Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 7. Geltungsbereich der Geschwindigkeitsbeschränkung

Rz. 31 Zum Geltungsbereich einer durch Zeichen 274 angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung gilt u.a.: Verkehrszeichen stehen als Schilder regelmäßig rechts (§ 39 Abs. 2 S. 3 StVO). Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StVO). Der Regelungsbereich eines rechts aufgestellten Verkehrszeichens umfass...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 4. Standardisiertes Messverfahren

Rz. 164 Ist der Mandant wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG verurteilt worden, muss sich der Verteidiger mit den Anforderungen auseinandersetzen, die die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung an den Umfang der tatrichterlichen Feststellungen stellt (eingehend dazu wegen der Einzelheiten Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 3651 ff.). Dazu gilt: Rz. 165 Bei der Atemalkoholmessun...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Frist

Rz. 289 Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt nach § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG einen Monat (zur Begründungsfrist Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1139 ff.; Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 2705 ff. für die Revision). Die Frist beginnt i.d.R. mit der wirksamen Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen. Für den bei ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Umfang

Rz. 226 Ebenso wie im Strafverfahren gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht über die §§ 46, 71 OWiG die Amtsaufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO (dazu u.a. OLG Celle, NJW 2010, 3794 = NZV 2010, 634 = VRR 2010, 474 = VA 2011, 13; OLG Hamm, VRR 2010, 474 = VA 2010, 122; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 422 ff.; zu den Auswirkungen der Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Rothfuß, DAR...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Verfahren

Rz. 172 Hinweis Für die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln der Akteneinsicht im Strafverfahren (s. Burhoff/Burhoff, EV, Rn 225 ff.; Burhoff/Niehaus, OWi, Rn 252 ff.). Rz. 173 Zuständig für die Akteneinsicht im vorbereitenden Verfahren ist die Verwaltungsbehörde, die das Verfahren durchführt. Ist das Verfahren bereits beim AG anhängig, ist di...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Messung

Rz. 36 Zur Zulässigkeit und den Voraussetzungen einer Einschaltung Privater bei der Geschwindigkeitsüberwachung wird verwiesen u.a. auf Steegmann, NJW 1997, 2157; Hornemann, DAR 1999, 158; Beck/Berr/Schäpe, Rn 497 ff.; eingehend Burhoff/Niehaus, OWI, Rn 622 ff.; Insoweit gilt: Die mit der Verkehrsüberwachung im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Kompetenzen können Privatper...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Verfahrensrüge

Rz. 297 Für die sog. Verfahrensrüge sieht das Gesetz strenge Formvorschriften vor, die in der Praxis oft zum Scheitern eines Rechtsmittels führen. Es gibt auch keine allgemeine Verfahrensrüge, sodass die häufig in Rechtsbeschwerde(begründungs-)schriften zu findende Floskel: "Es wird die Verletzung formellen Rechts gerügt." unsinnig und, da sie die Wiedereinsetzung in den vor...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / dd) Sachrüge

Rz. 308 Vorab folgender Hinweis Es handelt sich um einen schweren Verteidigerfehler, wenn der Verteidiger, auch wenn er nur Verfahrensverstöße geltend machen will, neben der Verfahrensrüge nicht auch die allgemeine Sachrüge erhebt (dazu auch BGHSt 38, 302 = NJW 1992, 2304; BGH, NStZ 1993, 142 f.). Sieht das Rechtsbeschwerdegericht einen ggf. gerügten Verfahrensmangel als nich...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Zeugenbeweis

Rz. 242 Im Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen muss der zu vernehmende Zeuge grds. namentlich und unter Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift bezeichnet werden (dazu BGHSt 40, 3 = NJW 1994, 1294; BGH NStZ 2009, 649 = StRR 2009, 341; StV 2010, 556 = StRR 2010, 381). Kann die Anschrift des Zeugen nicht benannt werden, reicht es aus, wenn der Zeuge nur individualisiert wi...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Bedienungsanleitung, Lebensakte

