, schafft die Vorsch...mehr

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§ 35 Reiserecht / ff) Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / aa) Familie

Rz. 33 Bei der Buchung für eine Familie, Partner im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer vergleichbaren Situation sind Vertragspartner nur der Anmeldende und der Reiseveranstalter. Die weiteren mitreisenden Personen sind allerdings in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen und gleichzeitig Anspruchsberechtigte.[19]mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Kündigung

Rz. 106 Das mängelbedingte Kündigungsrecht des Reisenden besteht ab Vertragsschluss. Der Reisende kann also nicht nur während der Reise kündigen, sondern auch schon vor Antritt, wenn die Leistung unter erheblichen Mängeln leidet.[116] Dieses Kündigungsrecht ist für den Reisenden, da der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert, "günstiger" als die Ausübung ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Aufwand

Rz. 101 Der Aufwand des Umzugs ist vom Reiseveranstalter zu tragen, der Reisende kann in der Regel überdies eine Minderung für die Zeit des Umzugs verlangen. Auch andere mit der Abhilfeleistung verbundene Einschränkungen werden etwa im Rahmen eines Minderungsrechts berücksichtigt.mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Ablehnung durch den Reisenden

Rz. 102 Problematisch sind in der Praxis regelmäßig die Fragen, ob dem Reisenden noch Ansprüche nach Angebot der Abhilfe/Ersatzleistung zustehen. Der Reisende mag eine Leistung als nicht angemessen abgelehnt haben und nach Urlaubsrückkehr weiter Ansprüche geltend machen. Auch hier gilt (wie bei der Abhilfe, Rdn 82): Die Differenzen zwischen vertraglicher Leistung und Ersatzl...mehr

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§ 35 Reiserecht / II. Fluggastrechte-VO: Überblick

Rz. 199 Die Fluggastrechte-VO legt innerhalb der EU Mindestrechte von Fluggästen fest, ohne dass dies aus dem nationalen Recht erwachsende weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft ausschließt.[224] Auch Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht gegen den Reiseveranstalter einer Flugpauschalreise sind nicht durch die Fluggastrechte-VO ausgeschlossen; indes ist eine doppelte In...mehr

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§ 35 Reiserecht / ee) Muster: Ablehnung der Vertragsänderung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.1: Ablehnung der Vertragsänderung An _________________________ [Reiseveranstalter] Ich zeige die anwaltliche Vertretung des Reisenden _________________________, _________________________ [Adresse], an. Ich füge eine mich legitimierende Vollmacht anbei. Mein Mandant hat mit Ihnen einen Pauschalreisevertrag (§ 651...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Muster: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt An _________________________ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _________________________ an. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant hat den mit Ihnen geschlossenen Pauschalre...mehr

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§ 35 Reiserecht / 10. Erstattungsansprüche

Rz. 218 Art. 8 Fluggastrechte-VO gibt dem Fluggast den Anspruch auf die vollständige Erstattung des Flugpreises für die nicht abgeflogenen Abschnitte der Reise. Dies gilt auch für bereits abgeflogene Abschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist. Hinzukommen kann der Anspruch auf Rückbeförderung zum ersten Abflugort zum frühestm...mehr

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§ 35 Reiserecht / 2. Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Rz. 166 Weitere Voraussetzung ist, dass es sich im Fall des § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB um einen Reisevermittler handelt. Die Erbringung einer eigenen Leistung als Leistungserbringer oder die Hinzubuchung von Leistungen als Reiseveranstalter reicht demgegenüber nicht aus, wie sich bereits aus dem klaren Wortlaut der Vorschrift ergibt. Voraussetzung nach dem Wortlaut des § 65...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Abhilfe und andere Gewährleistungsrechte

Rz. 84 Für die Reisezeit ab der Abhilfe sind, wenn sie ordnungsgemäß ist, weitere Gewährleistungsansprüche ausgeschossen.[83] Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Gewährleistungsrechte bestehen. Auch für mit der Abhilfe verbundene Beeinträchtigungen (z.B. Zimmer- oder Hoteltausch) können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Abhilfe muss kostenfrei erbracht werden,...mehr

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§ 35 Reiserecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 175 Der Reisende R lässt sich in einem Reisebüro hinsichtlich der Auswahl verschiedener Reisemöglichkeiten für eine Reise in die Vereinigten Staaten beraten. Variante 1: Trotz vielerlei Bemühungen des Reisevermittlers kann sich R nicht für ein konkretes Übernachtungsangebot oder eine Pauschalreise entscheiden. Er bucht aber gleichwohl einen Flug mit einer amerikanischen F...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Rechtsnatur des Anspruchs auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Voraussetzungen

