Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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Klärung praxisrelevanter Fr... / IV. Absage an die Existenz von fiktivem SBV – Implikationen für die Gestaltungspraxis

Kontrovers diskutiert wurde im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften, die Frage, wie etwaiges SBV zu behandeln ist. Positive oder negative Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Gesellschafters stehen und bei einer nicht optierenden Personengesellschaft SBV I oder II darstellen wü...mehr

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§ 1 Einführung / V. Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften

Rz. 14 Im Unterschied zum Kapitalgesellschaftsrecht – vgl. die entsprechenden Vorgaben in den §§ 241 ff. AktG [35] (unmittelbare Geltung für die AG, analoge Anwendung auf die GmbH) – gab es vor Inkrafttreten des MoPeG für Personengesellschaften keine gesetzlichen Regelungen über Beschlussmängelstreitigkeiten.[36] Rz. 15 Der Gesetzgeber hat das Beschlussmängelrecht des Personen...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Urteilswirkungen

Rz. 88 Soweit der Gesellschafterbeschluss durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt worden ist, wirkt das Urteil nach § 113 Abs. 6 HGB – entsprechend § 248 Abs. 1 S. 1 AktG – zwecks Gewährleistung von Rechtssicherheit (d.h. der Sicherstellung, "dass der Beschluss nicht nur für den Kläger und die beklagte Gesellschaft als Prozessparteien, sondern auch für die anderen G...mehr

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§ 1 Einführung / e) Abkehr vom Vertrag (GbR als reine Anspruchs- und Verpflichtungsbeziehung zwischen den Vertragspartnern) zur rechtlichen Verselbstständigung der GbR als Organisation

Rz. 42 Die Befugnis zur Geschäftsführung und die Kompetenz zur Beschlussfassung werden – weil es sich um jeweils autonome Entscheidungsprozesse unter den Gesellschaftern handelt – voneinander getrennt.[81] Die Gesellschafter können nach § 708 i.V.m. § 714 BGB (wonach Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich der Zustimmung "aller" stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen) durch...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Dreimonatige Klagefrist

Rz. 73 Die Anfechtungsklage ist im Interesse einer schnellen Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des Beschlusses einerseits und um den Parteien andererseits hinreichend Zeit zur Verfügung zu stellen sich außergerichtlich zu verständigen und ihr Begehren vorzubringen[162] nach § 112 Abs. 1 S. 1 HGB innerhalb von drei Monaten zu erheben. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvert...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / d) Versicherung, dass keine anderweitige Registrierung besteht

Rz. 62 § 707 Abs. 2 Nr. 4 BGB (entsprechend der Neuregelung des § 106 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sichert den Statuswechsel nach § 707c BGB, §§ 106, 107 HGB und § 4 Abs. 4 PartGG zwischen einer GbR und einer Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft. Die Anmeldung muss die Versicherung enthalten, dass die Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder im Partnerschaftsr...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Außerordentliche Kündigung des volljährig gewordenen Gesellschafters

Rz. 167 § 132 Abs. 4 HGB mit der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des volljährig gewordenen Gesellschafters entspricht inhaltlich § 725 Abs. 4 BGB (§ 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 und S. 4 bis 5 BGB alt), der über § 105 Abs. 3 HGB auch auf das Personengesellschaftsrecht zur Anwendung gelangt. Beachte: § 132 Abs. 4 HGB gilt über § 161 Abs. 2 HGB grundsätzlich auch für die...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Anwachsung als Folge eines Gesellschafterausscheidens (Abs. 1)

Rz. 154 Scheidet ein Gesellschafter aus der GbR aus, so wächst sein Anteil an der Gesellschaft (Gesellschaftsanteil als Inbegriff der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten)[306] nach der Auslegungsregel des § 712 Abs. 1 BGB – auch im Falle des Fehlens einer Gesellschaftervereinbarung i.S.v. § 708 BGB im Interesse der Rechtssicherheit für den Ausscheidenden und den Rechts...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Regelungsgehalt

Rz. 41 § 109 HGB gestattet im Unterschied zur Parallelregelung des § 714 BGB nicht nur Mehrheitsbeschlüsse. Vielmehr werden auch Teile des Beschlussverfahrens geregelt. Ungeregelt bleibt hingegen das Zustandekommen eines Beschlusses. Die höhere Regelungsdichte des § 109 HGB im Vergleich zu § 714 BGB folgt aus der Einführung des neuen Beschlussmängelrechts für Personenhandelsg...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Mehrere Erben eines verstorbenen Gesellschafters müssen einen gemeinsamen Vertreter bestellen

