Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / VI. Vollmachtserteilung

Rz. 56 Durch den gerichtlichen Beiordnungsbeschluss allein wird der Rechtsanwalt noch nicht Prozessbevollmächtigter der Partei. Rz. 57 Büromäßige Behandlung Falls zuvor noch keine Vollmacht durch den Mandanten erteilt wurde, muss noch eine entsprechende Vollmacht eingeholt werden.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 2. Höhe der Gebühren im Bewilligungsverfahren

Rz. 63 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG beträgt auch in der 2. Instanz immer höchstens 1,0. Bei vorzeitiger Beendigung beträgt die Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG nur 0,5, vgl. dazu Nr. 3337 VV RVG. Rz. 64 Eine vorzeitige Beendigung liegt z.B. vor,mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Auslagen

Rz. 73 Die Auslagen bekommt der Rechtsanwalt nur nach Maßgabe von § 46 RVG erstattet. Danach werden nur erforderliche Auslagen erstattet. Auslagen, insbesondere Reisekosten, die nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren, werden nicht vergütet. Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Anwalts aber vor Antritt der Reise feststellt, dass eine...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 5. Anlassbezogene Mitteilungspflichten des Antragstellers

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat in § 120a Abs. 2 ZPO die Verpflichtung der Partei geregelt, unaufgefordert eine wesentliche Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen. Es ist wichtig, dass der Mandant diese Mitteilungspflicht beachtet, denn die Nichtbeachtung kann zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe führen, § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Fordert z.B. ein Gericht im Ra...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 67 Sofern jedoch PKH bewilligt und der Rechtsanwalt auch für das Hauptsacheverfahren der Partei beigeordnet wird, kann er die Gebühren, die er im PKH-Bewilligungsverfahren aus der "normalen" Tabelle verdient hat, nicht mit der Mandantschaft abrechnen, da das Verfahren auf Bewilligung von PKH und das Verfahren, für das PKH bewilligt worden ist, nach § 16 Nr. 2 RVG dieselb...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 47 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe allein hat zur Folge, dass die Staatskasse die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen übernimmt. Erst die Beiordnung eines Rechtsanwalts führt jedoch dazu, dass auch die Rechtsanwaltskosten des Antragstellers von der Staatskasse übernommen werden. Man beantragt daher nicht nur die Bewilligung von Prozesskostenh...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / IV. Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Das Gericht, bei dem der Antrag auf PKH eingegangen ist, hat dem Gegner des Hauptsacheverfahrens die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem PKH-Gesuch (§ 118 Abs. 1 S. 1 ZPO) zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Unabhängig davon kann das Gericht v...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / A. Einführung

Rz. 1 Auch einkommensschwache Menschen sollen ihre Ansprüche durchsetzen können oder sich gegen Ansprüche verteidigen können. Um zu gewährleisten, dass nicht das Einkommen die Menschen in zwei Gruppen einteilt – diejenigen, die das vorhandene Rechtssystem mit Rechtsanwälten und Gerichten nutzen, weil sie es sich leisten können und solche, die dies aus Kostengründen nicht wag...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Differenzvergütung

Rz. 82 Wie bereits weiter oben dargelegt (Rdn 68) kann der Rechtsanwalt die Gebühren, die er im PKH-Bewilligungsverfahren aus der "normalen" Tabelle verdient hat, nicht mit der Mandantschaft abrechnen, da das Verfahren auf Bewilligung von PKH und das Verfahren, für das PKH bewilligt worden ist, nach § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit darstellen. Der Anwalt darf jedoch nac...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Vorschuss

Rz. 83 Hat der beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten einen Vorschuss oder eine Zahlung vor oder nach der Beiordnung erhalten, so kann er diesen Vorschuss zunächst auf die Vergütung anrechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG besteht, vgl. dazu § 58 Abs. 2 RVG. Rz. 84 Die Vorschusszahlu...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / X. Büromäßige Behandlung

Rz. 95 Da der Beschluss, durch den der Rechtsanwalt der Partei beigeordnet wird, nicht automatisch zu einer Prozessbevollmächtigung führt, darf nicht vergessen werden, von der Partei eine Prozessvollmacht einzuholen. Es ist zu prüfen, ob der Mandant die Einreichung seiner Klage von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht hat oder ob er das Klageverfahren auch...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Gebühren

Rz. 68 Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse ist in § 45 RVG geregelt. Danach steht dem Rechtsanwalt die normale gesetzliche Vergütung zu und zwar bei Verfahren vor den Bundesgerichten gegen die Bundeskasse , bei Verfahren der Gerichte der Länder gegen die Landeskasse . Die Höhe der jeweiligen gesetzlichen Gebühren bestimmt sich bis zu einem Gegens...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Antrag und Antragsform

Rz. 12 Das PKH-Verfahren ist in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Gemäß §§ 117 Abs. 1, 127 Abs. 1 ZPO ist der PKH-Antrag bei dem für den Rechtsstreit über die Hauptsache zuständigen Prozessgericht zu stellen. Er kann dort schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Das bedeutet, dass es für den Antrag auf PKH keines Anwalts bedarf. Diesen könnte der Mandant ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Grundsatz zur weiteren Vergütung

Rz. 70 Unter den Voraussetzungen des § 50 RVG kann der beigeordnete Rechtsanwalt jedoch über den jeweiligen Gebührenbetrag gem. § 49 RVG hinaus zusätzlich die Differenz zu der normalen Regelgebühr vom Mandanten verlangen. Dieser Differenzanspruch setzt gem. § 50 Abs. 1 RVG voraus, dass der Antragsteller Ratenzahlungen leistet und die Staatskasse von einem oder mehreren Gebüh...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 2. Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung

Rz. 36 Gem. § 114 ZPO wird auch einer wirtschaftlich schwachen Partei keine PKH gewährt, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Verteidigung keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet. Es ist sehr umstritten, was unter hinreichender Erfolgsaussicht zu verstehen ist. Nach h.M. wird eine hinreichende Erfolgsaussicht bejaht, sofern ausgehend von dem Sachvortrag des Kläge...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / II. Antragsberechtigte

Rz. 13 Außer natürlichen Personen (§ 114 ZPO) können gem. § 116 ZPO auch Parteien kraft Amtes, also insbesondere Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Zwangsverwalter sowie juristische Personen oder parteifähige Vereinigungen (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG, die Partnerschaft) PKH unter den in § 116 ZPO näher angegebenen Voraussetzungen beantragen un...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (3) Einigungsgebühr

Rz. 149 Eine Einigungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe beträgt nach Nr. 2508 VV RVG 150,00 EUR.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / II. Der Ablauf des Beratungshilfeverfahrens

1. Antrag und Antragsform Rz. 109 Beratungshilfe wird nur auf einen diesbezüglichen Antrag hin gewährt (§ 1 Abs. 1 BerHG). Der Antrag kann gem. § 4 Abs. 2 BerHG mündlich oder schriftlich bei dem für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Der Sachverhalt, für den Beratungshilfe beantragt wird, ist anzugeben. Die persönli...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 7. Kosten der Beratungshilfe

a) Gerichtskosten Rz. 141 Für die gerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe, die Erteilung eines Berechtigungsscheins gem. § 6 Abs. 1 BerHG sowie die von den Gerichten selbst geleistete Beratungshilfe werden keine Gerichtskosten erhoben. b) Rechtsanwaltskosten Rz. 142 Hier muss man den Anspruch gegenüber dem Ratsuchenden von demjenigen gegenüber einem etwa...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Gerichtskosten

Rz. 141 Für die gerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe, die Erteilung eines Berechtigungsscheins gem. § 6 Abs. 1 BerHG sowie die von den Gerichten selbst geleistete Beratungshilfe werden keine Gerichtskosten erhoben.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / d) Vorschussanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 74 Man unterscheidet zwischen dem Vorschussanspruch gegen die Staatskasse und der Vorschusszahlung des Mandanten. Der beigeordnete Rechtsanwalt kann für die gem. § 49 RVG entstandenen Gebühren sowie die bereits entstandenen und die künftig entstehenden Auslagen einen angemessenen Vorschuss aus der Staatskasse verlangen. Hinsichtlich der Angemessenheit gelten die Grundsät...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Anfechtbarkeit der Kostenfestsetzungsentscheidung

Rz. 80 Gegen die Kostenfestsetzungsentscheidung betreffend den Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse gibt es den Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG i.V.m. § 573 Abs. 1 S. 1 ZPO. Falls der Erinnerung nicht abgeholfen wird, steht dem Rechtsanwalt gegen den über die Erinnerung ergehenden Beschluss die sofortige Beschwerde zu, soweit der Beschwer...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG

Rz. 115 In § 1 Abs. 2 BerHG wird zur Konkretisierung der Frage, wann denn der Rechtsuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Mitteln nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel aufzubringen, auf die Vorschriften der Prozesskostenhilfe nach der ZPO verwiesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sollen dann vorliegen, wenn auch PKH ohne e...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 2. Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse

Rz. 77 Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung gem. § 49 RVG und der Vorschuss werden auf Antrag des Rechtsanwalts gem. § 55 Abs. 1 RVG vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des jeweiligen Rechtszuges festgesetzt. In dem Antrag muss der Rechtsanwalt angeben, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt von der Partei oder einem Dritten (insbesondere dem Geg...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung

Rz. 38 Nur in Ausnahmefällen wird eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig sein. Dies wird dann der Fall sein, wenn eine verständige, wirtschaftlich nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in dieser Weise verfolgen würde, etwa wenn ein anderer billigerer Weg eröffnet sein sollte. § 114 Abs. 2 ZPO definiert die Mutwilligkeit wie folgt: Mutwillig ist die ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / D. Beratungshilfe

Rz. 104 Im Unterschied zur PKH wird die Beratungshilfe ausschließlich für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO gewährt (§ 1 Abs. 1 Beratungshilfegesetz = BerHG). Die Hilfe besteht dabei in der Beratung und, soweit erforderlich, in der Vertretung des Ratsuchenden (§ 2 Abs. 1 BerHG). I. Sachli...mehr

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zfs 01/2020, Erfolgsaussich... / Sachverhalt

Der Antragsteller, ein Insolvenzverwalter, beantragte am 28.12.2015 beim zuständigen AG Berlin-Wedding die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für den Erlass eines Mahnbescheids gegen den Antragsgegner. Der vom AG angehörte Antragsgegner hat angekündigt, gegen einen etwaigen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Hieraufhin hat das AG den PKH-Antrag mangels Erfolgsaussichte...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Weitere Vergütung, § 50 RVG

Rz. 86 Muss eine Partei Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse, bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss eine Partei 48 Monate lang Raten zahlen, auch wenn die von der Staatskasse übernommenen Kosten nach Ablauf dieser Zeit noch n...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Umfang der Beiordnung

Rz. 50 Der Umfang der Beiordnung des Rechtsanwalts ist neben der Befugnis, in dieser Sache aufzutreten (sofern auch Vollmacht erteilt ist), vor allem für dessen Vergütung wichtig, da sich gem. § 48 Abs. 1 RVG der Vergütungsanspruch nach dem Umfang der Beiordnung bemisst. Zum Umfang der Beiordnung in Ehesachen siehe auch § 48 Abs. 3 RVG bei Scheidungsfolgenvereinbarungen. Rz....mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 6. Verpflichtung zum Einsatz des Erlangten

Rz. 55 In § 120a Abs. 3 ZPO ist geregelt, dass die Partei an den Prozesskosten beteiligt werden soll, wenn sie z.B. aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eines Vergleichs größere Geldzahlungen erhält. Das Gericht soll gem. § 120a Abs. 3 S. 2 ZPO nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens prüfen, ob eine Änderung der Entscheidung ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Rechtsanwaltskosten

Rz. 142 Hier muss man den Anspruch gegenüber dem Ratsuchenden von demjenigen gegenüber einem etwaigen Gegner sowie schließlich demjenigen gegenüber der Landeskasse genau unterscheiden. Gem. § 8 Abs. 1 BerHG rechnet die Beratungsperson die Vergütung nach dem RVG ab. Die Beratungsperson, die nicht Rechtsanwalt ist, steht insoweit einem Rechtsanwalt gleich (§ 8 Abs. 1 S. 2 BerH...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / C. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 98 Durch das FamFG wurde der neue Begriff "Verfahrenskostenhilfe" für einige Familiensachen und auch für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt. In § 76 FamFG wird für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) auf die §§ 114 ff. ZPO verwiesen, soweit in den §§ 76 ff. FamFG nichts anderes geregelt ist. Ein Beschluss im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann mit de...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 5. Vergütungsanspruch gegenüber dem Gegner

Rz. 91 Der Rechtsanwalt ist gem. § 126 ZPO berechtigt, seine vollen Gebühren und Auslagen im eigenen Namen bei dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner beizutreiben (§ 126 Abs. 1 ZPO). Er kann bei Vorliegen eines rechtskräftigen, aber auch bereits eines vorläufig vollstreckbaren Urteils, mit dem der Gegner zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt wurde, einen Antrag im e...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der Beratungshilfe

Rz. 105 Beratungshilfe nach dem BerHG wird gem. § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dies können somit Angelegenheiten seinmehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Mutwillige Wahrnehmung der Rechte i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Rz. 119 Von einer mutwilligen Wahrnehmung der Rechte kann nur in Ausnahmefällen gesprochen werden, etwa dann, wenn der Antragsteller eine bereits erteilte rechtsanwaltliche Auskunft von einem anderen Rechtsanwalt überprüfen lassen möchte. Der Begriff der Mutwilligkeit wird konkret in § 1 Abs. 2 BerHG wie folgt definiert: Mutwilligkeit liegt vor, wenn Beratungshilfe in Anspru...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Durchführung der Beratungshilfe

Rz. 124 Von der Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe, die im Regelfall wie zuvor dargelegt durch das jeweilige Amtsgericht erfolgt, ist die tatsächliche Durchführung der Beratungshilfe zu unterscheiden. Die Durchführung der Beratungshilfe obliegt gem. § 3 Abs. 1 BerHG den Beratungspersonen. Neben Anwälten dürfen auch Rentenberater, Steuerberater, Wirtschaftsprü...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / aa) Vergütungsanspruch gegenüber dem Ratsuchenden

Rz. 143 Gegenüber dem Ratsuchenden steht dem die Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR nach Nr. 2500 VV RVG zu, wobei der Rechtsanwalt befugt ist, diesen Betrag dem Ratsuchenden zu erlassen. Die 15,00 EUR sind eine Festgebühr, Auslagenersatz und Umsatzsteuer dürfen vom Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. dazu die Anmerku...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / cc) Vergütungsanspruch gegenüber der Landeskasse

Rz. 145 Sofern der Rechtsanwalt Beratungshilfe leistet und soweit er keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gegner hat (siehe zuvor Rdn 144), kann er bei dem zuständigen Gericht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks (siehe unten) die Festsetzung der ihm gem. Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses RVG zustehenden Gebühren und Auslagen für die gewährte...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (4) Tätigkeit Schuldenbereinigung

Rz. 150 Für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO kann der Rechtsanwalt eine Beratungsgebühr nach Nr. 2502 VV RVG in Höhe von 70,00 EUR abrechnen. Rz. 151 Für eine außergerichtliche Vertretung mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigun...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (2) Geschäftsgebühr

Rz. 147 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 85,00 EUR. Diese Geschäftsgebühr ist auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen, vgl. Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG. Beispiel: Mandantin Müller lässt sich von RA Schmitz außergerichtlich vertreten. Ihr wurde...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 2. Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 114 Gem. § 1 Abs. 1 BerHG wird Beratungshilfe nur gewährt, wenn alle drei nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG

Rz. 117 Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG sind etwa kommunale öffentliche Rechtsauskunftsstellen , wie sie z.B. in Lübeck und Kiel, aber auch in vielen anderen Städten bestehen, weiter die Mietervereine für deren Mitglieder, allgemein Behörden , soweit ihnen kraft Gesetzes Auskunftspflichten obliegen, was insbesondere (aber nicht ausschließlich)...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 122 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe sind die Amtsgerichte , und zwar sowohl für die durch das Gericht selbst erfolgende als auch für die durch die Rechtsanwälte erfolgende Beratungshilfe. Rz. 123 Örtlich zuständig ist dabei das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 4 Abs. 1 BerHG)...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 5. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 127 Eine Vergütungsvereinbarung darf auch mit einem Rechtsuchenden geschlossen werden, der einen Beratungshilfeanspruch hat. Jedoch ist eine solche Vergütungsvereinbarung schwebend unwirksam . Rz. 128 Denn § 8 Abs. 2 BerHG regelt, dass die Bewilligung von Beratungshilfe bewirkt, dass die Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden keinen Anspruch auf Vergütung mit Ausnahme de...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / bb) Vergütungsanspruch gegenüber dem Gegner

Rz. 144 Sofern es in der Rechtsangelegenheit einen "Gegner" gibt und dieser kraft Gesetzes verpflichtet sein sollte, dem Ratsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat der Gegner dem die Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt (der Anspruch des Ratsuchenden geht gem. § 9 S. 2 BerHG auf den Rechtsanwalt über) die gesetzliche Vergütung zu erstatten, d.h...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (1) Beratungsgebühr

Rz. 146 Die Beratungsgebühr entsteht nach Nr. 2501 VV RVG für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und beträgt 35,00 EUR. Sie ist nach Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 2501 VV RVG auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Beispiel: Mandantin Huber lässt sich von RA M...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / III. Büromäßige Behandlung

Rz. 152 Sofern der Ratsuchende unmittelbar den Rechtsanwalt aufsucht, trägt der die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt das Risiko, dass der nachträglich von ihm gem. § 4 Abs. 2 S. 3 BerHG zu stellende Antrag auf Festsetzung seiner Gebühren und Auslagen abgewiesen wird, weil die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe nicht vorgelegen hätten. Es empfiehlt sic...mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 1. PKH nur für einen Streitgenossen: Beschränkung der PKH-Bewilligung auf Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV

Werden mehrere Streitgenossen durch einen Anwalt vertreten und beantragt einer dieser Streitgenossen PKH, kann die PKH-Bewilligung auf die bloße Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV beschränkt werden. Diese Rechtsauffassung, die der BGH bereits 1993 vertreten hat, wurde durch den BGH nunmehr in zwei Entscheidungen erneut bestätigt.[1] Die Entscheidungen gründen sich auf der Erw...mehr