Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / III. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 11 Ein Erbvertrag ist grundsätzlich nicht widerruflich, es sei denn, der Rücktritt wäre vorbehalten worden bzw. es lägen besondere gesetzliche Rücktrittsgründe vor. Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend da...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 2. Pflichtteilsverzicht des Sozialleistungsempfängers

Rz. 36 Sozialhilfeleistungen erhält nur, wer sich nicht kraft seines Einkommens oder Vermögens selbst helfen kann, vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe).[41] Insofern stellt sich die Frage, ob ein Sozialleistungsempfänger einen Teil seines Bedarfs mit Hilfe seines etwaigen Pflichtteilsanspruchs nach einem verstorbenen Elternteil decken kann. Wird die Geltendmach...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / a) Feststellungsinteresse

Rz. 14 Nach der Rechtsprechung besteht ein Feststellungsinteresse für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments des Betreuten, wenn für diesen aufgrund der bestehenden Testierunfähigkeit keine andere rechtliche Möglichkeit besteht, das unwirksame Testament zu widerrufen. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge handelt nicht pflichtwidrig, wenn er ...mehr

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§ 8 Pflichtteilsrechtliche ... / A. Feststellung des Rechts auf Pflichtteilsentziehung

Rz. 1 Das BGB geht von der Prämisse aus, der Erblasser kenne den Kreis der Pflichtteilsberechtigten, wenn er sich anschickt, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Andernfalls würde es weder einem Dritten noch dem Erblasser selbst in den §§ 2079, 2281 BGB ein Anfechtungsrecht zugestehen, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Testierens einen Pflichtteilsberechtigten nich...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Form und Frist für die Ausschlagung

Rz. 118 Für die Formalien der Ausschlagungserklärungen gilt § 1945 Abs. 1 BGB (notarielle Beglaubigung oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts). § 2142 Abs. 1 BGB stellt klar, dass auch für den Nacherben die Regelung des § 1946 BGB gilt, wonach der Nacherbe die Erbschaft bereits nach Eintritt des Erbfalls sein Nacherbenrecht ausschlagen kann und nicht etwa den Nacherbfall...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 1. Die Qualifikation der after-born child statutes

Begonnen wird mit der Qualifikation der US-amerikanischen after-born child statutes. Entsprechend dem bereits erwähnten[1], von den US-amerikanischen Gerichten einhellig angenommenen Zweck der after-born child statutes ist innerhalb der EuErbVO zunächst eine Qualifikation dieser Regelungen als Bestimmungen in Erwägung zu ziehen, welche die "Auslegung" einer Verfügung von Tod...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag verändert sich mit dem Näheverhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Erwerber.[2] Die neuen Freibeträge auf Grund des ErbStRG gelten nur für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist (s. § 9 ErbStG). Ein Wahlrecht wie ansonsten bei Erwerben von Todes wegen in der Zeit...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / 2 Gründe:

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere liegt die Beschwer der Beklagten bei mehr als 500 EUR, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. (…) 2. Die Berufung erweist sich auch als zum Teil begründet. Die Kläger haben allerdings nur im nachfolgend skizzierten Umfang Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung als Pflichtteilsberechtigte, § 2314 Abs. 1 S...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 3

Auf einen Blick Rechtsordnungen können in unterschiedlicher Art und Weise auf das Hinzukommen eines Kindes nach Errichtung eines Testaments reagieren. In Deutschland wird nach § 2079 BGB dem pflichtteilsberechtigten Kind ein Anfechtungsrecht gegeben. Dagegen gewähren sogenannte after-born child statutes der US-Bundesstaaten dem übergangenen Kind ein vom Testament unabhängige...mehr

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AGS 11/2020, Sofortiges Ane... / 1 Sachverhalt

Kläger und Beklagter sind Brüder, deren Mutter in 2017 verstorben ist und den Beklagten als Erben eingesetzt hat. Zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen forderte der Kläger den Beklagten vorgerichtlich mit Schreiben vom 27.3.2018 unter Fristsetzung zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie zur Zahlung seines Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsanspruchs au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleich behandelt. Auch vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborene Kinder (Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG) haben nun nach der Reform des Erbrechts mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vo...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 2. Die Qualifikation des Art. 687 c.c.

Zu prüfen bleibt also nur noch, wie Art. 687 c.c. im Rahmen der EuErbVO zu qualifizieren ist. Wie bereits oben dargelegt[26], geht die höchstrichterliche Rechtsprechung in Italien davon aus, dass Art. 687 c.c. nicht dazu dient, den Erblasserwillen zu schützen, sondern die Kinder des Erblassers. Dementsprechend ist hier eine Qualifikation dieser Vorschrift als eine Bestimmung...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 241 Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht ist nach italienischem Recht nicht möglich. Der Güterstand hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil.mehr

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Deutschland / 4. Erlöschen, Ausschluss und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 87 Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des Unterhaltsberechtigten, ebenso bei dessen Wiederverheiratung (§ 1586 Abs. 1 BGB). Letzterenfalls kann der Unterhaltsanspruch wiederaufleben, wenn auch die neue Ehe aufgelöst wird und der Berechtigte ein minderjähriges Kind aus der früheren Ehe betreut (§ 1586a Abs. 1 BGB). Beim Tod des Unterhaltsverpflichteten erlischt d...mehr

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Polen / b) Sondervermögen

Rz. 25 Sondervermögen gehört jedem Ehegatten und verbleibt ihm nach der Scheidung; es ist in Art. 33 FVGB abschließend aufgezählt:mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Katalonien / d) Gemeinsamer Ankauf mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache

Rz. 7 Im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten lassen sich ggf. die durch den Güterstand der Gütertrennung geschaffenen Ungleichgewichte mittels gemeinsamer Ankäufe mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache (compravenda amb pacte de supervivència) korrigieren. Die Vereinbarung muss beim Kauf einer Sache während der Ehedauer so getroffen werden, dass ...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erbrecht

Rz. 75 Mit Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) gilt die Ehe als aufgelöst, so dass alle Ansprüche des Ehegatten im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts entfallen. Nach s. 18A Wills Act 1837 gelten ferner sämtliche testamentarische Vermächtnisse und Zuwendungen an den Ehegatten als aufgehoben. Die übrigen Bestimmungen eines Testaments bleiben im Zweifel gü...mehr

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Bulgarien / 4. Schenkungen

Rz. 94 Zuwendungen zwischen (künftigen) Ehegatten oder Dritter an einen (späteren) Ehegatten behandelt das Gesetz stets als Schenkungen, wenn sie während der Ehe oder im Hinblick auf die Eheschließung gemacht werden (Art. 55 FamKodex). Bei einer Ehescheidung können sie widerrufen und zurückverlangt werden, sofern es sich nicht um übliche, der Sitte entsprechende Schenkungen ...mehr

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Deutschland / 4. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 112 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag privatautonom regeln (§ 1408 Abs. 1 BGB). Hierbei haben sie nicht nur das Recht, einen bestimmten Güterstand zu wählen, sondern können diesen auch inhaltlich abändern.[115] Nicht möglich ist allerdings die Bestimmung des Güterstandes durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches R...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 7. Patti di famiglia

Rz. 107 Es handelt sich um einen Vertrag erbrechtlicher Natur (Art. 768 bis ff. c.c.), mit dem der Unternehmer seinen Nachfolger bestimmt und sein Unternehmen überträgt. Gegenstand des Vertrages ist bei Einzelunternehmen der Betrieb als solcher, bei Gesellschaften die Gesellschafts- bzw. Geschäftsanteile. Der Vertrag ist beurkundungspflichtig. Vertragsparteien sind (anderenf...mehr

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Belgien / 1. Inhalt

Rz. 65 Im belgischen Ehevertragsrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie,[67] d.h., die Beteiligten haben einen großen Spielraum, Änderungen der gesetzlichen Regelungen ehevertraglich vorzunehmen, vgl. Art. 1387 ZGB. So kann der Ehevertrag die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung (siehe Rdn 46 ff.), der allgemeinen Gütergemeinschaft (siehe Rdn 45) oder auch einen ausl...mehr

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Frankreich / a) Güterrechtsstatut bei Eheschließung vor dem 1.9.1992

Rz. 125 Haben die Ehegatten vor dem 1.9.1992 geheiratet, so werden die güterrechtlichen Verhältnisse traditionell dem Vertragsrecht zugeordnet, so dass in diesem Bereich Parteiautonomie herrscht. Vorrangig ist deshalb auf eine – grundsätzlich nur vor der Eheschließung zulässige – ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl der Ehegatten abzustellen.[73] Es besteht eine Vermutu...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Sachverhalt

Der Erblasser E beruft seine Lebensgefährtin A (oder etwa ein leibliches Kind seiner vorverstorbenen zweiten Ehefrau aus deren erster Ehe) sowie seine beiden Kinder B und C zu je 1/3 zu Erben. A und B sind kinderlos, C hat ein Kind (CK). Er ordnet Testamentsvollstreckung an. Eine Ersatzerbenbestimmung trifft er nicht. Mit seinem dritten Kind D hatte E einen Erbverzicht (alterna...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / III. Zusammenfassung

Die Erbausschlagung eines Pflichtteilsberechtigten nach § 2306 BGB ist ein wichtiges Instrument, bei abstrakter Gefährdung der Mindestwertigkeit des Erbteils in Höhe des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung des Erblassers statt des belasteten Erbes eine uneingeschränkt werthaltige Pflichtteilsforderung zu erlangen. Dabei kommt es hinsichtlich der Beschwerung weder auf I...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 2. Novellierung der Ausnahmevorschrift im Jahr 2010

Mit der Erbrechtsreform von 2010[1] wurde dem Erben – sei er testamentarisch berufen oder gesetzlicher Erbe – die (gegenüber zuvor erleichterte) rechtliche Möglichkeit verschafft, sich belastender Anordnungen des Erblassers bezüglich seines Erbes entledigen zu können. Dabei hat der Gesetzgeber nur bestimmte Beschränkungen und Beschwerungen erfasst, die er aber als unwiderlegl...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Regelungsinhalt des § 2306 BGB

§ 2306 BGB betrifft zwar eine Selbstenterbung, die aber eine alternative Vermögenserlangung zur Folge hat: Danach hat nur der pflichtteilsberechtigte Erbe nach dem Erblasser das Recht zur pflichtteilsverschaffenden Erbausschlagung, wenn ihm bestimmte Beschränkungen und Belastungen vom Erblasser oktroyiert wurden. Diese müssen die abstrakte Gefahr begründen, dass die zugewandt...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 7

Auf einen Blick Die Erbausschlagung durch den Pflichtteilsberechtigten nach dem Erblasser wegen auch nur im Wert geringfügiger Belastungen oder Beschwerungen gemäß § 2306 führt zur Pflichtteilserlangung alleine des Ausschlagenden, nicht in der weiteren Folge auch der entfernter Berechtigten. Das Recht auf den Pflichtteil erwächst dem jeweiligen Stamm nach dem Erblasser nicht...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 2

Ein spezielles Problem kann erwachsen, wenn ein Kind oder sogar der Überlebende der Elterngeneration mit der Verfügung von Todes wegen des Erstverstorbenen nicht einverstanden ist und das ihm zugedachte Erbe ausschlägt, um stattdessen seinen Pflichtteil einzufordern.mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 4. Ausschlagung des gesetzlichen Erbes oder des testamentarischen Erbes oder stets umfassend?

Weil aber die Berufung zum Erben sowohl kraft Gesetzes als auch kraft letztwilliger Verfügung erfolgen kann[2] (§ 1948 Abs. 1 BGB), ist die Frage von Bedeutung, welche Erbenberufung schlägt der Erbe aus, wenn der Erblasser ihn im Sinne von § 2306 BGB beschwert hat: Erfolgte diese testamentarisch und schlägt der Erbe deshalb die Erbschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die ...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 5. Ausschlagung ist "Erbwegfallgrund" mit typischen Rechtsfolgen

Wenn der Pflichtteilsberechtigte seine Berufung zum beschwerten Erben ausgeschlagen hat, wodurch er den Pflichtteil erlangte, ist er nach § 1953 Abs. 1 BGB so zu behandeln, als hätte er niemals eine Erbschaft erhalten; er verliert also seine vorläufige (und zunächst optisch begründete) Feststellung als Erbe. Die Ausschlagung erweist sich als "Erbwegfallgrund" wie z.B. das Vo...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 2. Auswirkung von Erbverzicht/Pflichtteilsverzicht eines gesetzlichen Erben auf seine Nachfolgeberechtigung nach dem Ausschlagenden

a) D hat einen Erbverzicht ausgesprochen. Dafür wurde er mit Vermögen bedacht. Die Umstände legen nahe, dass E mit D nichts mehr zu tun haben wollte. Weil der Erbverzicht dazu führt, dass nach § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende und sein Stamm von der Erb- und Pflichtteilsberechtigung ausgeschlossen werden (§ 2349 BGB), erhalten in diesem Fall weder D noch DK den von CK ausges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.5 Sachlicher Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübernahme

Rz. 73 Die zum Zwecke der Abfindung erfolgende Veräußerung oder Entnahme von Teilen des zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens muss im sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder der Hofübergabe stehen.[1] Begünstigt sind dabei nicht nur Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der Geg...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.6 Reichweite

Dem anzuwendenden Recht, sei es das des Wohnsitzes oder des gewählten, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 23 Europäische Erbrechtsverordnung). Dies betrifft also insbesondere: die Gründe für den Eintritt des Erbfalls sowie dessen Zeitpunkt und Ort; die Berufung der Berechtigten, die Bestimmung ihrer jeweiligen Anteile und etwaiger ihnen vom Erblasser ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.7 Form

Eine schriftliche Verfügung von Todes wegen ist jetzt hinsichtlich ihrer Form wirksam (vgl. Art. 27 Europäische Erbrechtsverordnung), wenn diese: dem Recht des Staates entspricht, in dem die Verfügung errichtet oder der Erbvertrag geschlossen wurde, dem Recht eines Staates entspricht, dem der Erblasser oder mindestens eine der Personen, deren Rechtsnachfolge von Todes wegen du...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Zutreffend hat das FG entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides rechtmäßig war. Die Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten ist zwar auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 3 Anmerkung

I. Der BFH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsgläubiger, der den Pflichtteilsschuldner beerbt hat, seinen durch Konfusion erloschenen Pflichtteilsanspruch nicht mehr geltend machen kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt ist. Angesprochen hatte er die Thematik bereits in seinem Urteil vom 19.2.2013 (II R 47/11, ZErb 2013, 208, NJW 2013, 2623). Damals war di...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / Leitsatz

1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pf...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / II. Wertgrößen der Vermögenspositionen in der Auskunftsphase

Ähnlich stellt sich die Problematik bei den Vermögenspositionen dar. Bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfolgt die Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs entgegen § 1379 Abs. 1, S. 3, 2. Alt. BGB per se durch eine (Unternehmens-)Bewertung, die der Erbe auf Kosten des Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 2 BGB beauftragen "darf".[16] Dieses sieht der Wertermittlung...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und ursprüngliche Revisionskläger (Pflichtteilsberechtigter) ist während des Revisionsverfahrens verstorben. Alleinerbin ist die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), seine Ehefrau. Der Vater des Pflichtteilsberechtigten verstarb im Januar 2008. Er wurde von dessen Ehefrau, der Stiefmutter des Pflichtteilsberechtigten, allein beerbt. Der Pflichtteilsberechti...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / V. Regelungen zum Pflichtteil der Ehegatten

Rz. 35 Auch wenn Ehegatten sich meist wechselseitig zu Erben einsetzen, kann die Vermächtniseinsetzung von Kindern bezogen auf Unternehmensbeteiligungen oder aus der Familie des erstversterbenden Ehegatten stammenden Vermögenswerten dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, um den Pflichtteil geltend zu machen. Es sollten daher vorsorglich wechselsei...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Zulässigkeit von Erlass des Pflichtteils?

Rz. 138 Ein Erlassvertrag, den ein Pflichtteilsberechtigter vereinbart, der bereits beim Erbfall ALG II bezog, ist mangels Forderungsinhaberschaft und unabhängig von § 138 BGB unwirksam, denn in diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über, ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II)....mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 42 § 2315 BGB sieht vor, dass der Pflichtteilsberechtigte sich auf den Pflichtteil das anrechnen zu lassen hat, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Eine wirksam angeordnete Anrechnung hat also unmittelbare Auswirkungen auf den Pflichtteil des Anrechnung...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / III. Berechnung

Rz. 50 Die Berechnung der Anrechnung erfolgt grundsätzlich in drei Schritten. Zunächst ist dem Nachlass die Zuwendung hinzuzurechnen. § 2315 Abs. 2 BGB sagt hierzu, dass der Wert sich nach der Zeit bestimmt, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist. Der Erblasser kann dazu einen anderen Zeitpunkt festlegen, er könnte also beispielsweise anordnen, dass der Wert auf den Erbfall se...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 44 Entscheidend ist, dass der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung eine Anrechnungsbestimmung getroffen haben muss, die sich als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die dem Empfänger rechtzeitig zugehen muss.[26] Diese Anrechnungsbestimmung ist nicht formgebunden, sie ist sogar konkludent möglich, wobei jedoch bloßes Stillschweigen nicht ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 142 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[186] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[187] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf di...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Umfang des Pflichtteilsverzichts

Rz. 21 Der Pflichtteilsverzicht kann beschränkt werden. Gegenstand eines beschränkten Pflichtteilsverzichts kann seinmehr