Rz. 191 Besondere Bedeutung haben im straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die Bedienungsanleitung des bei einer Messung verwendeten Messgerätes und sonstige zu dem Messgerät gehörende Unterlagen sowie ggf. (Roh-)Messdaten, Token und Passwörter bzw. die sog. "Lebensakte" (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.4.2021 – 1 OWi 2 SsRs 173/20, zfs 2021, 353 = DAR...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / dd) Urkundenbeweis

Rz. 246 Bei der Formulierung des Urkundenbeweises ist zu unterscheiden, ob sich die Urkunde, die nach Ansicht des Verteidigers verlesen werden muss, in den Gerichtsakten befindet, von denen das Gericht Gebrauch machen will, oder ob sie sich z.B. in einem Beweismittelordner, den das Gericht nicht benutzen will, befindet. Hinweis Es ist darauf zu achten, dass alle Urkunden verl...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / c) Verspätetes Vorbringen nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG

Rz. 252 Nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG kann der Beweisantrag – über die Regelung in § 244 Abs. 6 S. 2 u. 3 StPO hinaus (dazu Burhoff/Burhoff, HV, Rn 1136 ff.) – abgelehnt werden, wenn nach freier Würdigung des Beweismittels die zu beweisende Tatsache ohne verständigen Grund so spät vorgebracht wurde, dass die Beweiserhebung zur Aussetzung der Hauptverhandlung führen würde. Der ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 254 Das Bußgeldverfahren kennt als Rechtsmittel nur die Rechtsbeschwerde (eingehend dazu Burhoff/Junker, OWi, Rn 3020 ff.; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1053 ff.; Burhoff, ZAP F. 21, 263 ff.; vgl. a. Fromm, NZV 2019, 408). Diese ist in den §§ 79 ff. OWiG der Revision (§§ 333 bis 358 StPO) nachgebildet. Ebenso wie diese ermöglicht sie nur eine Nachprüfung der Entsche...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Allgemeine tatsächliche Feststellungen

Rz. 129 Handelt es sich nicht um einen "Grenzfall", sondern liegt ein (Rotlicht) Verstoß gegen § 37 StVO vor, stellt sich als Nächstes die Frage, welche Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen im Urteil zu stellen sind (eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 3371 ff.). Rz. 130 Der Verteidiger muss gerade beim Rotlichtverstoß darauf achten, dass das amtsrichterliche Urte...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Allgemeines

Rz. 135 Hinzuweisen ist zunächst darauf, dass für einen qualifizierten Rotlichtverstoß die bei Rdn 131 gemachten Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der tatsächlichen Feststellungen nicht gelten. Dem OLG ist nämlich bei so geringen Feststellungen nicht die Möglichkeit eröffnet zu prüfen, ob wegen der besonderen Verkehrssituation nicht lediglich ein "einfacher" Rotlichtv...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Beschwerde

Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Weiter reduzierte Anforderungen bei einem Geständnis?

Rz. 66 In der Rechtsprechung ist die Tendenz zu erkennen, die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen noch weiter zurückzuschrauben, und zwar dann, wenn ein Geständnis des Betroffenen vorliegt (auch Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 2154 ff.; zu allem a. Grube, DAR 2013, 601 ff.). Ob und inwieweit das zulässig ist, ist allerdings umstritten:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Verfahrensrüge, § 79 OWiG

Rz. 197 Die Frage der nicht bzw. nicht ausreichend gewährten Akteneinsicht kann jedenfalls dann zum Gegenstand der Rechtsbeschwerde gemacht werden, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR oder ein Fahrverbot verhängt worden ist (§ 79 OWiG). Allerdings muss dies im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu muss der Verteidiger wie folgt vorgehe...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 7. Rechtsprechungsübersicht

Rz. 203 Zu den o.a. Fragen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung vor. Diese kann aus Platzgründen hier nicht vollständig vorgestellt werden (vgl. a. Voraufl. Rn 197 ff.). Nachfolgend wird nur auf besonders wichtige Entscheidungen hingewiesen. Rz. 204mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Einsatz einer Rotlichtkamera

