Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 2.1 Fälle der Verhinderung von Organen, deren schwerwiegende Rechtsverletzungen und daraus ggf. folgende Auswirkungen auf die KV/KZV (Abs. 1)

Rz. 3 Um die Funktionsfähigkeit der KV bzw. KZV in den Ausnahmefällen sicherzustellen kann die Landesaufsichtsbehörde als äußerste aufsichtsrechtliche Maßnahme entweder selbst die Aufgaben der Vertreterversammlung oder des Vorstandes der KV/KZV übernehmen oder einen Beauftragten bestellen, welcher anstelle der Vertreterversammlung und/oder des Vorstandes die Aufgaben der Kör...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / a) Gemeinnützige Organisationen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG unterliegen die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und mittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S.d. § 14 AO ausgeführt werden, werden nach Satz 2 der Norm vom ermäßigten Steuersatz a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.6 Verfahren

Rz. 12 Die Erweiterung der Haftung nach § 278 Abs. 2 AO tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines besonderen Verwaltungsakts bedürfte.[1] Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesamtschuldners hindert daher nicht die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO hinsichtlich des anderen, nicht vom Insolvenzverfahren betroffenen Gesamtschuldners.[2] Der Erlass ein...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / g) Kritik am Zeitplan

Das BMF leitet in seinem undatierten Schreiben an die Verbände aus den neuen Regelungen in § 14 Abs. 1 und 2 UStG-E ab, dass für die Fälle, in denen ohne Zustimmung des Empfängers verpflichtend eine E-Rechnung auszustellen ist, die Übergangsregelungen des § 27 Abs. 39 UStG-E keine Anwendung auf den Rechnungsempfänger fänden. Damit würde ein inländischer Unternehmer als Rechn...mehr

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Urteil des EuGH zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zusammenfassung Die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Medizinprodukt bereitet Herstellern und Händlern oftmals große Probleme. Der EuGH hat sich mit der komplexen Abgrenzungsfrage auseinandergesetzt, ohne hierbei die erhoffte Rechtsklarheit zu schaffen. Sachverhalt Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Feststellungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel ...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.5 Gewinn von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

Sie vermeiden Prozesse und lösen Probleme langfristig und zukunftsorientiert, statt sich wiederholt mit (den immer gleichen) Sachverhalten beschäftigen zu müssen.mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse

Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis. Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig das Gefühl hat, mit seinen Interessen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Auswirkungen der Steuerfreistellung nach dem Methodenartikel der DBA

Infolge der Abschaffung des § 2a Abs. 3 und 4 EStG 1999 erstreckt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung die Freistellungsmethode auch auf negative Einkünfte, d. h. symmetrisch zur Behandlung positiver Einkünfte. Somit ist in den Fällen des § 2a Abs. 2 EStG [1] eine Verlustberücksichtigung nur im Rahmen des negativen ESt-Progressionsvorbehalts möglich. Seit 2004 ist allerdi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Wirkung

Rz. 15 Hat der Senat den Rechtsstreit nach § 6 FGO auf eines seiner Mitglieder zur Entscheidung übertragen, gelten hinsichtlich des weiteren Verfahrens keine Besonderheiten. Die Vorschriften der FGO sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass nach Übertragung anstelle des vollen Senats oder des Vorsitzenden oder Berichterstatters nunmehr allein der Einzelrichter [1] tätig wird, geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Whistleblowing / 1.2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Meldestellen und Whistleblowing-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 (vgl. zuvor) bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Zu diesem Zeitpunkt mussten private Beschäftigungsgeber mit 25...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Berichtigung nach Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1333 Aber auch dann, wenn bereits Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften erteilt wurden, ist eine solche nachträgliche Berichtigung zulässig.[3788] Eine solche Korrekturmöglichkeit gebietet der Zweck der Hauptversammlungsniederschrift, die Hauptversammlung beweissicher zu dokumentieren. Dieser Beweiszweck verlangt ein "richtiges" Protokoll.[3789] Würde man dem Notar...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 6. Erlaubtsein der Tätigkeit?

