Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.5 Erwerbsobliegenheit

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.[2] Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter sind daher – mange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / Zusammenfassung

Begriff Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Verspätete Gel... / 2 Aus den Gründen:

“… Die Kl. hat keinen Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Unfallversicherungsvertrag. Ob die Kl., wie von ihr behauptet und von der Bekl. in Abrede gestellt, am 2.9.2016 am Arbeitsplatz in der geschilderten Art und Weise verunglückte, indem sie durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.3 Kurzzeitpflege – häusliche Pflege als Anspruchsvoraussetzung

Rz. 28 Für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege (§ 42) ist es notwendig, dass dem Pflegebedürftigen die Pflege in seiner häuslichen Umgebung erbracht wird (§ 3). § 3 unterscheidet insoweit ausdrücklich zwischen Leistungen der häuslichen und der stationären Pflege und stellt den Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Pflege auf (zutreffend SG Lüneburg, Urteil v. 27.4. 2017, S 5 P...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.2 Vorrang der teilstationären Pflege = Prinzip der Wirtschaftlichkeit (Satz 2)

Rz. 32 Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor; Satz 2. Rz. 33 § 3 normiert nicht nur den Vorrang der häuslichen Pflege, sondern das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die teilstationäre Pflege (§ 41) und die Kurzzeitpflege (§ 42) gegenüber der vollstationären Pflege (§ 43) insoweit ebenfalls vorrangig sin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.3 Vorrang der häuslichen Pflege in der Sozialhilfe (§ 64 SGB XII)

Rz. 9 Der Vorrang der häuslichen Pflege besteht nicht nur in der sozialen Pflegeversicherung des SGB XI, sondern auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das schreibt ausdrücklich zunächst die Generalnorm des § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen) vor (vgl. auch Sächs. LSG, Beschluss v. 28.8.2008, L 3 B 613/07 SO-ER, Rz. 29). D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.3 Grundsatz der gleichgeschlechtlichen Pflege (Satz 3)

Rz. 58 Satz 3 wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) angefügt, mit dem die Problematik der gleich-/verschiedengeschlechtlichen Pflege aufgegriffen wurde. Die Vorschrift kommt dem Anliegen entgegen, einen Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege in das Gesetz aufzunehmen (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BR-Drs. 718/07 S. 103 = BT-Drs. 16/7...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.1 Pflege durch mehrere Pflegepersonen

Die Rentenversicherungspflicht wird für jede Pflegeperson separat beurteilt. Pflegen mehrere Personen abwechselnd einen Pflegebedürftigen, kann für alle Pflegepersonen jeweils Rentenversicherungspflicht bestehen. Voraussetzung ist jeweils die Erfüllung der Mindestpflegezeit. Praxis-Beispiel Mehrfachpflege Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 5) wird von den Pflegepersonen A, B, un...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5.2 Gebot der kultursensiblen Pflege

Rz. 62 Auch soll den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegene und weiter steigende Zahl pflegebedürftiger Migranten. Pflege ist dann kultursensibel, wenn sie Rücksicht nimmt auf die besondere Biographie und Herkunft des einzelnen pflegebedürftigen Menschen, seine Gewohnheiten u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.3 Vorrang der häuslichen Pflege und Wunschrechte

Rz. 23 Hierbei ist den Wünschen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen zu entsprechen. Der Vorrang der häuslichen Pflege führt nicht zu einer eingeschränkten Berücksichtigung der individuellen Pflegesituation bei der Leistung. Berechtigten Wünschen (vgl. § 2 Abs. 2 SGB XI, § 33 SGB I) der pflegebedürftigen Person ist Rechnung zu tragen (vgl. auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.2 Pflege mehrerer Pflegebedürftiger

Der erforderliche Pflegeumfang kann auch durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht werden, der sog. Additionspflege. Wichtig ist dann, dass die Pflegetätigkeit in der Summe regelmäßig mindestens 10 Stunden in der Woche ausgeübt wird und bezogen auf alle Pflegetätigkeiten an regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche ausgeübt wird. Im Ergebnis soll der Pflegeaufwand...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.2 Gestaltung der Pflege – Wunschrecht (Satz 2)

Rz. 44 Bei der Gestaltung der Hilfe besteht ein eigenständiges Wunschrecht des Pflegebedürftigen; Satz 2. Den Wünschen des Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe soll, soweit sie angemessen sind, im Rahmen des Leistungsrechts entsprochen werden. Rz. 45 Das Wunschrecht nach Satz 2 ist damit weiter als das enger gefasste Wahlrecht nach Satz 1, es ergänzt dieses zugleich i. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1 Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege (Satz 1)

2.1.1 Umfang und Inhalt Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege, die in Art und Umfang vom festgestellten Pf...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang der häuslichen Pflege

