Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

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P / Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3637]

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Zuständigkeit

Rz. 8 Für die Entscheidung nach Abs. 1 (durch Urteil) ist das jeweilige Prozessgericht zuständig, das über die Räumung befindet, also auch das Berufungs- oder Revisionsgericht. Eine Räumungsfrist kann auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden; eine vom Urteil isolierte Gewährung einer Räumungsfrist ist allerdings nur in § 721 Abs. 2 ZPO vorgesehen (BGH, Grundeigentum...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

… "[2] Auch soweit die Revision des Angeklagten betreffend die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin Aussicht auf einen Teilerfolg hat, steht dem Angeklagten keine Prozesskostenhilfe zu. Denn ihm ist bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstreckt sich auf das Adhäsionsverfahren." [3] 1. Die Frage, ob ...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem VG Dresden Klage auf Änderung seines Familiennamens erhoben. Das VG hat dem Kläger in diesem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt. Nach Beendigung des Verfahrens hat das VG Dresden den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Kläger Beschwerde mit der Begründung eingelegt, er könne wegen seiner Bedürftigkeit Gerichtskoste...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat endlich die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren umstrittene Frage dahin geklärt, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger sich automatisch auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (s. hierzu auch eingehend Burhoff, ZAP Fach 22 R, 673 ff.). Somit erwirbt der Pflichtverteidiger, ohne dass es einen Beschlusses des Gerichts zur Bewilligung von Proze...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / Leitsatz

Auch die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, ist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung befugt. Die Beschwerde ist deshalb zulässig, weil die bewilligte Prozesskostenhilfe wieder aufgehoben oder bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung in der Hauptsache zum Nachteil der bedürftigen Partei geändert werden kann. In verwaltungs...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Grundsätze für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Sowohl bei der wertabhängigen Beschwerde als auch bei der nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassenen Beschwerde ist es Voraussetzung für deren Zulässigkeit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Streitwertfestsetzung auch beschwert ist. Somit setzt die Beschwer einer Partei grd...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / Leitsatz

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger erstreckt sich auch auf das Adhäsionsverfahren, so dass eine gesonderte Beiordnung des Pflichtverteidigers im Wege der Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 27.7.2012 – 6 StR 307/21mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten zusammen wegen Diebstahls- und Raubdelikten zu Freiheitsstrafen verurteilt, die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beim BGH beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskoste...mehr

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AGS 12/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Volpert (S. 529) den zweiten Teil zur Kostenfestsetzung in Strafsachen (Fortsetzung zum Teil 1, AGS 07/2021, 289). Dieser zweite Teil befasst sich mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Mit einem aktuellen Problem befasst sich Lissner (S. 533), nämlich inwieweit ein Beratungshilfeantrag in elektronischer Form gestellt werden kann und inwieweit n...mehr

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zfs 12/2021, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens sind die Erfolgsaussichten anhand des vorgetragenen Sachverhaltes und der angebotenen Beweise lediglich im Wege einer summarischen Prüfung zu beurteilen, die sich sowohl auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Seite, d.h. die Frage der Beweisbarkeit, erstreckt. Dabei ist – was die tatsächliche Ebene betrifft – auch eine Bew...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

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AGS 12/2021, Anrechnung meh... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war im Jahr 2017 zunächst in zwei getrennten sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren tätig gewesen und hatte dort jeweils eine Wahlanwalts-Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV abgerechnet, und zwar i.H.v. 345,00 EUR und i.H.v. 200,00 EUR. Es kam hiernach im Jahr 2018 zu einem gemeinsamen Verfahren vor dem SG über beide angefochtenen Bescheide. Dort wurde der Anw...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / II. Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Voraussetzung ist einmal, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG findet die Beschwerde aber auch dann statt, wenn das Gericht sie in der ange...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / IV. Nachträgliche Antragstellung und Zeitpunkt

Mit dem 1.1.2014 wurde eine nachträgliche Ausschlussfrist für die nachträgliche Antragstellung von 4-Wochen konzipiert, § 6 Abs. 2 BerHG.[4] Die Frist wurde eingeführt, um möglichst zeitnah für alle beteiligten Rechtssicherheit entstehen zu lassen. Innerhalb der genannten Frist soll daher eine Antragstellung erfolgen. Geht der Antrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, ...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / III. Bemessung des Streitwertes

Vorliegend hatte das VG Dresden den Streitwert gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG festgesetzt und dabei gem. § 52 Abs. 1 GKG die sich aus dem Klageantrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache berücksichtigt. Weil der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwertes keine genügenden Anhaltspunkte geboten hatte, hat das VG Dresden gem. § 52 Abs. 2 GKG den Auffangwe...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VII. Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Vergütung

Bei der Antragstellung der Vergütung regelt nämlich das BerHG selbst keine Vergütungsdetails, sondern nur den Anspruch auf Vergütung als solche, während ansonsten die Vergütung nach RVG läuft. Über den Verweis in § 5 BerHG bestand also eine Anwendbarkeit des § 130a ZPO auch unzweifelhaft bereits vor dem 1.8.2021. So sah es zuletzt auch unzweifelhaft das OLG Saarbrücken.[28] A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Überlange Dauer in finanzgerichtlichen Verfahren

Gerichtlicher Rechtsschutz ist nur dann effektiv, wenn er nicht zu spät kommt. Deshalb garantieren die Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG und 6 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit. Gefährdungen oder Verletzungen dieses Anspruchs sind in der Praxis eine Ausnahme, aber sie kommen vor. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a FGO – ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung eines FG-Urteils

Der BFH hat sich im Rahmen eines PKH-Verfahrens mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines FG-Urteils fehlerhaft ist, wenn dort genaue Angaben zur elektronischen Einlegung eines Rechtsbehelfs gem. § 52a Abs. 4 Nr. 1 FGO fehlen. Der Ast. wollte nach Ablauf der einmonatigen Frist für die Einlegung einer NZB unter Berufung auf die aus seiner Sic...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 82 Wiederholt hat der Europäische Gesetzgeber Bemühungen unternommen, die Zahlungsmoral des Schuldners durch angemessene Sanktionen zu verbessern. Ein Aspekt, der in der nationalen Diskussion in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ausgangspunkt ist zunächst die Zahlungsverzugs-Richtlinie[207] aus dem Jahre 2000 gewesen. Nachdem die dort begründeten Maßnahme...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 2. Vorschüsse und Prozesskostenhilfe

a) Vorschüsse vom Mandanten Rz. 109 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er na...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 3. Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung

Rz. 112 Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung hat der Rechtsanwalt auch wegen der Differenz zwischen der gesetzlichen Regelvergütung und den PKH-Gebühren gemäß § 50 RVG einen Anspruch gegen die Staatskasse die Differenz für ihn einzuziehen und an ihn weiterzuleiten. Gemäß § 50 RVG hat die Staatskasse die sog. weiteren Gebühren bis zur Höhe der gesetzlichen ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / F. Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat[35] können Prozesskostenhilfe beantragen.[36]mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / II. Prozesskostenhilfe

1. Wirtschaftliche Bedeutung Rz. 104 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [131] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a A...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 5. PKH und Vergleich

Rz. 122 Für die Zahlung der Einigungsgebühr aus der Staatskasse ist es nach zutreffender Auffassung unerheblich, ob der Vergleich außergerichtlich oder vor Gericht geschlossen worden ist,[148] weil der gesetzlichen Regelung des § 45 RVG keine Regelung zu entnehmen ist, die den Anspruch auf die gesetzliche Vergütung einschränkt. Rz. 123 Für einen Vergleichsmehrwert ist gemäß §...mehr

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§ 9 Muster / III. Muster: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung

Rz. 21 Muster 9.19: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Muster 9.19: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung An das Arbeitsgericht _________________________ über Gerichtsfach vorab per Telefax Klageerweiterung (kurzes Rubrum) werde ich in der Kammerverhandlung zusätzlich zu den Anträgen aus der Klageschrift beantragen, den Beklagten zu...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 109 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 104 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [131] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a ArbGG nur in einem engen Rahm...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 7. Reichweite der Vertretungsmacht

Rz. 128 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[166] ist der beigeordnete Rechtsanwalt auch noch nach Beendigung des Prozesskostenhilfeverfahrens für dieses Verfahren vertretungsberechtigt, so dass Zustellungen, insbesondere bei der Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, an ihn erfolgen können. Dieses ist vom Bundesgerichtshof für den Fall ent...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 77 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 78 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 6. Berücksichtigung einer erstrittenen Abfindung

Rz. 125 § 115 Abs. 1 ZPO schreibt vor, dass eine Partei ihr Einkommen einzusetzen hat, dazu gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.[160] Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann ein nach § 115 Abs. 1 und 2 ZPO einzusetzendes Einkommen oder Vermögen nach § 115 Abs. 3 ZPO sein.[161] Diese Auffassung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Bewilligung von ...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / b) Vorschüsse von der Staatskasse

Rz. 111 Von der Bundes- bzw. Landeskasse kann der Rechtsanwalt einen Vorschuss nach § 47 RVG nur für entstandene Gebühren fordern, die nach § 8 RVG noch nicht fällig sind (Fälligkeit gemäß § 8 RVG erst, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist). Dies ist anders als bei einem Vorschuss nach § 9 RVG, der auch für voraussichtlich entstehende Gebühren verlangt...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / E. Gegenstandswert für den Vergleich

Rz. 141 Bei einer vergleichsweisen Einigung besteht der Vergleich zumeist aus mehreren Punkten. Kommt es zu einer solchen vergleichsweisen Einigung zwischen den Parteien, sind sämtliche Punkte beim Gegenstandswert des Vergleiches zu berücksichtigen, die der Vergleich regelt. Hier muss also bei jedem einzelnen Regelungsgegenstand geprüft werden, ob ihm ein gesonderter Wert zu...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / C. Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen

Rz. 17 Muster[24] sind wegen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der richterlichen Unabhängigkeit sehr risikobehaftet. Individualvereinbarungen sind wegen der größeren Rechtssicherheit zu empfehlen. Sie haben den Vorteil, dass sie auf den Einzelfall angepasst sind und dass die Vertragsschließenden – Anwalt und Mandant – wissen und besprochen haben, welche Tät...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / III. Einigungsgebühr

Rz. 101 Ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren bereits anhängig, betragen gemäß Nr. 1003 VV die Gebühren Nr. 1000 bis 1002 VV jeweils 1,0. Der Rechtsanwalt erhält also für seine ursächliche Mitwirkung an einer im Rahmen eines erstinstanzlichen Klageverfahrens erzielten Einigung eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0. Rz. 102 Die Einigung...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 114 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[141] Fahrtkosten, die für die F...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Erfolgsaussichten

Rz. 45 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[83] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / C. Die einzelnen Streitgegenstände

Rz. 42 Nach § 61 Abs. 1 ArbGG setzt das Arbeitsgericht im Urteil den Wert des Streitgegenstandes fest.[36] Es handelt sich dabei lediglich um einen Wert, der Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat[37] und nicht um den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gebühren berechnen. Rz. 43 Zu beachten ist weiter, dass es sich bei dem nach § 61 ArbGG festgesetzten Wert...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 91 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 15 Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfol...mehr

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§ 9 Muster / X. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für __...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 3. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV und Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV

Rz. 55 Kommt man zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Nr. 2300 VV sind alle in dieser Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts einschließlich etwaiger Besprechungen mit dem Gegner oder Dritten von der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgedeckt. Eine gesonderte Besprechungsgebühr (früher § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO) gibt es nicht mehr. Gemäß...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / IV. Herabsetzung vorschussweiser festgesetzter PKH-Vergütung

Der abschließenden Gebührenfestsetzung i.H.d. Mindestgebühren steht auch nicht entgegen, dass diese betragsmäßig hinter dem bereits festgesetzten und ausgezahlten Vorschuss verbleiben. Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführte, kommt einer Vorschussbewilligung grds. keine Bindungswirkung hinsichtlich einer abschließenden Bewertung der Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 ...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / I. Sachverhalt

In einem Rechtsreit erfolgte durch den Kläger die Übersendung des Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) nebst der notwendigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers und Belegen per beA. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers vertrat dabei die Ansicht, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – trotz gege...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / I. Sachverhalt

Im Klageverfahren S 19 AS 1790/17 wandte sich der anwaltlich vertretene Kläger zunächst gegen die Zahlungseinstellung der Grundsicherungsleistungen aufgrund einer der Beklagten mündlich mitgeteilten Arbeitsaufnahme ("Klage wegen Zahlungseinstellung"). Streitgegenständlich war ein Widerspruchsbescheid des Jobcenters vom 28.9.2017 nach Ablehnungsbescheid vom 23.5.2017. Im vorge...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14.7.2021 – L 7 AS 26/20 Bmehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / II. Ursprüngliche Beiordnung

a) Unzulässigkeit Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, hat zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung die notwendige Erfolgsaussicht der Klage gem. § 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO gar nicht vorgelegen, da ausweislich der unmissverständlichen und eindeutigen Ausführungen des Beschwerdeführers im Termin gar kein rechtliches Interesse des Klägers an der Betreibung des Verfahrens bes...mehr