Rz. 16 Für die Bestimmung des Gewerbebegriffs ist es unbeachtlich, ob die gewerbliche Tätigkeit öffentlich-rechtlich erlaubt ist.[37] Ein Gewerbe kann nach § 7 HGB auch vorliegen, wenn dessen Ausübung nicht öffentlich-rechtlich erlaubt ist. Zweck des § 7 HGB ist die Erleichterung des kaufmännischen Verkehrs durch Trennung des Handelsrechts von öffentlich-rechtlichen Vorschri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Schutz gegen Rechtsvorgänge außerhalb des Grundbuchs

Rz. 30 Zwischen Auflassung und Eintragung können Rechtsvorgänge außerhalb des Grundbuchs stattfinden, die die zu diesem Zeitpunkt bestehende Rechtsstellung des Auflassungsempfängers gefährden.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ort

Rz. 1095 Nach § 121 Abs. 5 AktG kann die Satzung den Ort der Hauptversammlung bestimmen.[3209] Ist nichts bestimmt, soll die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft stattfinden. Im Fall ihrer Börsennotierung kann die Gesellschaft ihre Hauptversammlung auch am Sitz der Börse durchführen (§ 121 Abs. 5 AktG). Regelmäßig enthält die Satzung dazu jedoch Vorgaben. Bei einer virt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Partielle Einschränkungen der Vollmacht

Rz. 27 Da es letztlich in der Hand der Beteiligten liegt, ob sie den Notar aufgrund vermuteter oder ausdrücklich erteilter Vollmacht handeln lassen, kann auch die gesetzliche Vollmacht des Abs. 2 partiell ausdrücklich widerlegt werden. In der Praxis geht es dabei um die Beschränkung der Notarvollmacht durch Ausschluss der Empfangsberechtigung für Vollzugsmitteilungen. Die Ge...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 1. Einleitung

Rz. 1 Unternehmenskäufe (engl. Mergers & Acquisitions, kurz M&A) haben in den letzten Jahren beständig an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. So summierten sich im Jahr 2021 die Private-Equity Investitionen im DACH-Raum auf rund 37.700 Mio. EUR. Im folgenden Jahr wurde dieses Ergebnis zwar um etwa 52 % verfehlt (18.100 Mio. EUR), was jedoch vor allem auf Deutschlands damali...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Einvernehmliches Betreuungskonzept

Rz. 191 Ein von den Ehegatten vor der Scheidung gemeinsam vereinbartes Betreuungskonzept ist auch i.R.d. Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.[471] Maßgeblich ist die tatsächliche und dauerhafte Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (vgl. § 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB).[472] Allerdings kann i.R.d. dreijährigen Basisunterhalts auch eine bisher schon praktizierte Fremdbetre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz von Einigung und Eintragung

Rz. 1 Der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches hatte sich mit der Regelung des § 873 BGB ausdrücklich für den sog. Buchungszwang im Immobiliarsachenrecht ausgesprochen:[1] Rechtsgeschäftliche Begründung und Änderung von Rechten an Grundstücken bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch. Partikularrechte einzelner Länder des Deutschen Reichs vor 1900 k...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Übertragung von Verträgen und Verbindlichkeiten

Rz. 496 Insb. bei der Einbringung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen sind häufig nicht nur Aktiva zu übertragen, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten. Außerdem soll die aufnehmende Gesellschaft häufig neuer Vertragspartner von bereits abgeschlossenen Verträgen wie z.B. von Mietverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen oder von sonstigen laufenden Vertragsverh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Um dem GBA die einwandfreie Feststellung zu ermöglichen, ob ein einmal gestellter Antrag (oder die Vollmacht dazu) noch gilt, hat der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit für die Zurücknahme des Eintragungsantrags und den Widerruf der Vollmacht zur Stellung eines solchen eine (besondere) Form vorgeschrieben. Ausnahmsweise liegt damit die für den Actus contrariu...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / B. Schiedsverfahren im Wirtschaftsverkehr

Rz. 3 Wie jedes Streitbeilegungsverfahren weist die Schiedsgerichtsbarkeit – je nach Perspektive – Vor- und Nachteile auf.[2] In internationalen Vertragsbeziehungen haben sich Schiedsverfahren gegenüber staatlichen Verfahren aber als vorzugswürdig erwiesen.[3] Der Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit hält an und blieb durch die COVID-19-Pandemie ungebrochen.[4] Ausschlaggebend s...mehr

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§ 16 Ausblick

Rz. 1 Trotz einer auch zukünftig voraussichtlich weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist mit einer einschlägigen gesetzlichen Regelung derzeit nicht zu rechnen. Der Notar ist daher besonders gefordert, mit beteiligten Rechtssuchenden für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen.mehr

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§ 20 Joint Ventures / 6. Wettbewerbsverbot

Rz. 54 Ein Wettbewerbsverbot verhindert, dass der wirtschaftliche Erfolg des Joint Ventures durch die Konkurrenztätigkeit eines seiner Partner beeinträchtigt wird. U.a. gilt gem. § 117 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot für die persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG. Bei der typischen Konstruktion einer GmbH & Co. KG spielt dieses Wettbewerbsverbot aber kaum eine ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 110 GBO regelt die Überprüfung des Feststellungsbeschlusses durch die Rechtsmittelinstanz. Dabei wird zwischen einem streitigen Feststellungsbeschluss, d.h. bei dem zugleich über einen Widerspruch entschieden wird, und einem unstreitigen Beschluss unterschieden. Im letzteren Fall verzichtet das Gesetz auf ein Rechtsmittel, weil kein Beteiligter gegen den Vorschlag fü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung

Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge zu beurkunden, die für das Zustandekommen eines Beschlusses, rechtserheblich sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Übertragung von elektronischen Dokumenten in die Papierform

Rz. 2 § 98 Abs. 1 GBV regelt die Einzelheiten der in § 138 Abs. 3 GBO vorgesehenen Fertigung von Ausdrucken elektronischer Dokumente zum Zweck der Übernahme in die in herkömmlicher Art geführte Grundakte. Rz. 3 Nach § 98 Abs. 1 S. 1 GBV ist durch allgemeine technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Inhalt der elektronischen Dokumente in den Ausdru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Vorgaben für den ERV

Rz. 5 Um eine zwar föderale, aber doch bundeseinheitliche Lösung zu finden, sind für die Umsetzungen der Anforderungen einheitliche Vorgaben wichtig. Die Anforderungen, die nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 an die Datenübermittlung gestellt werden können, soll der Landesgesetzgeber regeln.[3] Die Begründung des Gesetzes verweist bereits auf den Datensatz XJustiz[4] als Standard, was au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die Begrenzung der Einsicht auf berechtigtes Interesse

Rz. 22 Die Beschränkung der Grundbucheinsicht auf ein berechtigtes Interesse durch § 12 GBO ist Ausdruck der Funktion des Grundbuchs als Instrument des Zivilverfahrensrechts.[52] Die Grundbucheinsicht etwa des Notars vor einer Beurkundung nach § 21 BeurkG gewährleistet ebenso Rechtssicherheit wie das Erfordernis der Voreintragung im Grundbuchverfahren (§ 39 GBO).[53] Dass le...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Baulasten

Rz. 18 Eine Sicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Bestellung dinglicher Rechte kommt aber auch dort in Betracht, wo es um den Anwendungsbereich von Baulasten[35] geht. Die Baulast, insbesondere die sog. Fremdbaulast, wirft zahlreiche Probleme auf.[36] Insbesondere fehlt es ihr mangels §§ 892, 893 BGB entsprechender Vorschriften an Rechtssicherheit,[37] da se...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 26 Das als Mantelgesetz gestaltete MoPeG ändert im Wesentlichen Vorschriften des BGB, des HGB, des PartGG und des UmwG, enthält aber auch zahlreiche Folgeänderungen etwa im Bereich des Grundbuchrechts, des Insolvenzrechts und des Kostenrechts und zeigt somit das Bestreben nach einer in sich geschlossenen Überarbeitung des bestehenden Regelwerkes.[68] Rz. 27 Gleichwohl bri...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Allgemeines

Rz. 57 Nach § 5 HGB kann bei einer Eintragung im Handelsregister gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei. Die Vorschrift des § 5 HGB fingiert ein unter einer Firma betriebenes Gewerbe als Handelsgewerbe, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.[106] M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anerkennung von Unternehmensinformationen erfordert deren Verlässlichkeit

Rz. 2348 Die verlässliche Präventivkontrolle ist Grundvoraussetzung für das gegenseitige Vertrauen in die Richtigkeit der Registerdaten in allen Mitgliedstaaten, was wiederum Bedingung für die grenzüberschreitende Anerkennungspflicht für Registerdaten ist. Eine Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Registerdaten auf der Basis zu geringer Kontrollstandards b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Grundstücksverzeichnis und andere Verzeichnisse

Rz. 15 Soweit solche bestehen (z.B. Grundstücks- oder Straßenverzeichnis), gelten die oben dargestellten Regeln entsprechend. Von großer praktischer Bedeutung ist das Grundstücksverzeichnis, das gemarkungsbezogen sämtliche Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte erfasst. Dieses Verzeichnis dient der Ermittlung des Eigentümers, wenn nur das Grunds...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Verlässliche Register erfordern öffentliche Präventivkontrolle

Rz. 2351 Der Unionsgesetzgeber hat die öffentliche Präventivkontrolle im Gesetzgebungsverfahren daher trotz anderslautender Vorschläge, etwa im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments,[5750] bestätigt.[5751] Dem ist zuzustimmen, denn die Registerführung ist ein wesentlicher Bestandteil der vorsorgenden Rechtspflege, indem sie ordnungsgemäße Rechtsanwendung und Rechtssich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zulässigkeit doppelstufiger Kontrollsysteme