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft und wurde bis zur Fertigstellung der vorliegenden Kommentierung nicht geändert. 1.1 Inhalt der Norm Rz. 2 Satz 1 begründet den Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege. Satz 2 begründet den Vorrang der teilstationären Pflege vor der vollsta...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1 Grundsätze der Pflege in Abs. 1 )

2.1.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung (Satz 1) Rz. 19 Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; Satz 1. Rz. 20 Satz 1 ist Ausfluss der Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staat...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Satz 1 begründet den Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege. Satz 2 begründet den Vorrang der teilstationären Pflege vor der vollstationären Pflege und schreibt damit auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit fest.mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.4 Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Rz. 29 Auch für einen Anspruch auf Entlastungsbetrag (§ 45b) ist die häusliche Pflege notwendige Anspruchsvoraussetzung. Diese Regelung ist auch nicht analogiefähig für andere Formen der Pflege. Für eine Analogie fehlt es hier schon an einer planwidrigen Regelungslücke. Denn wie dargelegt, hat sich der Gesetzgeber bei Einführung von § 45b dafür entschieden, diese Leistungsan...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.1 Umfang und Inhalt

Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege, die in Art und Umfang vom festgestellten Pflegegrad abhängen, sind...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus. Rz. 4 Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.3 Fortbestand der Versicherungspflicht bei Unterbrechung der Pflege

Unterbricht die Pflegeperson die Pflegetätigkeit, endet grundsätzlich auch die Versicherungspflicht. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Pflegegeldzahlung. Nimmt der Pflegebedürftige während der Zeit der Unterbrechung die Kurzzeitpflege oder Ersatz- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch, besteht für den ersten und letzten Tag der Verhinderung Versicherungspflicht. In den fol...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 11 Ergänzende Regelungen finden sich zunächst §§ 36 bis 39 i. V. m. 42a, 40, 45a, 45b SGB XI, die die häusliche Pflege zum Gegenstand habe. Rz. 12 Korrespondierende Regelungen finden sich zur teilstationären Pflege in § 41, zur Kurzzeitpflege in § 42 i. V. m. § 42a und zur vollstationären Pflege in § 43. Rz. 13 § 3 steht dabei im systematischen Zusammenhang mit dem sozialh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.1 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40a Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 § 40 Abs. 4 Satz 1 sieht einen Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen des Pflegebedürftigen gegen die Pflegekasse vor. Die Norm ist Teil des Gesetzesprogramms, der häuslichen Pflege den Vorrang vor der stationären Pflege zu geben (§ 3 Satz 1; Sächs. LSG, Urteil v. 7.1.2009, L 1 P 15/08, Rz. 18). § 40 Abs. 4 Satz 1 verfolgt den Zweck, die eigenständige Lebensfüh...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.2 Grenzen

Rz. 19 Der Grundsatz des Vorrangs häuslicher Pflege hat keinen absoluten Geltungsanspruch. Nicht jegliche Leistungen der Pflegeversicherung müssen sich dem Ziel unterwerfen, den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu belassen. § 3 Satz 1 sagt hierzu vielmehr aus, dass die Pflegeversicherung "vorrangig" die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Na...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft und wurde bis zur Fertigstellung der vorliegenden Kommentierung nicht geändert. 1.1 Inhalt der Norm Rz. 2 Satz 1 begründet den Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege. Satz 2 begründet den Vorrang der teilstationären Pflege vor der vollstationären Pfle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4 Einzelfälle

2.1.4.1 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40a Abs. 4 Satz 1) Rz. 25 § 40 Abs. 4 Satz 1 sieht einen Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen des Pflegebedürftigen gegen die Pflegekasse vor. Die Norm ist Teil des Gesetzesprogramms, der häuslichen Pflege den Vorrang vor der stationären Pflege zu geben (§ 3 Satz 1; Sächs. LSG, Urteil v. 7.1.2009, L 1 P 15/08, Rz. 18). § 40...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.6 Drucksachen

Rz. 14 Folgende Drucksache ist zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 = BT-Drs. 12/5262.mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.5 Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Rz. 30 Auch aus dem in § 3 niedergelegten Vorrang der häuslichen Pflege ergibt sich, dass Pflegehilfsmittel i. S. d. § 40 (hier Rollstuhl) geeignet sein müssen, den Pflegebedürftigen in die Lage zu versetzen, möglichst lange in seiner häuslichen Umgebung bleiben zu können und vollstationäre Pflege zu vermeiden (BSG, Urteil v. 25.2.2015, B 3 KR 13/13 R, Rz. 47). Rz. 31 Die Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 34 Einige Bundesländer – so unter anderem Bayern – halten landesrechtliche Regelungen zur Förderung des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege vor. Auch z. B. Niedersachsen und andere Bundesländer haben ähnliche Konzepte unter anderen Bezeichnungen, wie das Programm "Wohnen und Pflege im Alter" in Niedersachsen. Rz. 35 Für Bayern ist auf die Richtlinie für die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.2 Versicherungspflicht von pflegenden Angehörigen