Rz. 136 Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei dem Anspruch um einen immateriellen Schadensersatzanspruch.[157] Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Urlaubs ist entweder die Vereitelung der Reise oder ihre erhebliche Beeinträchtigung. Vereitelt ist die Reise immer dann, wenn sie gar nicht erst stattfindet oder bereits unmittelbar nach Anku...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Vertragsänderungen

Rz. 46 Nicht zuletzt aufgrund des großen zeitlichen Abstands zwischen Buchung und tatsächlicher Reise sieht das Pauschalreiserecht besondere Regelungen für den Fall einer Änderung der Reise nach Buchung, aber vor Antritt vor. In der Begrifflichkeit des Gesetzes sind Vertragsänderungen Preisanpassungen und Anpassungen der Leistungen oder auch Leistungsänderungen. Die recht ko...mehr

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§ 35 Reiserecht / dd) Checkliste: Vertragsänderungen

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§ 35 Reiserecht / (3) Kündigungserklärung

Rz. 112 Die Kündigungserklärung ist an keine Form gebunden, die Kündigung muss aber erklärt werden und dem Reiseveranstalter, dem Reisevermittler oder der örtlichen Reiseleitung zugehen.[126] Fehlt es an einer Kündigungserklärung, liegt keine wirksame Kündigung vor. Gleiches gilt, wenn die Kündigung zwar erklärt wurde, aber gegenüber einem nicht empfangszuständigen Dritten, ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (6) Muster: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.3: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände An _________________________ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _________________________, Buchungsnummer _________________________, _________________________ [Adresse], an und verweisen auf die beigefügte Origina...mehr

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§ 35 Reiserecht / d) Ausnahmen: Keine Pauschalreise

Rz. 16 Das Pauschalreiserecht findet in den nachfolgenden Ausnahmefällen keine Anwendung:mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Gewöhnlicher Nutzen der Reise

Rz. 146 Liegt schließlich auch kein vereinbarter Nutzen vor, so ist auf den üblichen Nutzen der Reise abzustellen, also das, was für die Art der Pauschalreise üblich ist und ein verständiger Durchschnittsreisender bei dieser Art der Pauschalreise erwarten darf.[169] Wenn auch eine günstige Reise keine Mängel haben darf, definiert der Preis auch das Pflichtenprogramm. Wenn de...mehr

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ [Reisevermittler], gesetzlich ver...mehr

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§ 35 Reiserecht / 2. Pflichten des Reisevermittlers

Rz. 178 Den Reisevermittler treffen zahlreiche Pflichten vor und nach dem Abschluss des Reisevertrags. Er muss den Reisenden beraten und informieren und überdies – auch in Erfüllung der Verpflichtungen des Reiseveranstalters – Informationen an den Reisenden übermitteln. a) Vorvertragliches Beratungsgespräch Rz. 179 Dem Reisevermittler ist in § 651b Abs. 1 BGB die Möglichkeit e...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen des Schadensersatzanspruchs für materielle Schäden

Rz. 128 Der Reisende muss durch den Reisemangel einen Schaden erleiden. In den seltenen Fällen (die in der Praxis kaum denkbar sind), in denen eine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters nicht zu einem Reisemangel führt, gilt das allgemeine Leistungsstörungsrecht.[149] Eine nicht nur schuldlos unterlassene Mängelanzeige führt auch zum Verlust von Schadensersatzansprüchen.[...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Angemessenheit

Rz. 99 Die Beantwortung der Frage, ob eine Ersatzleistung angemessen ist oder der Reisende diese ablehnen kann, folgt den Leitlinien, in denen nach dem alten Rechtsstand die Frage der Angemessenheit der Abhilfe beantwortet wurde. Abzustellen ist also auch hier auf die Sicht eines vernünftigen Durchschnittsreisenden.[110] Wenn also die Sportmöglichkeiten bei einer Ersatzleist...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Ersatz des materiellen Schadens (§ 651n Abs. 1 BGB)

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§ 35 Reiserecht / (1) Umfang des Anspruchs

