Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 14 Verzichtsverträge / 4. Sonderproblem: Die aufgegebene Theorie der Doppelberechtigung

Rz. 47 Bis zum Urteil des BGH aus dem Jahre 2012 wurde höchstrichterlich die Theorie der Doppelberechtigung vertreten, wonach ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nur gegeben war, wenn die Pflichtteilsberechtigung schon im Zeitpunkt der Schenkung vorlag. Der BGH hat diese Theorie durch Urt. v. 23.5.2012 aufgegeben.[60] Tatsächlich fand die Theorie der Doppelberechtigung weder ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Pflichtteilsverzicht

Rz. 31 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten. Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzicht, dass dem Verzichtend...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 27 Die Frage, ob bei einem erklärten Verzicht die Regeln des § 313 BGB anwendbar sind und wenn ja mit welchen Rechtsfolgen, könnte bei einer Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung gewinnen. Man stelle sich vor, der Erbverzicht wird angesichts einer kleineren Unternehmensbeteiligung erklärt, die die Schwester bereitwillig dem Bruder überlässt. Im Erbfall ist aus diese...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 37 Mit § 10 ErbStG beginnt der zweite Abschnitt des Erbschaftsteuergesetzes. Dieser Abschnitt regelt in den §§ 10–13d ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb, den Bewertungsstichtag (siehe Rdn 34 f.), einzelne Steuerbefreiungen und unter Verweis in § 12 ErbStG auf die Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die nicht in Geld bestehen. Rz. 38 I...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XI. Stiftung

Rz. 212 Eine Alternative zur Übergabe des Unternehmens an einen oder mehrere bestimmte Nachfolger, sei es unentgeltlich, teilentgeltlich oder zu einem angemessenen Kaufpreis, bildet die Übertragung auf eine Stiftung. Auf diese Weise wird der Unternehmensträger (theoretisch unendlich) katapultiert. Die Eigentümerstellung wird daher unabhängig vom Leben bzw. Sterben bestimmter...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / bb) Vertragliche Regelungen

Rz. 31 Wie sich aus den genannten Vorschriften ergibt, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen. In der Praxis sind vor allem die nachfolgend genannten Gesellschaftsvertragsklauseln anzutreffen, aus denen sich hinsichtlich möglicher Pflichtteilsbelastungen sehr unterschiedliche und beim Vertragsschluss oftm...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 51 Gemäß § 82 S. 1 BGB ist der Stifter verpflichtet, der als rechtsfähig anerkannten Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein andere Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Rz. 52 Soll...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / B. Beispielfälle

Rz. 11 Der Sozialhilfeträger kann den auf ihn übergeleiteten, auf Enterbung beruhenden Pflichtteilsanspruch geltend machen, ohne dass es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten ankommt.[8] Rz. 12 Der Unterhaltsbedarf des Elternteils bestimmt sich grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 2 Gründe

II. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Pflichtteilszahlung von weiteren 41.666,66 EUR verlangt. 1. Das Landgericht hat ihm unter Abweisung der Klage im Übrigen 31.666,66 EUR nebst Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. 2. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, auf den Pflichtteilsanspruch des Klägers, der ein ...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien sind zwei der drei Kinder der am 4.2.2017 verwitwet verstorbenen Erblasserin. Diese hatte in ihrem notariellen Testament vom 31.8.2015 unter § 2 den Beklagten als Alleinerben eingesetzt. Weiter heißt es dort: "Zur Begründung weise ich darauf hin, dass mein Sohn [Beklagter] seit dem Jahr 2007 meine Pflege und Betreuung übernommen hat. Hierzu führe ich im Einzeln...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass das gemeinschaftliche Testament vom 23.3.2011 einschließlich sämtlicher Nachträge vollständig auch gegenüber den beiden Schlusserben zu eröffnen ist. 1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Bei dem Beschluss des Nachlassgerichts vom 26.1.2021, in welchem angekündigt w...mehr

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ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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ZErb 07/2021, Tu felix Austria

Es waren insbesondere René David und Konrad Zweigert, welche die Grundlagen für die Einteilung der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen in "Rechtskreise" gelegt haben. Je nach Grad der historischen und kulturellen Verwandtschaft wurden Länder zu Rechtsfamilien zusammengefasst, gab es Mütter und Töchter, Schwestern und entfernte Cousinen. Das bedeutet natürlich nicht zwan...mehr

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Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

Leitsatz Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sei...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins. Der Erblasser und seine Ehefrau haben am 10.10.1994 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches auszugsweise wie folgt lautet: "(…)" I. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. II. Nach unserem gleichzeitigen Tod bzw. nach dem Tod des Längstlebenden sind Erben zu gleichen ...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat

Rz. 116 Die Ermäßigungsvorschrift der Nr. 3, 1. Alt., greift nur in Familiensachen, in denen es nur um die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts geht. Der Begriff der Familiensache ist in § 111 FamFG geregelt. In Betracht kommen hier nur Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie z.B. folgende: Rz. 117 Grundstücksgeschäfte (§§ 1643, 1821 BGB)...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist stattzugeben. Sie ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 10.10.1994 Alleinerbin nach dem Erblasser geworden. Der Beteiligte zu 2 ist infolge der auf ihn anzuwendenden Pflichtteilsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 134 Soweit dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, war eine für dieselbe Angelegenheit betreffende Vergütungsvereinbarung bis zum 31.12.2013 nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG a.F.). Rz. 135 Zum 1.1.2014 ist die Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts geändert worden. Während bislang nach § 8 BerH...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen (Abs. 4)

Rz. 95 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen den Nacherbschaften gleich. Rz. 96 [Autor/Stand] Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung bestimmen, dass ihren ansonsten zu Schlusserben eingesetzten Ki...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Die Errungenschaftsgemeinschaft, die im deutschen Recht auch als Wahlgüterstand nicht mehr vorgesehen ist, hat gegenüber der Zugewinngemeinschaft bei ihrer Beendigung den Vorteil, dass im Zivilrecht das zwischen den Eheleuten zuvor gebildete Gesamtgut, bestehend hier – anders als bei der allgemeinen Gütergemeinschaft – nur aus ab Eheschließung erworbenem Vermögen, bei Beendi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Übergang von Feststellungsklage zur Leistungsklage

Rz. 330 Geht der Kläger von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage über, so ist ebenfalls nur nach dem geringeren Wert anzurechnen. Beispiel: Der Kläger klagt auf Feststellung, dass ihm ein Pflichtteilsanspruch i.H.v. einem Viertel des Nachlasses zustehe. Das Gericht setzt den Streitwert auf 40.000 EUR fest – ausgehend von einem geschätzten Wert des Pflichtteils i....mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / Leitsatz

1. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch den Berechtigten ist hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit grundsätzlich ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. 2. Prozesszinsen und Gerichtskosten, die in einem Pflichtteilsverfahren anfallen, gehören zu den Nachlassregelungskosten. Für die steuermindernde Berücksicht...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Besonderheiten

Jeder Testamentsvollstrecker muss den Nachlass bis zur Aushändigung/Auseinandersetzung notwendigerweise verwalten. Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung eines Testaments nach § 2209 Satz 1 Halbs. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung des Nachlasses.[1] Andere Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker nicht. Nach Beendigung seiner Täti...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Kein Abzug von Vermächtnissen bei der Pflichtteilsberechnung

Pflichtteilsrecht "schlägt" Vermächtnis bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs, wenn testamentarisch angeordnete Vermächtnisse vorliegen. Bewilligt der Erbe in Kenntnis der gerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs seinem Ehegatten und seiner Tochter die grundbuchmäßige Eintragung der testamentarisch als Vermächtnisse ausgesetzten lebenslangen Wohn...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bei ungewissen Verbindlichkeiten

Kann der Erbe den – dem Grunde nach anerkannten – Pflichtteilsanspruch eines Berechtigten der Höhe nach noch nicht abschließend beziffern, weil gegen den Nachlass eine – vom Erben bestrittene – Forderung eines Dritten geltend gemacht wird, muss er trotzdem zunächst den unter Außerachtlassung der ungewissen Verbindlichkeit berechneten Pflichtteilsanspruch an den Berechtigten ...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / I. Allgemeine Funktionen und Rechtsfolgen der’Enterbung

Die Enterbung ist eine Verfügung von Todes wegen mit einem negativen Inhalt, die das Pflichtteilsrecht des Erben ganz oder teilweise entfallen lässt.[1] Im Gegensatz zum Begriff des Ausschlusses[2] von der Erbfolge (exclusion), entfällt das Pflichtteilsrecht des Erben durch die Enterbung.[3] Infolge dieser Verfügung, kann die frei verfügbare Quote des Erblassers in Höhe dies...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 4. Die Form und Der Beweis der Enterbung

Der Erblasser kann seinen Willen zur Enterbung sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag zum Ausdruck bringen.[51] Die Enterbung tritt nicht ipso iure auf, sondern nur auf Anordnung des Erblassers. Hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen den Gründen für die Erbunwürdigkeit und der Enterbung.[52] Wie bereits erwähnt, obwohl der Gesetzgeber die Gründe für di...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht aus übergegangenem Recht Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Auf der Auskunftsstufe begehrt er Wertermittlung durch Vorlage von Sachverständigengutachten hinsichtlich zweier Grundstücke in I. Der Kläger gewährt als Sozialhilfeträger der Schwester des Beklagten, Frau N X, geboren am 0.0.1956, seit dem 16.4.1964 Sozialhilfe. Die L...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Erhebung ... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte Ziffer 1, A ist am […] 2000 geboren. Er leidet an einem Down-Syndrom. Seine Großmutter väterlicherseits, Frau B, ist am 26.6.2016 verstorben. Die Erblasserin hatte in ihrem notariellen Testament vom 13.10.2015, auf dessen Inhalt verwiesen wird, ihren Sohn C (Beteiligter Ziffer 3), den Vater des Beteiligten Ziffer 1, zu ihrem Alleinerben eingesetzt, ersatzwei...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 5

Auf einen Blick Der Gesetzgeber stützt sich bei der Regelung der Enterbung auf die enge Verbindung zwischen Familienrecht und Erbrecht. Bei der Enterbung hängt die Begründung insbesondere von dem tatsächlichen Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben ab, das durch die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen beeinträchtigt wurde. Die Enterbung wegen der Verletzung...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage nicht nur auf der Wertermittlungsstufe, sondern auch auf der beim Landgericht noch anhängigen Leistungsstufe. Dieser ist jegliche Grundlage entzogen, weil der Pflichtteilsergänzungsanspruch der Leistungsempfängerin, der ...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Die subjektive Bestimmung

Es reicht nicht aus, dass das Verhalten des Pflichtteilserben nur objektiv im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Familienrecht ist, um die familiären Bindungen zu beinträchtigen. Diese Verletzung, die auf dem Verschuldensprinzip beruht,[39] muss auch die familiären Bindungen zwischen dem Erblasser und den Erben subjektiv durchtrennt haben.[40] Eine sogenannte Entfrem...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3) ist teilweise zulässig. Die Beschwerden führen in der Sache jedoch nicht zum Erfolg. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nur mit dem Hilfsantrag zulässig, während der auf Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit Herrn K I. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der Beteiligte zu 2) und Frau D Q, die Ehefrau des Beteiligten zu 1) und Mutter des am 0.0.1990 geborenen Beteiligten zu 3). Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 14.4.1997 ein gemeinsames handschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerbe...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / Leitsatz

Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gemäß § 2094 BGB als gewollt. OLG Hamm, Beschl. v. 27.1.2021 – 10 W 71/20mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 3 Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten bietet keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht der Klage stattgeben. Die hiergegen von der Berufung erhobenen Einwendungen geben lediglich Veranlassung zu folgenden ergänzenden Anmerkungen: Der Senat teilt die Auffassung des Lan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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ABC der Werbungskosten / Pflichtteil

Die Belastung einer Erbschaft oder eines Erbteils mit einem Pflichtteilsanspruch (ebenso wie mit einem Vermächtnis) ist ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen. Nimmt der Erbe daher eine Schuld auf, um den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen bzw. abzulösen, handelt es sich um eine private Schuld. Schuldzinsen sind daher nicht als Werbungskosten abziehbar.[1] Die Erfüllung ei...mehr