Rz. 26 Der Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Pflege liegt auch in der Förderung von Angehörigen, Nachbarn oder ambulanten Diensten. Damit kommt – ähnlich wie dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 niedergelegtem Recht auf Selbstbestimmung – auch diesem Merkmal die Funktion eines Begründungselements bei der Gesetzesauslegung von Anspruchsvoraussetzungen i. S. des Auslegungsgrundsatzes ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege (Satz 1) 2.1.1 Umfang und Inhalt Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.7 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.3 Stufenweise Einführung der Leistungen

Rz. 5 § 1 Abs. 5 in seiner noch bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung sah die stufenweise Einführung der Leistungen vor. Die Leistungen wurden in 2 Stufen eingeführt, und zwar anlässlich der Notwendigkeit häuslicher Pflege einerseits und stationärer Pflege andererseits (vgl. auch die ursprünglichen Gesetzesmotive zum Pflege-Versicherungsgesetz: BR-Drs. 505/93 S. 89 = BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung (Satz 1)

Rz. 19 Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; Satz 1. Rz. 20 Satz 1 ist Ausfluss der Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3 Erforderlicher Pflegeumfang

Die Rentenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen setzt einen zeitlichen Mindestumfang an Pflege voraus. Der wöchentliche Pflegeumfang muss regelmäßig mindestens 10 Stunden umfassen. Ferner ist Voraussetzung, dass die Pflege an regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche durchgeführt wird. Praxis-Beispiel Zeitlicher Umfang der Pflege Die Pflegeperson pfleg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt zwei zentrale Grundsätze der Pflege; in Satz 1 wird der Grundsatz der Selbständigkeit und Selbstbestimmung näher umschrieben. Satz 2 begründet den Grundsatz der aktivierenden Pflege. Rz. 3 Abs. 2 hat die Wahl- und Wunschrechte des Pflegebedürftigen zum Gegenstand. Satz 1 begründet das Wahlrecht des Pflegebedürftigen zwischen Einrichtungen und Diensten vers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5 Spezifische Merkmale (Abs. 5)

Rz. 58 Abs. 5 nennt weiter 2 besondere Merkmale, die bei der Pflege zu beachten sind, zum einen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen zum anderen das Gebot der kultursensiblen Pflege. Rz. 59 Die in der Norm genannten Merkmale "geschlechtsspezifische Unterschiede" und "kultursensiblen Pflege" haben im gesamten Recht des SG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.2 Verwandte

Rz. 33 Umstritten ist auch, ob der Anspruch auf Hilfe auch Verwandten oder einem Vormund zusteht, wenn diese die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen übernommen haben. Diese Problematik entzündet sich vornehmlich an der Vollzeitpflege, § 33, durch Verwandte des Kindes, etwa die Großeltern, sog. Verwandtenpflege. Da hierfür nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 keine Pflegeerlaubnis erf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.3 Dauerhaftigkeit der Pflegetätigkeit

Die Rentenversicherungspflicht setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus, ohne dass der Gesetzeswortlaut diese Voraussetzung ausdrücklich benennt. Gelegentliche oder nur vorübergehende Hilfeleistungen im Bereich der häuslichen Pflege führen nicht zur Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für die ersatzweise ausgeübte Pflegetätigkeit bei Urlaub oder Krankheit der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.3.1 Berücksichtigung religiöser und weltanschaulicher Bedürfnisse (Satz 1)

Rz. 63 Nach Satz 1 ist auf die religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen; den religiösen Bedürfnissen soll Rechnung getragen werden. Dabei soll insbesondere bei einer Heimunterbringung sichergestellt werden, dass das religiöse Bekenntnis der pflegebedürftigen Person geachtet wird und eine seelsorgerische Betreuung erfolgen kann (vgl. auch GKV-Spitzenve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.1 Keine Erwerbsmäßigkeit der Pflegeperson

Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI mit mindestens Pflegerad 2, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 83 Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge, Positionen und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege, NDV 2021, 31. Felix, Leistungen des deutschen Sozialleistungssystems – solidarisch – nachhaltig – gerecht? ... mit Blick auf die Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Sozialrecht aktu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.3 Vormund

Rz. 41 Eine vergleichbare Problematik stellt sich dar, wenn die Hilfe durch einen Vormund beantragt wird, der das Mündel in seiner Familie betreut. Fami­lienrechtlich hat ein Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB das Recht und die Pflicht, für sein Mündel zu sorgen. Die dem Vormund obliegende Personensorge beinhaltet nach §§ 1800 Satz 1 i. V. m. 1631 Abs. 1 BGB insbesondere ...mehr