Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 244 Fallbeispiel 69: Ausschlagen oder nicht? Die Geschwister S und T sollten nach dem Tod des Vaters jeweils eines der beiden vorhandenen Grundstücke erben. Im Laufe der Jahre hatte der Vater aber schon ein Grundstück auf den kinderlosen Sohn S übertragen und auch kein Testament errichtet. Nach seinem Tod erben beide Kinder die allein verbleibende Immobilie. S bezieht mi...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verprassen und Schuldentilgung

Rz. 226 Das Verprassen vorhandener Mittel ist unter der Herrschaft des Nachranggrundsatzes höchst unerwünscht und missbilligt. Das missbilligte Verhalten begründet aber noch nicht die Absicht, damit den Sozialleistungsanspruch herbeizuführen. "Das bloße "Geldausgeben um des Ausgebens willen", das Handeln aus Verschwendungssucht oder eine Vermögensverschleuderung, um sich oder...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Darlehensmodalitäten

Rz. 392 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[648] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Rückzahlungsanspruch dinglich oder auf andere Weis...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Schenkungsrückforderungsanspruch – § 528 BGB

Rz. 154 Der Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB hat in der Praxis der Sozialleistungsträger[271] seine größte Bedeutung, wenn Eltern ins Heim kommen.[272] Vgl. dazu Fallbeispiel 19: Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters (siehe Rdn 21) und § 12. Dass der Schenkungsrückforderungsanspruch im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis an...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 1 – Verschenken

Rz. 571 Die rechtserhebliche Handlung muss nach einer Ansicht in objektiver Hinsicht als leichtfertiges oder unlauteres Verhalten zu qualifizieren sein. Nach anderer Ansicht wird ein nicht nachvollziehbarer Grund für die Vermögensminderung verlangt und wieder andere aus der zumeist älteren Literatur vertreten die Ansicht, dass nur kognitive und voluntative Elemente erfasst s...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 487 Bei einem solchen Verzichtsvertrag handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft, dem in der Regel eine schuldrechtliche Abrede zugrunde liegt, die den Rechtsgrund beinhaltet und verhindert, dass der Verzicht der Kondiktion unterliegt. Es wird insoweit weiter zwischen einem Vertrag unterschieden, der eine Verpflichtung zum Verzicht begründet und...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Wiedererstellung des Nachrangs durch Herabsetzung von Leistung (§§ 31 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 31a, 31b SGB II) im Zusammenhang mit Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung

Rz. 220 Im Hinblick auf die von der Solidargemeinschaft aufzubringenden Mittel der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird es als Obliegenheitsverletzung angesehen, wenn der Hilfesuchende – in zu missbilligender Weise – sich selbst oder seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen. Rz....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Darlehen bei vorzeitig verbrauchten Mitteln möglich – § 37 SGB XII?

Rz. 384 § 37 SGB XII ermöglicht Darlehensleistungen, wenn ein von den Regelbedarfen umfasster Bedarf nicht gedeckt werden kann. § 37 SGB XII gilt nach § 42 Nr. 5 SGB XII für Leistungen der Grundsicherung entsprechend. Die Bedarfsdeckung muss unabweisbar geboten sein und auf keine andere Art gedeckt werden können. Die Tendenz, Mittel aus Erbfall, Schenkung oder sonstigen Zuflü...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer?

Rz. 502 Auch bei nicht geschäftsfähigen Betroffenen kann der Versuch gemacht werden, mit ihrem Vertreter über einen Pflichtteilsverzicht Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Ein Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer muss aber durch das Betreuungsgericht genehmigt werden. Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, richtet sich derzeit noch nach § 1901 Abs. 2 BGB.[839] Danach hat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 507 Durch die Ausschlagung nach § 1942 BGB wird die Erbenstellung beseitigt und dem Sozialleistungsträger wird der Zugriff auf die Erbschaft verwehrt.[848] Das ist ein Verzicht auf eine Erwerbsquelle, die nach der Entscheidung des BGH zum Pflichtteilsverzicht[849] nichts an der Verpflichtung ändert, vorhandenes Vermögen und vorhandene Einkünfte im sozialhilferechtlichen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Die gesamtschuldnerische Haftung und das Ranking der sozialrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 599 Die sozialrechtliche Erbenhaftung trifft mehrere Erben eines Erbfalls nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner.[986] Die Leistung kann von jedem verlangt werden, der Schuldner ist. Das bedeutet aber auch, dass der Sozialhilfeträger einen Erben nur zu dem seinem Erbteil entsprechenden Anteil des Ersatzanspruchs heranziehen kann, wenn seine Miterben aufgrund von § 102 Abs. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Geschäftsfähigkeit und Betreuung (§§ 1896 ff. BGB)