Rz. 129 Ersatzfähig ist der gesamte durch den Mangel kausal verursachte Schaden. Hierzu können Verdienstausfall bei Körperverletzung, Beschädigung von Hab und Gut etwa bei Unfällen oder durch Organisationsmängel gehören. § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB stellt auch klar, dass Aufwendungen (§ 284 BGB) erstattungsfähig sind. Hierzu können frustrierte Fahrtkosten (etwa wenn ein Flug weg...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Fristsetzung

Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand muss der Reisende nicht mehr über die Notwendigkeit der Fristsetzung in den (vor)vertraglichen Informationen aufgeklärt werden. Die Information erhält der Reisende nur noch aus dem Gesetz. Die Fristsetzung kann, muss aber nicht mit dem Abhilfeverlangen zusammen ausgesprochen werden. Eine spätere gesonderte Fristsetzung ist also...mehr

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§ 35 Reiserecht / A. Überblick, Rechtsquellen

Rz. 1 Das Reiserecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern speist sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Die sowohl in der wirtschaftlichen Bedeutung als auch der gesetzlichen Regelung wichtigste Form ist nach wie vor die Pauschalreise. Rechtsgrundlage ist die durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 ins national...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2020 Erweiterte Grundstückskürzung / Verbundene Grundstückspersonenunternehmen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Bei Beteiligung einer gewerblich geprägten Grundstückspersonengesellschaft an einer vermögensverwaltenden Vermietungs-Personengesellschaft kommt die erweiterte Grundstückskürzung auf der Ebene der Mutterpersonengesellschaft in Betracht. Anders ist dies bei der Beteiligun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Prüfungsschritte zu (3) Segmentierung: Liegen wirtschaftlich eigenständige Tätigkeitsbereiche (Sparten) vor, die getrennt auf Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen sind?

Rn. 125a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Ausnahmefällen sind nebeneinander bestehende gewinnorientierte bzw verlustorientierte Tätigkeitsbereiche mit eigenem Kundenkreis iSv "Betriebsabteilungen" (s dazu Merkblatt der Handwerksinnung und BAG v 25.01.2005, A 29-A2 R-44/04), wenn sie wirtschaftlich und organisatorisch (s BFH BFH/NV 2004, 445) selbstständig sind, auch aus Sicht A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ferienhaus/Ferienwohnung / 6 Einkunftserzielungsabsicht

Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten (dauernde Vermietung), ist grundsätzlich von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit – abgesehen von Vermietungshindernissen (z. B. notwendige Renovierung, höhere Gewalt[1]) – ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Reiseveranstalter.

I. Begriff. Rn 17 Nach Art 3 Nr 8 der Pauschalreise-RL (Rn 1f) ist Reiseveranstalter ein ›Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und verkauft oder zum Verkauf anbietet, oder … [ein] Unternehmer, der die Daten des Reisenden … an einen anderen Unternehmer übermittelt‹. Art 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenzsicherung drittstaatlicher Reiseveranstalter.

Rn 4 Der drittstaatliche Reiseveranstalter wird in Art 46c I nF dann, wenn er in einem Mitglieds/Abkommensstaat Pauschalreiseverträge schließt (Nr 1, 1. Fall) oder anbietet (Nr 1, 2. Fall) oder seine Tätigkeit auf einen Mitglieds-/Abkommensstaat ausrichtet (Nr 2), den Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Staates zu Art 17 RL unterworfen, ›sofern der Vertrag in den Bereich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651s BGB – Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter.

Gesetzestext Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt er seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung auch dann, wenn er dem Reisenden Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vermittlerpflichten bei drittstaatlichen Reiseveranstaltern.

Rn 7 Die Konstellation, dass der Reiseveranstalter im Drittstaat niedergelassen ist, der Reisevermittler aber in einem Mitglied/Abkommensstaat, wird nicht in Art 46c nF geregelt, wohl aber in § 651v III BGB nF: Den Reisevermittler treffen dann die Veranstalterpflichten der 651i – 651t und somit auch die Sicherungspflichten nach §§ 651r und 651s. Systematisch geht es hier nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651q BGB – Beistandspflicht des Reiseveranstalters.

Gesetzestext (1) Befindet sich der Reisende im Fall des § 651k Absatz 4 oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durchmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen fest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie (2) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des Absatzes 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstalter kann dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten; § 651k Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Reiseveransta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Unternehmer, der einem Reisenden einen Pauschalreisevertrag vermittelt (Reisevermittler), ist verpflichtet, den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters aus § 651d Absatz 1 Satz 1. Der Reisevermittler trägt gegenüber dem...mehr