Rz. 2355 Das gilt einerseits für solche Mitgliedstaaten, die sich für ein komplementäres Kontrollsystem nach dem Vier-Augen-Prinzip entschieden haben, bei dem sich die Kontrolle durch Notare und Registergerichte[5758] bzw. Registerbehörden[5759] ergänzt. Die ausdrückliche Erfassung solch komplementärer Kontrollsysteme dürfte ein Grund für die Änderung des Art. 10 GesRRL sein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck, Allgemeines

Rz. 1 § 105 GBO regelt – im Wesentlichen in Überstimmung mit den §§ 17–19 FamFG – die Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hierdurch sollen in einem engen Rahmen Korrekturmöglichkeiten eröffnet werden. Dies dient der Umsetzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens sowie der Gewährung des rechtlichen Gehörs. Abs. 2 1. Alt. schreibt ausd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Ausschlussfrist (Abs. 3)

Rz. 3 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht mehr möglich, wenn die neue Rangordnung im Grundbuch eingetragen bzw. seit dem Ende der Widerspruchsfrist ein Jahr verstrichen ist (Abs. 3). Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die in jedem Fall eine Wiedereinsetzung unmöglich macht. Diese Ausschlussfrist ist mit dem Grundgesetz vereinbar.[5] Gegen die V...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / c) Austausch von Schriftsätzen, Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung

Rz. 105 Sind die Verfahrensfragen geklärt, werden, sofern nicht schon geschehen, die ersten Schrift-sätze ausgetauscht. Je nach weiterem Verlauf des Verfahrens führt das Schiedsgericht dann eine mündliche Verhandlung (ggf. mit Beweisaufnahme) durch, deren Termin üblicherweise bereits in der ersten Case Management Conference festgelegt wird. Es ist aber ebenso vorstellbar, da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Umschreibung unter Verwendung bestimmter Vordrucke, die jetzt in § 104 GBV geregelt ist. Die Bestimmungen des § 138 GBO und des § 97 GBV lassen den Medientransfer von Papierdokumenten in die elektronische Form zum ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

Rz. 21 Der Geschäftsherr kann den Umfang der Prokura gem. § 49 Abs. 2 HGB jederzeit auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken erweitern (sog. Immobiliar- oder Grundstücksklausel). Diese Ermächtigung ist Bestandteil der Prokura und daher zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[57] Aus Gründen der Rechtssicherheit muss die Ermächtigung ausdrücklich erteilt w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Abruf des EUCC

Rz. 2381 Das EUCC soll nach Art. 16b Abs. 4 GesRRL-E vom Register der Gesellschaft nach Antrag in Papier- oder elektronischer Form ausgestellt werden und über das BRIS abrufbar sein. Grds. soll das EUCC in elektronischer Form kostenfrei erteilt werden, soweit dies keine erheblichen Auswirkungen auf die Finanzierung der mitgliedstaatlichen Register hat; jedenfalls aber sollen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anfechtung von Gesellschafterdarlehen nach §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

Rz. 467 Mit den Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG knüpft der Gesetzgeber an die Rspr. zum sog. eigenkapitalersetzenden Darlehen an. Die Grundüberlegung besteht darin, dass der Gesellschafter, der der Gesellschaft in der Krise statt Eigenkapital Fremdkapital zur Verfügung stellt, nicht den übrigen Fremdkapitalgebern gleichgestellt werden soll. Kraft seines Wiss...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 268 Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Sämtliche Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Europaweite Niederlassungsfreiheit

Rz. 1402 Der im Gründungsvertrag genannte Sitz muss in der Gemeinschaft gelegen sein. Als Sitz ist entweder der Ort, an dem die Vereinigung ihre Hauptverwaltung hat, oder der Ort, an dem eines der Mitglieder der Vereinigung seine Hauptverwaltung hat, zu bestimmen. Bei einer natürlichen Person ist dies der Ort, an dem diese ihrer Haupttätigkeit nachgeht, sofern die Vereinigun...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 37 Ob der Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft nach § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB)[81] als "Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird", genehmigungsbedürftig ist, wird streitig diskutiert. Bei formaler Betrachtung müsste diese Frage verneint werden, da das Erwerbsgeschäft (zum Begriff s. Rdn 16 f.) ni...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Literatur

Rz. 1322 Nach der Lit. durften offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.d. § 44a Abs. 2 BeurkG schon immer nachträglich noch korrigiert werden.[3769] Str. sind dagegen darüber hinaus gehende Berichtigungen und der zeitliche Rahmen für solche Berichtigungen. Rz. 1323 Zulässig seien nach einer Ansicht Korrekturen, solange die Urkunde noch nicht durch Erteilung von Abschriften und Au...mehr