Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Streifendienst

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, di...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / I. Das Aussageverweigerungsrecht

Nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO – der gem. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO auch bei der Vernehmung durch einen Polizeibeamten gilt – ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Anschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen Anwalt einzuschalten. Zu belehren ist der "Beschuldigt...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / I. Die Widerspruchslösung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Beweisverwertungsverbot in manchen Fällen disponibel ist, d.h. dass der Beschuldigte der Verwertung widersprechen muss; tut er dies nicht, so ist eine Verwertung möglich. Das ist der Gegenstand der sog. Widerspruchslösung des BGH.[29] Für die Anwendung und Begrenzung des Verwertungsverbotes gilt nach dem BGH Folgendes: Hat ein Verteidiger des A...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 149 Die Einzelheiten hierzu regeln §§ 13 und 18 AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 AERB 2008, 2010). Die dortigen Ausführungen decken sich weit gehend mit denen über Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall in anderen Sparten der Sachversicherung. Wegen der nachfolgenden Obliegenheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 276 ff.) verwiesen:mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Insbesondere: Stehlgutliste

Rz. 207 Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub ist nach B § 8 Ziff. 2 a ff VHB 2008/2010 unverzügliche Anzeige gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle vorgeschrieben und dieser eine Stehlgutliste zu übergeben. Bei der Pflicht zur Abgabe der Stehlgutliste handelt es sich um eine so genannte Spontanpflicht.[219] Wenn nach telefonischer Schadensmeldung bei dem Versi...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2008 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 99 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 100 Verwirklicht der Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Arglistige Täuschung

Rz. 315 Der Versicherungsnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn er versucht, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind (§ 14 Nr. 2 AFB 87/B § 16 Nr. 2 AFB 2010). Der Vorwurf der Arglist setzt keine Bereicherungsabsicht des Versicherungsnehmers voraus.[421] Es genügt be...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / D. Muster: Klage gegen den Hausratversicherer

Rz. 282 Muster 3.1: Klage gegen den Hausratversicherer An das Landgericht – Zivilkammer – Gerichtsstraße 10 99099 X-Stadt Klage des _________________________ wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Sachversicherung AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, geschäftsansässig, – Beklagte – wegen Ersatz eines Haus...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Rechtsfolge: Leistungsfreiheit

Rz. 212 Bei einem Verstoß gegen die Obliegenheiten im Versicherungsfall gilt § 28 VVG, der in B § 8 VHB 2010 umgesetzt ist. Rz. 213 Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Leistungsanspruch unberührt. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, erfolgt eine Quotierung nach dem Grad des groben Verschuldens. Erforderlich ist aber, dass die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Versi...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 79 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Vers...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen

Rz. 94 Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.[102] Nach dem Sprachgebrauch gehören hierzu Aufruhr, Landfriedensbruch, Tumult, Plünderung und Aufstand.[103] Anders als Sabotageakte erfordern sie ein bis...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Polizeiliche Meldung, Verzeichnis

Rz. 281 Sind versicherte Sachen bei dem Schadenfall abhandengekommen, ist der Versicherungsnehmer zu einer unverzüglichen Anzeige gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle verpflichtet. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer gem. § 13 Nr. 1 b AFB 87/B § 8 Nr. 2 a ff AFB 2010 bei Eintritt eines Versicherungsfalles unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sa...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Wildschaden, A.2.2.1.4 AKB

Rz. 267 Versichert sind – zumindest nach den Musterbedingungen des GDV – ausschließlich Schäden durch den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des BJagdG. Rentiere sind im BJagdG nicht aufgezählt und daher kein Haarwild i.S.d. AKB.[385] In Betracht kommen aber Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Das Auffahren auf einen auf d...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH

Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 1 bzw. S. 2 (1) BBR-PH sind Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes nicht versichert. Nach den BBR-PH gilt dies auch für das Ehrenamt und die verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art. Gem. A 1 Ziff. 6.2 AVB-PHV sind nichtverantwortliche ehrenamtli...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 80 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Ver­sicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Ver...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 97 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[128] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / J. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung – Stand 28.7.2016

Rz. 687 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 151 Wegen der aus der Verletzung von Obliegenheiten resultierenden Rechtsfolgen wird ebenfalls auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 288 ff.) verwiesen. Hiervon enthält § 13 Nr. 2 AERB 87 zwei Einschränkungen. Die Leistungsfreiheit gilt grundsätzlich nicht, wenn nur eine Anzeige des Schadenfalls durch fernmündliche, fernschriftliche oder stenografische...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / d) Kasuistik

Rz. 91 Der Nachweis des äußeren Bildes für eine Entwendung wird u.a. bejaht, wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, dass die ins Schloss gezogene Tür dadurch geöffnet wurde, dass der Täter den im Schloss befindlichen Wechselstift mittels einer Spezialzange umdrehte, nachdem er das Sicherheitsblech des Schlosses abgeschraubt hatte.[167] Rz. 92 Demgegenüber wurde der Nachweis...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 177 Die in der Wohngebäudeversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtenden Obliegenheiten sind in B § 8 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 20 VGB 88) zusammengefasst. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pflichten:mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Zum äußeren Bild

Rz. 257 Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, aus dem sich das äußere Bild einer versicherten Fahrzeugentwendung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen lässt.[347] Das äußere Bild ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abg...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 251 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Gegenstand der Versicherung, Punkt 2

Rz. 157 Versicherungsschutz genießt mitgeführtes Reisegepäck, das abhandengekommen oder beschädigt (Totalbeschädigung, d.h. Zerstörung mit eingeschlossen) worden ist durch strafbare Handlungen, (Transportmittel-)Unfall oder Feuer und Elementarereignisse (Punkt 2.1 VB-Reisegepäck 2008). Der Versicherungsschutz für mitgeführtes Reisegepäck ist gegenüber den in den AVB Reisegep...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 4 [Leistungen an Vollzugsorgane]

Rz. 1 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 4 EStG setzt voraus, dass es sich um Leistungen an Angehörige der aufgezählten Personengruppen handelt. Zu den Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei gehören auch die abgeordneten Beamten der Schutzpolizei. Bis zum Vz 2014 waren nicht alle Angehörigen der Zollverwaltung, sondern nur die Angehörigen des Zollfahndungsdienstes in die Steuerbef...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hepatitis / 2.2 Risiko in der Arbeitswelt

Wegen der Blutübertragbarkeit ist Hepatitis B im Gesundheitswesen von besonderer Relevanz. Pro Jahr ist mit berufsbedingten Infektionen im dreistelligen Bereich zu rechnen (nach BG-Angaben für Hepatitis B und C). Infektionsgefahr besteht grundsätzlich überall da, wo Blutkontakt zu Infizierten möglich ist. Bei Blutentnahmen soll das durch die sog. stichsicheren Werkzeuge verm...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / cc) Sonstige Verkehrsteilnehmer

Rz. 93 Hinsichtlich der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei anderen Verkehrsteilnehmern hat die Rechtsprechung folgende Werte ausgearbeitet:mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / d) Unzumutbarkeit für den Käufer

Rz. 157 Keine Nachfrist muss der Käufer auch setzen, wenn ihm die Nacherfüllung unzumutbar ist (§ 440 S. 1 BGB). Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Käufers in eine sachgerechte Vertragserfüllung des Verkäufers nachhaltig gestört ist,[441] z.B. wenn der Verkäufer einen Mangel der Sache arglistig verschwiegen hat (vgl. Rdn 161).[442] Maßgeblich sind die Umstände des Einz...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / II. Wohnsitzprinzip

Es ist letztlich noch nicht geklärt, ob eine Wohnsitzdauer von 185 Tagen im Ausstellerstaat bei Ausstellung des Führerscheins erfüllt sein muss[10] oder ob es ausreicht, wenn ein Wohnsitz in der Weise begründet wird, dass es als gesichert anzunehmen ist, dass dort ein Aufenthalt von 185 Tagen erfolgen wird.[11] Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage – soweit ersichtlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 14 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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zfs 6/2017, Fahrverbot bei ... / Sachverhalt

Festgestellt wurde, dass der Betr. an der Linksabbiegerspur aufgrund der dort separaten Ampel für Linksabbieger warten musste und zwar in erster Position an der Ampel unmittelbar vor dem Haltebalken. Hinter ihm standen mehrere Fahrzeuge. Rechtsseitig vom ihm auf der sog. Geradeausspur stand ein Lkw und dahinter ein Polizeifahrzeug. Zu der Zeit, als sich die Polizei auf der r...mehr

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AGS 6/2017, Keine Zusätzlic... / 1 Sachverhalt

Der mittlerweile Verurteilte hatte in erheblich alkoholisiertem Zustand eine Körperverletzung begangen. Nachdem seitens der Polizei die Ermittlungen aufgenommen worden waren, zeigte der Rechtsanwalt die Übernahme der Verteidigung des – damals – Beschuldigten an. Er nahm zur Sache ausführlich Stellung und regte die Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege an. Für diesen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstkleidung

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 > Beamte, > Berufskleidung, > Bundeswehr, > Chor, > Deutsche Post Rz 6 Dienstkleidung , > Justizverwaltung, > Orchestermusiker, > Polizei, > Spielbanken, > Werbungskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstunfall

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 > Beamte, > Beihilfen Rz 12 ff, > Berufskrankheiten, > Kraftfahrzeugunfall, > Polizei Rz 5, > Übergangsgeld, > Unfallversicherung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz. 2 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl Arbeitslohn, soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wäschegeld

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zahlt ein ArbG an ArbN ein sog Wäschegeld, wenn sie ihre im Beruf getragene Kleidung und Wäsche selbst reinigen oder reinigen lassen, so gehört dies grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (EFG 1994, 656). Zum Abzug der Aufwendungen des ArbN > Berufskleidung Rz 15 sowie > Waschmaschine. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuerfrei ist aber die Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Einkunftsart: Musiker können Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter us...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE wegen veränderter ...mehr