Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 94 Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber weitgehend darauf verzichtet, eine eigene Regelung über den Verzugsschaden zu treffen, wie sie früher in §§ 286–290 BGB a.F. enthalten waren. Stattdessen hat er den Begriff der Pflichtverletzung als zentralen Begriff des Leistungsstörungsrechts eingeführt. Dieser Begriff findet sich bereits in der Überschrift zu § 280 BGB...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Ersatzfähiger Schaden

Rz. 139 Soweit die Auffassung vertreten wird, der Aufwand für die Forderungseinziehung gehöre bei Schuldnern, die sich in Verzug befinden, nach dem allgemeinem Schuldrecht nicht zum ersatzfähigen Schaden, ist dies unzutreffend. Die Auffassung kann insbesondere nicht auf die Entscheidung des BGH vom 9.3.1976[342] gestützt werden. Das macht der BGH auch mit einem Urteil v. 17....mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Verbraucherschutz und Schuldnerschutz

Rz. 105 Hat der Schuldner eine berechtigte Forderung nicht erfüllt, kennt die Rechtsprechung und auch das Gesetz in § 280 BGB keine "unwesentlichen Rechtsverletzungen". Vielmehr liegt in der Nichtleistung eine Pflichtverletzung, die den Schuldner nach §§ 280, 286 BGB zum Schadensersatz gemäß §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Hierzu gehören nach gesicherter höchstrichterlicher und...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vergütung und Erstattung: Die Anspruchsprüfung

Rz. 5 Auch wenn sich die Problematik der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten letztlich aus dem Vergütungs- oder Abrechnungsverhältnis heraus begründet, die beiden Rechtsverhältnisse also notwendigerweise eng miteinander verwoben sind, müssen sie doch streng getrennt werden. Rz. 6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister, das Vergütu...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Europarechtliche Aspekte

Rz. 169 Weiterhin keinen hinreichenden Eingang in die Rechtsprechung und Literatur haben Aspekte des Europäischen Rechtes gefunden. Lediglich in Großkommentaren zum BGB finden sich hier erste Ansätze. So bestimmte schon die Zahlungsverzugsrichtlinie[382] aus dem Jahre 2000 in Art. 3 Abs. 1 Buchst. e: Zitat "Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner Anspruch auf angemessenen Er...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Auffassungen in der Literatur

Rz. 124 Zunächst ist festzustellen, dass in der Literatur als weitgehend anerkannt gelten kann, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung des Gläubigers gibt, das Forderungsinkasso insgesamt selbst zu betreiben, soweit er hierzu rechtlich und tatsächlich in der Lage ist. Dies wird neuerdings allerdings wieder von Verbraucherzentralen in Frage gestellt, wenn die Auffassung v...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die Frage der Verletzung der Schadensminderungspflicht

Rz. 141 Vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Alt. 1 BGB, wonach der Gläubiger den Schuldner auf einen besonders großen Schaden hinzuweisen hat, kann allerdings gut begründet werden, dass nach der verzugsbegründenden Mahnung im Sinne einer Beitreibungseskalation eine weitere Gläubigermahnung geboten ist, mit der dem Schuldner vor Augen geführt wi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 82 Wiederholt hat der Europäische Gesetzgeber Bemühungen unternommen, die Zahlungsmoral des Schuldners durch angemessene Sanktionen zu verbessern. Ein Aspekt, der in der nationalen Diskussion in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ausgangspunkt ist zunächst die Zahlungsverzugs-Richtlinie[207] aus dem Jahre 2000 gewesen. Nachdem die dort begründeten Maßnahme...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

Rz. 49 Die Mahnung – nicht die sonstigen Verzugsvoraussetzungen – kann ferner auch nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich sein, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. In diesem Fall verhielte sich der Schuldner entgegen Treu und Glauben,[127] wenn er den Verzugsfolgen den Einwand entgegensetzen könnte, er sei nicht gemahnt worden. Als Erfüllungs...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / D. Grundlegende Fragestellungen zur Kostenerstattung

Rz. 86 Nach der Betrachtung der Akteure der Forderungseinziehung stellt sich die Frage, welche Aufwendungen bei ihnen entstehen und ob der Schuldner die Kosten erstatten muss. Nachfolgend sollen die Fragestellungen im Sinne eines Überblicks skizziert werden, um sie im nächsten Kapitel des Praxisleitfadens dann einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Rz. 87 Entscheidet ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verzicht auf Schadensersatz als Einnahme

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Verzichtet ein ArbG auf eine Schadensersatzforderung gegenüber einem ArbN, stellt dies für den ArbN einen geldwerten Vorteil dar, sofern die Forderung realisierbar ist (BFH 168, 99 = BStBl 1992 II, 837). Der BFH sieht die Bereicherung des ArbN darin, dass der Verzicht auf die Schadensersatzforderung beim ArbN zu einer Verbesserung seiner Ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Schadensersatz als Einnahme