Rz. 142 I.d.R. wird die Rotlichtzeit durch eine sog. Rotlichtüberwachungskamera festgestellt (zu den Messverfahren § 1 Rdn 1576 ff.; Burhoff/Groß/Pichler, OWi, Rn 3426 ff.). Fraglich ist, ob und welche Toleranzwerte dann zu berücksichtigen/abzuziehen sind. (zur Höhe des Toleranzabzugs bei Zeitmessung per Stoppuhr nach Inkrafttreten des MessEG sowie der MessEV BayObLG, Beschl...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Geschwindigkeitsmessung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung

Rz. 73 Ist die Geschwindigkeitsmessung in der Nähe des geschwindigkeitsbeschränkenden Schildes durchgeführt worden, also z.B. in der Nähe des Ortseingangsschildes, ist auf Folgendes zu achten (dazu eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 1905 ff., Burhoff, VA 2003, 14, Krumm, VRR 2006, 90; Sobisch, DAR 2010, 48; DAR 2013, 100; DAR 2015, 163; Weigel, DAR 2017, 54; DAR 2017, 222; D...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

Rz. 266 § 79 Abs. 1 OWiG regelt, wann eine Rechtsbeschwerde ohne besondere Zulassung zulässig ist (Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1249 ff.). Rz. 267 Im Einzelnen gilt:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 205 Der Einsatz von Kameras zur Überwachung und Dokumentation von Verkehrsvorgängen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Damit einher geht die für die Praxis wichtige Frage der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radar-/Messfotos. Dies ist für den Betroffenen i.d.R. dann wichtig, wenn er den Verkehrsverstoß – häufig eine Geschwindigkeitsüberschre...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / e) Beschränkung der Rechtsbeschwerde

Rz. 263 Die Rechtsbeschwerde kann – ebenso wie Revision oder Berufung im Strafverfahren nach § 318 StPO – bei der Einlegung oder durch Teilrücknahme beschränkt werden (vgl. u.a. Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1085 ff.). Für die beschränkte Einlegung braucht der Verteidiger keine besondere Vollmacht, wohl aber nach § 302 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG für die Teilrüc...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / VI. Exkurs: Rechtfertigungsgründe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 88 Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann gerechtfertigt sein (dazu eingehend Burhoff, VA 2005, 162 und Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 2387 ff.; Krumm, DAR 2012, 606, auch Blum, NZV 2011, 378). In Betracht kommen die allgemeinen Rechtfertigungsgründe, wobei der rechtfertigende Notstand besondere Bedeutung hat. Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass durch die Geschwind...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Geeignetes Lichtbild

Rz. 216 Bei dem in Bezug genommenen Lichtbild muss es sich um ein "gutes" Foto handeln, also um ein solches Foto, das die Identifizierung ermöglicht (BGHSt 41, 376; KG, Beschl. v. 18.8.2020 – 3 Ws (B) 152/20; Beschl. v. 15.12.2021 – 3 Ws (B) 304/21; OLG Hamm, NZV 2003, 101 = zfs 2003, 154; DAR 2005, 462 = NZV 2006, 162 = zfs 2005, 413; Schulz, NZV 2002, 136; zur Bildqualität...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Rechtsfolgen

Rz. 211 Folge einer (ordnungsgemäßen) Bezugnahme, die deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht sein muss (auch Rdn 213 ff.), ist, dass das Lichtbild zum Bestandteil der Urteilsgründe wird. Das hat die weitere Folge, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Foto aus eigener Anschauung würdigen kann und daher dann auch in der Lage ist, zu beurteilen, ob es als Grundlage ein...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Nicht nur vorübergehende Abstandsunterschreitung

Rz. 99 Für die Feststellung und die Bejahung eines bußgeldbewehrten Verstoßes gegen § 4 StVO müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Rz. 100 Erforderlich ist zunächst, dass der erforderliche Sicherheitsabstand zu irgendeinem Zeitpunkt der Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar unterschritten (OLG Hamm, zfs 2015, 711 = VA 2015, 69; OLG Koblenz VRR 2007...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Bestimmung des erforderlichen Abstandes

