Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Beiträge an Vereine

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Vereine, die nicht unmittelbar und ausschließlich aus beruflichen Gründen geleistet werden, zB Beiträge an Sportvereine usw gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG), > Sportverein. Sie sind keine > Werbungskosten , auch wenn berufliche Erwägungen für die Vereinsmitgliedschaft mitbestimm...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Steuerfreiheit von typischer Berufskleidung nach § 3 Nr 31 EStG

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Überlässt der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung, zB auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnittene Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (zB Uniform) und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, so ist der si...mehr

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zfs 08/2021, Verwertbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[…] Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Antragsschrift vom 6.5.2021 Bezug. Ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: a) Der Senat hält – soweit ersichtlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte – an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Verwertbarkeit de...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / II. Festsetzung durch das LG

Das LG hat eine niedrigere Vergütung festgesetzt, als in der angegriffenen Entscheidung festgesetzt worden ist. 1. Verfahren AZ 37 Ds – 61 Js 419/19 – 46/19 – acht Fälle des Ladendiebstahls a) Festgesetzte Gebühren Für dieses Verfahren hat das LG eine Grundgebühr Nr. 4100 VV und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV festgesetzt. Weitere Gebühren seien nicht festzusetzen. Insbesonder...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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zfs 08/2021, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Einstellung des Verfahrens, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vorliegt. 1. Folgender Verfahrensablauf liegt zugrunde: Halter des bei dem Verkehrsverstoß festgestellten Fahrzeugs ist der Vater des Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.7 Für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige Behörden, Abs. 7

Rz. 16 § 117a Abs. 7 AO verweist für die Definition, wer eine für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, auf die gemäß Art. 2 lit. a RbDatA gegenüber der Europäischen Union benannten Behörden. Die Mitgliedstaaten und die Schengen-assoziierten Staaten haben dem Generalsekretariat des Rates di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Ermittelnde Stelle

Rz. 5a Das Beteiligungsrecht besteht bei allen Ermittlungshandlungen in Steuerstrafsachen, die die Staatsanwaltschaft entweder selbst vornimmt oder durch die Polizei durchführen lässt. Ermittelt die Polizei ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, also aus dem Recht des ersten Zugriffs heraus[1], ist sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde als Herrin des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen

Rz. 1070 Soweit spezialgesetzliche Regelungen Fälle erfassen, die unter den Tatbestand des enteignungsgleichen Eingriffs fielen, haben die spezialgesetzlichen Regelungen Vorrang. Ein Rückgriff auf das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs, das lediglich einen Auffangtatbestand darstellt, ist dann nicht zulässig. Als spezialgesetzliche Ansprüche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Halter

Rz. 43 § 7 Abs. 1 StVG richtet die Gefährdungshaftung an den Halter. Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.[113] Rz. 44 Bei der Beurteilung, wem die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht, kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB)

Rz. 102 Die Rechtswidrigkeit einer Rechtsverletzung kann durch Notwehr ausgeschlossen sein (§ 227 BGB). Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (sog. Nothilfe) abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Dabei ist unter Angriff die von einem Menschen drohende Verletzung rechtl...mehr

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§ 1 Einführung / C. Unfall als interdisziplinäres Thema

Rz. 17 Als "Unfall" wird ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen wirkendes unfreiwilliges Ereignis verstanden, das für eine Körperbeschädigung oder den Tod eines Menschen ursächlich ist. In diesem Sinne wird der Unfallbegriff im Bereich der Unfallversicherung verwendet,[23] wobei es hierbei wieder Differenzierungen im Rahmen der für die private Unfallversicherung bed...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Eigentum

Rz. 62 Das Eigentum bezeichnet das umfassende Herrschaftsrecht über eine Sache. Eine Legaldefinition gibt das BGB nicht, es nennt nur in § 903 BGB die Befugnisse des Eigentümers. Gegenstand des Eigentums sind nur bewegliche oder unbewegliche Sachen, nicht dagegen unkörperliche Gegenstände[106] oder Forderungen. Rz. 63 Das Vermögen als solches wird durch § 823 Abs. 1 BGB nicht...mehr

