Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Exkurs: Schriftformerfordernis

Rz. 81 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage grds. einer eigenhändigen Unterschrift eines beim Prozessgericht postulationsfähigen Rechtsanwalts.[57] Die Unterschrift muss grds. im Original auf dem beim Gericht eingereichten[58] Schriftsatz unter dem Schluss des Textes angebracht sein, um Zweifel an der Urheberschaft des Schriftsatzes auszuschließen.[59] Im Zuge des t...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________ mbH Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in ______...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Muster: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht _________________________ – Partnerschaftsregister – _________________________ Zum Handelsregister der _________________________ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprü...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 144 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 29 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VII. Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer

Rz. 133 Gutachten zur Angemessenheit Nach § 14 Abs. 3 S. 1 RVG kann im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer eingeholt werden, sofern die Höhe der Gebühr streitig ist. Entgegen des Wortlauts muss jedoch nicht die "Gebühr" streitig sein, sondern die Angemessenheit der Bestimmung i.S.d. Absatz 1.[44] Das Gutachten ist nach § 14 Abs. 3 S. 2 RVG durch d...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Angabe von Zahlungen bis Antragstellung

Rz. 63 Angabe von Zahlungen Im dem Antrag hat der Rechtsanwalt die notwendigen Versicherungen gem. §§ 55 Abs. 5 S. 2, 3 RVG zu erklären, dass er Zahlungen nicht erhalten hat. Es ist daher im Einzelnen anzuzeigen, obmehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kammerbeiträge

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.[1] S. "Berufshaftpflicht". Die Übernahme von Be...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.2 Ärztekammern/Zahnärztekammern/Rechtsanwaltskammern

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich insolvenzfähig, wenn nicht ausdrücklich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über deren Vermögen unzulässig ist. Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören daher grundsätzlich alle Rechtsanwaltskammern sowie die Ärzte- und Zahnärztekammern.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2 Besonderheiten bei bestimmten Arbeitgebern

Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören grundsätzlich auch Institutionen wie die Industrie- und Handelskammern oder die Sparkassen sowie Rechtsanwaltskammern oder Ärzte- und Zahnärztekammern. Allerdings existieren einige Abweichungen von diesen Grundsätzen. 2.1 Abgeordnete (als Arbeitgeber) Die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Bere...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / E. Die Auswahl des geeigneten Mediators

Rz. 22 In § 2 Abs. 1 MediationsG ist geregelt, dass die Beteiligten den Mediator auswählen. Um späteren Streit um die Person des Mediators zu vermeiden, können die Beteiligten z.B. bereits in dem Gesellschaftsvertrag eine konkrete Person als Mediator benennen. Da Konflikte häufig jedoch erst nach Ablauf erheblicher Zeiträume auftreten, muss durch ergänzende Regelungen gewähr...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Rationalisierungsabkommen

Rz. 143 Teilweise bieten Rechtsschutzversicherer für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Geschäftsgebühr pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 0,8 und 1,3. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, währe...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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FF 09/2025, Beweis der Unri... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist anhängig beim BGH zum Az. IX ZB 24/25. Gründe: I. [1] Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Steuerberatungshonoraren aus mehreren Rechnungen in Anspruch. Gegenstand des hiesigen Verfahrens sind zehn Rechnungen, die das Landgericht vom Verfahren 34 O 79/23 abgetrennt hat. Der Beklagte ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für …)...mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Bekla...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 18 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 46 Einige Rechtsschutzversicherer bieten Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit den Abschluss sog. Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen an, in denen die Beratung pauschal mit einem Festbetrag abgerechnet wird. Die Höhe kann sehr unterschiedlich sein. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versichere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Negatives Schuldanerkenntnis.

Rn 17 Das negative Schuldanerkenntnis setzt wie der Erlass einen Vertrag voraus. Es kann auch als Teil einer komplexeren Vereinbarung, insb eines Vergleichs, abgegeben werden. Inhaltlich ist wie beim positiven Schuldanerkenntnis zu unterscheiden zwischen der bloßen Begründung eines Beweismittels gg den Anerkennenden (zB in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, BGH W...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kammerbeiträge / 3.3 Rechtsanwaltskammern – Pflichtmitgliedschaft

Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie dienen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft. Ziel ist die Sicherung der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme. Neben der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen 28 regionale Rechtsanwaltskammern einschließlich der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. An jedem Sitz eines Oberlandesgerichts gibt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kammerbeiträge / 5 Sonderfälle: Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer in Bremen und im Saarland

Zur Arbeitnehmerkammer in Bremen sind alle in Bremen beschäftigten Arbeitnehmer beitragspflichtig. Voraussetzung ist nur, dass sie einen Monatslohn von mindestens 450 EUR beziehen. Das Gleiche gilt für Auszubildende, die einen Monatslohn von ebenfalls 450 EUR beziehen. Nicht der Beitragspflicht unterliegen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafter-Gesc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kammerbeiträge / 3.1 Wann eine Pflichtmitgliedschaft besteht

Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine natürliche oder juristische Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft ist nur in begründeten Fällen zulässig, da sie einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Pflichtmitgliedschaften existieren vornehmlich in den folgenden Bereichen: Freie Berufe: Rechtsanwaltskammern, ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Das Vermittlungsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer

Rz. 56 Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kann bei einer Gebührenstreitigkeit der Rechtsanwalt den Vorstand der Rechtsanwaltskammer um Vermittlung ersuchen. Antragsberechtigt ist neben dem Mandanten auch der Rechtsanwalt. Diese Tätigkeit ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet und nicht mehr zulässig, wenn das gerichtliche Verfahren anhängig ist oder eine Strafanzeige erstat...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Das Schlichtungsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer

Rz. 57 Alternativ, aber nicht gleichzeitig, kann sich der Rechtsanwalt auch an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden; § 191f BRAO. Zulässig ist dieses Verfahren bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000,00 EUR. Das Verfahren gilt also für Gebührenforderungen und Schadensersatzforderungen gleichermaßen; § 4 der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertreter.

