Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann schlossen am 24.10.1979 einen Ehe- und Erbvertrag, der in Ziffer. IV ("Erbvertrag") auszugsweise wie folgt lautet: "In erbvertragsmäßiger Form, d.h. in einseitig unwiderruflicher Weise, treffen die Vertragsteile folgende gemeinsame Verfügung von Todeswegen:" 1) Die Eheleute (…) setzen sich hiermit gegenseitig zu Alleinerben ei...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesellschaft...mehr

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ZErb 03/2021, Pflichtteilsv... / Leitsatz

1. Ein im Zusammenhang mit einem Vermächtnis erklärter Pflichtteilsverzicht kann wegen § 138 BGB unwirksam sein. 2. Ob ein besonders grobes Missverhältnis i.S. des § 138 BGB zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Wert des Pflichtteils vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. BFH, Beschl. v. 1.9.2020 – II B 16/20mehr

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ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer Schenkun...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zulässigkeit von Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Soweit ersichtlich wird aktuell (noch) nicht ernsthaft vertreten, dass Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln in Gesellschaftsverträgen, die von Gesellschaftern zum Schutz des Gesellschafts- bzw. Familienvermögens den Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen verlangen, unwirksam sind. Aufgrund der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung zur zunehmend kritis...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / 1 Gründe

Der Klägerin steht ein mit der Klage geltend gemachter Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Soweit die Klägerin mit der Berufung beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass zum Nachlassvermögen auch eine Münzsammlung gehöre, die – nach ihrer Auffassung – mit einem Wert von 25.000,00 EUR in...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / I. Ermittlungen des Notars

Der Notar ist zu denjenigen Nachforschungen verpflichtet, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten durfte.[1] Der Notar ist im Rahmen der Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens dazu verpflichtet, selbst und eigenständig den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand zu ermitteln.[2] Der Notar muss das ihm zukommende Ermessen erkennen un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 1 Tatbestand

I. Der Antragsteller hat gegenüber dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Montabaur die Erteilung eines amtlichen Grundbuchausdrucks für sämtliche im (Mit-)Eigentum seiner am xx.xx.20xx verstorbenen Mutter stehende Grundstücke im Grundbuchbezirk sowie einer Abschrift sämtlicher Übertragungsverträge zu den Grundstücken beantragt. Er hat u.a. geltend gemacht, im Hinblick auf seine P...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 12c Abs. 4, 71 Abs. 1, 73 GBO zulässige Beschwerde, über die nach §§ 72 GBO, 13a, 23a Abs. 2 Nr. 8 GVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) GerOrgG Rheinland-Pfalz der Senat zu befinden hat, führt zu dem angestrebten Erfolg, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 GBO dargelegt hat. 1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Gru...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Mit dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB soll der pflichtteilsberechtigte Nichterbe den Umfang seines Pflichtteilsanspruchs bestimmen können. Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs können besondere Leistungen eines Abkömmlings nach § 2057a BGB über § 2316 Abs. 1 BGB berücksichtigt werden, wenn sie das Vermögen des Erblassers erhalten oder gemehrt haben...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / II. Leistungen nach § 2057a BGB

§ 2057a BGB schafft einen Ausgleich zugunsten derjenigen Abkömmlinge des Erblassers, die den Erblasser in besonderer Weise unterstützt haben. Der Ausgleich nach § 2057a BGB ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein solcher Ausgleich bereits zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt ist. Der Gesetzgeber berücksichtig hierdurch Zuwendungen der Abkömmlinge an den Erblasser.[8] Nach § 2316...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Bezahlung von Rechtsanwaltshonorar nach Kündigung des Mandatsvertrages durch den klagenden Rechtsanwalt. Der Kläger war vom Beklagten in Zusammenhang mit dessen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach dem Tod der Mutter des Beklagten beauftragt. Es kam zu einem Rechtsstreit des Beklagten mit seinem Bruder, Kernstreitpunkt des Rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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ZErb 01/2021, Zu den Anford... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung der Auskunftspflicht durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Berechnung eines im Wege der Stufenklage geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Kläger ist der Sohn des am 13.6.2016 in H. verstorbenen F. M. (Erblasser). Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers und dessen Alleinerbin. Nachdem die Beklagte auf Auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Ermäßigung

