Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundlagen: Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO

Rz. 13 § 46 Abs. 1 unterscheidet für die Erforderlichkeit von Reisekosten seinem Wortlaut nach nicht zwischen einem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des Prozessgerichts hat, und einem Anwalt, der seinen Sitz nicht am Ort oder gar nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat (vgl. Rdn 1). Rz. 14 Das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO und deren Kostenfolge für die Staatskasse wurde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 3Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. 4 § 9 des Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bindungswirkung (Abs. 4)

Rz. 45 Nach Abs. 4 ist die Feststellung der Pauschgebühr durch das Gericht bindend. Dies gilt sowohl für als auch für gegen seinen Auftraggeber. Rz. 46 Mit diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Sonstige Personen

Rz. 14 VV 7000 gilt auch für die übrigen Personen bzw. Personenvereinigungen, die nach dem RVG abrechnen. Daher erhalten gem. § 1 Abs. 1 der Prozesspfleger (§§ 57, 58 ZPO, § 113 Abs. 1 FamFG) und andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften die Dokumentenpauschale nach VV 7000 (zum europäischen Rechtsanwalt vgl. § 1 Rd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Andere Kammermitglieder und Rechtsanwaltsgesellschaften (Abs. 1 S. 3)

Rz. 115 Abs. 1 S. 3 bezieht andere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sowie Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften (§§ 59c ff. BRAO) ausdrücklich in den Anwendungsbereich des RVG ein. aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Beitreibung

Rz. 53 Der Feststellungsbeschluss über die Bewilligung einer Pauschvergütung ist kein Vollstreckungstitel.[34] Einen solchen muss sich der Anwalt erst noch beschaffen, sofern der Auftraggeber aufgrund des Beschlusses nicht freiwillig zahlt. Gleiches gilt, wenn ein Dritter auf Freistellung der Anwaltskosten haftet, wie z.B. der Rechtsschutzversicherer oder der Arbeitgeber. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 4 schafft den rechtlichen Rahmen für die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung im außergerichtlichen Bereich. Ergänzend sind die allgemeinen Erfordernisse des § 3a zu beachten. Für eine erfolgsabhängige Vereinbarung gelten hingegen die qualifizierten Voraussetzungen des § 4a. Rz. 2 Abs. 1 übernimmt die bis 2008 geltende Altfassung des Abs. 2 S. 1. § 4 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prozessuales

Rz. 115 Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr. Der Rechtsanwalt muss die konkrete Höhe der Gebühr nach den Kriterien des § 14 und unter Berücksichtigung des Schwellenwertes von 1,3 (Anm. zu VV 2300) bestimmen. Macht er die Geschäftsgebühr im Prozess gegen den Gegner geltend – sei es im Zusammenhang mit der Hauptforderung oder allein –, muss er zur Bestimmung der Gebühr s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe/Anerkannte Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung

Rz. 157 Die Beratungshilfe wird nach § 3 Abs. 1 BerHG durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Nur für diesen Personenkreis besteht deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Eine nach § 44 S. 1 zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht werden. Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwalt (Abs. 1 S. 1)

Rz. 96 Wer Rechtsanwalt i.S.d. Abs. 1 ist, richtet sich nach der BRAO. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO).[161] Die Aushändigung ist erst zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt wurde (§ 12a BRAO) und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des RVG

Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach diesem Gesetz bestimmt. Abs. 1 S. 2 bestimmt ausdrücklich, dass auch die Tätigkeit eines Prozesspflegers nach den §§ 57 und 58 ZPO dem RVG unterfällt. Welche Vergütung der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit erhält,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz. 2Dies gilt auch für eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 der Zivilprozessordnung. 3Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften stehen einem Rechtsanwalt im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufsrecht

Rz. 81 Nach der systematischen Stellung des § 49b Abs. 5 BRAO zählt die streitgegenstandsbezogene Hinweispflicht des Rechtsanwalts zu seinen Berufspflichten (siehe Rdn 51). Die Verfolgung etwaiger Verstöße gegen diese Pflicht obliegt mithin der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Sie kann in einem berufsaufsichtlichen Verfahren nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Weiteres Verfahren vor dem Prozessgericht

Rz. 148 Nach Eingang des Gutachtens muss dieses beiden Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs muss für beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bestehen. Sodann muss mündlich oder schriftlich verhandelt werden. Rz. 149 Auf der Basis des Gutachtens hat das Gericht dann seine Entscheidung zu treffen. Das Gericht ist an das Gutachten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Anhörung der Beteiligten (Abs. 2 S. 3)

Rz. 32 Nach Abs. 2 S. 3 sind die Beteiligten anzuhören, also insbesondere Rz. 33 Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 54 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Ob und inwieweit die Anwaltskosten als Auslagen des Beschuldigten ganz oder teilweise zu erstatten sind, ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (§§ 196 ff. BRAO; §§ 146 ff. StBerG; §§ 122 ff. WPO, §§ 148 ff. PAO). Soweit eine Kostengrundentscheidung zugunst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, § 15a Abs. 3 EGZPO (Nr. 1)

Rz. 5 Ausdrücklich genannt sind in Nr. 1 die Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, also solche Gütestellen, die von der Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt sind. Auf Grund der zum 1.1.2000 eingeführten Vorschrift des § 15a EGZPO sind die Landesjustizverwaltungen ermächtigt worden, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzuri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der zu erstattenden Gebühren und Auslagen

Rz. 126 Zu erstatten sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Hierzu zählen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Betragsrahmengebühren prüft das Gericht die Angemessenheit der vom Verteidiger nach § 14 getroffenen Bestimmung in eigener Verantwortung. Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür grds. der Wert des Interesses, soweit die StBVV nichts anderes bestimmt (§ 10 Abs. 1 S. 3 StBVV). Rz. 8 In folgenden Fällen definiert die StBVV den Gegenstand der beruflichen Tätigkeit als Basis für die Berechnung der Wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 93 Nach Abs. 2 S. 1 kann eine nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 S. 1 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, im Vergütungsrechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren herabgesetzt wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 78 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt dem Mandanten, wobei der Anwalt substantiiert darlegen und beweisen muss, in welcher Weise er belehrt haben will.[33] Die gegenteilige Auffassung, nach welcher für die Erteilung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO allein der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig ist,[34] vermag nicht zu überzeugen. Vielmehr muss dem Anwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unbefriedigende gesetzliche Regelung Die Regelung in Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV, wonach der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr ungeachtet einer Vertretung nach außen nur für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält, ist unbefriedigend. Dies zeigt sich gerade an dem vom IX. ZS des BGH in seinen Urteilen vom 22.2.2018 und 15.4.2021 entschiedenen Fällen, in denen es u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweis auf Bereicherungsrecht (S. 2)

Rz. 127 Abs. 3 S. 2 verweist hinsichtlich der Zahlungen, die der Auftraggeber auf die nichtige Vergütungsvereinbarung bereits geleistet hat, auf die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung. Der Reformgesetzgeber hat die spezielle Kondiktionsregel des § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. durch das allgemeine Bereicherungsrecht ersetzt. Der Rechtsanwalt kann sich daher se...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das RDG

§ 20 RDG enthält Regeln, wonach nur Verstöße gegen §§ 10 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 15 Abs. 5 bzw. 11 Abs. 4 RDG Ordnungswidrigkeiten darstellen und damit bußgeldbewehrt sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Verträge mit Mandanten, die Leistungen beinhalten, die gegen das RDG verstoßen, wie früher beim Rechtsberatungsgesetz auch, nach § 134 BGB nichtig sind. Dies bedeut...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 14 § 14 Rahmengebühren (1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechts...mehr

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AGS 12/2020, Kein obligator... / 1 Aus den Gründen

Der erkennende Einzelrichter ist in diesem Zusammenhang nicht gem. § 14 Abs. 2 S. 1 RVG zur Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer verpflichtet. Nach dieser Bestimmung hat das Gericht im "Rechtsstreit […] ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, soweit die Höhe der Gebühr streitig ist". Mit dem in § 14 Abs. 2 S. 1 RVG verwend...mehr

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AGS 12/2020, Editorial

In diesem Heft finden sich gleich zwei Aufsätze. Lissner referiert zu den aktuellen Entwicklungen in 2020 zum Beratungshilferecht (S. 554). Hagen Schneider befasst sich mit der Abrechnung in den besonderen Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG (S. 555). Dass ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 2 RVG nur im Vergütungsprozess einzuholen ist, dürft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Mehrere gebühr... / 2 Aus den Gründen

Die auf Rückzahlung der Vergütung aus dem Dienstvertrag der Parteien gerichtete Leistungsklage ist unbegründet. Der Kläger kann die Vergütung vom Beklagten nicht zurückverlangen. Die Parteien schlossen einen Dienstvertrag, der den Kläger zur Zahlung der vereinbarten Vergütung und den Beklagten zur Erbringung der versprochenen Dienste verpflichtet gem. § 611 BGB. Die Vergütung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsanwaltskammer

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 RA-Kammern werden grundsätzlich für den Bezirk eines OLG gebildet und haben ihren Sitz am Ort des OLG (§ 60 BRAO). Wenn im Bezirk eines OLG mehr als 500 RA zugelassen sind, kann eine weitere RA-Kammer eingerichtet werden (§ 61 BRAO). Neben den regionalen RA-Kammern gibt es eine Kammer beim BGH. Dachorganisation für alle RA-Kammern ist die Bun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

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AGS 11/2020, Recht eines Re... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren. Gem. § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO hat er die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen und das Recht...mehr

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AGS 11/2020, Recht eines Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wendet sich gegen einen ihm durch die Beklagte mit Schreiben vom 23.9.2015 und 31.3.2016 erteilten belehrenden Hinweis wegen Nichtherausgabe verschiedener Vollstreckungstitel an eine ehemalige Auftraggeberin. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger vertrat Frau A als Antragstellerin gege...mehr

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Autoren

Prof. em. Dr. Suzana Bubić Šarčeva 3, 88000 Mostar, Bosnien-Herzegowina, E-Mail: suzana.bubic@unmo.ba, Tel.: 00387/61276694, BOSNIEN-HERZEGOWINA JUDr. Zuzana Chudáčková, advokátka bnt attorneys-at-law, s.r.o., Cintorínska 7, 81108 Bratislava, Slowakische Republik, Tel.: 00421/2 57880088, Fax: 00421/2 57880089, E-Mail: zuzana.chudackova@bnt.eu, SLOWAKISCHE REPUBLIK Notar Dr. Chri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Das Interesse an der zutreffenden Ermittlung des für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalts und die daraus resultierende grundsätzliche Auskunfts- und Vorlagepflicht von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen (s. Rz. 1) muss jedoch hinter das öffentliche Interesse an der Verschwiegenheit staatlicher Organe zurücktreten, wenn eine entsprechende gesetzliche Vorsc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (1): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung, RAK, Anwaltverein und beA

Leitsatz 1. Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwältin zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Von der Befreiung ausgenommene Rechtsträger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2)

a) Ausnahmegrund Rz. 181 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG regelt die Ausnahme zum Grundsatz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG, der solchen Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Zweck – genutzt wird. Ausdrücklich ausgenommen von der Befre...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Selbstanzeigen korrekt abrechnen

Selbstanzeigen nach § 371 AO sind ein Dauerbrenner. Viele Steuerberater haben sich jedoch wenig mit der gesetzlichen Vergütung im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige auseinandergesetzt. Dies hat zur Folge, dass häufig auf Vergütungsvereinbarungen nach § 4 StBVV zurückgegriffen wird, die im schlimmsten Fall der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Dabei werden...mehr

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AGS 07/2020, Irreführende W... / 1 Sachverhalt

Das Kammermitglied verfasste für seine Anwaltskanzlei ein Werbeblatt zum Diesel-Abgasskandal, welches u.a. folgende Inhalte hatte: Hinweis "Motorrechte: Traffic Law. Die Verkehrsrechtsexperten." Weiterhin heißt es in dem Werbeblatt: Hinweis "Als Spezialisten auf dem Gebiet, sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen." Auf der zweiter Seit...mehr

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ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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zfs 06/2020, Anwaltliches Z... / Sachverhalt

Der im Bezirk der bekl. Rechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Anwalt wandte sich mit seiner Anfechtungsklage gegen einen ihm von der Bekl. erteilten belehrenden Hinweis. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. hatte Frau F als ASt gegen den AG zweitinstanzlich in einem Rechtsstreit vor dem Senat für Landwirtschaftssachen des OLG vertreten. Das OLG hat...mehr