Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Dem Terminsvertreter Rechtsanwalt T ist nach Nrn. 3401, 3100 VV eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr erwachsen, hier also eine 0,65-Verfahrensgebühr. In dieser Fallvariante ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht nach Nr. 3405 Nr. 2 VV, da Rechtsanwalt T vor Beendigung seines Auftrags einen Termin wahrgenommen hat. ...mehr

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AGS 11/2022, Kosten für ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg verweist hinsichtlich verschiedener Fragen auf die Gründe des Kostenfestsetzungsbeschlusses und auf das Vorbringen des Beklagten, ohne dies näher zu zitieren. Deshalb kann die Notwendigkeit der Einschaltung des Privatgutachters nicht überprüft werden. Möglicherweise wird die Notwendigkeit auch durch den Prozessverlauf bestätigt, hat die Klägerin doch nach...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine wortreiche Begründung des AG, aber m.E. leider falsch. 1. Keine Rückwirkung der Aufhebung der Bestellung Das AG vermengt unzulässig, die sich mit der Problematik der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ergebenden Fragen mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung einer (rückwirkend erfolgten) Pflichtverteidigerbe...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist richtig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die 6-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, die für Gegenvorstellungen entsprechend gilt, versäumt, weil er mit den Einzelheiten der Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Streitwertfestsetzungen nicht vertraut war. Streitwertbeschwerde und Gegenvorstellung So manchem Rechtsanwalt sind die Vo...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / I. Anderweitige Hilfemöglichkeiten

Ein Hauptverständnisproblem zwischen Rechtsuchendem, Gericht und Beratungsperson bildet das Verständnis um das Vorliegen anderweitiger Hilfemöglichkeiten. Das Gericht ist gezwungen, das Vorliegen anderer Hilfen zu prüfen. Der Rechtsuchende hingegen wünscht sich nicht selten explizit die Beratung durch "seinen" Rechtsanwalt. Und der Rechtsanwalt selbst arbeitet nur ungern, so...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Einigungsgebühr Eine Einigungsgebühr ist aus dem Wert der Ehesache nicht angefallen. Insoweit wird auf OLG München (AGS 2018, 265 = RVGreport 2017, 379) Bezug genommen. Der dortige Leitsatz zu Nr. 2 lautet: Hinweis Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen die Parteien sich j...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / II. Videovernehmung ist Vernehmung i.S.d. Nr. 4102 VV

Die Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 1 VV ist nach Auffassung des LG Osnabrück angefallen. Nach Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht die Gebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen. Unerheblich ist dabei, in welcher Funktion der Rechtsanwalt an der richterlichen Vernehmung teilnimmt, ob als Vertreter des Beschuldigten oder als Beistand eines Zeugen....mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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AGS 11/2022, Neufassung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH bestätigt mit der Entscheidung seine Auffassung im Beschl. v. 4.12.1974 (3 StR 298/74, BGHSt 26, 29), wonach er in den Fällen, in denen die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen, um die tatrichterliche Kosten- und Auslagenentscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, auf die Kostenbeschwerde die Sache zurückverweisen kann, aber nicht zurückverweisen muss. Er...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der übrigen obergerichtlichen Rspr., die das OLG in seinem Beschluss anführt (vgl. zum Haftzuschlag allgemein Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 4 VV Rn 105 ff. m.w.N.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, Vorb. 4 VV Rn 44 ff. m.w.N.). Zu Recht hat ...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / III. Begründetheit der Beschwerde

Nach Auffassung des LSG München war die Beschwerde der Staatskasse jedoch nicht begründet, da die angegriffene Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nicht zu beanstanden sei. 1. Zulässigkeit der Erinnerung Entgegen der Auffassung des SG München hat das LSG München die Erinnerung der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung als zulässig angesehen. Das LSG hat d...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Das AG hat den ehemaligen Angeklagten am 10.2.2021 zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit am selben Tag eingegangenem Schreiben vom 17.2.2021 legte der Verteidiger Berufung ein. Ergänzend bat er für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt oder ein eingelegtes Rechtsmittel zurücknimmt, um "einen kurzen Hinweis per Fax oder Mail, damit hier neu überdacht w...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 3 Der Praxistipp