Rz. 25 [Autor/Stand] Je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, was i.d.R. selten ist,[2] oder ob mit dem zweiten Erwerb zusammen mit dem begünstigten Vermögen weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht, das nicht begünstigt ist, ist die Berechnung einfach oder kompliziert. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung. § 27 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung ist ein wichtiges postmortales Gestaltungsinstrument zur steuerlichen Optimierung des Erbfalls. Zur Ausschlagung ist jeder Erbe berechtigt, gleich o...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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Burnout-Prävention – die ps... / 3 Burnout-Prävention ist psychische Gesundheit fördern

Für eine nachhaltige Burnout-Prävention müssen folgende Fragen gestellt werden: Was macht krank? Pathogenese – welches sind die Belastungsfaktoren? Was macht gesund? Salutogenese – was erhält die Mitarbeiter gesund? Das bedeutet: Beanspruchungen reduzieren und förderliche Bedingungen schaffen. Abb. 3 fasst die Probleme und die Handlungsoptionen kompakt zusammen. Abb. 3: Belastung...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 4. Stufenklage

Rz. 185 Manchmal ist es dem Kläger unmöglich, einen Zahlungsanspruch bei Klageerhebung zu beziffern, weil er erst nach einer Auskunftserteilung weiß, was ihm zustehen kann. Das kann u.a. bei Unterhaltsansprüchen oder in erbrechtlichen Angelegenheiten (z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch) der Fall sein. Dann muss eine Stufenklage eingereicht werden. Rz. 186 Bei dieser Klagefor...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / III. Unzulässiger Erbschaftsvertrag über ein künftiges Vermächtnis – BGH

Rz. 11 Über ein vom Erblasser angeordnetes Vermächtnis können seine gesetzlichen Erben nicht ohne seine Mitwirkung Vereinbarungen zu seinen Lebzeiten treffen. Dazu BGH:[6] Zitat "Setzen Ehegatten gemäß § 2269 BGB eines ihrer Kinder für den gesamten Nachlaß als Erben des überlebenden Ehegatten ein und ordnen sie zur Abfindung ihrer anderen Kinder Vermächtnisse an, so ist ein Ver...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / III. Vertragsgegenstand

Rz. 19 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 311b Abs. 5 BGB auf einen Vertrag "über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil". Er erfasst aber auch alle anderen Rechtsgeschäfte, die im weitesten Sinne den Nachlass betreffen.[20] Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach ei...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 2. Pflichtteilsverzicht

Rz. 12 Statt eines umfassenden Erbverzichts kann der Verzicht auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden, § 2346 Abs. 2 BGB (sog. isolierter Pflichtteilsverzicht). Wird ein umfassender Erbverzicht betr. das gesetzliche Erbrecht vereinbart, dann umfasst er auch den Pflichtteilsverzicht, § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB. Dies ist folgerichtig, denn wer nicht mehr zu den gesetzlichen Er...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / IV. Unzulässiger Erbschaftsvertrag über künftige Zahlungsverpflichtungen aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten – BGH

Rz. 13 Unter das Verbot des § 311b Abs. 4 BGB fällt auch die zu Lebzeiten eines Dritten getroffene Vereinbarung, durch die ein Vertragschließender sich einem anderen gegenüber verpflichtet, diesem eine Zahlung zu erbringen, deren Höhe sich nach dem Vermögenszuwachs richtet, der sich für ihn aus der Beerbung des Dritten oder daraus ergeben wird, dass er aus dessen Nachlass de...mehr

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§ 8 Pflichtteilsrechtliche ... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 2 Sowohl das Reichsgericht[2] als auch der Bundesgerichtshof haben dem potenziell Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, noch zu Lebzeiten des Erblassers klären zu lassen, ob bestimmte Vorfälle für ihn zum Verlust des Pflichtteils führen. Obwohl lediglich als künftiges, erst nach dem Erbfall entstehendes schuldrechtliches Forderungsrecht ausgestaltet, begründ...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Verzicht auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 19 Der Verzicht führt zu verschiedenen Rechtsfolgen:mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / A. Grundsatz: Nichtigkeit eines Vertrages über den Nachlass eines noch Lebenden Dritten

Rz. 1 Nach § 311b Abs. 4 S. 1 BGB ist ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten nichtig. Nach S. 2 gilt das Gleiche von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Das Gesetz missbilligt Verträge über den Nachlass, den Anteil am Nachlass oder den Pflichtteil aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Ausgangssituation und Begriff des Erbverzichts

Rz. 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Sinn und Zweck des Erbverzichts ist es, dem Erblasser die Möglichkeit zu eröffnen, die Erbfolge im Hinblick auf die besonde...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / II. Die Konkretisierung der Verbotsnorm

Rz. 7 Das Verbot des § 311b Abs. 4 BGB richtet sich gegen Verträge "über den Nachlass eines noch lebenden Dritten" (S. 1) oder "über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten" (S. 2). Demgegenüber formuliert § 311b Abs. 5 S. 1 BGB: "Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbte...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / 4. Zulässige Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 BGB

Rz. 27 Erbschaftsverträge sind jedoch nach Maßgabe des § 311b Abs. 5 BGB zulässig, wenn der Vertrag unter den künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil eines von ihnen geschlossen wird. Ein solcher Vertrag bedarf gem. § 311b Abs. 5 S. 2 BGB der notariellen Beurkundung. Rz. 28 Die Ausnahme des § 311b Abs. 5 BGB greift jedoch nur dann ein, wenn alle Vertragschl...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Rechte der Ersatznacherben und Nachnacherben

Rz. 121 Eine Gegenleistung für die Ausschlagung dürfte für Vor- und Nacherben aber nur dann in Betracht kommen, wenn sicher ist, dass der Vorerbe tatsächlich gem. § 2142 Abs. 2 BGB Vollerbe wird und im Falle der Ausschlagung die Nacherbschaft nicht an einen Ersatznacherben fällt. Nach § 2104 S. 1 BGB würde ganz allgemein Folgendes gelten: Hat der Erblasser angeordnet, dass d...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Der Pflichtteilsverzicht als Alternative zum "klassischen" Behindertentestament

Rz. 45 Der Zugriff auf die Erbschaft eines behinderten Kindes durch den Sozialleistungsträger wird beim "klassischen" Behindertentestament im Wesentlichen durch zwei Rechtsinstitute verhindert: Die Kombination von Vor- und Nacherbfolge (§§ 2100 ff. BGB) mit der Verwaltungstestamentsvollstreckun...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / V. Höchstpersönlichkeit, Leistungsstörungen

Rz. 23 Nach h.M. ist die für den Erbschaftsvertrag charakteristische Hauptpflicht höchstpersönlich und daher nicht vererblich. Stirbt der Verpflichtete vor dem Dritten, geht seine Verpflichtung nicht auf seine Erben über, sondern erlischt mit seinem Tod.[35] Der Verpflichtete kann sich nur im Hinblick auf seinen eigenen Erb-/Pflichtteil verpflichten. Die Rechtsfolgen der vor...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / VII. Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 72 Der Antrag auf Erteilung eines ENZ muss gem. Art. 65 Abs. 3 lit. i EuErbVO Angaben dazu enthalten, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Da, wie ausgeführt, der Erbverzichtsvertrag i.S.d. EuErbVO eine Verfügung von Todes wegen ist, muss der Erbverzicht in diesem Zusammenhang genannt werden. Anders ist es beim isolierten Pflichtteilsverzicht ...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / c) Verjährung des Pflichtteilsanspruchs des Nacherben

Rz. 127 Gem. § 2332 Abs. 2 BGB verjährt der Pflichtteil trotz Nichtanlaufens der Ausschlagungsfrist innerhalb von drei Jahren auf Jahresschluss. Wegen dieser drohenden Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kann der Nacherbe gehalten sein, die Ausschlagung schon vor dem Nacherbfall zu erklären. Hängt die Länge der Ausschlagungsfrist nach § 1944 Abs. 3 BGB vom Wohnsitz des Erbla...mehr

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§ 8 Pflichtteilsrechtliche ... / III. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 9 Für das Bestehen eines Feststellungsinteresses trifft den klagenden Pflichtteilsberechtigten nach allgemeinen Regeln die Darlegungs- und Beweislast – also die Behauptung, der Erblasser habe ihm den Pflichtteil entzogen bzw. der Erblasser habe die ernsthafte Absicht dazu. Bezüglich des materiellen Sachverhalts ändert sich an der Beweislast durch die jeweilige Parteirolle...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / V. Unentgeltlicher oder entgeltlicher Erbverzicht

Rz. 17 Der Erbverzicht kann unentgeltlich sein, wenn der Verzichtende keinerlei Entschädigung, weder zu Lebzeiten noch von Todes wegen erhält. Der Verzichtende wird aber häufig nur zu diesem Schritt bereit sein, wenn er um seine Rechte abgefunden wird, dies ist in der Praxis am ehesten dann der Fall, wenn ein Pflichtteilsberechtigter auf seinen Pflichtteil verzichtet. Das Ge...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 8 Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, § 2348 BGB. Das Formerfordernis gilt nicht nur für das Erfüllungsgeschäft Erbverzicht, sondern auch für den Abfindungsvertrag, also das Kausalgeschäft (Schutz-, Warn- und Beweisfunktion).[10] § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Ei...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / B. Klage auf Feststellung der Notarhaftung vor dem Tod des Erblassers

Rz. 4 Ist ein Erbverzichtsvertrag infolge eines Notarfehlers unwirksam, kann nach der BGH-Rechtsprechung die Klage eines anderen gesetzlichen Erben auf Feststellung der Notarhaftung bereits vor dem Tode des Erblassers zulässig sein.[4] Zum Schaden in einem solchen Fall: Erhält jemand den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil, weil ein zuvor von ihm erklärter Erbverzicht i...mehr

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§ 8 Pflichtteilsrechtliche ... / IV. Rechtskraft des Feststellungsurteils

Rz. 10 Wird der Feststellungsklage stattgegeben und erwächst das Urteil in Rechtskraft, so ist damit zwischen den Parteien festgestellt, dass ein konkreter Sachverhalt ("Handgreiflichkeiten vom … in …, im Hause …) keinen Grund darstellt, dem Kläger den Pflichtteil zu entziehen. Eine dieser Feststellung widersprechende Verfügung wäre nicht wirksam." Weil Streitgegenstand ein k...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Der Ausschluss des Verzichtenden vom gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 22 Der auf sein gesetzliches Erbrecht Verzichtende wird nach § 2346 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB so behandelt, wie wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr leben würde und deshalb von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist (Vorversterbensfiktion). Dieser Ausschluss ist im Grundsatz auf die Person des Verzichtenden beschränkt, weil die an seiner Stelle eintretenden ge...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / B. Ausnahme vom Verbot des Erbschaftsvertrages

Rz. 4 Eine Ausnahme vom zuvor dargestellten Verbot macht § 311b Abs. 5 S. 1 BGB in Form dieser – traditionell als Erbschaftsverträge bezeichneten – Vereinbarungen, und zwar für Verträge zwischen künftigen gesetzlichen Erben über ihren gesetzlichen Erbteil oder Pflichtteil. Allerdings bedürfen diese ausnahmsweise zulässigen Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 S. 2 BGB der n...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / II. Künftiges Pflichtteilsrecht

Rz. 3 Beim Pflichtteilsrecht findet sich insofern dieselbe Ungewissheit wie beim künftigen Erbrecht, als ein Pflichtteilsanspruch ebenfalls voraussetzt, dass der Berechtigte den Erbfall erlebt, ferner, dass er in diesem Zeitpunkt als Abkömmling, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Elternteil zum gesetzlichen Erben berufen wäre und durch wirksame Verfügung von Todes we...mehr