Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus der verein wissen
Dürfen sich Vereine (überha... / 5 Welche Risiken bestehen für Vereine?

In den letzten Jahren wurden Vereine, deren Satzungszweck auf eine Zweckbetriebstätigkeit ausgelegt ist, regelmäßig in das Vereinsregister eingetragen (Beispiele: Kindergarten, Schulen, Sporteinrichtungen, Museen). Davon abweichend hatte sich unter anderem durch das KG Berlin seit 2011 eine gegenläufige Tendenz entwickelt (siehe Übersicht zu den Urteilen). Weitere Gerichte h...mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 7 Aufgabe der "Gepräge-Theorie" durch die Finanzverwaltung 2012

Mit Schreiben vom 17.01.2012 (veröffentlicht im BStBl I 2012, S. 83 ff.) hat das BMF den Anwendungserlass zur AO (AEAO) geändert und dabei unter anderem auf Verwaltungsebene die bis dahin herrschende Gepräge-Theorie aufgegeben. Dieser Sinneswandel ging auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zurück und bindet intern die Finanzverwaltung bei der Beurteilung steuerlicher Sachv...mehr

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Liebhaberei – ABC / Zusammenfassung

Überblick Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Bew...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.6 VGA als Korrekturregelung

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] dient das Instrument der verdeckten Gewinnausschüttung der Gewinnkorrektur, die außerhalb der Steuerbilanz vorzunehmen ist. Die Einkommensermittlung einer Kapitalgesellschaft erfolgt in zwei Stufen: Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG Außerbilanzielle Korrekturen. Auf der ersten Stufe wird der Gewinn nach den Grundsätzen des Bilanzr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 4 Umsatzsteuer

Umsatzsteuerrechtlich kommt es nicht auf Gewinnerzielungs-, sondern auf (nachhaltige)[1] Einnahmeerzielungsabsicht an, sodass Einnahmen aus Liebhaberei umsatzsteuerbar sein können. Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des Unternehmers wird mithin nicht durch die Grundsätze der Liebhaberei eingeschränkt.[2] Da das Umsatzsteuerrecht keine besondere Liebhabereiregelung kennt, kön...mehr

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Praktikanten / 3.2.2.2 Sonstige Fälle

Für die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen verweist die Praktikums-Richtlinie in Ziffer 2.2.2 auf die Vorschrift des § 19 BBiG. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. Diese Regelung betriff...mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 2 Fallgruppen und Problembereiche in der Praxis

Die Problemdiskussion geht inzwischen durch viele Bereiche der Vereins- und Verbandstätigkeit, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt. Betroffen sind: Trägervereine von Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen in freier Trägerschaft Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege Träger von sozialen Einrichtungen Fitnessstudios in Sportvereinen Rehasport-Vereine Kletterhallen Sp...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt auch vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Anteilseigner ein Wirtschaftsgut unentgeltlich bzw. verbilligt zuwendet. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher bzw. verbilligter Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an den Gesellschafter bzw. bei anderen sonstigen Leistungen der Gesellschaft zu einem unangemessen niedri...mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 1.1 Ist die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zulässig?

Ein Verein wird nach § 21 BGB also nur dann in das Vereinsregister eingetragen, wenn er nach seinem Satzungszweck eine ideelle und damit keine wirtschaftliche Zweckausrichtung verfolgt. Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, wird nach § 22 BGB dagegen als wirtschaftlicher Verein behandelt. Im Kern geht es also um die umstritten...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 4.4 Kernproblem: Rechtsunsicherheit mangels objektiver Größenkriterien

Die Rechtsprechung hat im Hinblick auf den erlaubten Umfang wirtschaftlicher Betätigung keinerlei objektive Größenkriterien festgelegt – weder absolut noch auf das Verhältnis der Einnahmen bezogen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass selbst eine umfangreiche gewerbliche Betätigung eines Idealvereins noch unter das Nebenzweckprivileg fallen könnte (BGH, Urteil v. 04.06.1986...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Dürfen sich Vereine (überha... / 8.1 Fall 1: Verein zur Förderung der Schwimmkultur und zur Erhaltung eines Freibades ist kein eintragungsfähiger Idealverein

Der Fall Das OLG hatte zu entscheiden, ob ein Verein in das Vereinsregister eingetragen werden kann, der nach seiner Satzung den Hauptzweck verfolgt, ein Freibad zu erhalten, um damit die Schwimmkultur, die Gesundheit und den Sport am Ort zu fördern. Die Entscheidung Das Registergericht und das OLG Karlsruhe lehnten die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ab, da es si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / Zusammenfassung

Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Homeoffice

Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.[1]Betrifft die Vermietung die Überlassung eines häuslichen A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG

§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ordnet die Veräußerung von Anteilen an einer im Privatvermögen gehalten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unter den dort genannten Voraussetzungen den gewerblichen Einkünften i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu. Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerp...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 EUR brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 EUR brutto je Zeitstunde.[2] Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / Präambel

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2025 die elektronische Rechnung für inländische B2B-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Seitdem gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist im Jahr 2026 noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerkammern bzw. Arbeitskammern gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben. Die Aufgaben der Kammern w...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Dürfen sich Vereine (überha... / 4.1 Typen von Nebenzwecken