Richtigen Rechtsweg einschlagen Der Rechtsanwalt hatte hier sowohl die Kostenansatzbeschwerde nach § 5 GvKostG als auch die Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Die beiden Rechtsmittel dürfen aber nicht vermischt werden. Das LG ist – zugunsten des Gläubigers – dem Weg über § 5 GvKostG gefolgt. Bei den Rechtsmitteln ist zwischen der Kostenerinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Rechtsanwalt T erhält für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nrn. 3401, 3100 VV die Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr, also eine 0,65-Verfahrensgebühr. Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hamburg (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt T eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV verdient. I...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger für den Verurteilten im Bewährungswiderrufsverfahren tätig. Der Verurteilte befand sich nicht auf freiem Fuß. Der Verteidiger hat während des Verfahrens an einem Termin teilgenommen, in dem dem Verurteilten ein nach § 453c StPO erlassener Sicherungshaftbefehl verkündet worden ist. Der Rechtsanwalt hat gegenüber der Staatskasse ein G...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 3. Hinzuziehung von Fachleuten

Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftmals geb...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der in München ansässige Kläger hatte gegen die Beklagte vor dem LG München I Ansprüche aus einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgasskandal" geltend gemacht. Für seine Prozessvertretung beauftragte der Kläger eine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. In der mündlichen Verhandlung sowohl vor dem LG München I als auch in der Berufungsinstanz vor dem OLG München...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / III. Das selbstständige Beweisverfahren im Unfallversicherungsrecht

Der in der Unfallabwicklung tätige Rechtsanwalt sieht sich häufig konfrontiert mit der "Kfz-Unfallversicherung"[50] bzw. mit der allgemeinen Unfallversicherung.[51] Beiden Versicherungssparten ist gemein, dass neben Krankenhaustagegeldern und ähnlichem insbesondere im Falle der Invalidität[52] versicherungsvertragsrechtliche Leistungen zugesagt werden. Die Feststellung des G...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / a) Allgemeines

Der Verweis auf das Jugendamt bildet immer wieder einen Streitpunkt bei der Bearbeitung von Beratungshilfesachverhalten. Der Rechtsanwalt, der ggf. auch bereits in sonstigen familienrechtlichen Gesichtspunkten beratend und unterstützend tätig ist, möchte oder soll das Thema Unterhalt, Umgang und elterliche Sorge direkt mitabwickeln. Aus Sicht der Beteiligten erscheint dies "...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 2. Erste Abwandlung

Im Ausgangsfall erkennt der Beklagte die Klageforderung an. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergeht zwei Wochen vor dem angesetzten Verhandlungstermin im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO. Das LG Hamburg hebt den anberaumten Verhandlungstermin wieder auf. Welche Gebühren und Auslagen können die Rechtsanwälte des Klägers nunmehr ab...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat im Rahmen der Vergütungsfestsetzung auch eine Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 1 VV geltend gemacht. Diese Gebühr hat das AG nicht festgesetzt. Die zugelassene Beschwerde des Pflichtverteidigers hatte Erfolg.mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit auf...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Die Vernehmungsterminsgebühr der Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht auch dann, wenn sich der Rechtsanwalt bei dem Vernehmungstermin in einem Nebenraum, in dem eine Videoübertragung der Vernehmung gezeigt wurde, zumindest – zeitweise – zum Ende der Vernehmung hin anwesend war. LG Osnabrück, Beschl. v. 17.6.2021 – 2 Qs 34/21mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 7.9.2022 – XII ZB 215/22 Die einfache Signatur im Sinne des § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort "Rechtsanwalt" ohne Namensangabe (im Anschluss an BAGE...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / II. Antragstellung

