Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 hat der BFH als Revisionsgericht grds. auch die Entscheidungen des FG zu überprüfen, die dem Urteil vorausgegangen sind und die vorweggenommene Teile des FG-Urteils darstellen (Abs. 2 Hs. 1). Für die Rechtmäßigkeit dieser Vorentscheidungen ist deren Ergebnis, nicht die Begründung maßgebend. Rz. 8 Die Regelung gilt für das Beschwerdeverfahren entsprechend.[1]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.6 Vertretungszwang

Rz. 13 Für die Einlegung der Revision gilt in vollem Umfang der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO. Bei Nichteinhaltung des Vertretungszwangs, d. h. ohne Einlegung durch einen vor dem BFH vertretungsbefugten Bevollmächtigten (bzw. eine entsprechende Berufsgesellschaft), fehlt dem Beteiligten die Postulationsfähigkeit; das Rechtsmittel ist damit nicht wirksam eingelegt.[1]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Unbedingte Einlegung

Rz. 10 Die Revision ist[1] bedingungsfeindlich, darf also nicht unter einer Bedingung eingelegt werden.[2] Dies erfordert die im Prozessrecht unabdingbare Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits oder eines Rechtsmittels bzw. über die Rechtskraft einer finanzgerichtlichen Entscheidung. Ob eine Bedingung vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln.[3] E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Arten der Anschlussrevision

Rz. 57 Obwohl die Anschlussrevision in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehen ist, ist sie auch im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig.[1] Bisher wurde zwischen selbstständiger und unselbstständiger Anschlussrevision unterschieden. Selbstständig war die Anschlussrevision, wenn sie der Revisionsbeklagte innerhalb der Revisionsfrist eingelegt hatte. Sie wurde zur selbstständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.3 Rüge des Mangels der Vertretung

Rz. 38 Der Mangel in der Vertretung muss schlüssig gerügt werden.[1] Rügeberechtigt ist allein der nicht vertretene Beteiligte.[2] Das Gebot einer ordnungsmäßigen Vertretung dient nur dem Schutz der zu vertretenden Partei. Der vertretene Prozessgegner ist durch den Mangel in der Vertretung der anderen Partei nicht beschwert. Durch die gesetzliche Forderung nach einer ordnungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 27 Nach der Neufassung des Abs. 2 durch das 2. FGOÄndG[1] läuft die Begründungsfrist unabhängig von der Einlegungsfrist. Der Lauf der Begründungsfrist wird demnach von der Versäumung der Einlegungsfrist nicht beeinflusst. Wurde die Einlegungsfrist versäumt und insoweit Wiedereinsetzung beantragt, ist die Revision, sofern die Begründungsfrist noch läuft, somit gleichwohl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Das angefochtene Urteil des FG ist mit der Revision nur in rechtlicher Hinsicht überprüfbar. An die tatsächlichen Feststellungen und an die Würdigung des Sachverhalts des FG ist der BFH deshalb grundsätzlich gebunden[1], außer wenn die tatsächlichen Grundlagen nicht verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen sind und der BFH deshalb zur Nachholung erforderlicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.1 Gegenstand

Rz. 33 Ein Mangel in der Vertretung liegt vor, wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.[1] Von einer stillschweigenden Zustimmung zur Prozessführung ist auszugehen, wenn der Beteiligte den seiner Meinung nach bestehenden Mangel nicht spätestens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.2 Erkennendes Gericht

Rz. 9a Erkennendes Gericht ist das Gericht, das das angefochtene Urteil gefällt hat, d. h. die Besetzung bei der abschließenden Entscheidung.[1] Maßgebend für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung ist der für diesen Zeitpunkt geltende Geschäftsverteilungsplan.[2] Die Besetzung bei der Entscheidung ergibt sich aus dem Sitzungsprotokoll, dem als öffentliche Urkunde erhöhte Bewei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3.3 Begründung durch Bezugnahme

Rz. 38 Ob Bezugnahmen und Verweisungen auf Schriftstücke, die nicht zur Begründung der konkreten Revision gefertigt worden sind, zur Begründung der Revision ausreichen, entscheidet sich danach, inwieweit sie als eigenständige Auseinandersetzung mit dem angefochtenen FG-Urteil angesehen werden können (Rz. 35), ferner auch, ob dem Vertretungszwang[1] genügt ist (Rz. 39). Eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 62 Abs. 4 FGO – Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsführers

Gemäß § 62 Abs. 4 S. 1 FGO müssen sich Beteiligte vor dem BFH durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet werden (§ 62 Abs. 4 S. 2 FGO). Im Streitfall hatte der BFH die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision in einem erstinstanzlichen Urteil des FG als unzulässig verwor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vergütungsvereinbarung und VKH

Rz. 105 Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Zitat § 3a Abs. 4 RVG … "(4) 1Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. FamFG und Verweis auf ZPO

Rz. 1 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen, § 16 Abs. 1 BORA. Sobald ein Anwalt oder eine Anwältin daher die schlechten finanziellen Verhältnisse des Mandanten in Kenntnis gesetzt wird, ist der Hinweis auf die Möglichkeit zur Beantragung von VKH/PKH und die Tatsac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 5. Erfolgshonorar und VKH und/oder Beratungshilfe

Rz. 159 Nach der Einfügung des § 4a Abs. 1 S. 3 RVG durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[104] (seit 1.10.2021 in § 4a Abs. 1 S. 3 RVG geregelt) kann der Rechtsanwalt auch dann ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten vereinbaren, wenn der Mandant einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hätte. Dies gilt aber nur in den Fälle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / C. Berechnung des Gegenstandswertes

Rz. 91 Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 33 RVG (4. Abschnitt des Gesetzesteils im RVG). Eine für Familiensachen wichtige Wertbestimmung ist in § 23a RVG enthalten, der die Wertberechnung in Verfahren über die PKH/VKH regelt. § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (1) Im Verfahren übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 195 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat "(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn" 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VI. Änderung der Bewilligung, Überprüfung und anlassbezogene Mitteilungspflichten

Rz. 179 § 120a ZPO regelt die Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Sofern der Antragsteller seine Mitwirkung verweigert, nur ungenügende Angaben macht, Änderungen unrichtig oder nicht unverzüglich mitteilt, kann dies zu einer Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe führen. Anwälte sollten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beratungshilfe / I. Gesetzliche Änderungen zum 1.1.2014 und 1.8.2021

Rz. 1 Zum 1.8.2013 sind einige kostenrechtliche Änderungen im Bereich der Beratungshilfe erfolgt, insbesondere wurden die Festbeträge angehoben.[1] Weitere verfahrensrechtliche Änderungen ergaben sich zum 1.1.2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Das Gesetz wurde am 6.9.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1.1.2014 in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beratungshilfe / VI. Erklärungspflichten der Rechtssuchenden und Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Rz. 31 Die bis zum 31.12.2013 gesetzlich geregelten Erklärungspflichten hat der Gesetzgeber als nicht mehr ausreichend empfunden, weshalb zum 1.1.2014 eine Ausdehnung dieser Pflichten einschließlich erweiterter Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts in § 4 BerHG erfolgen sollte. § 4 Abs. 2 S. 3 u. 4 BerHG a.F. wurde daher durch die folgenden Abs. 3 bis 6 ersetzt:[20] § 4 Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entsprechend anzuwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Historie

Rz. 381 Zum besseren Verständnis, welche Gebühren von der Staatskasse zu erstatten sind, ist ein wenig auszuholen. Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[283] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[284] Rz. 382 Der BGH beschloss am 8.6.2004 noch zur BRAGO, dass im Falle des Abschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Betriff der "verständigen Betrachtung"

Rz. 134 Voraussetzung bei Erfolgshonorarvereinbarungen gem. § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG ist, dass der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Rz. 135 Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "verständigen Betrachtung" wie folgt: Zitat "Die "vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XVII. VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 658 Der Wert des VKH-Prüfungs-(Bewilligungs-)verfahrens berechnet sich nach § 23a RVG: § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe "(1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Anrechnung bei späterer Verfahrenskostenhilfe (VKH) – § 55 RVG

Rz. 216 Gemäß § 58 Abs. 2 RVG Zitat "… sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 besteht." In der Vergangenheit war zunächst umstritten, ob und ggf. wie sich der anzurechnende Teil der Geschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Keine VKH für die Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 132 Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ist im 2. Teil des VV geregelt. Damit scheidet ein Antrag über Verfahrenskostenhilfe (VKH) für diese Gebühr aus. Denkbar wäre allerdings, dass der Rechtsanwalt Beratungshilfe hierfür beantragt. So entschied das OLG Frankfurt/M.[87] Auch der BGH, der über die Rechtsbeschwerde in dieser Sache entschei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / b) Beweisantizipation

Rz. 157 Zur Beweisantizipation (vorweggenommenen Beweiswürdigung) im VKH-Verfahren (hier für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren) hat das BVerfG [226] entschieden: Zitat "1. Die Verweigerung von Prozesskostenhilfe begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / b) Rechtslage bis 31.7.2013 bei Vergleichsabschluss

Rz. 238 Problematisch war in der Vergangenheit die Frage der Gerichtskostenhaftung, wenn sich eine VKH-Partei im Vergleich zur Übernahme von Kosten verpflichtet hat. Die OLGs waren sehr unterschiedlicher Auffassung darüber, ob mit einer solchen Kostenübernahme nicht auch die Gerichtskostenfreiheit der VKH-Partei entfällt. Zum Teil haben selbst die Senate einzelner OLGe unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / d) Scheinehe

Rz. 137 Zur Scheinehe hat der BGH ausgeführt:[183] Zitat "1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung der mit einem Ausländer zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels eingegangenen Scheinehe ist nicht rechtsmissbräuchlich." 2. Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / a) Gesetzliche Grundlage

Rz. 235 Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner, § 26 Abs. 1 FamGKG. Soweit ein Kostenschuldner aufgrund von § 24 Nr. 1 oder Nr. 2 FamGKG (Erstschuldner) haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners (z.B. Entscheidungsschuldners) nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des ersteren erfolglos geblieben ist oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) Rechtslage seit dem 1.8.2013

Rz. 240 Mit dem 2. KostRMoG wurde die Frage der Kostenhaftung klargestellt. Entsprechende Neuregelungen, die aber für den Anwalt eine erhebliche Haftungsgefahr bergen, finden sich in § 31 Abs. 4 GKG und § 26 Abs. 4 FamGKG. Gerichtskostenfreiheit bleibt nur noch unter den dort genannten Voraussetzungen bestehen. Rz. 241 § 31 Abs. 4 GKG wurde wie folgt geändert: (4) Absatz 3 is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beratungshilfe / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 8 Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn Rechtssuchende die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenza...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 294 § 78 Abs. 3 FamFG schränkt die Beiordnung eines Anwalts in Familiensachen, die nicht Ehesachen und nicht Familienstreitsachen sind (denn für diese gilt § 78 FamFG nicht, sondern vielmehr gelten über § 113 Abs. 1 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO) dahin ein, dass ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beratungshilfe / X. Vergütungsanspruch bei Bewilligung und Aufhebung

Rz. 49 Die Vergütungsansprüche der Beratungsperson gegen die Staatskasse bzw. den Rechtssuchenden in den Fällen der Bewilligung sind in § 8 BerHG geregelt: § 8 BerHG (1) Die Vergütung der Beratungsperson richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Beratungsperson, die nicht Rechtsanwalt ist, steht insoweit einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beratungshilfe / VIII. Aufhebungsmöglichkeiten bei Beratungshilfe

Rz. 43 § 6a BerHG ermöglicht dem Anwalt, einen Aufhebungsantrag zu stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.[28] § 6a BerHG "(1) Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist." (2) Beratungspers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 128 Nach §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO setzt die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auch voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint. In § 114 Abs. 2 ZPO wird die Mutwilligkeit wie folgt definiert:[171] Zitat "(2) Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / II. Vergütung für das Bewilligungsverfahren

Rz. 250 Im Bewilligungsverfahren erhält der beauftragte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das er VKH beantragt, max. eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Reicht der Rechtsanwalt einen Antrag auf Bewilligung von VKH zusammen mit einem Antragsentwurf für das gerichtliche Verfahren ein und wird die Bewilligung abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 11. Wert bei Aufhebung der VKH-Bewilligung

Rz. 333 Sofern der RA in einem Verfahren auf Aufhebung der VKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 1 ZPO tätig wird (wenn der Antragsteller durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der VKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat), so sind auch in diesem Verfahren Gebühren nach Nr. 3335 VV RVG aus dem Wert der Hauptsache zu berechnen, § 23a Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beratungshilfe / IX. Erinnerungsrecht gegen Aufhebung

Rz. 48 In § 7 BerHG wird geregelt, dass gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, nur die Erinnerung statthaft ist:[29]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 119 Der Antragssteller ist verpflichtet, die vom Gesetzgeber eingeführten Formulare (früher: Vordrucke) zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verwenden. Wird ein entsprechendes Formular nicht beigefügt, kann die VKH nicht bewilligt werden.[162] Die entsprechende neue PKHFV[163] wurde am 21.1.2014 verkündet und ist am 22.1.2014 in Kraft ...mehr