Bei den Nebenzwecken lassen sich grundsätzlich zwei Typen unterscheiden: Wirtschaftliche Tätigkeiten, die mit der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins nichts oder wenig zu tun haben und vorwiegend der Mittelerwirtschaftung dienen; Tätigkeiten, die eng mit dem Satzungszweck verbunden, aber wirtschaftlicher Natur sind, z. B. der Betrieb einer Kletterhalle durch einen Verein im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn

§ 43b Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind. § 43b Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 49...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 3.1 Ausübung einer Tätigkeit aus persönlich motivierten Gründen

Wird die Tätigkeit aber nur aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt, liegt eine Liebhaberei vor.[1] Dafür sprechen z. B. langjährige Verluste eines selbstständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.2 Totalüberschussperiode

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen beginnt die Totalüberschussperiode im Augenblick der Nutzungsüberlassung des Kapitals und erstreckt sich bis zum Ende dieser Möglichkeit. Dabei ist auf jede einzelne Kapitalanlage, also jedes einzelne Wertpapier, abzustellen.[1] Eine die Beurteilung vereinfachende Zusammenfassung von Aktien zu Gruppen ist dadurch allerdings nicht ausgeschlos...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.4.2.3 Ausbildungsbegleitende Praktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG)

Vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG auch Praktika ausgenommen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Praktika dienen dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Ausbildungsgang bzw. Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 2.3.1 Berechnung

Von besonderer Bedeutung ist die Berechnung des Mindestlohns. Der Arbeitgeber schuldet den Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde.[1] Dazu gehört auch ein Bereitschaftsdienst.[2] Der Anspruch auf den Mindestlohn ist erfüllt, wenn die Bruttomonatsvergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der geleisteten Arbeitsstunden mit dem Mindestloh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.4 Volontariat

Ein Volontariat ist die hauptsächlich im journalistischen Bereich gängige Bezeichnung für ein Ausbildungsverhältnis, das sich i. d. R. an ein Studium anschließt. Das Volontariat unterscheidet sich dabei vom Praktikum nur durch den Inhalt der Ausbildungsziele, nicht jedoch hinsichtlich der rechtlichen Einordnung nach § 26 BBiG. Das Volontärverhältnis wird i. d. R. weitergehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 1.1 Bestimmung der Totalperiode

Für die Bestimmung der Totalperiode, die der Prognose des Totalgewinns zugrunde zu legen ist, ist bei landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig – wenn sie nicht durch eindeutige und unmissverständliche Betriebsaufgabeerklärung[1] oder etwa durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgegeben werden[2] – von einem unendlichen Beurteilungszeitraum auszugehe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit ( § 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung –InsO– i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO ) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit. § 4 Abs. 1 und 4, § 11, § 18 Abs. 1 EStG,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.3 Beweislast und Beweis des ersten Anscheins

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht sind die Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu berücksichtigen.[1] Selbstständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, müssen auch selbstständig beurteilt werden.[2] Bestehen Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse, ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.2 Praxisrelevante Einzelfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung

Rz. 135 Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr fallen Gewinnermittlungs- und Veranlagungszeitraum auseinander, wobei bei Gewerbetreibenden in diesem Fall der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Enden in einem Kalenderjahr nun mehrere Wirtschaftsjahre, so sind die zusamm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.9 Wartezeit (§§ 1, 3 Abs. 1, 4 BUrlG)

Rz. 67 Beispiel Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Arbeitgeber aufgrund eines auf 3 Monate befristeten Probearbeitsvertrags vom 1.2. bis 30.4. beschäftigt. Der anzuwendende Tarifvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als 3-monatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen." Lösung Der Anspruch auf Te...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 9 Pflegezeit und Erholungsurlaub

Rz. 56 Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.[1] Seit dem 1.1.2015 sieht § 4 Abs. 4 PflegeZG die Möglichkeit einer anteiligen Reduzierung des Urlaubsanspruchs entsprechend der Dauer der Pflegezeit – nach dem Vorbild des § 17 BEEG für die Dauer einer Elternzeit – vor. Der Arbeitgeb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6 Urlaub und Erkrankung (§§ 1, 3 Abs. 1, 9 BUrlG)

Rz. 68 Beispiel In einem Tarifvertrag findet sich im Rahmen von Urlaubsregelungen nachfolgende Vorschrift: "Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs und zeigt er dies unverzüglich an, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub nicht angerechnet. Der durch die Unterbrechung verbleibende Resturlaub ist nachzugewähren." L...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.1 Grundsätzliches

Rz. 123 Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Eine Umgehung i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche o...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeite...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Vorrangprinzip

Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, dass von den vorstehenden Vorschriften – und damit den §§ 1–12 BUrlG – in Tarifverträgen abgewichen werden dürfe, sind sowohl für die Arbeitnehmer günstigere als auch schlechtere Abweichungen umfasst[1] (sog. tarifvertr...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.8.2 Relevanz des Wirtschaftsjahres bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Rz. 145 Gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 der Norm "auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen […], die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt". Nach ständiger Rechtsp...mehr