Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltungsumfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

a) Bewilligungsbeschluss Rz. 11 Ausgangspunkt der Betrachtung, für welche Interessenwahrnehmung des Anwalts zugunsten der bedürftigen Partei die Staatskasse aufzukommen hat, ist der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dieser ist für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend (§ 55 Rdn 155), auch wenn die Bewilligung überhaupt nicht hätte beschlossen werden dü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO)

a) Abgrenzung zum Verfahren gem. § 120a ZPO Rz. 41 Die Prozesskostenhilfe darf nicht vorzeitig, also vor Erledigung des Verfahrens, für das sie bewilligt worden ist, wieder entzogen werden mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 114 ZPO seien zwischenzeitlich entfallen.[64] Solange kein Aufhebungsgrund vorliegt (§ 124 Abs. 1 ZPO), kommt nur die nachträgliche Begründung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 14 Ist der Anwalt dem Verletzten im Ausgangsverfahren in Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet, erstreckt sich diese nicht automatisch auch auf das Beschwerdeverfahren. Hier muss vielmehr gesondert Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

I. Anrechnung nach Abs. 1 Rz. 127 Die Vorschrift des § 15a hat auch Bedeutung für die Abrechnung gegenüber der Landeskasse, allerdings nur in beschränktem Umfang. Rz. 128 Anzuwenden ist die Vorschrift des Abs. 1 auch im Verhältnis des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegenüber der Landeskasse. Erfasst werden hier allerdings nur die Fälle, in denen die Landeskasse beide au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren über die Prozesskostenhilfe

Rz. 9 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Auftraggeber ist in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Die Vorschriften der Prozesskostenhilfe gelten unmittelbar für sämtliche bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Andere Verfahrensordnungen verweisen auf diese Vorschriften (näher siehe Rdn 4). Rz. 10 Das Verfahren über Prozesskostenhilfe wird durch einen Antrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nr. 2)

Rz. 5 Diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass der Anwalt bereits in der Hauptsache beauftragt ist und gleichzeitig auch im Verfahren über die Prozesskostenhilfe tätig wird. Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe (zur Gleichstellung von Verfahrenskostenhilfe und der Stundung nach § 4a InsO vgl. die Erläuterung zu § 12) gehört zum Rechtszug des Verfahrens, für das die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 35 Ist dem Rechtsmittelführer Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung. Soweit er den Antrag nach §§ 537, 558 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen.[29] Rz. 36 Für den Rechtsmittelgegner gilt dies jedoch nicht. Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 209 Ist dem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt auch die Einigungsgebühr aus der Staatskasse (§ 44), allerdings aus den Beträgen des § 49. Soweit die Parteien sich nur über Gegenstände einigen, hinsichtlich deren der Anwalt beigeordnet worden ist, ergeben sich keine Probleme. Rz. 210 Schließen die Parteien dagegen eine Einigung auch über we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 51 Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung[91] davon aus, dass im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (§ 13 Nr. 8a BVerfGG) für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend anzuwenden sind. Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 44 Für den Rechtsanwalt des Antragstellers, der die Klage unter dem Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung eingereicht hat, entsteht die volle Verfahrensgebühr nach VV 3100 bereits immer dann, wenn die Prozesskostenhilfe in der beantragten Höhe bewilligt wird.[50] Irgendeiner weiteren Erklärung des Rechtsanwalts bedarf es in diesen Fällen nicht mehr. Wird die Prozes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Prozesskostenhilfe

Rz. 150 Für eine Tätigkeit nach Anm. zu VV 3400 kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden. Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO erfasst nur die Verkehrsanwaltstätigkeit nach VV 3400, nicht auch die der Anm. zu VV 3400.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe

Gesetzestext (1) 1Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und nach den Bestimmungen, die das Gericht getroffen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattung; Prozesskostenhilfe

Rz. 51 Zur Kostenerstattung sowie zur Prozesskostenhilfe vgl. VV Vor 3311–3312 Rdn 20 f., 22 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe

Gesetzestext (1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im Übrigen ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Der Wert nach Absatz 1 und der Wert für das Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattung; Prozesskostenhilfe

Rz. 31 Zur Kostenerstattung sowie zur Prozesskostenhilfe vgl. VV Vor 3311–3312 Rdn 20 f., 22 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist

Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführung bewilligt. Soweit die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nämlich nur teilweise Aussicht auf Erfolg bietet, hat das Gericht die Bewilligung auf denjenigen Teil zu beschränken, der hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Im Übrigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO)

Rz. 25 Wird die Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO aufgehoben, kann die Staatskasse ohne die Beschränkungen des § 122 Abs. 1 ZPO die auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Anwalts gegen die Partei geltend machen.[27] Ziel der Aufhebung der Prozesskostenhilfe ist damit, der Staatskasse den Rückgriff gegen den Berechtigten auf Erstattung der geleisteten Prozesskoste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beiordnung ohne Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Mit Beiordnungen im Wege der Prozesskostenhilfe sachlich nicht vergleichbar sind solche Beiordnungen, bei denen die Sicherung der anwaltlichen Vertretung im Vordergrund steht und die Befriedigung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs lediglich nachrangig Berücksichtigung findet. Das ist etwa der Fall bei der Beiordnung eines Notanwalts gem. §§ 78b, 78c ZPO oder als Beis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe

Rz. 65 Für das Adhäsionsverfahren kann den Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Anwalt kann aus der Staatskasse Gebühren nach VV 4143 nur dann beanspruchen, wenn seiner Partei auch in Bezug auf die in VV 4143 genannte Tätigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Daher reicht die Prozesskostenhilfe für eine Nebenklage nicht auch für die Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung

Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trägt und diese gleichsam als "verlorenen Zuschuss" übernimmt, ist sie be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prozesskostenhilfe

Rz. 373 Sofern der Prozessbevollmächtigte bereits im Urkunden- oder Wechselprozess im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist, bedarf es für das Nachverfahren keiner erneuten Beiordnung. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt gemäß § 119 ZPO für jeden Rechtszug besonders, aber eben für den ganzen Rechtszug. Da der Urkunden- und Wechselprozess mit dem Nachv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 4 § 50 kann demnach nur in den Fällen Bedeutung erlangen, in welchen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit einer Zahlungsbestimmung verbunden oder im Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO nachträglich eine Zahlungsbestimmung angeordnet ist. Dann ist nicht nur die Staatskasse, sondern auch die bedürftige Partei an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt. Die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Geltung nur bei Prozesskostenhilfe

Rz. 1 § 50 regelt eine spezielle Eigenart der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, die bei anderen Beiordnungen oder bei Bestellungen des Anwalts nicht auftaucht. Deshalb muss hier bei der Ausgestaltung des aus der Beiordnung folgenden Vergütungsanspruchs des Anwalts auf das Rechtsverhältnis Staat – Partei zurückgegriffen werden, was durch die Ergänzung der Überschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Prozesskostenhilfe kann dem Gläubiger sowohl im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren (§§ 31 Abs. 3, 38 StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren und im schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren, ggf. unter Beiordnung eines Anwalts, bewilligt werden; es gelten dafür die §§ 45 ff., so dass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen wird. Rz. 27 Entsprechendes gilt für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Nach § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 7 Abs. 4 S. 4 StrRehaG kann dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Auch der beigeordnete Anwalt erhält aus der Staatskasse die 1,5-Gebühren nach VV 4146, die sich allerdings ab einem Gegenstandswert von über 4.000 EUR aus den ermäßigten Gebührenbeträgen des § 49 berechnen (§ 45 Abs. 3).[21...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 54 Auch für Beschwerdeverfahren kann Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.[81] Insoweit ist allerdings eine gesonderte Bewilligung erforderlich (siehe auch § 48 Abs. 2). Die Prozess-/Verfahrenskostenhilfebewilligung in der Hauptsache bzw. im Ausgangsverfahren erfasst nicht auch ein Beschwerdeverfahren. Soweit die bedürftige Partei im Ausgangsverfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 18 Der BGH hat entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bewilligt werden kann.[9] Das BVerfG hat diese Auffassung verfassungsrechtlich nicht beanstandet.[10] Auf der Grundlage dieser Auffassung kommt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, §§ 45 ff.

Rz. 46 Ist der Verfahrensbevollmächtigte im Wege der Prozesskostenhilfe (§§ 45 ff.) beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse nur die Gebührenbeträge des § 49. Ist der Verkehrsanwalt ebenfalls beigeordnet, so gelten auch für ihn die Gebührenbeträge des § 49. Ist er dagegen nicht beigeordnet, kann er vom Auftraggeber die vollen Beträge des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 verlangen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

1. Allgemeines Rz. 76 Der Partei kann nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG neben ihrem Prozessbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet werden. Voraussetzung hierfür sind besondere Umstände (siehe Rdn 81). 2. Vergütungsansprüche Rz. 77 Wird der Anwalt beigeordnet, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (Abs. 1)

a) Eigener Anspruch Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung en...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Teilweise Prozesskostenhilfe-Bewilligung

a) Streitfälle Rz. 225 Umstritten ist die Anwendung des Abs. 3 in den Fällen, in denen einer Partei teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.[179] b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 64. Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Prozesskostenhilfe

I. PKH für Hauptsache und Zwangsvollstreckung Rz. 596 Ist einer Partei für das Hauptverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so gilt dies für die Zwangsvollstreckung nur dann, wenn der Beschluss dies ausdrücklich so beinhaltet (vgl. § 119 ZPO). Gemäß § 119 Abs. 2 ZPO umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auch der Gegner hat Prozesskostenhilfe

1. Kostenerstattungspflicht des Gegners (§ 123 ZPO) Rz. 51 Dann gilt die Regelung des § 123 ZPO, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die prozessuale Kostenerstattungspflicht dem Gegner gegenüber entfaltet, in beiden Richtungen. Ist der Gegner ganz oder teilweise zur Kostentragung verpflichtet, haftet er ungeachtet seiner persönlichen und wirtscha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Beiordnung als Vergütungsrahmen

1. Problemstellung a) Umfang der Beiordnung Rz. 8 Die Sonderrechtsverbindung zwischen dem Anwalt der bedürftigen Partei und dem Fiskus als Vergütungsschuldner wird durch den Begriff der Beiordnung erfasst. Jedoch definiert er weder den gegenständlichen Aufgabenbereich des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts noch die jeweiligen Tätigkeiten, für deren Entlohnung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe

Rz. 290 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG nicht vorgesehen (arg. e § 120 Abs. 2 StVollzG). Die Umdeutung eines Pflichtverteidigerbeiordnungsantrags in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Gefangene eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug (Nr. 3)

Rz. 10 Kommt es im selben Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Durchführung mehrerer Prozesskostenhilfeverfahren (zur Gleichstellung von Verfahrenskostenhilfe und der Stundung nach § 4a InsO vgl. die Erläuterung zu § 12), handelt es sich untereinander um dieselbe Angelegenheit, so dass der Anwalt seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält (§ 15 Abs. 2). Rz. 11 Zu der...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / G. Prozesskostenhilfe

Rz. 66 Den Beteiligten, also sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, kann Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Rz. 67 Allerdings kann die Bewilligung abzulehnen sein, wenn der Miteigentumsanteil als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es dem Beteiligten zuzumuten ist, die Gerichts- und ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe

Gesetzestext 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich. A. Allgemeines Rz. 1 § 12 is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger

Rz. 174 Auch für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts,[119] des Pflichtverteidigers[120] und des dem Nebenkläger beigeordneten Anwalts[121] gilt die Vorschrift des Abs. 1. Die Ansprüche gegen die Staatskasse verjähren ebenfalls nach § 195 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für die Pauschvergütung nach §§ 42, 51[122] (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[38] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48, noch in einer s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Zahlungsbestimmung

Rz. 21 Bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR sollte der Anwalt sein Augenmerk darauf richten, ob eine Zahlungsbestimmung in Betracht kommt. Denn ohne eine solche muss er mit der Vergütung nach der Gebührentabelle aus § 49 vorlieb nehmen, falls er diese nicht doch noch durch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO aufstocken kann (siehe § 55 Rdn 192 ff.). Zu beachten ist aber ste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 21 Ist der Anwalt in den in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Fällen im Wege der VKH beigeordnet, wird hiervon auch die Terminsgebühr erfasst (vgl. auch § 48 Abs. 2, 5).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschied zur Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Im Gegensatz zu dem in Zivilsachen im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt, für den Zahlungen und Vorschüsse zunächst auf die höhere Wahlanwaltsvergütung anzurechnen sind, ordnet Abs. 3 S. 1 an, dass Zahlungen und Vorschüsse des Mandanten bzw. Auftraggebers oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gew...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Prozesskostenhilfe

Rz. 31 Gem. § 48 Abs. 5 erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in einem Verfahren über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nur dann eine Vergütung aus der Staatskasse, wenn er ausdrücklich auch hierfür beigeordnet ist. Die Beiordnung in der Hauptsache (vgl. Art. 5 EuKoPfVO) erstreckt sich damit nicht hierauf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Eine Prozesskostenhilfebewilligung in den Verfahren kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Rz. 50 Für die anwaltliche Vertretung im Schlichtungsverfahren kann jedoch Beratungshilfe bewilligt werden. Der Anwalt erhält dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2503. Eine Differenzierung wie bei den Wahlanwaltsgebühren VV 2300/ VV 2303 i...mehr