Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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AGS 05/2021, Gerichtskostenhaftung bei Vergleich trotz Prozesskostenhilfe

§ 31 Abs. 4 GKG Leitsatz Eine Freistellung von Gerichtkosten im Falle eines gerichtlichen Vergleichs kommt für die bedürftige Partei nur dann in Betracht, wenn der Vergleich auf Vorschlag des Gerichts geschlossen wird. Fehlt es daran, kann auch die Erklärung des Gerichts, dass die Kostenregelung im Vergleich der zu erwartenden Kostenentscheidung entspreche, nicht zur Kostenbef...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenhilfe nach Verfahrensabschluss?

§§ 397 ff., 404 StPO; § 114 ZPO Leitsatz Die rückwirkende Bewilligung von PKH nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kommt nicht in Betracht. Ein nach Abschluss des Verfahrens im Hinblick auf einen versäumten Prozesskostenhilfeantrag gestellter Wiedereinsetzungsantrag mit dem Ziel, das Verfahren in den Stand vor Erlass der jeweiligen das Verfahren abschließenden Entschei...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingeschränkte Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger

§ 397a StPO Leitsatz Es ist mit dem Wesen der Nebenklage nicht zu vereinbaren, die Entscheidung des Nebenklägers und des ihm beigeordneten Rechtsanwalts zur Ausübung des Anwesenheitsrechts über die Form der Prozesskostenhilfebewilligung zu steuern und ihn kostenrechtlich davon abzuhalten, das Anwesenheitsrecht auszuüben. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.3.2021 – 1 Ws (s) 60/21 I. Sac...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / II. Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Der BGH hat eine rückwirkende Bewilligung von PKH abgelehnt. Nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhalte eine Partei unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen PKH für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Grds. müsse die Förderung eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits in Rede stehen. Aufgabe der PKH se es demgege...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / III. Keine Einschränkung der Prozesskostenhilfe

Nach Auffassung des OLG kann PKH unter Beiordnung eines Nebenklägervertreters nach § 397a Abs. 2 StPO für das Strafverfahren und für den Rechtszug nur einheitlich bewilligt werden. Einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne Hautverhandlungstage oder einzelne Tatvorwürfe, können nicht ausgenommen werden. 1. Erfolgsaussicht spielt keine Rolle § 397a Abs. 2 S. 1 StPO de...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist als Nebenkläger zu einem Strafkammer-Verfahren zugelassen, das sich gegen drei Mitangeklagte richtet. Am ersten Sitzungstag beantragte der Nebenklägervertreter für den Nebenkläger die Gewährung von PKH unter seiner Beiordnung. Dem hat das LG nur dahin entsprochen, "soweit das Verfahren die den Angeklagten pp. und pp. mit Anklage der Staatsanwaltschaf...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde des Nebenklägers ist zulässig. Gegen die unter Einschränkungen vorgenommene Bewilligung von PKH nach § 397a Abs. 2 StPO stehe – so das OLG – einem Nebenkläger als statthafter Rechtsbehelf die Beschwerde nach § 304 StPO zu. Die Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach § 397a Abs. 2 StPO sei durch Streichung von § 397a Abs. 3 S. 3 StPO durch das Gesetz vom 14.3.2...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / Leitsatz

Die rückwirkende Bewilligung von PKH nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kommt nicht in Betracht. Ein nach Abschluss des Verfahrens im Hinblick auf einen versäumten Prozesskostenhilfeantrag gestellter Wiedereinsetzungsantrag mit dem Ziel, das Verfahren in den Stand vor Erlass der jeweiligen das Verfahren abschließenden Entscheidung zurückzuversetzen, ist unzulässig....mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Bewilligung von PKH gilt nur für die jeweilige Instanz (§ 397a Abs. 2 i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO; BGH StraFo 2008, 131; 2009, 349; NStZ-RR 2015, 351; KG RVGreport 2011, 142). PKH muss also in jeder Instanz neu beantragt werden. Die Bewilligung von PKH kann für den Rechtszug nur einheitlich ergehen und nicht einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne HV-Tag...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / I. Sachverhalt

Der BGH hat durch Beschl. v. 1.9.2020 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz, das den Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes verurteilt und Adhäsionsentscheidungen zugunsten des Neben- und Adhäsionsklägers getroffen hatte, als offensichtlich unbegründet verworfen. An dem Verfahren war der Nebenkläger beteiligt. Der hat am 9.11.2020 beantragt, ...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / Leitsatz

Es ist mit dem Wesen der Nebenklage nicht zu vereinbaren, die Entscheidung des Nebenklägers und des ihm beigeordneten Rechtsanwalts zur Ausübung des Anwesenheitsrechts über die Form der Prozesskostenhilfebewilligung zu steuern und ihn kostenrechtlich davon abzuhalten, das Anwesenheitsrecht auszuüben. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.3.2021 – 1 Ws (s) 60/21mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und überzeugend begründet. Kostenrechtliche Erwägungen, etwa zum Umfang der Erstattungsfähigkeit von notwendigen Auslagen des Nebenklägers, sind für das Zustandekommen einer Bewilligungsentscheidung nach § 397a Abs. 2 StPO also ohne Bedeutung. Wäre es anders, hätte es der Gesetzgeber regeln müssen. Das ist nicht geschehen. Um einer "ausufer...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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AGS 05/2021, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Bewilligung von PKH hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten (§ 123 ZPO). Dies wird in der Praxis häufig nicht beachtet. Kein Problem ergibt sich, soweit die bedürftige Partei hinsichtlich der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner nach § 29 Abs. 1 GKG haftet. In diesem Fall werden bei der erstattungsberechtigten Partei...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ändert nichts

Das OLG sieht im Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) keine Veranlassung, von der bisherigen Rspr. abzuweichen. Dieses Gesetz habe der Umsetzung der sog. PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919 gedient. Zentraler Aspekt sei die Stärkung des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand, indem zur Gewährleistung von dessen Effektivitä...mehr

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AGS 05/2021, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

Der Beklagten war für die Verteidigung gegen die Klage PKH bewilligt worden. Das Verfahren endete schließlich durch einen Prozessvergleich, dessen Zustandekommen durch das Gericht nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wurde. Im Vergleich war hinsichtlich der Kosten vereinbart, dass diese gegeneinander aufgehoben werden. Antragsgemäß hat das Gericht zusätzlich festgestellt, dass...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es war zu erwarten, dass sich der Streit um den Anfall der Nr. 6102 VV zum alten Recht nach dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019 (BGBL I, 2128) fortsetzen würde. M.E. ändern die umfangreichen Ausführungen des OLG, die hier nur verkürzt wieder gegeben sind, aber nichts daran, dass die Ansicht, die in den dargestellten Fällen kein...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt vertritt den seit dem 6.9.2016 nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Betroffenen, der an einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F 20.0) leidet. Da sich die psychotische Symptomatik des Betroffenen seit Mitte Juni 2019 deutlich verschlechtert hatte, beabsichtigte die Klinik, den Betroffenen zur Erreichung seiner Entlassfähigkeit ...mehr

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AGS 05/2021, Unrichtige Sac... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz Gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Frage, ob Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben sind. Ist dem betreffenden Kostenschuldner bereits der beanstandete Gerichtskostenansatz zugegangen, ist über den Antrag auf Nichterhebung der Kosten im Rahmen einer Erinnerung gegen diesen Kostenans...mehr

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AGS 05/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 193 ff.) mit der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren. Er beleuchtet insbesondere die Situation, wenn eine Kostengrundentscheidung im Laufe des Verfahrens aufgehoben oder abgeändert wird und erläutert, welchen Einfluss dies auf die Verzinsung hat. Darüber hinaus liefert Burhoff (S. 198 ff.) ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6.3 Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Schuldner

Rn 29 Für den Geltungsbereich der Konkursordnung bestand keine Veranlassung, einem Schuldner im Rahmen eines Konkursverfahrens über sein Vermögen Prozesskostenhilfe zu gewähren. Im Ergebnis wurde die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner im Konkursverfahren damit begründet, dass die Durchführung des Konkursverfahrens für diesen keinerlei positive Auswirkung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6.2 Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

Rn 21a Für die Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens selbst kann der Insolvenzverwalter keine Prozesskostenhilfe beantragen. Etwas anderes gilt für Prozesse, die der Verwalter im Rahmen der Verfahrensabwicklung führen will, wobei sich insoweit die Anwendbarkeit der §§ 114 ff. ZPO nicht über die Verweisung gem. § 4, sondern unmittelbar aus der ZPO ergibt, da diese "Masse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6.1 Prozesskostenhilfe für einen Gläubiger

Rn 15 Unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO ist einem Gläubiger für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu gewähren.[24] Dem Antrag ist der Entwurf des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beizufügen, der den Anforderungen des § 14 Abs. 1 entspricht. Soll der Antra...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6 §§ 114 ff. ZPO

