Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Hennsler/Prütting, BRAO – Kommentar zur Bundesrechtsordnung und weiteren berufsrechtlichen Vorschriften

Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Hennsler und Prof. Dr. Dr. Hanns Prütting. 5. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.156 S., 189,00 EUR Mit der Neuauflage bringt der Verlag das Standardwerk zur BRAO wieder auf aktuellen Stand. Nicht nur die Vorschriften der BRAO werden dabei umfassend und fundiert praxisgerecht erläutert. Neben der BRAO finden sich vielmehr auch K...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kanzleiabwickler als Vermögensverwalter für die von ihm abzuwickelnden Vorgänge

Leitsatz Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i.S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Normenkette § 34 Abs. 3, § 33 AO, § 55, § 53 BRAO, § 670 BGB Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Rechtsanwalt, war vom 2.12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auswirkungen des Coronavirus auf Zivilprozesse

Zusammenfassung Seit Wochen überschlagen sich die Ereignisse infolge der Ausbreitung des Coronavirus, das öffentliche Leben befindet sich in weiten Teilen in einer Art Schockstarre. Während die Rechtspflege zu Beginn der Krise im Vergleich zu vielen Unternehmen und der Anwaltschaft eher zurückhaltend reagierte, was Maßnahmen zur Vermeidung von Sozialkontakten betrifft, ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2020, Unangemessene ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision bleibt ohne Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Anspruch des Klägers auf Herausgabe der vom Beklagten vereinnahmten Abfindung i.H.v. 8.334,54 EUR folge aus §§ 667, 675 BGB. Der zur Aufrechnung gestellte Vergütungsanspruch des Beklagten betrage 1.541,45 EUR. Dieser Betrag ergebe sich aus dem vereinbarten Stundensatz von 290,00 EUR netto (345,00 EUR...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Durchführung der Beratungshilfe

Rz. 124 Von der Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe, die im Regelfall wie zuvor dargelegt durch das jeweilige Amtsgericht erfolgt, ist die tatsächliche Durchführung der Beratungshilfe zu unterscheiden. Die Durchführung der Beratungshilfe obliegt gem. § 3 Abs. 1 BerHG den Beratungspersonen. Neben Anwälten dürfen auch Rentenberater, Steuerberater, Wirtschaftsprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 316 Gem. § 53 Abs. 1 BRAO ist ein Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet, für seine Vertretung zu sorgen, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will. Der Rechtsanwalt kann den Vertreter selbst bestellen (auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle während eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Berufsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 423 Nach § 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte mit ausländischen Anwälten [982] zu einer Sozietät zusammenschließen.[983] Vorausgesetzt wird, dass die ausländischen Anwälte "Angehörige von Rechtsanwaltsberufen aus Staaten, die nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder gem. § 206 BRAO [984] berechtigt sind, sich im Geltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Herabsetzung

Rz. 473 Eine unangemessen hohe, vereinbarte Vergütung kann im Rechtsstreit – nach Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer – auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden (§ 3a Abs. 2 Satz 3 RVG). Diese Regelung entspricht den bisherigen Bestimmungen in § 4 Abs. 4 RVG a.F./§ 3 Abs. 3 BRAGO.[1815] Dadurch soll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 330 Ein Abwickler kann für die Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts (§ 55 Abs. 1 BRAO) oder für einen früheren Rechtsanwalt bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist (§ 55 Abs. 5 BRAO), ebenso für eine Rechtsanwalt-GmbH, die ihre Zulassung verloren hat (§ 59h Abs. 6 BRAO). Die Tätigkeit eines Abwicklers bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Führung und Aufbewahrung

Rz. 392 Nach § 50 Abs. 1 BRAO (vgl. § 66 StBerG für Steuerberater; § 51b WPO für Wirtschaftsprüfer) muss ein Rechtsanwalt durch das Führen von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können. Der Rechtsanwalt hat die Handakten gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 BRAO für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des Abwicklers

Rz. 333 Die aufgezeigten Übereinstimmungen rechtfertigen einen Gleichlauf der Haftung des Abwicklers mit derjenigen des amtlich bestellten Vertreters. Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des früheren Rechtanwalts ist der Abwickler nicht Vertragspartei, weshalb eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig ausscheidet.[767] Nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Grundpflichten

