Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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FoVo 01/2022, Reform: neue Ansparmöglichkeiten für den Schuldner beim P-Konto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, 2466) wurden zum 1.12.2021 die Ansparmöglichkeiten des Schuldners – zu Lasten des Gläubigers – in § 899 Abs. 2 ZPO neu geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, dem Schuldner einen längeren Ansparzeitraum für größere Anschaffungen einzuräumen (BT-Drucks 19/19850, S. 35). Voraussetzung dieses übertragenden Pfändun...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / Leitsatz

Die Nichtvorlage der Vollmacht des Gläubigers bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister führt nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses und kann geheilt werden. BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – VII ZB 18/18mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 1 Der Fall

Forderungspfändung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Endurteil über eine Forderung in Höhe von 5.528,63 EUR nebst Zinsen und Kosten. Am 24.1.2017 hat die Gläubigerin, vertreten durch die H mbH, eine in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleisterin, den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜ...mehr

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anrechts mit den sich...mehr

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Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

Leitsatz 1. Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S.des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die – unwiderrufliche – Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprech...mehr

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FoVo 12/2021, Reform: die Nachweisobliegenheit des Schuldners für Erhöhungsbeträge auf dem P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) ändert nichts an dem Grundprinzip, dass der Schuldner nach § 899 ZPO einen gesetzlichen Grundpfändungsfreibetrag auf seinem P-Konto erhält und eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge in den in § 902 ZPO (bisher § 850k Abs. 2 ZPO) genannten Fällen einen Nachweis in Form einer Bescheinigung für das Kreditins...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / I. Die Ausgangslage

Mehrere Gläubiger, ein Vollstreckungsbescheid Wir haben als registriertes Inkassounternehmen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG für insgesamt vier Ärzte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Wir wurden auch von diesen jeweils beauftragt. Ein Auftrag einer Gemeinschaftspraxis oder GbR wurde nicht erteilt. In welcher Beziehung die Ärzte zueinander stehen, lässt sich dem Vollstreck...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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zfs 12/2021, Zulässige Aufr... / 2 Aus den Gründen:

[13] Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass der Kl. gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung rückständiger Beiträge für die Krankheitskostenversicherung in der vom AG ausgeurteilten Höhe zusteht und die weitergehende Aufrechnung des Beklagten nicht durchgreift. [14] 1. Entgegen der Auffassung der Revision waren die von der Kl. erklärten Aufrechnungen ...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ii) Externe Bearbeitung hält Kostenvergleich stand

Rz. 161 Das AG Essen-Steele ist beispielhaft der Auffassung, dass nach zwei kaufmännischen Mahnungen die vorgerichtliche anwaltliche Mahnung aus einem ganz anderen Grunde nicht mehr sachgerecht sei. Sofern weitere Zahlungsaufforderungen nicht durch eigene Mitarbeiter versandt würden, sei dem Rechtsanwalt nämlich schon aus Kostengründen ein unmittelbarer Klageauftrag und nich...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 69 Rechtsdienstleister müssen nicht nur vertragliche Ansprüche beitreiben, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung, d.h. sogenannte deliktische Ansprüche. Regelmäßig stehen solche Ansprüche auch neben einander, d.h. in echter Anspruchskonkurrenz. Vertragliche und deliktische Ansprüche müssen in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen dann jeweils selbstständig geprüf...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 216 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner unter den vorstehend erläuterten Voraussetzungen nach §§ 286, 280 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens oder einen korrespondierenden Anspruch aus dem Deliktsrecht.[447] Während ein Rechtsanwalt keine gesonderte Vergütungsabrede treffen muss und dann nach §§ 675, 612 Abs. 2 BGB das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als "Ta...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Das Vorliegen eines kausalen Schadens

Rz. 95 In der Praxis wird immer wieder übersehen, dass der Schuldner nur den Schaden zu ersetzen hat, der adäquat-kausal auf den Verzug oder die unerlaubte Handlung zurückgeht. Grundlage des Schadens ist die vertragliche Vereinbarung des Gläubigers als Auftraggeber mit dem Rechtsdienstleisters, d.h. der Mandatsvertrag. Es handelt sich jeweils um einen Geschäftsbesorgungsvert...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung in gerichtlichen Verfahren

Rz. 312 Bei gerichtlichen Verfahren kommt es wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 GKG nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern auf den Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung und in der Zwangsvollstreckung auf die einleitende Prozesshandlung an,[622] wie z.B. Einreichung der Klageschrift oder des Antrages auf Erlass des Pfändungs- und Überweisun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung

Rz. 294 Nicht selten werden Inkassodienstleister auch erst beauftragt, nachdem die Forderung schon tituliert wurde. In der Praxis stellt die Titulierung eine echte Zäsur dar. Rechtsanwälte betrachten die Zwangsvollstreckung betriebswirtschaftlich vor dem Hintergrund der geringen Gebühren als wenig auskömmlich und verfügen auch selten über ein Informationsnetzwerk, das einen s...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Die Hebegebühr

Rz. 368 Die Hebegebühr[715] nach Nr. 1009 VV RVG entsteht nicht für jeden Zahlungseingang, sondern für die Weiterleitung des Zahlungseingangs an den Gläubiger und Auftraggeber; diese ist Anknüpfungspunkt. Dabei kann unter Berücksichtigung eines Vorschussrechtes – soweit vereinbart – allerdings auch bereits mit dem Zahlungseingang eine entsprechende Abrechnung im Erstattungsv...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (4) Der umfangreiche Fall

Rz. 324 Nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG darf bei einer Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung eine höhere als eine 0,9-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig ist. Eine besondere Schwierigkeit steht nicht wirklich im Raum, hat im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt und wird aktuell nicht d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Nutzwert von Inkassodienstleistungen und Entlastung der Justiz

Rz. 106 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurden von dem Gesetzgeber der Nutzwert von Inkassodienstleistungen und die Entlastungseffekte für die Justiz nur unzureichend berücksichtigt. Eine hinreichende Diskussion dieser Gesichtspunkte ist bis heute zu vermissen. Die Bedeutung der registrierten IKU für die Liquidität der deutschen Wirtschaft und die Sicherung ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Arbeitslohn bei Leistungen an Dritte

Rz. 151 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Wird vom ArbG eine Leistung für die Beschäftigung eines ArbN erbracht, so kann es sich um Arbeitslohn handeln, gleichviel, ob sie dem ArbN selbst oder an seiner Stelle einer anderen Person, einem Dritten, zufließt. Vgl aus dem Schrifttum Giloy, BB 1986, 566. Die Leistung des ArbG an den Dritten kann auf Gesetz beruhen wie zB bei der Abführu...mehr

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Pakistan / I. Erwerb und Ende der Gesellschafterstellung

Rz. 79 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Gesellschafter einer private limited company zu werden: Vor Eintragung der Gesellschaft ist es möglich, Gesellschafter als sog. Gründungsgesellschafter durch die Unterzeichnung des Memorandums of Association zu werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Antrag an die Gesellschaft zur Aufnahme als Gesellschafter zu stellen...mehr

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Ungarn / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 88 Die Anmeldung der Gründung muss gem. § 35 Abs. 2 Ctv. alle Daten enthalten, die im Ctv. für die GmbH vorgeschrieben sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Daten, welche bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden sind; auch jede spätere Änderung dieser Daten ist zu melden. Im Handelsregister sind weiterhin u.a. einzutragen:mehr

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Türkei / I. Voraussetzungen

Rz. 272 Die sonstigen Fallgruppen des Gesetzes sehen die Auflösung einer GmbH im Wege einer gerichtlichen Entscheidung vor:mehr

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Italien / VI. Die Ein-Mann-GmbH

Rz. 143 Die Ein-Mann-GmbH (s.r.l. unipersonale) wurde in Italien erst im Jahr 1993 durch die Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 89/667 eingeführt. Seitdem ist es zulässig, eine Gesellschaft durch eine einseitige Erklärung zu gründen und gleichzeitig den Vorteil der Haftungsbeschränkung zu beanspruchen. Gleiches gilt für den Fall, dass nach der Gründung Gesellschafter ausscheide...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Notwendige und freiwillige Insolvenz; Antragsberechtigung

Rz. 299 Die Einleitung des Insolvenzverfahrens bedarf eines Antrags eines Antragsberechtigten. Das spanische Gesetz unterscheidet in Art. 29 Abs. 1 TRLC zwischen dem Insolvenzantrag des Schuldners (freiwillige Insolvenz, concurso voluntario) und dem eines sonstigen Antragsberechtigten (insbesondere des Gläubigers; sog. notwendige Insolvenz, concurso necesario). Bei gegenwärt...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 196 Ausgangspunkt zum Verständnis der Existenzvernichtungshaftung ist der Umstand, dass das als Korrelat zur Haftungsbeschränkung zu verstehende Schutzsystem der §§ 30, 31 GmbHG lückenhaft bleibt; so bspw. im Hinblick auf stille Reserven.[569] Aus Gläubigerschutzgründen bedarf es daher anderer Rechtsgrundlagen für einen etwaigen Zugriff auf das Vermögen abziehende Gesell...mehr

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FoVo 11/2021, Reform: Nachzahlungen auf dem P-Konto nach der Neuregelung des Kontopfändungsschutzes

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung bei einer Nachzahlung auf dem P-Konto normiert und damit eine Vielzahl von Streitfragen – meist zu Lasten des Gläubigers – geregelt. Hinweis Durch die systematische Stellung von § 904 ZPO im Abschnitt 4 "Wirkungen des Pfändungsschutzkontos"...mehr

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AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 1 Der Fall

Elektronischer PfÜB-Antrag nach § 829a ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in Höhe von 32,61 EUR nebst Zinsen und Kosten. Zu diesem Zweck hat die Gläubigerin, vertreten durch die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene lnkassodienstleisterin beim AG – Vollstreckungsgericht – die Pfändung und Übe...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt den Ausgangsgerichten Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die Auffassung von AG und LG hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Das Beschwerdegericht hat den Antrag der Gläubigerin auf Erlass des PfÜB im vereinfachten Vollstreckungsverfahren gemäß § 829a ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 76a (weggefallen)

§ 76a "Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld" (eingefügt durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2915 in das EStG) sah einen besonderen Pfändungsschutz für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG vor. Der Pfändungsschutz ist durch das am 01.07.2010 in Kraft getretene ...mehr

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FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

BGH übersieht entscheidenden Aspekt Der BGH übersieht einen entscheidenden Aspekt. Der Gesetzgeber hat inzwischen eingeräumt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich und unzulässig ist, zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern innerhalb der Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister zu differenzieren (BT-Drucks 18/9521, S. 217 und BT-Drucks 19/20348, S. 27). Vor ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.3 Anpassung von Geldleistungen

Rz. 5 Soweit die Deutsche Post AG gemäß § 119 Abs. 1 laufende Geldleistungen für die Träger der Rentenversicherung auszahlt, führt sie gemäß § 119 Abs. 2 im Namen des jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgers auch die Arbeiten zur Anpassung dieser Geldleistungen durch. Dies setzt allerdings das Vorliegen eines Anpassungsauftrags der Rentenversicherungsträger voraus, der...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.2 Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 4 Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG gemäß § 119 Abs. 1 setzt grundsätzlich einen Zahlungsauftrag des zuständigen Rentenversicherungsträgers voraus, der alle für die Auszahlung und Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben enthalten muss (§ 6 Abs. 1 und 2 RentSV). Abweichend von diesem Grundsatz soll der Renten S...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.3 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen und andere Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 11 Die im Zusammenhang mit der Auszahlung und Anpassung laufender Geldleistungen anfallenden statistischen Daten hat der Renten Service der Deutschen Post AG zu erstellen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln (§§ 119 Abs. 3 Nr. 2, 120 Nr. 1 i. V. m. § 26 RentSV). Des Weiteren ist der Renten Service ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.4 Angabe anderer Pfändungen (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 9 Der Drittschuldner muss nach § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO der Vollstreckungsbehörde anderweitige Pfändungen mitteilen, damit diese ihre Rechte aus § 320 AO (Anschlusspfändung) geltend machen kann. Anzugeben sind die Pfändungsgläubiger, die Pfändungen nach Gericht, Behörde, Aktenzeichen, Datum und Betrag der noch nicht getilgten Restforderung.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.1 Frist

Rz. 12 Nach § 316 Abs. 1 S. 1 AO ist die Drittschuldnererklärung binnen 2 Wochen nach der Zustellung der Pfändung abzugeben. Dies setzt voraus, dass Aufforderung und Pfändung miteinander verbunden sind, wie dieses möglich, aber nicht erforderlich ist. Anderenfalls hat die Vollstreckungsbehörde die Frist ab Zustellung der Aufforderung zu bestimmen, die allerdings nicht kürzer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 316 AO war § 366 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist hinsichtlich Abs. 1 und 2 § 840 ZPO die entsprechende Bestimmung.[2] Im Gegensatz zur Rechtslage nach der ZPO ist aber nach § 316 Abs. 2 S. 3 AO die zwangsweise Durchsetzung der Erklärungspflicht des Drittschuldners möglich. In § 316 Abs. 3 AO wird zudem auf die Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Angaben zur Pfändbarkeit (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 10 Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[1] wurde § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO eingefügt, der eine weitere Erklärungspflicht des Drittschuldners normiert. Der Drittschuldner hat nunmehr auch darüber Auskunft zu geben, ob innerhalb der letzten 12 Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 907 ZPO (bis 31.12....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Aufforderung zur Erklärung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung ist eine wirksame Pfändung. Die Aufforderung, binnen der gesetzlichen Frist von zwei Wochen die Erklärung abzugeben, ist ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO, der allerdings nach § 316 Abs. 1 S. 1 AO mit der Pfändungsverfügung verbunden werden kann, aber nicht muss.[1] Die...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstreckung von Zustellungsauslagen für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

§§ 829 Abs. 1, 835 Abs. 1, 788 Abs. 1 S. 1 ZPO Leitsatz Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 1 S. 1 HS 2 ZPO ermögli...mehr