Rz. 512 Die wirksame Ausschlagung setzt Geschäftsfähigkeit voraus:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausnahmetatbestand und Vergleich zu § 103 SGB XII

Rz. 229 Verwendet der Leistungsberechtigte die aus Erbfall oder Schenkung stammenden Mittel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird dadurch die (teilweise) Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, kann dies einen Kostenersatzanspruch nach § 34 SGB II auslösen.[372] § 34 SGB II ist als enger Ausnahmetatbestand konzipiert.[373] Er darf nicht, "durch eine weitreichende und n...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Kein Verschulden im Sinne des § 254 BGB

Rz. 542 Mit der Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 1973, bei dem es noch um solch bescheidene Dinge wie eine Beihilfe für einen Wintermantel, ein Winterkleid und eine Strickjacke ging, ist klargestellt, dass das Sozialhilferecht eine Verschuldensregel vergleichbar § 254 BGB nicht kennt und dass das unwirtschaftliche Verhalten von Hilfebedürftigen kein Fall auf der Anspruch...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig

Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schuldhaften, "sozialwidrigen", "quasi-deliktischen Handelns" d...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und "Rückgriff" des Sozialleistungsträgers

Rz. 6 Es ist ein Fall der unmittelbaren Anwendung des Nachranggrundsatzes gegenüber der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, wenn Einkommen und Vermögen der einsatzpflichtigen Personen zunächst geprüft werden und dann erst eine Leistungsentscheidung getroffen wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – heute SGB VIII – ist aber primär ein Hilfegesetz, kein Kostengesetz.[...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sich Bedürftigmachen durch Verzicht auf eine bereits angefallene Erbschaft/einen entstandenen Pflichtteilsanspruch/Sonstiges

Rz. 523 Fallbeispiel 39: Der Verzicht auf die bereits angefallene Erbschaft S und seine fünf Geschwister sind Erben ihrer Tante zu gleichen Teilen geworden. S bezieht seit zehn Jahren Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Geschwister raten zur Ausschlagung bzw. zum Verzicht auf den Erbteil. Sie wollen mit ihm einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, ihm Le...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Erbenhaftung wegen rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen

Rz. 644 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Andere Anspruchsgrundlagen gibt es nicht und eine analoge Anwendung von z.B. § 102 SGB XII scheidet aus. Bei unrechtmäßig erbrachten nachrangigen Sozialleistungen – z.B. weil mehr Schonvermögen vorhanden war als zulässig – kann die ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verhältnis zu den Regeln der Aufhebung von Verwaltungsakten nach SGB X

Rz. 610 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Eine analoge Anwendung des § 102 SGB XII scheidet aus.[997] Eine Leistung kann z.B. rechtswidrig erbracht worden sein, wenn der Leistungsbezieher einsatzpflichtige Zuflüsse von Mitteln von vorneherein oder im laufenden Bezug versch...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Pflichtteilsverzicht eines Geschäftsfähigen mit Gegenleistung

Rz. 499 Der (wirksame) Pflichtteilsverzicht ist das Mittel der Wahl, um bei geschäftsfähigen behinderten Bedürftigen im Sinne des SGB XII frühzeitig Gestaltungen zu schaffen, die dem Bedürftigen einen Nutzen zu Lebzeiten des Erblassers schaffen und Sozialhilferegress ganz oder teilweise ausschalten.[837] Beispiel: Die Finanzierung aufwändiger therapeutischer Maßnahmen für ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Erbfallschulden

Rz. 632 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffes "Wert des Nachlasses" ist § 2311 BGB. Es dürfen daher nur diejenigen Schulden, Lasten und Verpflichtungen abgezogen werden, die auch beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bestehen würden. Alle Verpflichtungen, die sich aus testamentarischen Verfügungen des Erblassers ergeben, bleiben unberücksichtigt.[1043] Anzusetzen ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten Für Bedürftige bei Erbfall und Schenkung