Rz. 96 In der StVO ist nicht konkret geregelt, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug i.d.R. so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Hinweis In § 4 Abs. 3 StVO ist allerdings konkret bestimmt, dass Lastkraftwagen über 3,5 ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 6. Fahren mit einem sog. "Sprinter"

Rz. 28 Von Bedeutung kann auch (immer noch/wieder) die Frage sein, mit welchem Fahrzeug der Betroffene fährt. So haben vor einigen Jahren die mit dem sog. Sprinter zusammenhängenden Fragen in der Rechtsprechung erhebliche Bedeutung gehabt (dazu u.a. BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Brandenburg, VRS 108, 377 = NZV 2005, 651; OLG Jena, NJW 2004, 3579 = NZV 2005, 383; OLG Karlsruhe,...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)

Rz. 279 Diese Bestimmung verpflichtet das Rechtsbeschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (dazu BayObLG, NZV 1989, 34; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1262 ff.). Die Zulassung soll danach erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das anderenfalls angerufene ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Beweistatsache

Rz. 233 Bei der (Beweis-)Tatsache wird es sich i.d.R. um in der Vergangenheit liegende (tatsächliche) Vorgänge handeln. Von besonderer Bedeutung sind dabei im OWi-Verfahren die mit einer durchgeführten Messung zusammenhängenden Umstände, sei es, dass es um die Beachtung der für die Verwertbarkeit der Messung erforderlichen Vorgaben des Herstellers und/oder der Rechtsprechung...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Obergerichtliche Rechtsprechung

Rz. 44 Vornehmlich in Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen und -messungen mit Laser- und Radarmessungen spielt in der Rechtsprechung der Begriff des standardisierten Messverfahrens eine erhebliche Rolle. Früher waren die von der obergerichtlichen Rechtsprechung für diesen Bereich aufgestellten Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen verhältnismäßig str...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / VII. Exkurs: Fahrlässigkeit/Vorsatz?

Rz. 90 Das tatrichterliche Urteil muss Feststellungen enthalten, aus denen sich ableiten lässt, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung entweder vorsätzlich oder "nur fahrlässig" begangen hat (zur Beweiswürdigung OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.2.2022 – 1 OWi 2 SsBs 113/21, NZV 2022, 348 = DAR 2022, 401;). Ist der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Geschwindig...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Tabelle: Standardisierte Messverfahren

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Nachträgliche Überprüfbarkeit

Rz. 56 Diskutiert wird in der Rechtsprechung inzwischen die Frage, ob die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung, wie es z.B. bei ESO ES 3.0 der Fall ist, der Verwertbarkeit des Messergebnisses grds. entgegensteht. Das ist – in der Vergangenheit – von einigen AG bejaht worden (vgl. u.a. AG Heidelberg, zfs 2018, 412; AG Herfor...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Allgemeine Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Rz. 79 Bei einer durch Nachfahren festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Anforderungen der Obergerichte an den Umfang der im Urteil zu treffenden tatsächlichen Feststellungen verhältnismäßig hoch. Das gilt auch noch nach der Rechtsprechung des BGH zum standardisierten Messverfahren (vgl. Rdn 44 ff.). Hinweis Beim Nachfahren handelt es sich nach der Rechtsprech...mehr

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Vorwort

Der Rechtsanwalt, der in straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren verteidigt, muss sich vor allem auch mit Messverfahren auseinandersetzen, und zwar nicht nur mit den rechtlichen, sondern auch mit den technischen Fragen. Erst deren Kenntnis ermöglicht eine sachgerechte Verteidigung. Eine hohe Sachkompetenz des Verteidigers in diesem Bereich ist die beste Voraussetzung für ei...mehr

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§ 1 Messverfahren / J. Gewerblicher Personen- und Güterverkehr