Häufiges Problemfeld im Rahmen der Frage um die Beratungshilfebewilligung stellt das Prozedere um die Antragstellung dar. Doch eigentlich dürfte "hier" mittlerweile alles klar geregelt und in trockenen Tüchern sein. Anträge können seit dem 1.1.2014 schriftlich wie mündlich im Vorfeld oder aber auch nachträglich erfolgen. Bei letzterer Konstellation ist eine Frist von 4 Woche...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / IV. Nur 1,3-Geschäftsgeebühr

Es war jedoch lediglich von einer 1,3-Gebühr auszugehen. Gem. § 14 RVG richtet sich die Gebühr nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Für die Angemessenheit einer Gebühr ist der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig (BeckOK RVG/v. Seltmann, 54....mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 2. Der schriftliche Antrag

Bei der schriftlichen (nachträglichen) Antragstellung besteht hinsichtlich des "Antrages" seit jeher Vordruckzwang.[34] Dieser Vordruckzwang beschränkt sich – wie sich aus § 1 Nr. 1 BerHFV ergibt – aber auf natürliche Personen. Der schriftliche Antrag kann – wie der mündliche auch – im Vorfeld der Beratungshilfeleistung, aber auch im Nachhinein gestellt werden. Die Schriftfo...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VI. Keine Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Beklagten nach § 280 Abs. 1 BGB aufgrund fehlender Aufklärung, die dem Anspruch der Klägerin entgegenstehen könnten, bestehen nicht. Eine Aufklärungspflichtverletzung der Klägerin hinsichtlich der entstehenden Vergütung ist nicht ersichtlich. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen, wenn sich die zu erhebend...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte für den vor dem LG Frankfurt (Oder) anhängig gemachten Rechtsstreit einen Prozessbevollmächtigten und einen Terminsvertreter beauftragt. Der Rechtsstreit endete durch Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO im schriftlichen Verfahren. Der von der Klägerin beauftragte Terminsvertreter hat einen Verhandlungstermin nicht wahrgenommen. Aufgrund der zu i...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7

Auf einen Blick Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR. Künftig wird man zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR unterscheiden müssen. Die nicht rechtsfähige GbR endet durch den Tod eines Gesellschafters, bei der rechtsfähigen GbR wird die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Für die GbR ...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.18 Nichterbringen von Verwalterleistungen

Schlichte Untätigkeit des Verwalters, auch wenn diese nicht unmittelbar zu einem Schaden der Wohnungseigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft führt, kann dennoch teuer für den Verwalter werden. Praxis-Beispiel Nichterstellen von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplänen, keine Eigentümerversammlungen Während seiner Amtszeit erstellt der Verwalter weder Wirtschaftspläne ...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient. Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6.2 Schadensersatzanspruch des Veräußerers

Für den Fall der verzögerten oder zu Unrecht versagten Veräußerungszustimmung steht dem Veräußerer gegen den Zustimmungsberechtigten ein Schadensersatzanspruch resultierend aus § 280 BGB bzw. § 286 BGB zu.[1] Eine Pflichtverletzung ist insoweit unzweifelhaft gegeben, wenn der Zustimmungsberechtigte weiß oder wissen musste, dass kein Verweigerungsgrund gegeben ist. Ein Anspru...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Zutreffend ist, dass sich der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens auf Zugewinn nach der streitigen Differenz berechnet. Es ist also danach zu fragen, welcher Zugewinnausgleichsanspruch sich nach dem vom Antragsteller angenommenen Wert ergibt und welcher Zugewinnausgleich sich nach dem von der Antragsgegnerin behaupteten Wert ergibt. In der Regel ist dann die hälftige...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 3. Zeitvergütung oder Erfolgshonorar als Alternativen?

Die Nachteile von Pauschalvergütungen, seien sie durch Gegenstandswerte oder durch Festbeträge bestimmt, zeigen sich immer dann, wenn entweder der investierte Zeitaufwand gering und die Pauschalvergütung hoch ist oder umgekehrt die Pauschale angesichts des notwendigen Zeitaufwands unangemessen hoch. Wohl auch deshalb findet die Zeitvergütung für den Testamentsvollstrecker ve...mehr

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AGS 11/2022, Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht - Kommentar zu den §§ 305-310 BGB und zum UKlaG

Begründet von Peter Ulmer, Hans Erich Brandner und Horst-Diether Hensen. 13. neu bearb. Aufl., 2022. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. XXXVIII, 2.236 S., 229,00 EUR Dem AGB-Recht mit seiner Aufgabe der Kontrolle von Klauselformulierungen kommt in vielen Rechtsgebieten eine andauernde Bedeutung zu. Im Zuge des technischen Fortschritts und des sich stetig weiter entwickelnden Verb...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Braunschweig, Beschl. v. 21.9.2022 – 1 WF 112/22 1. Einer um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Person ist im Rahmen der Prüfung ihrer Bedürftigkeit in der Regel keine Beteiligung ihrer Mitbewohner an der Deckung der Wohnkosten zuzurechnen, soweit deren Einkommen die für sie einschlägige Freibetragsgrenze nicht übersteigt. 2. Bei erheblichen Einkommensunterschieden kommt ...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 3. Der elektronische Antrag

Ein "Meilenstein" der gerichtlichen Sachbearbeitung stellt die Einführung der EAkte sowie die Zulassung des elektronischen Rechtsverkehres dar. Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätz...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung, die auch für das Revisions- und das Rechtsbeschwerdeverfahren von Bedeutung ist, ist zuzustimmen. Es führt jede nach der Einlegung des Rechtsmittels erbrachte Tätigkeit zum Anfall der Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren. Das hat das AG zutreffend erkannt zur Nr. 4124 VV s. auch die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Nr. 4124 VV...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenentscheidung muss immer ergehen Für die Frage, ob eine Kostenentscheidung zu ergehen hat, kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Die Frage, ob und welche Kosten angefallen sind, ist dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten. Diese Frage ist nicht bereits bei der Kostengrundentscheidung zu prüfen. 2. Erinnerungsverfahren löst Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Es verwundert schon, dass bei einer solch eindeutigen Rechtslage noch Erinnerung eingelegt wird. Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass sich der Gebührentatbestand nicht aus Nr. 3202 VV oder Nr. 3210 VV ergibt, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Diese Vorschrift regelt unter welchen Bedingungen eine Terminsgebühr anfällt. Das war hier die Vari...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat wieder für das Einreichen der Klageschrift eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verdient. Für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren ist ihm ferner eine 1,2-Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV angefallen.[1] Die Vergütungsberechnung des Klägervertreters sieht daher so aus:mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Grundsätze auf, die für den Beginn der Verjährung von entscheidender Bedeutung sind. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne ...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / D. Fazit

Durch den konsequenten Einsatz des selbstständigen Beweisverfahrens lassen sich gerichtliche Prozesse vielfach vermeiden. Die Schaffung einer frühzeitigen Tatsachengrundlage ist darüber hinaus für den Unfallgeschädigten von besonderer Bedeutung. Da an dieser Tatsachengrundlage im Folgenden nicht mehr gerüttelt werden kann, erhöht dies die außergerichtliche Vergleichsbereitsc...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / III. Beschwerde dennoch unzulässig

Gleichwohl erweist sich die Beschwerde als offensichtlich unzulässig. Der Antragsgegner ist durch den von ihm angegriffenen Verfahrenswertbeschluss nicht beschwert, denn er begehrt keine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern fordert, dass der Wert heraufgesetzt werden soll. Mit der begehrten Heraufsetzung des Verfahrenswertes auf mehr als den doppelten Wert würde er jed...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat auch hier für das Einreichen der Klageschrift die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verdient. Ferner hat er nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Beweisaufnahmetermins vor dem ersuchten Richter eine 1,2-Terminsgebühr verdient. Damit errechnet sich die Vergütung des Prozessbevollmächtigten wie folgt:mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr