Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Kündigung / 21.5.2 Zweite Verteidigungslinie: der Auflösungsantrag

Zeichnet sich ein Erfolg der Kündigungsschutzklage ab und lässt sich auch der Arbeitnehmer nicht zu einem akzeptablen Vergleich bewegen, sollten Sie an die Möglichkeit eines Antrags denken, das Arbeitsverhältnis gem. §§ 9, 10 KSchG aufzulösen. Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Sie allerdings mit einer höheren Abfindungssumme – etwa ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss eine Lieferung... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.2 Angabe der Revisionsgründe (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 33 Mit der Revision können materiell-rechtliche Rügen (Sachrügen) und/oder verfahrensrechtliche Rügen (Verfahrensrügen) erhoben werden. Da sich der eventuelle materiell-rechtliche Mangel aus dem FG-Urteil ergibt, reicht es insoweit aus, die Umstände, aus denen sich nach Meinung des Revisionsklägers die Rechtsverletzung ergibt, zu bezeichnen (Abs. 3 Nr. 2a). Bei der Rüge ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.5 Entscheidung über die Zulässigkeit

Rz. 6 Schon das Fehlen nur einer Zulässigkeitsvoraussetzung führt zur Unzulässigkeit der Revision.[1] Sie ist durch Beschluss zu verwerfen.[2] Die Entscheidung ergeht grundsätzlich in der Besetzung mit drei Richtern[3] ohne mündliche Verhandlung; zu der Entscheidung über die Zulässigkeit durch den Vollsenat s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 126 FGO Rz. 6. Betrifft das... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Der BFH hat zunächst die Statthaftigkeit und Zulässigkeit der Revision zu prüfen;[1] zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision, die sich aus § 124 FGO ergeben, s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 124 FGO Rz. 5. Bei mehreren selbstständigen Streitgegenständen kann die Revision teilweise zulässig und teilweise unzulässig sein (s. Rz. 3). Zweifel über die Zulä... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.2 Verletzung der Hinweispflicht

Rz. 52 Die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO betrifft weniger die Sachaufklärung durch das FG, sondern das verfassungsrechtliche Gebot eines fairen Verfahrens, effektiven Rechtsschutzes und das Verbot von Überraschungsentscheidungen[1] durch entsprechenden Schutz und Hilfestellung durch das Gericht.[2] Inhalt und Umfang dieser Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechts... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Wegfall der Bindungswirkung

Rz. 39 Die Bindungswirkung entfällt, wenn im zweiten Rechtsgang neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, sodass das FG über einen anderen Sachverhalt zu entscheiden hat, als er der Beurteilung durch den BFH unterlag.[1] Die Bindungswirkung entfällt, wenn sich nachträglich die entscheidenden tatsächlichen Umstände geändert haben. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Um... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3.3 Begründung durch Bezugnahme

Rz. 38 Ob Bezugnahmen und Verweisungen auf Schriftstücke, die nicht zur Begründung der konkreten Revision gefertigt worden sind, zur Begründung der Revision ausreichen, entscheidet sich danach, inwieweit sie als eigenständige Auseinandersetzung mit dem angefochtenen FG-Urteil angesehen werden können (Rz. 35), ferner auch, ob dem Vertretungszwang[1] genügt ist (Rz. 39). Eine ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3.2 Auseinandersetzung mit dem FG-Urteil

Rz. 35 Die alleinige Angabe der verletzten Rechtsnorm genügt jedoch den Erfordernissen des Abs. 3 Nr. 2a nicht. Die Revisionsbegründung dient der Zusammenfassung des Streitstoffs, der Entlastung des BFH und damit der Beschleunigung des Revisionsverfahrens. In der Revisionsbegründung sind daher zusätzlich die rechtlichen oder tatsächlichen Gründe anzugeben, die nach der Auffa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Weitere im Revisionsverfahren zu beachtende Vorschriften

Rz. 10 § 11 FGO: Vorlage an den Großen Senat des BFH. Will ein Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen, muss er die Sache dem Großen Senat vorlegen.[1] Außerdem kann ein Senat in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung den Großen Senat anrufen.[2] In diesem Fall steht die Anrufung im pflichtgemäßen Ermessen des... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.4 Selbstbindung des BFH im zweiten Rechtsgang

Rz. 42 Die Bindung erstreckt sich nach dem Wortlaut des Abs. 5 allein auf das FG. Der Gesetzeszweck, im Interesse der Rechtsprechungsstetigkeit ein Hin- und Herschieben der Sache in derselben Rechtsfrage zu vermeiden[1], kann durch eine Bindung allein des FG nicht erreicht werden, wenn der BFH beim erneuten Rechtsgang seine Auffassung ändern könnte. Es ist deshalb anerkannt,... mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ... mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.4 Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 26 Die Verletzung des rechtlichen Gehörs muss innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (bzw. der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde) schlüssig gerügt werden.[1] Dazu ist die Angabe der Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Gehörsverletzung ergibt.[2] Bei den Rügeanforderungen ist danach zu unterscheiden, ob sich die Gehörsverletzung nur auf einzelne Fe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Bindungswirkung

Rz. 32 Das FG hat bei seiner erneuten Entscheidung die rechtliche Beurteilung des BFH zugrunde zu legen (Abs. 5; sog. Bindungswirkung). Damit soll ein endloses Hin- und Herschieben der Sache zwischen den Instanzen verhindert werden, wenn FG und BFH an ihren abweichenden Auffassungen festhalten.[1] Die Bindung besteht hinsichtlich der Gründe, die zur Zurückverweisung, und der... mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Vorrang der Zulässigkeitsentscheidung

Zweifel über die Zulässigkeit müssen aufgeklärt werden. Darüber muss eine Entscheidung ergehen. Lassen sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht ermitteln oder feststellen, trifft die Feststellungslast (Beweislast) für das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen den Rechtsmittelführer. Rz. 2 Da die Zulässigkeitsprüfung, wie sich aus §§ 124 Abs. 1, 126 Abs. 1 FGO ergibt, ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 125 FGO entspricht im Wesentlichen der Regelung über die Klagerücknahme in § 72 FGO. Die Revisionsrücknahme ist abzugrenzen vom Verzicht auf die Revision (Rechtsmittelverzicht, Rz. 16), von der Rücknahme der Klage, die auch noch im Revisionsverfahren erklärt werden kann (Rz. 2ff.) und von der Erledigung des Verfahrens (Rz. 1a). Die Rücknahmemöglichkeit entspricht der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zurückweisung bei Ergebnisrichtigkeit (Abs. 4)

Rz. 8 Die Revision ist auch dann zurückzuweisen – d. h., es ist durchzuerkennen – und die Sache nicht an das FG zurückzuverweisen, wenn die Entscheidungsgründe des FG-Urteils zwar eine Verletzung des bestehenden Rechts ergeben, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als zutreffend darstellt.[1] Das FG-Urteil wird dann nicht in seiner Begründung, sondern nur im Ergebn... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5 Verlängerung der Begründungsfrist

Rz. 29 Die Begründungsfrist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag verlängert werden, und zwar anders als bei der Nichtzulassungsbeschwerde[1] nicht nur einmal für einen Monat, sondern auch mehrfach und für einen längeren Zeitraum. Voraussetzung für eine Fristverlängerung ist jedoch, dass die Frist bei Eingang des Antrags noch nicht abgelaufen war.[2] Entschieden ... mehr

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Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

Leitsatz 1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten. 2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darle... mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / a) Klärung strittiger Rechtsfragen

Rz. 154 An die Erfolgsaussichten wird oft ein zu enger Prüfungsmaßstab gelegt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts darf die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu führen, dass die Hauptsacheentscheidung praktisch im VKH-Prüfungsverfahren vorweggenommen wird.[222] Nach Ansicht des BGH und BVerfG ist die Erfolgsaussicht grundsätzlich zu bejahen, wenn die beabsichtigte... mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / b) Beweisantizipation

Rz. 157 Zur Beweisantizipation (vorweggenommenen Beweiswürdigung) im VKH-Verfahren (hier für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren) hat das BVerfG [226] entschieden: Zitat "1. Die Verweigerung von Prozesskostenhilfe begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Arbeitshilfe: Checkliste zu Umfang und/oder Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 184 Die nachstehende Checkliste kann in der Praxis wertvolle Dienste leisten, die Geschäftsgebühr korrekt zu bemessen. Füllt man diese während der Bearbeitung des Mandats aus, ist die Bemessung der Geschäftsgebühr am Ende der Angelegenheit schneller erledigt. Muster 19: Musterrechnung 5.19: Checkliste zu den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zur Bemessung der Geschäftsgebühr ... mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,... mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 1.3 Grundsätzliche Unzulässigkeit bei Rechtsfragen

Rechtsfragen sind regelmäßig kein Fall für die tatsächliche Verständigung. Nicht zulässig ist die tatsächliche Verständigung daher, wenn sie sich auf die Klärung zweifelhafter Rechtsfragen bezieht[1] oder sie über den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen erzielt wird oder sie die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften betrifft oder sie zu einem "offensichtlich" unzutreffenden Ergeb... mehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 10 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, §175 Rz. 2. Kitzhöfer, § 788 RVO und Regress, VersR 1991 S. 860. Schmitt, SGB VII, 3.Aufl., § 175 Rz. 1. Vollmar, Zum Lastenausgleich zwischen allgemeiner Unfallversicherung und landwirtschaftlicher Unfallversicherung (§ 788 RVO), SozVers 1969 S. 24. Wickenhagen, Zur Frage des Leistungsausgleichs in der landwirtschaftlichen Unfallversicher... mehr

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Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sachverhalt Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang als Rettungssanitäterin, der rund 3 Monate dauerte. Anschließend begann sie ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011-2016 zu erheblichen Verlusten führte. Die... mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.1 Begriff

Rz. 75 Nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 AO bzw. § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 FGO soll die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Nach st. Rspr. des BFH sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts dann anzunehmen, wenn sich nach summarischer Prüfung des Vortrags des Antragstellers ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.4.1.1 Begriff

Rz. 40 Nach § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 FGO soll die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Diese Regelung entspricht § 361 Abs. 2 S. 2 AO. Basierend auf der Rspr. des RFH und nach ständiger Rspr. des BFH sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts dann anzunehmen, wenn sich ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7 Antragswiederholung – Änderungsantrag

Rz. 89 Die AdV-Entscheidung der Finanzbehörde kann als Verwaltungsakt inhaltlich geändert werden (s. Rz. 112). Hieraus resultiert, wie beim gerichtlichen AdV-Beschluss, die Möglichkeit, eine Änderung zu beantragen bzw. den Antrag zu wiederholen, wenn ein AdV-Antrag abgelehnt worden ist.[1] Dies gilt auch, wenn das FG die AdV rechtskräftig abgelehnt hat[2], weil die Zugangsvo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.4.1.2 Unsicherheit und Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 41 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der entscheidungserheblichen Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte. Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Das Obsieg... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 47 Das AdV-Verfahren ist ein auf eine vorläufige Entscheidung (s. Rz. 18) gerichtetes Nebenverfahren, zu dem auf eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gerichteten Einspruchs- bzw. Klageverfahren.[1] Von diesem Hauptverfahren ergibt sich aber nicht nur eine inhaltliche (s. Rz. 80), sondern auch eine verfahrensmäßige Abhängigkeit. Der rechtskräftige Abschluss des ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.8 Änderung der AdV-Entscheidung (§ 69 Abs. 6 FGO)

Rz. 72 Da der gerichtliche AdV-Beschluss nur in formelle, nicht aber in materielle Rechtskraft erwächst, kann er vom FG, das den AdV-Beschluss erlassen hat, geändert oder aufgehoben werden.[1] Rz. 72a Die Korrektur liegt grundsätzlich im Ermessen des Gerichts.[2] Rz. 72b Das Gericht muss jedoch nach § 69 Abs. 6 S. 2 FGO eine Korrektur vornehmen, wenn einer der Beteiligten eine... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.2 Untätigkeit der Finanzbehörde (§ 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Die Einschränkung, dass zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden muss (s. Rz. 12), gilt dann nicht, wenn die Finanzbehörde über den bei ihr gestellten AdV-Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.[1] Diese Ausnahmeregelung ist der "Untätigkeitsklage" nachgebildet, um auszuschließen, das... mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d... mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einer Erbengemeinschaft, die aus fünf Kindern des letztverstorbenen Elternteils besteht, gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Erbteilung, insbesondere über die Frage, welche Vorempfänge einzelner Miterben in der Erbteilung auszugleichen sind. Weil die Familienmitglieder eigentlich ein gutes Verhältnis untereinander haben und dieses auch auf Dauer erhalten woll... mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret... mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss... mehr

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AGS 07/2023, Jäger/Luckey, Schmerzensgeld - Systematische Erläuterungen, Tabellen, Muster und Sterbetafeln, Medizinisches Lexikon

Von VRiOLG a.D. Lothar Jäger und RiOLG Dr. Jan Luckey. Verlag Luchterhand, Köln. 11. Aufl., 2022. XLVI, 1.262 S., 159,00 EUR Die Autoren weisen zu Recht daraufhin, dass sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Da die Höhe des Schmerzensgeldes eine Ermessenfrage ist, ist es wichtig, sich auf Entscheidungen zu vergleic... mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / b. Entscheidung durch Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen

Die Entscheidung, ob der Einsatz von Videotechnik gestattet wird, erfolgt durch (jederzeit abänderbaren) Beschluss.[7] Immerhin (hier spricht der Anwalt) hat das Gericht nach h.M. nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.[8] Die Ermessenskriterien sind nicht festgelegt. Mangelnde Fähigkeiten oder die Bereitschaft, sich mit der "neuen Technik" auseinanderzusetzen, und eine... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Anmeldung beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 658 Die Nachlassinsolvenzgläubiger (§ 38 InsO), die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO. Damit soll eine Entlastung des Insolvenzgerichts erreicht werden.[529] Nachrangige Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO) können ihre Forderungen nur auf ausdrückliche Aufforderung des Gerichts anmelden, §§ 174... mehr