Rz. 6 Aus diesem Katalog, der auch für den Patentanwalt [63] und Rechtsbeistand – unabhängig davon, ob dieser Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist oder nicht[64] – gilt, ergeben sich folgende vertraglichen Grund-(Haupt-/"Kardinal"-)pflichten: Der Rechtsanwalt hatmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Adressaten des § 51 BRAO

Rz. 4 Die Versicherungspflicht des § 51 BRAO betrifft sämtliche Rechtsanwälte. Es kommt nicht darauf an, ob er Einzelanwalt ist oder mit anderen eine Sozietät oder Bürogemeinschaft bildet. Ebenso ist der Anwalt einer Partnerschaftsgesellschaft oder Rechtsanwalts-GmbH, der angestellte Anwalt oder freie Mitarbeiter verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / b) Eigenhaftung des Vertreters

Rz. 321 Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des beauftragten Rechtanwalts scheidet eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig aus.[752] Rz. 322 Der bestellte Vertreter haftet hingegen nach allgemeinen Grundsätzen, wenn er einen eigenen Anwaltsvertrag mit dem Auftraggeber des Vertretenen abgeschlossen hat oder wenn er in den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Unterlassung

Rz. 82 Zur Abwehr künftiger widerrechtlicher Beeinträchtigungen eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann dessen Inhaber entsprechend §§ 12 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Störer Unterlassung verlangen (vgl. Rdn 62 ff.); auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an.[310] Von diesem vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung künftiger Störu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Rahmengebühren

Rz. 51 Bei Rahmengebühren muss der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen selbst bestimmen. Man unterscheidet Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren . Betragsrahmengebühren finden sich zum Beispiel bei den Straf- und Bußgeldsachen, so z.B. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / V. Auszubildende

Rz. 79 Wichtige Mitarbeiter in Kanzleien sind häufig auch Auszubildende. Meistens sind in den Kanzleien ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte für das Anlernen der Auszubildenden verantwortlich. Es gibt jedoch auch nicht wenige Rechtsanwälte, die alleine mit Auszubildenden arbeiten, vor allem, wenn sie sich in der Gründungsphase befinden. Hiergegen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Allgemeines

Rz. 30 Es gibt auch heute noch viele Anwälte, die als sog. "Einzelanwalt" tätig sind. Nach § 27 Abs. 1 BRAO muss der Rechtsanwalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Viele Anwälte schließen sich jedoch zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Hier gibt es verschiedene Rechtsformen. Sie erhalten nachstehend einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 33 Eine Rechtsanwalts GmbH ist ebenfalls zulässig. Berufsrechtliche Bestimmungen, die die Anwalts GmbH treffen, sind in den §§ 59c bis 59m BRAO geregelt. Der große Vorteil ist bei dieser Gesellschaftsform, dass – von Ausnahmen abgesehen – nur das Gesellschaftsvermögen haftet . Die GmbH wird in das Handelsregister (Abt. B) eingetragen und muss eine notariell beurkundete Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Berechnung

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern (§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig (§ 10 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 31 In die Berechnung ist Folgendes aufzunehmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rz. 173 Im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (e-Justice-Gesetz I) verkündet.[5] Mit diesem Gesetz sollte die bereits vor Jahren begonnene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden. Für folgende Rechtswege ist der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend seit 1.1.2018 durch das e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / I. Sicherheit

Rz. 8 Wichtigstes Ziel der Kanzleiorganisation ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Fristen und Termine beachtet werden, die nach den materiell-rechtlichen und prozessualen Vorschriften und Regeln zu beachten sind. Dieses vordringliche Ziel der Büroorganisation widerspricht in mancher Hinsicht einem effizienten betriebswirtschaftlichen Ablauf der Büroarbeit, ist jedoch un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 18 R

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG. Rechtsanwälte können dann nach RVG abrechnen, wenn sie anwaltliche Tätigkeiten erbringen, § 1 Abs. 1 RVG. Dabei gibt es einige Grundsätze zu beachten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / III. Rechtsfachwirte/Bürovorsteher

Rz. 60 Zu vielen Mitarbeiterteams einer Anwaltskanzlei gehört auch eine Bürovorsteherin bzw. ein Bürovorsteher. Hier handelt es sich oft um langjährige Mitarbeiter, die den Überblick über die gesamten Kanzleiabläufe haben. Bürovorsteher verfügen meist über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Zusatzabschluss . Dieser Zusatzabsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / II. Interessenkollision

Rz. 268 Der Begriff " Interessenkollision " wird zwar im juristischen Sprachgebrauch oft verwendet. Eine eindeutige Begriffsdefinition gibt es jedoch nicht. Unter Interessenkollision – auch Interessengegensatz oder Interessenwiderstreit genannt – wird im Allgemeinen das Zusammentreffen einander entgegengesetzter (widerstreitender) Interessen verstanden. Im Nachfolgenden soll d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anwaltsvertrag / V. Gutachten der Rechtsanwaltskammer

Rz. 15 ""Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat gemäß § 3a Abs. 2 S. 2 RVG bzw. § 14 Abs. 2 RVG das vom Gericht angeforderte Gutachten zu erstatten. Das insoweit zu erstattende Gutachten ist kein Sachverständigengutachten im Sinne des § 411 Abs. 1 ZPO (vgl."Gerold/Schmidt", RVG, 19. Aufl., § 14 Rn 36, m.w.N.). Eine mündliche Erläuterung des Gutachtens gemäß § 411 Abs. 3 ZP...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsschutzversicherung / IX. Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren

Rz. 40 Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage2 des Angestellten Herrn _________________________ (Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsschutzversicherung / VIII. Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 38 Muster 4.7: Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss Muster 4.7: Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ weis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Abrechnung und... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH zeigt auf, welche Probleme ein Mandant bewältigen muss, wenn sein Rechtsanwalt vertragswidrig nicht über die ihm angefallene Vergütung und über die erhaltenen Vorschüsse abrechnet. Vergütung im gerichtlichen Verfahren Recht einfach kann der Mandant den mit seinem Vorschuss überzahlten Vergütungsbetrag errechnen, wenn entweder der für die Gerichtsgebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] II. 1. Der Kl. hat aus dem zwischen ihm und der Bekl. geschlossenen Anwaltsvertrag einen Anspruch auf Rückgewähr desjenigen Teils des geleisteten Vorschusses, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Die Rückzahlung derartiger Vorschüsse richtet sich nicht nach § 812 BGB. Für sie sind vielmehr §§ 675, 667 BGB mindestens entsprechend anzuwenden (BGH RVGrep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der persönliche Anwendungsbereich des § 411 AO ist beschränkt auf Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die Aufzählung in § 411 AO ist abschließend; die Norm ist somit auf andere Berufsgruppen nicht anwendbar. Dies gilt auch für die gem. § 4 StBerG zur (beschränkten) Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat teilweise Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Grundlage des Begehrens des Klägers sei § 667 BGB. Für ihre vorgerichtliche und gerichtliche Tätigkeit könne die Beklagte eine Geschäftsgebühr, eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, die Pauschale für Post und Telekommunikation, jeweils zzgl. Umsatzsteuer, verlangen. Der Gegenstandswert der im geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Verstoß gegen ... / 1 Aus den Gründen

Der Beschwerdegegner hat in dem Verfahren vor dem LG mit dem Aktenzeichen … Kenntnisse offenbart, die der Beschwerdegegner als ehemaliger Rechtsanwalt und Vertreter der Beschwerdeführer in vorherigen Verfahren erlangt hat. In einem Schriftsatz an das LG führte der Beschwerdeführer wörtlich aus: Hinweis "Die Beklagten haben nun eine besondere Taktik, um mit unliebsamen Kunden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Verstoß gegen ... / 2 Anmerkung

Es gibt noch Richter in Köln … und Vorstandsmitglieder von Rechtsanwaltskammern, die ihre Aufgaben ernst nehmen Die vorstehend abgedruckte Entscheidung sollte eigentlich keines Abdruckes Wert sein, da sie Selbstverständlichkeiten für jeden Rechtsanwalt wiedergibt. Leider ist die Wirklichkeit offenbar anders, da immer wieder festzustellen ist, dass Rechtsanwälte ihr eigenes Beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Einstellung de... / 1 Aus den Gründen

Aber zur Überzeugung des Gerichts ist auch die weitere Kostenrechnung gerechtfertigt. So wurde in dieser Kostennote zu Recht die Gebühr "Mitwirkung Entbehrlichkeit Hauptverhandlung gem. Nrn. 5115, 5103 VV über 160,00 EUR in Ansatz gebracht." So führt insoweit die Rechtsanwaltskammer Tübingen ihrem schriftlichen Gutachten zutreffend aus, dass die Durchführung einer Hauptverhand...mehr