Rn 14 Bei der Frage der Anwendbarkeit der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe/Insolvenzkostenhilfe ist zu differenzieren, grundsätzlich sind die Bestimmungen jedoch für das Insolvenzverfahren anwendbar.[23] 2.6.1 Prozesskostenhilfe für einen Gläubiger Rn 15 Unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO ist einem Gläubiger für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolve...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Das LG Hamburg hat dem in Berlin ansässigen Beklagten den Berliner Rechtsanwalt B im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Da Rechtsanwalt B von seinem Mandanten keine hinreichenden Informationen über die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen erhalten hat, beantragt er beim LG Hamburg, ihm die Gerichtsakten in seine Kanzlei nach Berlin zu übersenden. Dem kommt das...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / III. Überlegungen des Rechtsanwalts

Zahlt Rechtsanwalt B die von der Justizkasse angeforderte Aktenversendungspauschale, so kann er von dem Beklagten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB Ersatz der ihm insoweit entstandenen Aufwendungen verlangen. Dabei kann sich der Beklagte nicht auf die Auswirkungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berufen, da diese nur für die von dem Beklagten selbst gesc...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / I. Sachverhalt

Der III. ZS des BGH hatte in drei Verfahren jeweils die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschl. v. 18.6.2020, mit dem der BGH die Bestellung eines Notanwalts und die Gewährung von PKH für unzulässige Rechtsbeschwerden abgelehnt hatte, auf seine Kosten verworfen. Hieraufhin hat die Kostenbeamtin des BGH mit Kostenrechnung vom 8.9.2020 gegen den Antragsteller nach N...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum der Prozesskostenhilfe; Terminsgebühr bei Ein-Minuten-Termin

§§ 3, 14, 48, 56 RVG i.V.m. VV RVG Leitsatz In Abweichung des Grundsatzes nach § 48 Abs. 4 S. 1 RVG der Gesamtverfahrensberücksichtigung kann das Gericht bei Vorliegen eines sachlichen Grundes eine zeitliche Begrenzung der Prozesskostenhilfebewilligung aussprechen, welche im Festsetzungsverfahren bindend ist. Versieht das Gericht den Beiordnungsbeschluss mit einer zeitlichen Be...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / II. Sachlicher Grund für Beiordnungsbeschränkung

Neben der Feststellung der Unbilligkeit der durch den beigeordneten Rechtsanwalt als Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner beantragten Vergütung i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG entschied das LSG, dass die anwaltlich vor Beiordnung erbrachten Tätigkeiten (Tätigkeiten vor dem 24.3.) im Rahmen der Gebührenbestimmung nicht zu berücksichtigen sind. Grds. seien gem. § 48 Abs. 4 RV...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beiordnungszeitraum Maßgeblich für den Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landes- bzw. Staatskasse ist der Umfang der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG. Der Vergütungsanspruch ist damit letztlich Grund und Höhe nach von dem Beiordnungs- bzw. Bewilligungsbeschluss des Gerichts abhängig. Von der Beiordnung sind grds. alle in der gerichtlichen Angelegen...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des Bay. LSG ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Die Voraussetzungen für den Anspruch der dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwältin auf Zahlung der Vergütung gegen die Landeskasse waren hier erfüllt. Hierzu gehören: 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe Zutreffend weist das Bay. LSG darauf hin, dass die gerichtliche Beiordnung der Rech...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren wandten sich die Klägerinnen mit der am 20.11.2013 erhobenen Klage gegen einen Bescheid über die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (betroffener Zeitraum: 1.7.–31.12.2012) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.10.2013 unter Beantragung von PKH. In einem ersten gerichtlichen Termin vom 16...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / III. Auswirkungen auf Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung

Für das Verfahren auf Festsetzung der PKH-/VKH- Anwaltsvergütung liegen die Obergerichte auf derselben Linie. So hat bspw. das LSG NRW[2] die Auffassung vertreten, die Vermutung des § 33 Abs. 5 S. 2 RVG sei jedenfalls dann widerlegt, wenn es sich bei dem die Frist versäumenden Beschwerdeführer um einen Rechtsanwalt handele, der in Kostenangelegenheiten äußerst versiert sei u...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsvergütung bei Insolvenz des Mandanten

§ 48 ff. RVG; § 80 ZPO; § 73 Abs. 6 S. 5 SGG; § 117 Abs. 1 InsO Leitsatz Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist nach seinem Grund und seiner Höhe von dem Umfang der Beiordnung abhängig. Für die Wirksamkeit der Beiordnung ist es unerheblich, ob das Gericht sie überhaupt oder in diesem Rahmen anordnet durfte. Die Zulässigkeit der Beiordnung ist jedenfalls i...mehr

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AGS 03/2021, Voraussetzungen für die Aufhebung der PKH-Bewilligung

§§ 118 Abs. 2, 120a, 124 Abs. 1 Nr. 2, 571 Abs. 2 ZPO Leitsatz Fordert das Prozessgericht die bedürftige Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, unter Fristsetzung auf, anzugeben, ob sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden Verhältnisse geändert haben, so kann die bedürftige Partei diese Angaben auch noch nach Ablauf der gesetzten Frist im Beschwerdeverfahr...mehr

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AGS 03/2021, Voraussetzunge... / Leitsatz

Fordert das Prozessgericht die bedürftige Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, unter Fristsetzung auf, anzugeben, ob sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden Verhältnisse geändert haben, so kann die bedürftige Partei diese Angaben auch noch nach Ablauf der gesetzten Frist im Beschwerdeverfahren nachholen. Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe kann in ein...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / Leitsatz

In Abweichung des Grundsatzes nach § 48 Abs. 4 S. 1 RVG der Gesamtverfahrensberücksichtigung kann das Gericht bei Vorliegen eines sachlichen Grundes eine zeitliche Begrenzung der Prozesskostenhilfebewilligung aussprechen, welche im Festsetzungsverfahren bindend ist. Versieht das Gericht den Beiordnungsbeschluss mit einer zeitlichen Begrenzung, ist lediglich die ab dem Wirksam...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / II. Anspruch auf Vergütung gegen die Landeskasse

1. Gesetzliche Regelung In Verfahren vor Gerichten eines Landes erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Vorliege...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / I. Sachverhalt

Mit der am 25.6.2013 beim SG Bayreuth eingegangenen Klageschrift erhob die Rechtsanwältin für den Kläger Klage gegen das Jobcenter W. mit dem Ziel einer Überprüfung verschiedener ablehnender Bescheide im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II. Zu ihrer Legitimation legte die Anwältin eine am 23.9.2010 ausgestellte Originalvollmacht des Klägers "in Sachen B./.Hauptzollam...mehr

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AGS 03/2021, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Das ArbG Düsseldorf hatte dem Kläger durch Beschl. v. 22.11.2017 ratenfreie PKH bewilligt. Im Überprüfungsverfahren forderte das ArbG den Kläger mit einem an seinen Prozessbevollmächtigten gerichteten Schreiben vom 25.6.2018 auf, unter Verwendung des Vordrucks der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb einer Frist von drei Wochen seine de...mehr

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AGS 03/2021, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist ein Trauerspiel, dass ein LAG abweichend von höchstrichterlicher Rspr. des ihm übergeordneten BAG und auch des BGH sowie auch in Abweichung fast aller OLG entschieden hat, ohne – was zwingend geboten war – die Rechtsbeschwerde zuzulassen. Was davon zu halten ist, hat das BVerfG in seinem Beschl. v. 20.2.2020 (1 BvR 427/19) mit deutlichen Worten gesagt. In der Sache ist...mehr

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AGS 03/2021, Voraussetzunge... / II. Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO muss die Partei auf Verlangen des Gerichts jederzeit erklären, ob eine Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist. Dazu muss sie nach § 120a Abs. 4 S. 1 ZPO das gem. § 117 Abs. 3 ZPO eingeführte Formular benutzen. Für die vom Gericht vorzunehmende Überprüfung der persönlichen und wirtschaf...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / Leitsatz

Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist nach seinem Grund und seiner Höhe von dem Umfang der Beiordnung abhängig. Für die Wirksamkeit der Beiordnung ist es unerheblich, ob das Gericht sie überhaupt oder in diesem Rahmen anordnet durfte. Die Zulässigkeit der Beiordnung ist jedenfalls in der Kosteninstanz nicht nachprüfbar. Solange der Beschluss über die B...mehr

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AGS 03/2021, Beschwerdewert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Hat das Erstgericht – hier das VG Halle (Saale) – die Beschwerde gegen seine Entscheidung nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassen, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigen, also mindestens 200,01 EUR betragen. Zu Recht weist das OVG Sachsen-Anhalt darauf hin, dass es...mehr