Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / II. Die Beratungshilfe

Rz. 7 Das "Gesetz über Beratung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" (Beratungshilfegesetz = BerHG) wurde geschaffen, um den genannten Bürgern die Möglichkeit zur rechtlichen Beratung auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu gewähren. Die Beratungshilfe ist also eine Ergänzung zur Prozesskostenhilfe. Rz. 8 Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilf...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG, welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / G. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 115 In Familiensachen können die Beteiligten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG handelt es sich hierbei um die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO, nur dass nach § 113 Abs. 5 Ziff. 1 FamFG das Wort "Verfahren" an die Stelle des Wortes "Prozess" tritt. Zur Prozesskostenhilfe siehe § 9 des Buches; Sie können die Erläuterungen zur Prozessko...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (§ 33 RVG)

Rz. 125 Wie schon vorstehend dargelegt, kann es vorkommen, dass eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nicht gemäß § 32 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit maßgebend sein kann. Einige Gründe hierfür seien nachfolgend beispielshalber zusammengefasst:mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf....mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / C. Die Anwaltsgebühren für Verfahren in Familiensachen

Rz. 54 Für Verfahren in Familiensachen werden grundsätzlich dieselben Gebühren für die Tätigkeit des RA vor dem Familiengericht erhoben, wie für eine Anwaltstätigkeit vor einem Zivilgericht im Zivilprozess nach der ZPO. Speziell bei der Einigungsgebühr gibt es allerdings Besonderheiten. Nachdem unter den vorstehenden Rdn 16 ff. die Ermittlung der Verfahrenswerte dargestellt ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlichmehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat in der Regel der Arbeitsaufwand des RA keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zuwachsenden Gebühren, da diese, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet werden, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, welchen das RVG als Gegenstandswert bezeichnet (§ 2 ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / F. Die Gebühren bei Beschwerde und Erinnerung

Rz. 105 → Dazu Aufgaben Gruppe 21 Das Beschwerdeverfahren und die nicht in § 19 Abs. 1 Ziff. 5 RVG genannten Erinnerungsverfahren gehören nicht zum Rechtszug. Das Verfahren über die Beschwerde und über die meisten Erinnerungen zählt also gebührenrechtlich als besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Ziff. 3 RVG). Daher erhält der in diesen Verfahren tätige RA hierfür gesonderte G...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 1 Rechtsfähigkeit

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß § 9a Abs. 1 und Abs. 3 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie dessen Gebrauch als solche rechtsfähig. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist demnach im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

I. Voraussetzungen Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein,...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / II. Subjektive Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 Abs. 1 S. 1 1 HS, 115 Abs. 1 und 2 ZPO

Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 HS ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von PKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwillig erscheinen darf, § 114 Abs. 1 S. 1 2 HS ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen ...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nachweis eines äußerst geringen Geldbetrages aus einer Rente im PKH-Bewilligungsverfahren

§§ 114 Abs. 1, 115, 118 Abs. 2 ZPO Leitsatz Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dr...mehr

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N / Nebenklage, Beistand [Rdn 3194]

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N / Nebenklage, Beistand [Rdn 2290]

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AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / I. Sachverhalt

Im Rahmen einer von der Antragstellerin beantragten Prozesskostenhilfe (PKH) in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen ein Urteil des Berufungsgerichts (OLG Köln, Beschl. v. 13.1.2021 – 13 U 82/14) hat diese im Februar 2021 mittels Telefax eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Nachweisen eingereicht. Mit einem we...mehr

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N / Nebenklage [Rdn 3161]

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A / Adhäsionsverfahren [Rdn 354]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Rz. 16 Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Diffe...mehr

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N / Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2301]

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N / Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 3205]

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G / Gesetzesnovellen [Rdn 2478]

Rdn 2479 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Beukelmann/Heim, Das neue Unternehmensstraf...mehr

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G / Gesetzesnovellen [Rdn 1976]

Rdn 1977 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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G / Gegenüberstellung [Rdn 2437]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2804]

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V / Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5218]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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P / Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3304]

Rdn 3305 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Fazit

Rz. 173 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts die Beratungshilfe keine große Bedeutung einnehmen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahre...mehr

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P / Privatklageverfahren [Rdn 3890]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3669]

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