Rn 7 Ein nach § 53 I BRAO verhinderter Rechtsanwalt muss selbst für Vertretung sorgen, indem er einen anderen Rechtsanwalt zum Vertreter bestellen soll (§ 53 II 1, III 1 BRAO). Findet er keinen Vertreter oder soll eine Person ohne Anwaltszulassung zum Vertreter bestellt werden (Person mit der Befähigung zum Richteramt oder Rechtsreferendar), erfolgt die Bestellung durch die ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Klageverfahren

Rz. 66 Für Rechtsanwaltsgebühren, kann ein Klageverfahren nur eingeleitet werden, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausländische Rechtsanwälte.

Rn 5 Rechtsanwalt iSd Vorschrift ist derjenige, der nach Maßgabe der BRAO zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs zugelassen ist. Daraus folgt, dass ausländische Rechtsanwälte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht postulationsfähig sind. Eine Ausn gilt für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EU, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wi...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Gebührenforderungen für die Tätigkeit von Hilfspersonen

Rz. 18 Regelmäßig muss der beauftragte Rechtsanwalt die Leistungen – mit Ausnahme von bürotypischen Zuarbeiten – selbst ausführen. Mitunter ist eine Vertretung durch andere Hilfspersonen notwendig. In diesen Fällen kann die Vergütung nach dem RVG kann auch gefordert werden, wenn der Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Personen.

Rn 10 Sonstige Personen können weder allein noch in Anwesenheit des Rechtsanwalts vor Gericht auftreten und die Parteirechte wahrnehmen. Dies gilt auch für Personen, denen die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung erteilt wurde und die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind (§ 209 BRAO; BGH NJW 03, 3765 [BGH 18.09.2003 - V ZB 9/03]).mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Bestimmung des Gebührenrahmens

Rz. 9 Teilweise gibt das Gesetz die Bestimmung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens frei und überlässt dem Rechtsanwalt die Festlegung der Gebühr innerhalb des Rahmens. Wichtigster Anwendungsfall für den Zivilrechtler dürfte die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sein. Der Gebührenrahmen beträgt hier 0,5 bis 2,5 Gebühren. Nach § 14 RVG muss der Rechtsanwalt die Gebühr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abwickler.

Rn 8 Für einen verstorbenen Rechtsanwalt oder einen, der seine Zulassung verloren hat, kann die Rechtsanwaltskammer durch Verwaltungsakt nach § 55 I, V BRAO einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person mit der Befähigung zum Richteramt zum Abwickler bestellen, die die Befugnisse des verstorbenen Rechtsanwalts hat (§ 55 II 3 BRAO) und damit an dessen Postulationsfähigkeit par...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Änderung der Informationspflichten von Inkassodienstleistern gegenüber Schuldnern

Rz. 239 Der Rechtsanwalt, der Forderungen gegenüber einer Privatperson einzieht, muss diverse Informationen klar und deutlich zur Verfügung stellen; § 43d BRAO. Diese Informationen sollen seinmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt.

Rn 26 Die Partei wählt ihren Anwalt aus und benennt ihn im Bewilligungsverfahren. In der Regel wird die Wahl schlüssig erklärt werden, indem der Anwalt PKH beantragt; der Antrag hinsichtlich seiner Beiordnung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Ein Anwalt, der die Partei nicht vertreten hat oder nicht mehr vertritt, darf nicht beigeordnet werden (Brandbg FamRZ 07, 17...mehr

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AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / Q. Institutionalisiertes Schiedsgericht und ad-hoc-Schiedsgericht

Rz. 109 Zu unterscheiden sind die ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit und die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Während die Parteien in der ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit das Schiedsverfahren eigenständig durchführen, werden die Parteien im anderen Fall bei Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens durch eine Schiedsinstitution unterstützt. Rz. 110 Handelt es sich um ein ad...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Honorarklage gegen den Mandanten

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Klage Im Rechtsstreit Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Claas Lever, ebenda – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Honorar vorläufiger Gegenstandswert: 656,58 EUR zeige ich hiermit die Vertretung des Klägers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kammern und Gewerkschaften (Nr 3).

Rn 6 Neben den IHK ist nun auch die Klagebefugnis der Rechtsanwaltskammern und anderer Kammern freier Berufe explizit geregelt. Für sie ist eine Eintragung gem Nr 1 oder 2 nicht nötig. Ein Verband freiberuflich tätiger Journalisten kann als Gewerkschaft gem Nr 3 klagebefugt sein (LG Hannover GRUR-RR 24, 309, 315).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Öffentliche Bestellung.

Rn 11 Die öffentliche Bestellung ist teils bundes-, teils landesrechtlich geregelt. Sie ist nicht identisch mit der allg Vereidigung (§ 410 II), wenngleich beides häufig zusammentrifft. Neben natürlichen Personen kommen auch Behörden etc in Betracht. Bsp natürliche Personen: SV auf den Gebieten der Wirtschaft, idR durch IHK (§ 36 GewO); § 91 I Nr 8 HandwO; Wirtschaftsprüfer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als juristische Personen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Bundes- und landesrechtliche Regelungen über die Übermittlung personenbezogener Daten genießen nach der Nr 1 Vorrang ggü den Bestimmungen des zweiten Abschnitts des EGGVG. Rn 3 In der MiZi (s § 12 Rn 4) sind die meisten im Zivilrecht zu beachtenden Mitteilungsfälle geregelt und die bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung genannt. Von besonderer Bedeu...mehr