Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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§ 8 Internationaler Handels... / III. Allgemeine Hinweise

Rz. 33 Beabsichtigen die Vertragsparteien, die Geltung des UN-Kaufrechts in jedem Fall auszuschließen (vgl. dazu oben Rdn 30) und stattdessen die Geltung eines nationalen Rechts zu vereinbaren, so kann folgende Formulierung gewählt werden: Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Abbedingung des UN-Kaufrechts Für den vorliegenden Vertrag gilt aussc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschaftsvertragliche Regelung

Rz. 740 Die gesetzliche Neuregelung führt zu wesentlich mehr Rechtssicherheit in der KG, denn spätestens mit Ablauf der Anfechtungsfrist wird man sich nun – von den Ausnahmefällen des § 110 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB abgesehen – auf die Wirksamkeit des Beschlusses verlassen können. Dies bringt auf der anderen Seite notwendigerweise eine strengere Formalisierung des Prozesses de...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / A. Einführung

Rz. 1 Das Nachweisgesetz (NachwG) als solches existiert bereits seit 1995 und verpflichtet den Arbeitgeber im Kern schon seitdem, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Hierdurch soll mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Statusrelevante Vorgänge

Rz. 104 Bei statusrelevanten Vorgängen wie etwa Gründung, Satzungsänderungen, Verschmelzungsverträge (§ 6 UmwG), Spaltung (§§ 125, 6 UmwG), Vermögensübertragung (§§ 176 ff. UmwG) und formwechselnder Umwandlung (§ 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG) oder der Beurkundung von Hauptversammlungen im Ausland bestehen Zweifel, ob die Beurkundung durch einen schweizerischen Notar der Beurkundun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 88 GBO ergänzt die Verfahrensvorschriften betreffend die Löschung gegenstandsloser Eintragungen. Grundsätzlich finden auch in Grundbuchsachen auf Amtsverfahren die allgemeinen Vorschriften des FamFG , insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz gem. § 26 FamFG, Anwendung, soweit die GBO keine Spezialregelungen enthält. Diese Verfahrensvorschriften fügt § 88 GBO zwei Erg...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 457 Umstritten ist – ebenso wie bei der Beurkundung des Umwandlungsplans – die Frage, ob der Umwandlungsbeschluss für eine deutsche Gesellschaft durch einen im Ausland bestellten Notar beurkundet werden kann. Eine höchstrichterliche Entscheidung auch dieser Frage steht aus. Das Kammergericht hat die Beurkundung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter einer deuts...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse

Rz. 994 § 107 Abs. 2 Satz 3 AktG bestimmt, dass Mangel der Niederschrift über die Aufsichtsratssitzungen nicht zur Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse führen. Weiter verlangt der entsprechend anwendbare § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass es zur Wirksamkeit des Beschlusses der Angabe des Gegenstands der Beschlussfassung bei der Einberufung bedarf.[2958] I.Ü. enthält das Gesetz ke...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Klassisches Anwachsungsmodell (einfache Anwachsung)

Rz. 544 Bei einer Umstrukturierung nach dem klassischen Anwachsungsmodell treten sämtliche Gesellschafter bis auf einen zu einem einheitlichen Zeitpunkt aus der Personengesellschaft aus. Hinweis Häufig handelt es sich bei dem verbleibenden Gesellschafter um die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, sodass im Ergebnis ein Formwechsel von der Personengesellschaft in eine GmbH ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Übertragung des Vermögens im Ganzen (§ 311b Abs. 3 BGB und § 179a AktG)

Rz. 62 Verträge, durch die sich eine Gesellschaft zur Übertragung ihres Vermögens im Ganzen verpflichtet, bedürfen nach § 311b Abs. 3 BGB der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt, wenn der Vertrag zwar nicht das Vermögen im Ganzen betrifft, es sich aber um die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände handelt, die das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen der Gesellschaft a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Vertrag

Rz. 1308 Das Gesetz sieht für den abzuschließenden Partnerschaftsvertrag bestimmte Mindestanforderungen vor. So muss zwingend mindestens der Name, bei bestehender Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG auch diese, und der Sitz der Gesellschaft, ferner Name und Wohnort sowie der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf eines jeden Partners und letztlich auch der Gegenstand d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normzweck, Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 54 GBO bestimmt, dass eine auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last als solche nicht eintragungsfähig ist, sofern ihre Eintragung nicht im Einzelfall gesetzlich zugelassen ist. Der Zweck dieser durch die Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen vom 5.8.1935[1] eingefügten Regelung besteht in einer Vereinheitlichung und Klarstell...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / l) Zahlung nach Baufortschritt; Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB (Teil II § 2 Nr. 3 Unternr. [1])

Rz. 19 Unter der Prämisse, dass vereinbarte Zahlungen dem Wert der Bauleistung entsprechen müssen und sich aus §§ 641, 650m Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen im Formular- und Verbraucherbereich ein gesetzliches Vorleistungsverbot der Kaufpreiszahlung ergibt, richten sich die Kaufpreisraten nach § 3 Abs. 2 MaBV. Die Vorschrift...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIX. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 949 Der Gesellschaftsvertrag der KG kann selbstverständlich nachträglich geändert werden. Eine Vertragsänderung kann z.B. notwendig werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Zielsetzungen der Gesellschaft ändern oder wenn sich Struktur und Gesellschafterbestand der KG wandeln. Rz. 950 Die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf grds. der Zustimmung aller...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Befreiung auf Antrag des Bieters durch die BaFin (§ 37 WpÜG)

Rz. 383 Neben der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (vgl. § 36 WpÜG) kommt in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht in Betracht. Die Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht auf Antrag bei der BaFin ist in § 37 WpÜG geregelt.[810] Als Befreiungstatbestände kommen in Betracht:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Wesen und Funktionen der eigenhändigen Unterschrift

Rz. 1 In der herkömmlichen, vom Papier geprägten Rechtswelt spielt die eigenhändige Unterschrift eine überragende Rolle. Das Gesetz definiert sie nicht, sondern setzt sie in § 126 BGB als einen in seinen rechtlichen und soziokulturellen Wirkungen im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelten Begriff voraus.[1] Rz. 2 Die Attraktivität des Schriftdokuments mit Unterschrift folgt ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Widerruf der Prokura

Rz. 35 Die Prokura ist gem. § 52 Abs. 1 HGB ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist damit großzügiger möglich als nach § 168 Satz 2 BGB ("sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt") und insbesondere ohne Rücksicht auf den Anspruch des Prokuristen auf die vertragsgemäße Vergütung möglich (§ 52 Abs....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verwirklichungsfunktion des Verfahrensrechts

Rz. 31 Das Grundbuchverfahrensrecht dient der Verwirklichung des materiellen Rechts, indem es die notwendige Eintragung herbeiführt (siehe Rdn 10). Es hat daher eine dienende Funktion [81] und muss sich dem materiellen Recht unterordnen, wo es mit diesem in Konflikt zu geraten droht. Es gilt ebenso wie für die ZPO oder die StPO: Die Verfahrensbestimmungen der Prozessordnungen...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / g) Unabdingbarkeit/Ausschlussfrist

Rz. 188 § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB bestimmt, dass der Ausgleichsanspruch nicht im Voraus ausgeschlossen werden kann. Daher sind alle, in der Praxis übrigens häufig auftretenden Vereinbarungen unwirksam, durch die der Ausgleich entweder ausgeschlossen oder aber zum Nachteil des HV beschränkt wird. So hat der BGH eine Vertragsbestimmung in einem Handelsvertretervertrag als gegen ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Abgestimmtes Verhalten (§ 34 Abs. 2 WpHG)

Rz. 199 Nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG werden dem Meldepflichtigen auch Stimmrechte eines Dritten aus Aktien des Emittenten, für den die BRD Herkunftsstaat ist, zugerechnet, mit dem der Meldepflichtige oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf diesen Emittenten aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen im Einze...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Nachfolgeregelung

Rz. 530 Im Poolvertrag sollten außerdem Regelungen für den Fall des Todes eines Poolmitgliedes getroffen werden. Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2024 geltende neue Rechtslage ist eine (einfache) Nachfolgeklausel allerdings nicht mehr erforderlich, um die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat insoweit das bisherige Regel-Ausnah...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

Rz. 9 Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums soll auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 7 Abs. 3 S. 1 WEG). Der Begriff "Gegenstand des Sondereigentums" ist in § 5 Abs. 1–3 WEG geregelt. Zum Inhalt des Sondereigentums nach § 13 Abs. 1 WEG gehören auch Vereinbarungen, durch die die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untere...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ständiger Vertreter

Rz. 196 Der ständige Vertreter ist eine Rechtsfigur, welche erstmalig i. R. d. Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie in das deutsche Recht eingeführt worden ist. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem ständigen Vertreter um einen gewillkürten und keinen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft handelt,[379] der keine typisierte handelsrechtliche Vollmacht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 638 Der Abschluss des KG-Vertrages ist grds. formfrei. In der Praxis ist es jedoch dringend empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag schriftlich abzufassen. Dies dient v.a. der Rechtssicherheit. Rz. 639 Ausnahmsweise unterliegt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages einem Formerfordernis, wenn von einem Gesellschafter darin eine Verpflichtung übernommen wird, die einer ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Gruppenfreistellung

Rz. 44 Art. 101 Abs. 3 AEUV sieht die Möglichkeit vor, ganze Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen oder abgestimmten Verhaltensweisen von dem Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV freizustellen. Dies geschieht durch Verordnung des Rates oder – bei entsprechender Delegation – durch Verordnung der Kommission (Gruppenfreistellungsverordnung = GVO). § 2 GWB selbst enthält keine dera...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Eintragungszwang bei Inhaberschaft von registrierten Rechten

Rz. 34 Kehrseite einer lediglich fakultativen Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister ist, dass es allein vom Willen der Gesellschafter abhängt, ob sie die Vorteile der Eintragung – namentlich der einfache, kostengünstige Nachweis in öffentlicher Form von Existenz, Gesellschafterbestand und Vertretungsberechtigung – auch tatsächlich nutzen. Im Bereich registrierter R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.2 Baustein 2: Wertangebote (Value Proposition)

Für den Erfolg des Geschäftsmodells Ihrer Kanzlei ist im Kern relevant, welchen Wert Sie und Ihr Team mit der Arbeit in Ihrer Kanzlei Ihren Mandanten schaffen. Entscheidend dabei ist der Wert aus der Sicht der Mandanten. Dieser unterscheidet sich häufig von dem Wert, den man der eigenen Arbeit aus der internen oder der Expertensicht des Faches beimisst. Mit der Beschäftigung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Die Entwicklung nach der SEVIC-Entscheidung

Rz. 2026 Der EuGH hatte bereits 2005 in seiner Entscheidung in Sachen "SEVIC-Systems"[5125] die Beschränkung der Anwendung des deutschen UmwG auf "Rechtsträger mit Sitz im Inland" als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV gewertet. In dem entschiedenen Fall sollte die Security Vision mit Satzungssitz in einem Mitgliedstaat der EU (Luxemburg) auf die SE...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Form

Rz. 1244 Der Vertrag über die Abtretung der Kommanditanteile bedarf zu seiner Wirksamkeit grds. keiner besonderen Form. Schriftform ist aber schon aus Gründen der Beweisbarkeit üblich und empfehlenswert. Rz. 1245 Eine notarielle Beurkundung ist nicht schon dann erforderlich, wenn das Vermögen der KG ausschließlich oder überwiegend aus Grundstücken besteht (§ 311b Abs. 1 BGB)....mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 350 Muster 3.58: Eingeschränktes Abtretungsverbot Muster 3.58: Eingeschränktes Abtretungsverbot Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus diesem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen, wenn nicht der Arbeitgeber zuvor seine Zustimmung hierzu erteilt hat. Rz. 351 Dieser Regelungsvorschlag ist eine abgeschwächte Variante eines Abtretungsverbots...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 425 Umstritten ist, ob die deutschen Umwandlungsformvorschriften auch durch einen im Ausland bestellten Notar erfüllt werden können.[846] Die GesRRL regelt diese Frage nicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch deutsche Gerichte steht aus.[847] Nach einer Entscheidung des Kammergerichts[848] erfüllt die Beurkundung der Verschmelzung zweier deutscher GmbHs durch ei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die zivilrechtliche Aufgabe des Grundbuchs

Rz. 20 Die Einrichtung des Grundbuchs und der Buchungszwang des § 873 BGB stellen für das Immobiliarsachenrecht und den Rechts- und Kreditverkehr ein hoch zu schätzendes Gut dar. Das Grundbuch gewährleistet mit seinem öffentlichen Glauben (§§ 891 ff. BGB) Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und vermeidet Risiken, die bei einem lediglich fakultativ wirkenden Grundbuch oder ga...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Allgemeines

Rz. 110 Wie bereits ausgeführt, fallen beim Unternehmenskauf der Vertragsabschluss (Signing) und der dingliche Vollzug (Closing) i.d.R. zeitlich auseinander (s. Rdn 31 f.). Dies liegt daran, dass die Voraussetzungen für den Vollzug (z.B. kartellrechtliche Freigabe der Transaktion, Finanzierung der Transaktion, Vorliegen bestimmter Genehmigungen, insb. Gremienzustimmungen) zu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Auswirkung der Ehescheidung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 17 § 2077 BGB ist nach herrschender Meinung auf Lebensversicherungen (siehe auch § 3 Rdn 82) und sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht entsprechend anzuwenden, da dem die Rechtssicherheit und schutzwürdigen Interessen des Versicherers entgegenstehen.[21] Damit steht aber noch nicht fest, dass der aus einem solchen Vertrag zugunsten Dritter auf den Tod begünstigte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Ausblick: Zukünftige Evaluierung des Personengesellschaftsrechts

Rz. 2366 Insgesamt ist die Einbeziehung der Personenhandelsgesellschaften in den Anwendungsbereich der GesRRL zu begrüßen, da sie zu mehr Rechtssicherheit führt und über die gesteigerte Transparenz sowie das EUCC grenzüberschreitende Transaktionen und Verfahren erleichtern wird. Allerdings hätte der Richtliniengeber bei der Kontrolle und Transparenz bei Personenhandelsgesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Wahlrecht und Widerruf

Rn. 79 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Wahlrecht zur Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen und Geschenke kann nur einheitlich für das Wj oder das Kj ausgeübt werden: für Zuwendungen an Dritte (Wj) nach Abs 1 und für ArbN (Kj) nach Abs 2 des § 37b EStG (BFH vom 15.06.2016, BStBl II 2016, 1010). Das Schreiben des BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 4 eröffnet jedoch die ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (§ 36 WpÜG)

Rz. 379 Nach § 36 WpÜG hat die BaFin in bestimmten Fällen auf schriftlichen Antrag zu gestatten, dass Stimmrechte bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils unberücksichtigt bleiben. Rechtstechnisch handelt es sich dabei nicht um eine Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 WpÜG, sondern um eine Fiktion, dass der Ant...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 179 Der Raum für (praktikable) alternative Regelungsvorschläge ist durchaus begrenzt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere deklaratorische sowie weitergehende absolute und partielle Nebentätigkeitsverbote regelmäßig keine zweckmäßigen Alternativen liefern. Darüber hinaus wären Vertragsstrafen auf Rechtsfolgenseite zwar grundsätzlich denkbar, sie sind in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Übermittlung mittels Datenfernübertragung und Eingang

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 S. 1, nach der ein elektronisch übermitteltes Dokument beim Grundbuchamt eingegangen ist, sobald ihn die für den Empfang bestimmte Einrichtung nach § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GBO des Grundbuchamtes aufgezeichnet hat, dient der Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsgefahren für den Einreicher. Allerdings bedarf der genaue Zeitpunkt einer weiteren K...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungen auf Bewilligung der vor dem 1.1.2024 eingetragenen Gesellschaft

Rz. 52 Wurde die GbR unter Nennung der Gesellschaft vor dem 1.1.2024 als Berechtigte eingetragen, bleibt diese Eintragung wirksam und bestehen. Es erfolgt nach Art. 229 § 21 Abs. 2 S. 1 EGBGB keine Grundbuchberichtigung von Amts wegen. Satz 2 der Vorschrift verweist auf §§ 82 ff. GBO, wobei der Wortlaut der Norm insgesamt widersprüchlich klingt.[130] Die entscheidende Aussag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 37b EStG wurde mit dem JStG 2007 (vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878), welches am 27.11.2006 vom Bundesrat verabschiedet wurde (und am 18.12.2006 im BGBl erschienen ist), in das EStG aufgenommen. Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht bzw bestand für Zuwendungen und Geschenke, die der Begünstigte nach dem 31.12.2006 empfängt. Die damalige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt

Rz. 139 Belastungsgegenstand des Dauerwohnrechts kann eine Wohnung sein, jedoch auch nur ein einzelner Raum oder ein ganzes Gebäude.[615] Belastungsgegenstand beim Dauernutzungsrecht ist jeder Raum, der Gegenstand von Teileigentum sein kann, daneben auch Wohnungen, beispielsweise bei vorübergehender, wenn auch längerdauernder beruflicher Nutzung als Büro. Beide Arten von Recht...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anwendbarkeit der Ortsform

Rz. 90 In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bzw. in welchem Umfang das Wahlrecht in Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge anwendbar ist. Rz. 91 Im Schrifttum bestehen im Wesentlichen drei Auffassungen: Nach der ersten Ansicht gilt Art. 11 Abs. 1 EGBGB uneingeschränkt auch im Gesellschaftsrecht,[116] da Art. 11 Abs. 4 EGBGB seinem Wortlaut n...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / C. Form des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Neben der Frage der Bezeichnung des Vertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten[45] stellt sich für den Gestalter eines Arbeitsvertrags auch die Frage, in welcher Form ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Um es vorwegzunehmen: Man ist in dieser Frage sicher jedenfalls sehr gut beraten, den Arbeitsvertrag den üblichen Gepflogenheiten und auch gesetzlichen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Satzungsänderungen

Rz. 363 Nach der ganz h.M. liegt eine Satzungsänderung bereits bei jeder Änderung des Textes vor.[1222] Demgegenüber kann der Notar bloße Schreibfehler, die sich aus der ursprünglichen Urkunde ergeben, als offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.v. § 44a Abs. 2 BeurkG in einem Nachtragsvermerk berichtigen.[1223] Dies erscheint jedoch als reiner Formalismus, zumal das Vorlesen de...mehr