I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrest...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Schadensersatz als Ausgabe

I. Werbungskosten Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgeg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schadensersatz

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sind Schadensersatzleistungen weder WK noch SA, so können sie AgB sein, wenn ihnen kein die Zwangsläufigkeit ausschließendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zugrunde liegt (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 43, Rz 75 Schadensersatz). Muss ein Stpfl jedoch nach einer Wirtshausrangelei Schadensersatz leisten, kann er seine Aufwend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Soweit erhaltene Zahlungen > Arbeitslohn sind, hängt ihre lohnsteuerliche Behandlung davon ab, wer sie dem ArbN zahlt: Rz. 26 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einkunftsart von Schadensersatzleistungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich ist die Einkunftsart (> Einkünfte Rz 1) maßgebend, zu der die ersetzten > Einnahmen gehören würden, wenn sie der Stpfl selbst erwirtschaftet haben würde (vgl zB § 22 Nr 1 Eingangssatz, § 24 Eingangssatz EStG). Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schadensersatzrenten sind, sofern sie steuerpflichtig sind (> Rz 4), keine Leibrenten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgegensteht (BFH 124,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pflichtwidrig erlangte Einnahmen

Rz. 126 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst sind geldwerte Vorteile, die der ArbN durch strafbare Handlungen gegen seinen ArbG erlangt. Begeht der ArbN eine Unterschlagung im Betrieb oder bestiehlt er seinen ArbG, so handelt er außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten und durchbricht damit den Zusammenhang zum Dienstverhältnis. Es feh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schadensersatzrenten

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Einnahmeseite > Schadensersatz Rz 4 ff; zur Ausgabenseite > Rentenaufwand, > Schadensersatz Rz 30, 31.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlassung der Einnahme durch das Dienstverhältnis

Rz. 44 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitslohn erhalten > Arbeitnehmer. Zu den Kriterien des Arbeitslohns gehört deshalb, dass der geldwerte Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH 203, 53 = BStBl 2003 II, 886). Das gilt stets, wenn ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine ArbG-Leistung besteht (BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641). Aber auch ein fre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schmerzensgeld

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Schadensersatz Rz 3, 13.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sachschaden

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Diebstahl, > Kraftfahrzeugunfall, > Werbungskosten Rz 41 ff, > Absetzung für Abnutzung. Ergänzend > Schadensersatz.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Art und Bezeichnung der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 19 Abs 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass es für die Beurteilung, ob Arbeitslohn vorliegt, unerheblich ist, ob die Bezüge und Vorteile laufend (> Laufende Bezüge) oder einmalig (> Sonstige Bezüge) gewährt werden. Unerheblich ist ebenfalls, ob auf die Bezüge oder Vorteile ein Rechtsanspruch besteht, zB auf Grund eines einzelnen Dienstvertrags (Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abgrenzung zu sonstigen Einkünften

Rz. 148 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich beruhen ‚Renten’ auf früher geleisteten Beiträgen; das unterscheidet sie vom (Versorgungs-)Lohn (vgl zB BFH 216, 124 = BStBl 2007 II, 402; BFH/NV 2015, 1390). Beruht das vom ArbG bezogene Ruhegehalt auf früheren Beitragsleistungen des ArbN, die er aus Arbeitslohn oder Vermögen erbracht hat, ist es als Leibrente iSv § 22 Nr 1 S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VII. Regress

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten von zwei Rechtsanwälten im Berufungsverfahren

Rz. 38 Vor einem Landesarbeitsgericht muss sich jede Partei gem. § 11 Abs. 4 S. 1 ArbGG vertreten lassen. Die Gebühren werden auch vor den Landesarbeitsgerichten grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Die Höhe einer vollen Gebühr regelt dabei § 13 Abs. 1 RVG. Ebenso wie in der Zivilgerichtsbarkeit erhält der ...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade bei der Mandatsannahme ist zunächst mit dem...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Ausschlussklauseln

Rz. 47 Ausschlussklauseln, insbesondere in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, zwingen den Arbeitnehmer geradezu in Folgeprozesse.[44] Der in einer Kündigungssache mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt muss erkennen oder durch Befragung ermitteln, dass der Arbeitnehmer auch ein finanzielles Interesse, gerichtet auf Ausgleich eines ihm zwischenzeitlich entstandene...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 26 Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 3.4 Regress durch die Berufsgenossenschaft

Leistet die zuständige Berufsgenossenschaft für Schäden aus einem Arbeitsunfall Zahlungen an den geschädigten Arbeitnehmer, macht sie unter Umständen gegenüber dem Unternehmer Regressansprüche geltend. Unternehmer sollen wegen ihrer an die Berufsgenossenschaft gezahlten Beiträge grundsätzlich von einer Haftung freigestellt sein. Folge dieses Grundsatzes: Ein Unternehmer kann ...mehr

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Brasilien / 2. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 95 Die Geschäftsführer einer Limitada haften persönlich und gesamtschuldnerisch neben der Gesellschaft für vor der Anmeldung auf handelsregisterliche Eintragung ihrer Ernennung vorgenommene Handlungen, Art. 1053 i.V.m. Art. 1012 CC. Die Geschäftsführer haften der Gesellschaft und Dritten zudem gesamtschuldnerisch für Pflichtverletzungen in Ausübung ihres Amtes auf Schade...mehr

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Schweiz / I. Geschäftsbriefe

Rz. 153 In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a OR). Die im Handelsre...mehr

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Brasilien / II. Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats

Rz. 104 Die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats bestimmen sich nach Art. 1069 CC. Der Aufsichtsrat überprüft mindestens quartalsweise die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren. Geschäftsführer und Liquidatoren sind dem Aufsichtsrat zu diesem Zweck zur Auskunft verpflichtet. Über das Ergebnis der Prüfung ist im P...mehr

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Russland / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 46 Die Herabsetzung des Stammkapitals ist nur im Wege der proportionalen Herabsetzung des Nennbetrages der Anteile aller Gesellschafter (bei Wahrung der Höhe ihrer Anteile) und/oder durch Löschung der der Gesellschaft gehörenden Anteile (Art. 20 GmbHG der RF) möglich. Rz. 47 Die Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung bedarf einer notariellen Beurkundung. Eine Kapita...mehr

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Österreich / a) Haftung gegenüber der Gesellschaft

Rz. 179 Die Geschäftsführer haften bei schuldhaften Pflichtverletzungen der Gesellschaft gegenüber für den daraus entstandenen Schaden (§ 25 Abs. 2 GmbHG). Als Pflichtverletzungen bezeichnet das Gesetz insbesondere Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 25 Abs. 3 Ziff. 1 GmbHG), Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gese...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 98 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt entweder bei der Gründung der Gesellschaft oder später im Wege der Beschlussfassung, bei der i.d.R. die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen ausreicht. In der Praxis empfiehlt sich die Bestellung schon in der Gründungsurkunde, damit die Gesellschaft von vornherein handlungsfähig ist. Erfolgt die Bestellung in einem separa...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

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Deutschland / 1. Insolvenzantrag

Rz. 234 Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vor, so besteht für die Geschäftsführer und die Liquidatoren der GmbH eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.[114] Jeder Geschäftsführer oder Liquidator kann – unabhängig von einer sonst gültigen gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Regelung der Vertretungsbefugnis – einen derartigen Antrag alle...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 128 Der Director hat die Ziele der Gesellschaft zu fördern; er muss dabei stets im Interesse der Gesamtheit der Gesellschafter, der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter handeln. Auch das Wohl der Gesellschaft und der Schutz der Umwelt sind stets zu beachten, Section 166 (1) CA. Es sind die Anwendung angemessener Sorgfalt und eine unabhängige Einschätzung vorgeschrieben, Se...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / b) Haftungsfreistellung und Versicherungen

Rz. 94 Der Corporations Act verbietet es einer Gesellschaft sowie verbundenen Gesellschaften, einen Director unter den folgenden Umständen von der Haftung freizustellen:[103]mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Insolvenzsanktionen

Rz. 322 Den für eine schuldhafte insolvenzverantwortlichen Personen (personas afectadas) wird gem. Art. 455 Abs. 2 Nr. 2 TRLC für einen Zeitraum von zwei bis 15 Jahren die Fähigkeit abgesprochen, eine andere Person zu vertreten oder für sie zu verwalten. Entsprechend sieht Art. 213 LSC vor, dass Personen, die nach dem TRLC für unfähig erklärt worden sind, das Vermögen eines ...mehr

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Ungarn / I. Aufsichtsrat

Rz. 193 Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag bestimmen, dass ein Aufsichtsrat gebildet wird. Die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH ist gem. § 3:119 Ptk. obligatorisch, wenn die Zahl der vollbeschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 200 übersteigt. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf bei einem solchen obligatorischen Aufsi...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Frist für die Ablehnung

Rz. 333 Die Geschäftsführer müssen dem Erwerber innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung der Übertragung bei der Gesellschaft ihre Weigerung, den Erwerber einzutragen, bekanntgeben. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist strafbewehrt (Sec. 771 CA 2006). Rz. 334 Wird diese Frist nicht eingehalten, verliert die Gesellschaft das Ablehnungsrecht. Der Erwerber kann einen Rechtsbehel...mehr