Rz. 396 Mehrere Erben eines Gesellschafters (d.h. die Erbengemeinschaft, vgl. §§ 2032 ff. BGB) haben nach § 736 Abs. 3 BGB – der § 146 Abs. 1 S. 2 HGB alt nachgebildet ist – im Interesse der Rechtssicherheit[675] einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, weil "der Anteil eines verstorbenen und von mehreren Erben beerbten Gesellschafters – anders als bei Fortsetzung der Gesel...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Gesetzliche Auflösungsgründe

Rz. 188 Die Gesellschaft wird nach § 138 Abs. 1 HGB – in inhaltlicher Übernahme von § 131 Abs. 1 HGB alt – kraft Gesetzes aufgelöst durch: Beachte...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Klagefrist (§ 112 HGB)

Rz. 72 Die Neuregelung der § 112 HGB über die Klagefrist (wohingegen § 112 HGB alt das Wettbewerbsverbot geregelt hatte) hat – in Abweichung zum Regelungsgehalt des § 246 Abs. 1 AktG (kurze einmonatige Kündigungsfrist von einem Monat) – folgenden Wortlaut: (1) Die Anfechtungsklage ist innerhalb von drei Monaten zu erheben. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche ei...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Austragung einer Gesellschaft aus der Gesellschafterliste (Veränderung an der Eintragung der Gesellschaft)

Rz. 47 § 40 Abs. 1 S. 3 GmbHG bestimmt, dass eine GbR nur dann in die Gesellschafterliste aufgenommen und Veränderungen an der entsprechenden Eintragung (im Interesse einer Schaffung von Transparenz für die Beteiligten und die Öffentlichkeit)[72] nur dann vorgenommen werden können (z.B. eine Austragung aus der Gesellschafterliste), wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregis...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Beschlussfassung

Rz. 79 Im Interesse der Schaffung von Rechtssicherheit über die Bestandskraft eines Beschlusses statuiert § 109 HGB bestimmte Mindestanforderungen im Hinblick auf die Anforderungen, die an eine Beschlussfassung in einer Gesellschafterversammlung zu stellen sind. Rz. 80 Von der Beschlussfassung ist die Beschlussfeststellung[124] zu unterscheiden, mit der ein gefasster Beschlus...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Beschlussmängelklagen

Rz. 86 Nach der Qualifikation der Fehlerfolgen beurteilt sich die Rechtsschutzmöglichkeit: Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bzw. Feststellungsklage als mögliche Beschlussmängelklagen.[136] Anfechtungsgründe werden von dem anfechtungsbefugten Gesellschafter durch befristete Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft geltend gemacht. Nichtigkeitsgründe können – außer durch eine ...mehr

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§ 1 Einführung / E. Zusammenfassung

Rz. 89 Die Reform des Personengesellschaftsrechts führt zu folgenden wesentlichen Neuerungen:mehr

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Vorwort

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021, das in seinen wesentlichen Teilen zum 1.1.2024 in Kraft treten wird, zielt auf eine grundlegende und zugleich systemkonforme Überarbeitung des geltenden Personengesellschaftsrechts ab. Im Mittelpunkt der Reform steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller Personengese...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Entzug der Geschäftsführungsbefugnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 100 Die Befugnis zur Geschäftsführung kann einem Gesellschafter nach § 116 Abs. 5 S. 1 HGB – in inhaltlicher Übernahme von § 117 HGB alt (der explizit jedoch keinen teilweisen Entzug der Geschäftsführungsbefugnis vorsah) – auf Antrag der anderen Gesellschafter im Interesse der Rechtssicherheit durch gerichtliche ...mehr

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§ 3 Kaskoversicherung – Lei... / aa) Vorgehen in Schritten von 25 %

Rz. 22 Eine Unterteilung in Schritten von jeweils 25 % käme einer Unterteilung in die Kategorien der einfachen, der normalen, der schweren und groben Fahrlässigkeit gleich. Durch ein solches Vorgehen wird nach Ansicht der Vertreter dieser Einteilung eine Vergleichbarkeit einzelner Fallgruppen gewährleistet. Sie kommt dem Bedürfnis der Praxis nach, gerade im Massengeschäft ei...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Recht zur Registeranmeldung

Rz. 32 Mit dem Recht der Gesellschafter zur Eintragung der Gesellschaft in ein Gesellschaftsregister,[50] das fakultativ ist,[51] setzt der Gesetzgeber eine seit langem erhobene Forderung[52] um: Die Möglichkeit der Registrierung in einem öffentlichen Register verschafft der rechtsfähigen GbR als Rechtssubjekt – die über keine natürliche Publizität verfügt – im Interesse des...mehr

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§ 1 Einführung / I. Konsolidierung des Rechts der GbR

Rz. 4 Der historische Gesetzgeber hat die GbR – wie sich dies bereits aus dem Regelungsstandort der §§ 705 ff. BGB (Titel 16: Gesellschaft) im Besonderen Teil des Schuldrechts ergibt – als ein durch die Besonderheiten der Gesamthand modifiziertes vertragliches Schuldverhältnis konzipiert,[7] "dem in unvollständiger Weise das Gesamthandsprinzip, darüber gestülpt‘ wurde".[8] D...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Freie Sitzwahl

Rz. 29 Der Gesetzgeber hat für ein Sitzwahlrecht für die Personengesellschaften aus mehrerlei Gründen ein praktisches Bedürfnis gesehen:mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / G. Fazit

Die Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts entspricht dem Gefühl der meisten Ehepaare, dass man doch in solchen Notsituationen selbstverständlich für den anderen sorgen und entscheiden können muss. Typisch für Juristen wird in der Rezeption dieser neuen Regelung eher das Missbrauchspotential hervorgehoben und nicht die geschaffene Rechtssicherheit, eher der neue Verwal...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Gesellschaft, eine KG, ist seit dem 6.4.1967 im Handelsregister des AG Charlottenburg eingetragen. Als Kommanditist der Gesellschaft ist im Handelsregister u.a. zur laufenden Nr. 7 LR in Tettnang mit einer Einlage i.H.v. 73.552,90 EUR erfasst. Er verstarb am 27.3.2021. Der gemeinschaftliche Erbschein des AG Tettnang vom 8.6.2021 weist als seine Erben D LR zu ½ sowie je...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens: 1. Stufe: Bestimmung des Gebäudenormalherstellungswertes Ermittlung der durchschnittlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von Rahmensätzen

Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach der erhöhten oder geringeren Gü...mehr

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Die passive Entstrickung im... / IV. Fazit

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die seit Jahren streitige Frage der passiven Entstrickung knapp 10 Jahre nach Änderung des DBA Spanien nunmehr durch die Finanzgerichtsbarkeit entschieden wird.[56] Die Entscheidung des FG Münster[57] ist als konsequent zu bewerten und gibt Steuerpflichtigen ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für die Vergangenheit. Diese sollte sich im R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 18g UStG war durch Art. 7 Nr. 16 des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008[1] neu in das Gesetz eingefügt worden, und zwar mWv 1.1.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Vorschrift war im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 der Bundesregierung[2] noch nicht enthalten, sondern geht auf die Beschlussempfehlung[3] bzw. den Bericht des BT-Finanzausschusse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 354 AO regelt die Voraussetzungen und die Wirkungen des Verzichts auf einen Einspruch und die Geltendmachung seiner Unwirksamkeit. Abs. 1 S. 1 und 2 stellt klar, dass der Verzicht grds. erst nach Erlass des anfechtbaren Verwaltungsakts erfolgen kann bzw. bei Abgabe einer Steueranmeldung unter der Bedingung, dass keine von dieser abweichende Steuerfestsetzung erfolgt. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4 Verzichtsfähigkeit und -befugnis

Rz. 55 Auf den Einspruch verzichten kann nur derjenige, der nach den §§ 350 – 353 AO befugt ist, gegen den Verwaltungsakt einen Einspruch einzulegen.[1] Der Verzichtende muss bei der Abgabe des Verzichts außerdem beteiligten- und handlungsfähig sein.[2] Rz. 56 Auch wenn jemand von der Finanzbehörde irrtümlich als Stpfl. in Anspruch genommen wird, kann er wirksam auf den Einsp...mehr

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Daten in Rechnungslegung un... / 1.1.3 Welchen Wert haben Daten?

Wird den Daten ein monetärer Wert zugesprochen, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Wie oben bereits erläutert, ist relativ unbestritten, dass Daten einen Wert haben können. Kontroverser fällt die Diskussion indessen aus, wenn es darum geht, den Wert zahlenmäßig im Sinne eines anerkannten Preises festzusetzen. Die freien Marktverhältnisse zeigen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rückwirkung einer Bescheinigung

Rz. 59 Der XI. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten[1], eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG wirke umsatzsteuerlich nicht auf den Zeitraum vor ihrer Ausstellung zurück. Nach dem Wortlaut beziehe sich die Vorschrift lediglich darauf, "dass die anderen Unternehmer – im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung – die gleichen kulturellen Aufgaben erf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für di...mehr

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§ 16 Klageerhebung / F. Isolierte Drittwiderklage

Rz. 39 Wenn dem Unfallgeschädigten keine Zeugen zur Verfügung stehen, geschieht es häufig, dass die Schadenersatzansprüche an Dritte, meistens an den Ehegatten, abgetreten werden, um dann "in eigener Sache" als Zeuge aussagen zu können. Im Regelfall besteht dann kein Deckungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer;[36] im Übrigen können Versicherer sich gegen diesen "...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt § 568 a. F. Der Gesetzgeber sieht eine große praktische Bedeutung der Regelung, die der Rechtssicherheit diene. Ohne die angeordnete Verlängerung des Mietverhältnisses würde dies, von den Vertragsparteien häufig unbemerkt, zu einem vertragslosen Zustand führen, dessen (rechtliche im Einzelnen umstrittene) Abwicklung nach Bereicherungsrecht oder...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / II. Invalidität

Rz. 11 Nach der Begriffsdefinition in § 180 VVG liegt Invalidität vor bei einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Weiterhin heißt es in § 180 S. 2 VVG: Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann. Rz. 12 Die Invalidit...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 78 In der Prüfungsanordnung ist nur der voraussichtliche taggenaue Prüfungsbeginn in einer angemessenen Zeit vor Beginn der Außenprüfung, nicht jedoch dessen stunden- oder sogar minutengenaue Uhrzeit des Erscheinens des Prüfers bekanntzugeben.[1] Rz. 79 Besondere Belastungen der beratenden Berufsstände, z. B. eines Rechtsanwalts, zum Ende des Kalenderjahrs sind keineswegs...mehr

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Datenschutzbeauftragter nac... / 1.2.2 Form der Bestellung

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist an keine besondere Form gebunden. Somit wäre auch eine mündliche Bestellung denkbar. Aus Gründen der Dokumentation und vor allem der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die schriftliche Bestellung. Musterschreiben: Bestellung zum Datenschutzbeauftragten Die _____________ eG / GmbH _______________________ (Straße und Hausnummer) _...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Fehlerhafte Anhörung

Rz. 101 Obwohl die nur fehlerhafte Anhörung im Gegensatz zur unterlassenen Beteiligung des Betriebsrats nicht von der Unwirksamkeitsfolge des § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG erfasst ist, wird auch diese Konstellation vom BAG unter dieser Vorschrift subsumiert. Dies folgt aus Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens. Nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wird dem Betriebsrat die Möglichke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Einleitung

Rz. 19 Das Anhörungsverfahren, das ausnahmslos vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen ist, wird dadurch eingeleitet, dass der Arbeitgeber den Entschluss fasst, einen bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen, diese Absicht gegenüber dem Betriebsrat erklärt und seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Betriebsrat vollständig erfüllt.[1] Dabei kann die Kündigungsmitteilung nicht nur ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Ausländischer Drittschuldner

Rz. 156 Wohnt der Drittschuldner im Ausland oder hat er seinen Sitz dort, muss das Vollstreckungsgericht den Pfändungsbeschluss in jedem Fall erlassen. Der Erlass darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Zustellung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Pfändung an den Drittschuldner im Ausland regelmäßig nicht erfolgen kann.[256] Zu unterscheiden ist der Erlass des Pfändun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.4 Mitteilungspflichten

Rz. 9c Abs. 3 Nr. 1 verpflichtet dasjenige Jugendamt, das in Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen Sorge nach § 155a Abs. 4 Satz 1 und § 162 FamFG angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 Satz 1 BGB den Eltern entweder ganz oder auch nur zum Teil gemeinsam übertragen wird, de...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Finw. Julian Heesemann, StB, LL.M.[*] Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Scha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / I. Einführung

Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Schaffung von Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber aufgrund der abweichenden Auffassungen der Rechtspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbstanzeige / 2.4 Welchen zeitlichen Umfang sollte die Selbstanzeige haben?

Auch hier hatten sich bereits durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Änderungen ergeben: Auf jeden Fall mussten die "unverjährten Steuerstraftaten" offengelegt werden (Vollständigkeitsgebot). Durch die zum 1.1.2015 greifende Neuregelung ist eine weitere Verschärfung eingetreten. Nach § 376 Abs. 1 AO können Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Zuständigkeitsregime und das Problem der widersprechenden Entscheidungen

Der Vorschlag sieht ein äußerst großzügiges Zuständigkeitsregime vor, bei dem praktisch jeder persönliche Anknüpfungspunkt einer der beteiligten Personen eine Zuständigkeit etablieren kann (Art. 6–8). Darüber hinaus wird eine Notzuständigkeit für alle weiteren, schwer vorstellbaren Fälle eröffnet (Art. 9). Dieser weite Zuständigkeitskatalog ist schon bereits deswegen problem...mehr