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§ 5 Haftpflichtversicherungen / cc) Zahlungsklage nach an den Geschädigten geleisteter Zahlung

Kerstin Hartwig
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Rz. 103

Hat die Versicherungsnehmerin vor Titulierung der Haftpflichtansprüche bereits die Beträge an den Geschädigten beglichen, muss sie nachweisen, dass der Haftpflichtanspruch bestand und die Zahlung zu Recht erfolgt ist. Sie trägt die volle Darlegungs- und Beweislast des eigentlichen Anspruchstellers. Die Klage ist hinsichtlich der Schadensersatzforderung so ausführlich zu schreiben, wie es im schlichten Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen die Versicherungsnehmerin der Fall gewesen wäre.

 

Rz. 104

Unterstellt, der Sohn in den vorstehenden Beispielen war erst zwei Jahre alt und wurde von der Mutter an der befahrenen Straße nicht an die Hand genommen, obwohl er erkennbar regelmäßig auf die Straße gesprungen ist. Als Schäden sind nunmehr Reparaturkosten für das Fahrrad und Schmerzensgeld entstanden. Die Versicherungsnehmerin hat die Beträge an den Geschädigten gezahlt. Eine Klage wäre beispielhaft wie folgt zu formulieren:

 

Rz. 105

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 5.10: Zahlungsklage nach an den Geschädigten geleisteter Zahlung

An das

Amtsgericht _________________________

_________________________

Klage

der Frau _________________________, _________________________ (Adresse)

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

die _________________________ Versicherungs-AG, vertreten durch ihren Vorstand, die Herren _________________________ (Schadensnummer _________________________)

– Beklagte –

wegen: Leistungen aus der Privathaftpflichtversicherung

Streitwert: _________________________ EUR

Namens und Kraft erteilter Vollmacht der Klägerin erheben wir Klage gegen die Beklagte. Wir werden beantragen,

 
  die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über de...

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