Rz. 1690 ▓ Vorwort Dieses Kapitel wurde erheblich überarbeitet und gestrafft. Die beschriebenen Problemstellungen beim gewerblichen Verkehr sind so vielfältig und verschieden, dass im Rahmen dieses Buches nur die allgemeinen technischen Grundlagen zu Fahrtenschreiber und Waagen vorgestellt werden können. Die konkrete Fallgestaltung macht dann im Allgemeinen eine gänzlich fall...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Bundesgerichtshof

Rz. 7 Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind gegebenenfalls mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar. Der Zugang zum Bundesgerichtshof als Rechtsvereinheitlichungsinstanz ist dabei als Rechtsmittel der Beteiligten ausgestaltet. Der Bundesgerichtshof hat damit Gelegenheit, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beispielsweise im Betreuungs- oder Erbrecht abschließend zu en...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.3 Verbot der Containersignatur (§ 4 Abs. 2 ERVV)

Rz. 49 Mehrere elektronische Dokumente mit nur einer qualifizierten elektronischen Signatur (Containersignatur) dürfen nicht verwendet werden (§ 4 Abs. 2 ERVV). Nicht zugelassen ist daher die Zusammenfassung von Dokument und Signaturinformation in einer Verbunddatei (Bacher, MDR 2019 S. 1, 6). Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine Nachricht mit mehreren Anhängen mit einer Si...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.3 Klärungsbedürftigkeit

Rz. 13 Die Klärungsbedürftigkeit fehlt dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (vgl. BSG, Beschluss v. 13.5.1997, 13 BJ 271/96 ). Eine vom BSG bereits entschiedene Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschluss v...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.2 Klärungsfähigkeit

Rz. 11 Die Rechtsfrage muss klärungsfähig sein. Das ist der Fall, wenn der Ausgang des Rechtsstreits maßgebend von der Beantwortung dieser Rechtsfrage abhängt. Daran fehlt es, wenn die Entscheidung des LSG mit einer anderen rechtlichen Begründung bestätigt werden kann (vgl. BSG, Beschluss v. 30.8.2004, B 2 U 401/03 B ). Das Revisionsverfahren ist weder ein abstraktes Normenko...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2 Begründungsintensität

Rz. 18 Das Rechtsmittel muss sorgfältig begründet werden (vgl. Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rn. 270 ff.). Geschieht dies nicht, droht relativ rasch eine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Darlegungslast. Die Beschwerdebegründung muss ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit hinsichtlich der Zulassungsgrün...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.1 Grundsatzrevision

Rz. 23 Für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre und ihre Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falls darzulegen (vgl. BSG, Beschluss v. 16.11.1995, 11 BAr 117/95; BSG, SozR 1500 § 160a Nr. 7; BVerwG, NJW 1993 S. ...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 5 Prüfumfang des BSG

Rz. 12 Das BSG prüft, ob im Zeitpunkt der Entscheidung ein Zulassungsgrund vorliegt. Unerheblich ist dabei zunächst, ob und inwieweit die beabsichtigte Revision tatsächlich Erfolg verspricht. Die Prüfung ist auf die vorgetragenen Zulassungsgründe beschränkt (vgl. Wenzel, NJW 2002 S. 3353, 3359 m. w. N.). Sofern die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage behauptet wird, k...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.1 Grundsätzliche Bedeutung

Rz. 10 Die Grundsatzrevision nach Abs. 2 Nr. 1 setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl. BSG, Beschluss v. 29.11.2006, B 6 KA 23/06 B ). Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtssache, wenn es geboten ist, im Interesse der Fortbil...mehr

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Jansen, SGG § 163 Bindung a... / 2 Vom LSG festgestellte Tatsachen

Rz. 2 Das Revisionsgericht hat grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht. Dies ist unabhängig davon, ob das LSG die Tatsachen ausdrücklich und mit einer entsprechenden Formulierung festgestellt hat (z. B.: "Der Senat stellt fest, dass ...") oder sic...mehr