Rz. 206 Fallbeispiel 67: Was man mit einem Erbe so alles machen kann Der 45-jährige arbeitslose A, dessen Arbeitslosengeldanspruch auslief, so dass "Hartz-IV" in Kürze drohte, wurde unverhofft Alleinerbe nach seinem Onkel. 1. Variante: Aus den Erbschaftsmitteln erwarb er einen fünf Jahre lang nicht kündbaren Sparbrief in Höhe von 100.000 EUR zu Alterssicherung. 2. Variante: A ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiel Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 104 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben (§ 2047 BGB) stellt grundsätzlich einen verwertbaren Vermögensgegenstand dar.[166] Auch hier muss der Leistungsberechtigte auf jeden Fall gegenüber den Miterben die Zustimmung zur Auflösung der Erbengemeinschaft ernsthaft verlang...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 10. Ausgleichsleistung zur Beendigung eines Erbstreits

Rz. 179 Wird zur Beendigung eines Streites ein Vergleich geschlossen, so ist das, was daraus entsteht, eine bloße Forderung. Bezieht sich der Vergleich auf Ansprüche aus einer Miterbenstellung des Bedürftigen, so muss nach der Rechtsprechung des BSG der Zufluss "normativ" bestimmt werden. Erfolgt der Erbfall vor dem Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (bei der Grundsicherung), d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel – § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Rz. 313 Zum Schonvermögen gehört auch sonstiges Vermögen,mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / C. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 7 Um Ausbildungsförderung zu erhalten, muss es sich bei der angestrebten Ausbildungsstelle um eine förderungsfähige Ausbildungsstätte i.S.d. § 2 BAföG handeln, z.B. eine Berufsfachschule oder eine Hochschule. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen die richtige Staatsangehörigkeit (§ 8 BAföG), die Eignung des Auszubildenden (§ 9 BAföG), die durch den regelmäßigen Besu...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und sozialhilfere...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 12. Abfindung für einen Erb-/und Pflichtteilsverzicht

Rz. 183 Fallbeispiel 25: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung S bezieht Grundsicherung seit 2010. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.2015 hatte der Vater V ein Grundstück auf den Bruder T des S übertragen. Dafür sollte S bei Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts im Übrigen eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR erhalten, zu zahlen spätestens sechs Monat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Gegenstände zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse – § 90 Abs. 2 Nr. 7 SGB XII

Rz. 317 Unter der Voraussetzung, dass sie nicht Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII sind, sondern die Rechtsqualität als Vermögen haben, sind Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse, deren Besitz nicht Luxus ist, Schonvermögen. Die Einbeziehung von Gegenständen zur Sportausübung ist umstritten.[540] Anhand des Wo...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / E. Der Einkommensbegriff des § 21 BAföG

Rz. 13 Der Einkommensbegriff i.S.d. des BAföG splittet sich nach § 21 BAföG in mehrere Einkommensbestandteile auf. Zunächst wird die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und sodann werden gem. § 21 Abs. 1 S. 3 Nr. 1–5 und Abs. 5 BAföG in der dort festgelegten Reihenfolge die Abzugsposten ermittelt. Als Einkommen werden sodann Zahlungseingänge nach § 21 ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Überleitung (§ 95 SGB VIII)

Rz. 47 § 95 SGB VIII ermöglicht es, den Nachrang der Jugendhilfe durch Überleitung nachträglich wiederherzustellen. Hat eine der in § 92 Abs. 1 SGB VIII genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I noch Kostenbeitragspflichtiger ist, so kann der Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen

Rz. 14 Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen S hat einen Grad der Behinderung von 100. Der Nachteilsausgleich "g" ist anerkannt. Er erbt nach seiner verstorbenen Mutter eine vermietete Wohnung (Wert 100.000 EUR) mit Mieteinnahmen in Höhe von 550 EUR monatlich. 1. Variante: S besucht seit vielen Jahren eine Behindertenwerkstatt, lebt aber ansonsten i...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit

Rz. 65 Eine zugewendete behindertengerechte Reise mag z.B. zwar den Bedarf einzelner Positionen des Regelbedarfes abdecken, ist aber nicht geeignet einen sozialhilferechtlichen Bedarf insgesamt entfallen zu lassen. Stets muss das rechtserheblich geprüfte Einkommen dazu geeignet sein, den aktuell und konkret bestehenden gesamten Bedarf zu decken. Eine zugewendete Eigentumswohn...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schongrenzen abhängig von der Art der erbrachten Leistung

Rz. 128 Im SGB XII wird danach unterschieden, ob der Hilfebedürftige und seine Einsatzgemeinschaft Einkommen generell oder nach Zumutbarkeitskriterien einsetzen müssen. § 19 SGB XII differenziert dabei nach existentiellen Leistungen (genereller Einkommenseinsatz nach §§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII) und Hilfe in speziellen Lebenslagen (Einkommenseinsatz nach Zumutbarkeit nach § 1...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr