Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Rz. 93 Anders als die Kosten für notwendige Krankheits- und Pflegevorsorge sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht Teil des Elementarunterhalts.[117] Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen nicht diese Beiträge unter der Vorgabe, dass das minderjährige Kind gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 2 in der gesetzlichen Familienversicherung gegen Krankheit mitversicher...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berechnung von Krankheits- und Altersvorsorge

Rz. 1733 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[1876] Rz. 1734 Dazu folgendes Beispiel[1877]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Volljähriges Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 670 Der Lebensbedarf volljähriger Schüler, Auszubildender und Studenten mit eigenem Hausstand ist nach festen Regelbedarfssätzen nach den in den einzelnen OLG-Bezirken herangezogenen Tabellen/Leitlinien zu bemessen. Rz. 671 Praxistipp Ein eigener Hausstand des volljährigen Kindes liegt auch vor, wenn es bei den Großeltern lebt.[866] Rz. 672 Der Bedarf erhöht sich um die Be...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Leistungsfähigkeit der Eltern

Rz. 906 Für diesen Restbedarf haften die Eltern anteilig [1254] gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 nach ihrer Leistungsfähigkeit,[1255] also nach den ihnen nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensermittlung zu Unterhaltszwecken tatsächlich vorhandenen Mittel.[1256] Der Umfang der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils ist anhand seines Einkommens und der unterhaltsrecht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Steuerfreie Einnahmen

Rz. 634 Folgende Einnahmen sind z.B. steuerfrei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Der Unterhaltsbedarf

Rz. 28 Die Lebensstellung des das Kind betreuenden Elternteils bestimmt nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB den Bedarf.[43] Das Maß des dem betreuenden Elternteil zu gewährenden Unterhalts richtet sich bislang nach dessen Lebensstellung vor der Geburt des Kindes. Denn nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sind auf den Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bzw. des nicht v...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Leistung einer Geldrente

Rz. 75 In drei Ausnahmefällen kann jedoch der Anspruch auf Familienunterhalt auf die Zahlung einer Geldrente gerichtet sein: Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen Geldbetrag, über den er zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse frei verfügen kann.[88] Dieser Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens beider Partner als Taschengeld steht bei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die konkrete Bedarfsbemesssung

Rz. 73 Die Düsseldorfer Tabelle beschränkt sich auf den Unterhalt bei Einkommen bis 11.000 EUR.[83] Darüber hinaus, also für monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen über diesem Betrag, soll der Unterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen sein. Diese Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[84] Rz. 74 Praxistipp Die Düsseldorfer Tabelle errichtet ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 2068 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[2194] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / a) Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten

Tritt ein Fußgänger, der nicht zu der geschützten Personengruppe des § 3 Abs. 2a StVO gehört, unmittelbar vor dem Fahrzeug auf die Straße und gerät er direkt in die Fahrlinie des Fahrzeugs, so haftet er in der Regel allein. Der Betriebsgefahr des Pkw steht hier ein grob fahrlässiger Verstoß des Fußgängers gegen die Regel des § 25 Abs. 3 StVO gegenüber, in der Abwägung kann h...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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Sommer, SGB XI § 112a Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 71 Abs. 1a schreibt fest, dass für ambulante Betreuungseinrichtungen unter den dort näher genannten Voraussetzungen die für die ambulanten Pflegeeinrichtungen geltenden Regelungen entsprechend gelten, soweit das Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Hieran knüpft § 112a an und sieht gemäß Abs. 1 für ambulante Betreuungsdienste bis zur Einführung des neuen Qualitätssys...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.3 Prüffrequenz, Inhalte und Umfang der Regelprüfung

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Landesverbände der Pflegekassen für jede zugelassene Pflegeeinrichtung turnusmäßig eine Prüfung zu veranlassen, die durch den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von ihnen bestellte Sachverständige für die Zeit nach Inkrafttreten der Neufassung des § 114 ab 1.7.2008 bis 31.12....mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.2 Beitragszuschüsse

Rz. 4 Beitragszuschüsse zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung gemäß § 106 (sowie bis zum 31.3.2004 zur Pflegeversicherung) sind für Auslandsrentenbezieher generell ausgeschlossen. Der Gesetzgeber sieht es nicht als Aufgabe der deutschen Rentenversicherung an, für die im Ausland lebenden Rentner Leistungen zur Absicherung dieser Risiken zu erbringen (LSG Baden-Wü...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.1 Prüfstellen, Prüfauftrag, und Prüfarten

Rz. 4 Zwingende Voraussetzung für die Durchführung einer Qualitätsprüfung im Einzelfall ist nach Abs. 1 Satz 1 stets ein gemeinsamer Prüfauftrag der Landesverbände der Pflegekassen (§ 52) an die gesetzlich vorgesehenen Prüfstellen des Medizinischen Dienstes, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder an die von ihnen bestellten Sachverständigen....mehr

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Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 115 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) redaktionell an das SGB XII angepasst. Durch Art. 1 des Gesetzes ...mehr

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Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 113 wurde durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt und durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst. Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 1 wurden durch Art. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 114b Erheb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das neue Qualitätssystem umfasst die Erhebung indikatorenbezogener Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im vollstationären Bereich, die auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements erfasst werden, eine damit verbundene Umstrukturierung des Prüfgeschehens und ein neues Instrument der Qu...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 6 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) redaktionell an das SGB XII angepasst. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde § 114 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 neu eingefügt. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Förderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) erfolgte...mehr

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Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.5 Einbindung fachwissenschaftlicher Expertise (Abs. 4, 4a, und 5)

Rz. 10 Zentrale Aufgabenstellung der Vertragsparteien nach § 113 und damit auch des Qualitätsausschusses ist nach Auffassung des Gesetzgebers die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Qualität sowie zu Maßnahmen zur Darstellung der Qualität der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen nach § 113 Abs. 1 und § 115 Abs. 1a...mehr

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Sommer, SGB XI § 112 Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 112 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklung...mehr

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Sommer, SGB XI § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 113a wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingefügt und durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr...mehr

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Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 113b wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingefügt. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) ...mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 114a wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) neu in das Gesetz eingefügt und ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. In dieser Vorschrift wurden in den Grundzügen die Regelungen der bis zum 30.6.2008 geltenden Fassung des § 114 zur Durchführung von Qualitätsprüfungen übernommen. § 114 Abs. 1 a. F. hat in modifizierter Form in Abs. 1 E...mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.6 Zusammenarbeit mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., Kostenbeteiligung

Rz. 18 Grundsätzlich kommen Qualitätsprüfungen allen Versicherten, mithin sowohl den sozial als auch den privat Versicherten, zugute. Nach Auffassung des Gesetzgebers war es daher in der Vergangenheit unter Hinweis auf eine vergleichbare Regelung in § 45a Abs. 1 Satz 2 zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen sachlich gerechtfertigt, die privaten Versicherungsunterneh...mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.8 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen

Rz. 22 Der Medizinische Dienst Bund beschließt gemäß Abs. 7 Satz 1 im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur verfahrensrechtlichen Konkretisierung Richtlinien über die Prüfung der in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 (QPR...mehr

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Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 2.2.4.2 Veröffentlichung der Ergebnisse nach den Qualitätsdarstellungsvereinbarungen

Rz. 15 Nach Inkrafttreten der gemäß Abs. 1a neu abzuschließenden Qualitätsdarstellungsvereinbarungen für die stationäre und ambulante Pflege (QDVS/QDVA) bestimmen sich die Einzelheiten der Veröffentlichung nach den dort näher festgeschriebenen Kriterien. Die zum 1.11.2019 in Kraft getretene Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) v. 19.3.2019 hat zu...mehr

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Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 2.2.3 Vereinbarungsfristen/Übergangsregelung

Rz. 11 Nach Abs. 1a Satz 10 sind die Qualitätsdarstellungsvereinbarungen für den stationären Bereich bis zum 31.12.2017 und für den ambulanten Bereich bis zum 31.12.2018 zu beschließen und danach gemäß Abs. 1a Satz 12 an den jeweiligen medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. Rz. 12 Bis zum Abschluss der neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarungen gelten nach Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 115a Überg... / 2.1 Übergeleitete Pflege-Transparenzvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf die umfangreichen Änderungen des SGB XI verpflichtet Abs. 1 Satz 1 die Vertragsparteien nach § 113 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, die Pflege-Transparenzvereinbarungen an dieses Gesetz in der am 1.1.2017 geltenden Fassung anzupass...mehr

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Sommer, SGB XI § 113c Perso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ab 1. 7.2023 gelten für das Personalbemessungsverfahren in der Pflege neue gesetzliche Vorgaben. Ab diesem Zeitpunkt können gemäß Abs. 1 vollstationäre Pflegeeinrichtungen in den Pflegesatzvereinbarungen nach § 84 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 für das Pflege- und Betreuungspersonal höchstens eine personelle Ausstattung vereinbaren, die sich an den dort näher festgelegten bundese...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages Sie haben einen Besch...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 1. Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist regelmäßig dann angezeigt, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig und damit grundsätzlich unanfechtbar ist. Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut. Soweit allerdings noch Rechtsbehelfsfristen laufen, kann ein Antrag nach § 44 SGB X nur bei einer Rücknahme von Amts we...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Leistungsarten

Rn. 18 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Versicherung gilt nur dann als Direktversicherung, wenn die Versicherungsleistungen als Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder der Invaliditätsversorgung einzustufen sind (§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG). Die Versicherung darf daher grds nur die Risiken Alter, Tod und Invalidität absichern (R 4b Abs 1 S 4 EStR 2012). Es genügt allerdings, ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads

Rz. 27 Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben bei der Pflegekasse die Feststellung eines Pflegegrades beantragt, um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erh...mehr