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§ 14 Sachschaden / b) Merkantiler Minderwert

Rz. 81 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich beim merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeuges allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäde...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Sonderopfer

Rz. 1080 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen.[3244] Da das Sonderopfer ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Verkehrssicherung und Verkehrsregelung

Rz. 920 Im Bereich der Verletzung hoheitlich ausgestalteter Verkehrssicherungspflichten ist nach gefestigter Rechtsprechung das Verweisungsprivileg nach § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht anzuwenden.[2849] Hierunter fällt vor allem die durch die Landesstraßengesetze und die landesrechtlichen Straßenreinigungsgesetze den Straßenbaulastträgern auferlegte Pflicht der Wegesicherung, di...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Betrieb

Rz. 64 Anknüpfungspunkt für die haftungsrechtliche Zurechnung ist der "Betrieb" des Kraftfahrzeugs oder Anhängers. Betriebsbeginn und Betriebsende begrenzen die Zurechnung der Rechtsgutsverletzung zum Betrieb des Fahrzeugs. Rz. 65 Das StVG ist mit dem früheren KFG identisch, so dass die hiernach ergangene Rechtsprechung ohne Weiteres auf das StVG anzuwenden ist.[169] Sowohl d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Putativnotwehr

Rz. 114 Wenn ein schädigendes Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob Putativnotwehr vorlag, der Handelnde also irrig von den tatsächlichen Voraussetzungen einer Notwehrsituation ausgegangen ist (§ 16 StGB), ob ein Verbotsirrtum vorlag (§ 17 StGB) oder ob ein Verschulden wegen eines Notwehrexzesses (§ 33 StGB) ausgeschlossen ist. Rz. 115 Der Irrtum...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 7. Schuldhafte Ermöglichung der Schwarzfahrt

Rz. 138 Wie dargelegt[401] endet die Halterhaftung im Fall der ohne Wissen und Wollen des Halters erfolgenden Benutzung des Fahrzeugs. Gleichwohl besteht die Halterhaftung neben der Haftung des Schwarzfahrers im Verschuldensfall. Hierzu legt § 7 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StVG fest, dass der Halter neben dem Schwarzfahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet bleibt, wenn die Benutzun...mehr

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zfs 07/2021, Polizeiflucht ... / 2 Aus den Gründen:

"… III. 1. Die Fahrt des Angeklagten im Ortskern im Bereich der Straßen (…) und S.-Straße stellt sich nicht als verbotenes Kraftfahrzeugrennen i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, der tatbestandlich voraussetzt, dass sich der Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit ...mehr

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zfs 07/2021, Polizeiflucht ... / Sachverhalt

Der Angeklagte befuhr mit seinem Pkw VW Polo (Motorleistung 37 kW/50 PS, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 151 km/h) eine Straße in der Ortsmitte der Gemeinde und wurde von einem entgegenkommenden Funkstreifenwagen beobachtet. Wegen seiner auffälligen Fahrweise entschlossen sich die Beamten zu einer Kontrolle und wendeten ihr Fahrzeug. Der Angeklagte war der Ansicht, dass...mehr

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zfs 07/2021, Polizeiflucht ... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat kurz vor der Entscheidung des LG Osnabrück dem Grunde nach die Rechtsansicht des OLG Stuttgart bestätigt und Fälle der Polizeiflucht unter § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB subsumiert (BGH, Beschl. v. 17.2.2021– 4 StR 225/20). Das LG Osnabrück macht aber für diese Fälle ein ganz neues Spielfeld auf: Das echte Rennen, bei dem allerdings einer der Rennteilnehmer, das Polize...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / IV. Fazit

1. Die Begriffe Führen und Inbetriebnahme/Gebrauchnahme müssen unterschieden werden. 2. Der Begriff des Führens erfordert das Inbewegungsetzen eines Kfz, die Räder müssen somit rollen. 3. Unter die Inbetriebnahme, nicht nur i.S.d. §§ 7, 19 StVG, sondern auch in der FZV und StVZO fallen auch Ruhevorgänge des Fahrzeugs. Wenn der jeweilige Tatbestand dies verlangt, muss das jedoc...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 2. Einschätzung des Verfassers

Wenn im heutigen Straßenverkehr Haftung auch aus der Betriebsgefahr besteht und § 1 PflVG einen Haftpflichtversicherungsvertrag verlangt, damit Geschädigte nicht leer ausgehen, sieht der Verfasser den Begriff der Ingebrauchnahme näher am Betriebsbegriff als dem des Führens. Häufige Fälle bei der Polizei sind die, bei denen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, bei denen de...mehr

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zfs 07/2021, Begriff der hö... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Urteil weist keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. Soweit die einzig auf die Sachrüge gestützte Revision einwendet, es fehle vorliegend sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht am Merkmal des Erreichens einer höchstmöglichen Geschwindigkeit i.S.v. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, zumal der Angeklagte nicht die Motorkraft seines Fahrzeugs habe ausr...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurde durch die Stadt Salzgitter am 11.6.2020 ein Bußgeldbescheid wegen eines behaupteten Verstoßes des Betroffenen am 3.5.2020 um 18:40 Uhr gegen §§ 73 Abs. la Nr. 24 IfSG i.V.m. §§ 2, 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-VO erlassen, weil der Betroffene sich mit zwei weiteren Personen in einem Pkw befunden und dabei nicht den erforderlichen Mindesta...mehr

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zfs 07/2021, Entziehung Fah... / 1 Aus den Gründen:

"…" [2] Der ASt. wendet sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung des AG v. 8.4.2020, mit der ihm seine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, L entzogen wird, weil er auf einem Autobahnparkpatz allein in einem Transporter angetroffen worden war und eine anschließende Untersuchung eine Konzentration von 47,6 ng/ml Amphetamin im Blut ergeben hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Besprechungen mit der Polizei vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Rz. 27 Die Terminsgebühr wird nicht dadurch ausgelöst, dass der spätere Nebenklagevertreter einem Kriminalbeamten von einer Straftat berichtet, da ein laufendes Ermittlungsverfahren, bezüglich dessen es zu einer Erörterung hätte kommen können, zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert. Soweit der Kriminalhauptkommissar seine weiter geplante Vorgehensweise mit dem Rechtsanwalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinschaftsunterkünfte von Schutzdiensten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Eine Grundsteuerbefreiung besteht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG ausschließlich für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr ausländischen Streitkräfte internationalen militärischen Hauptquartiere Bundespolizei Polizei sonstigen Schutzdienstes des Bundes und der Gebietskörperschaften sowie ihrer Zusammenschlüsse. Rz. 87 [Autor/Stand] Die Bundeswehr besteht aus ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Terminsgebühr (Abs. 1)

Rz. 1 In Bußgeldsachen entsteht die Terminsgebühr zunächst einmal für die Teilnahme an der Hauptverhandlung. Daneben ordnet Abs. 1 an, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entsteht. Diese Regelung entspricht der Vorschrift der VV 4102 im Strafverfahren. Rz. 2 Im Gegensatz zu VV 4102 wird hier allerdings nicht n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Richterliche Vernehmungen (Nr. 1, 1. Alt.)

Rz. 8 Die Terminsgebühr entsteht zunächst für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen (Nr. 1, 1. Alt.). Hierzu zählt auch die Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen. Hier steht dem Verteidiger zwar kein Anwesenheitsrecht zu. Die Polizei kann den Verteidiger jedoch teilnehmen lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Räumung

Rz. 252 Nach richtiger Auffassung ergibt sich bei der Vollstreckung eines Räumungstitels gegen mehrere Schuldner (auch Eheleute) nichts anderes.[250] Die Argumente der abweichenden Auffassung,[251] es handele sich doch nur um ein einziges Vollstreckungsobjekt und eine einheitliche Amtshandlung des Gerichtsvollziehers, überzeugen nicht. Die Tatsache, dass trotz eines einheitl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Darlegungslast/Amtsermittlung

Rz. 57 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beschuldigte zur Zahlung der Wahlverteidigergebühren in der Lage ist, liegt nach allgemeinen Grundsätzen bei demjenigen, der den Anspruch geltend macht, also bei dem Pflichtverteidiger. Diese Darlegungs- und Beweislast wird insoweit jedoch durch Abs. 2 S. 1 abgemildert, als der Beschuldigte eine dem § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt, VV 5102, 5104, 5106

Rz. 2 Nach VV Vorb. 5.1.2 Abs. 2 entsteht die Terminsgebühr für die Teilnahme an Vernehmungen vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde. Sonstige Termine, etwa Besprechungen mit Zeugen oder Sachverständigen, reichen nicht aus. Solche Tätigkeiten werden durch die jeweiligen Verfahrensgebühren abgegolten. Rz. 3 Auch die Terminsgebühr ist nach der Höhe des angedrohten bzw. ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr

Rz. 10 Neben der Verfahrensgebühr kann auch bereits im vorbereitenden Verfahren eine Terminsgebühr entstehen. Zwar kann es hier nicht zu einer Hauptverhandlung kommen. Die Terminsgebühr entsteht nach Abs. 2 jedoch auch dann, wenn der Anwalt an Vernehmungen vor der Polizei oder Verwaltungsbehörde teilnimmt. Im Gegensatz zu den Strafsachen erhält der Anwalt hier die Terminsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zur Ausbildung zugewiesener Student

Rz. 42 Die gleichen Grundsätze wie für einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar (vgl. Rdn 39) gelten auch für einen dem Anwalt nach der jeweiligen landesrechtlichen Justizausbildungsordnung zugewiesenen Studenten. Auch in diesem Falle ist der Anwalt verpflichtet, Zeit und Arbeit in die Ausbildung zu investieren und den Studenten mit ihm angemessenen Arbeiten zu beauftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 2 Für gerichtliche Termine außerhalb der Hauptverhandlung entsteht die Terminsgebühr nach VV 5108, 5110, 5112 ebenfalls (VV Vorb. 5.1.3 Abs. 1). Die Wahrnehmung eines Termins vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde oder eines anderen außergerichtlichen Termins reicht allerdings nicht aus. Es muss sich um einen gerichtlichen Termin handeln. Hauptanwendungsfall dürfte ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VI. Arglist

Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung entfällt das Kausalitätserfordernis gemäß § 28 Abs. 3 VVG. Arglist ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um die Verletzung von Aufklärungs- und Informationsobliegenheiten geht. 1. Eine Unfallschilderung, die aus technischer Sicht mit dem Schadenbild nicht in Einklang gebracht werden kann, rechtfertigt den Vorwurf der Arglis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Altfälle

Rz. 8 Für die Frage, ab welchem Zeitpunkt § 59a anwendbar ist, wird jedenfalls im Ergebnis nicht auf die Übergangsregelung in § 60 oder auf den Zeitpunkt der Beiordnung bzw. Bestellung als Beistand abgestellt werden können. Denn für den von der Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand ist schon vor Inkrafttreten des § 59a der § 45 Abs. 3 entsprechend angewandt und dem...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / I. Geltungsbereich

Für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV. Von dieser Regelung sollen dabei die Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG) und die Unterbringungssachen (§ 312 FamFG) erfasst sein. Darüber hinaus gilt die Regelung auch in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG , welche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Anm. Abs. 1 stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur dann erhält, wenn ihm nicht die Verteidigung übertragen worden war. Abgegolten werden also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr