Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 1 I. Der Fall

Pfändung und nachfolgende Insolvenz und ihr Ende Der frühere Beklagte wurde im Jahre 2004 in Frankreich zur Zahlung von 250.000 EUR und weiteren 10.000 EUR an die Klägerin verurteilt. Er hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde für im Inland vollstreckbar erklärt. In der Folge beantragte die Klägerin einen die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensvers...mehr

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FoVo 07+08/2021, Pfändbarke... / 1 Der Fall

GV behauptet Unpfändbarkeit des Pkw Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Im Vermögen der Schuldnerin befindet sich ein Pkw Seat Ibiza, der durch den Gerichtsvollzieher (GV) gepfändet werden sollte. Der GV teilte dem Gläubiger mit, dass er den Pkw am Wohnsitz der Schuldnerin nicht aufgefunden habe. Ebenso habe er die Schuldnerin nicht angetroffe...mehr

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FoVo 07+08/2021, Kostenrege... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung muss einfach gestaltet werden Die klarstellende Entscheidung des BGH ist zu begrüßen. Der Gläubiger genügt der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er einen einheitlichen PfÜB im Hinblick auf eine Mehrzahl von Drittschuldnern beantragt. Das vermeidet, dass der Schuldner mit gerichtlichen Mehrkosten belastet wird. Es wäre über eine andere V...mehr

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FoVo 07+08/2021, Kostenrege... / 1 Der Fall

PfÜB gegen mehrere Drittschuldner Die Parteien streiten über die Zahlung der Kosten für die Zustellung eines PfÜB an den Schuldner und weitere Drittschuldner. Die Klägerin erwirkte einen PfÜB, durch den wegen einer titulierten Hauptforderung zuzüglich Zinsen und Kosten Forderungen ihres Schuldners gegen mehrere Drittschuldner gepfändet wurden. Die beklagte Bank, bei welcher de...mehr

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zfs 01/2021, Reparaturkoste... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung ist unbegründet, denn die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch in der geltend gemachten Höhe aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, §§ 249 Abs. 2 S. 1, 398 BGB." [20] 1. Der Zedent hat seine Ansprüche gegen die Bekl. aus dem Unfallereignis auf Erstattung der Reparaturkosten an die Kl. gem. § 398 BGB bei Auftragserteilung abgetreten....mehr

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FoVo 07+08/2021, Berechnung... / II. Die Lösung

Der Ausgangspunkt Wie in der FoVo bereits berichtet, wurde § 850c ZPO zum 8.5.2021 mit inhaltlichen Änderungen neu gefasst. Insbesondere erfolgt die dynamische Anpassung der Pfändungsfreigrenzen nicht mehr nur zweijährlich, sondern nunmehr jährlich. Hinweis Die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen beruht auf dem Nettoeinkommen des Schuldners. Dieses ist nach § 850e ZPO zu besti...mehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / I. Sachverhalt

Die Arrestklägerin hatte vor dem ArbG Ludwigshafen wegen der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung i.H.v. 11.147.328,18 EUR sowie einer Kostenpauschale i.H.v. 83.752,00 EUR die Anordnung des dinglichen Arrestes in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arrestbeklagten beantragt. Diesem Antrag hat das ArbG Ludwigshafen durch Beschl. v. 25.1.2018 ents...mehr

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FoVo 07+08/2021, Berechnung des Pfändungsfreibetrags nach 850c ZPO

Zum 1.7.2021 wurden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO geändert. Das zwingt zur Optimierung der Pfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben. In FoVo 2021, 109 wurde bereits ein Musterantrag zur Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Berechnungstabelle Wird ein Antrag auf Nichtberücksichtigu...mehr

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FoVo 07+08/2021, Pfändbarke... / 3 Der Praxistipp

GV prüft den Pfändungsschutz von Amts wegen Soweit nach dem Gesetz Pfändungsbeschränkungen bestehen, entscheidet der GV nach § 72 Abs. 1 der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisungen selbständig, welche Sachen des Schuldners von der Pfändung auszuschließen sind. Sachen, deren Pfändbarkeit zweifelhaft ist, pfändet er, sofern sonstige Pfandstücke nicht in ausreichendem Maß vorhand...mehr

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FoVo 07+08/2021, Berechnung... / I. Der Fall

Erfolglose Pfändung von Arbeitslohn Wir knüpfen an den Antrag zur Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen in FoVo 2021, 109 ff. an: Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über 3.463,57 EUR. Der Rechtsdienstleister hat für den Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Der Schuldner ist ver...mehr

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FoVo 01/2021, Wenn die Schu... / I. Das Problem

Das nichtzurückgezahlte Darlehen Die Gläubigerin hat der Schuldnerin diverse Darlehen gewährt. Die Schuldnerin hat immer wieder versprochen, diese zurückzuzahlen. Auch verwies sie darauf, dass die Rückzahlungsansprüche durch Pferde, Bilder und Schmuck gesichert seien. Nachdem die Rückzahlung nicht erfolgte, wurde die Bevollmächtigte mit der Titulierung beauftragt. Mit Zinsen ...mehr

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FoVo 07+08/2021, Die Gerichtsvollzieherkosten werden nun doch erhöht

Sind die Bundesländer im Rahmen der Beratungen zum Kostenrechtsänderungsgesetz noch mit dem Bestreben gescheitert, auch eine Anpassung der Gerichtsvollzieherkosten zu erreichen, gelingt dies nun mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks 145/21 = BT-Drucks 19/28399). Der B...mehr

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FoVo 07+08/2021, Vollstreck... / 3 Der Praxistipp

Verfahren werden sich häufen Die Entscheidung des BGH bewegt sich im Kontext der Digitalisierung. In einer digitalisierten Welt stellen sich andere Herausforderungen auch an die Zwangsvollstreckung. So kann etwa die Verpflichtung zur Herausgabe einer Software oder eines Softwareproduktes nicht mit den Anforderungen an die Pfändung eines körperlichen Gegenstandes und dessen He...mehr

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FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / Leitsatz

Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es e...mehr

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FoVo 01/2021, Nutzung von Konten Dritter

Anmerkung Der Schuldner will sich der Kontopfändung des Gläubigers nicht selten dadurch entziehen, dass er seinen bargeldlosen Zahlungsverkehr über das Konto eines Dritten abwickelt. Die damit verbundenen Fragen waren Gegenstand der FoVo-Sprechstunde im Januar 2021 und des hierauf bezogenen Beitrages (FoVo 2021, 5, 8). Nachfolgend soll als Arbeitshilfe gezeigt werden, wie der...mehr

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FoVo 07+08/2021, Pfändbarke... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht ebenfalls den Pfändungsschutz Die Beschwerde des Gläubigers ist zulässig, insbesondere fristgerecht und in gehöriger Form eingelegt worden, §§ 793, 567 ff. ZPO. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind Sachen unpfändbar, die dem persönlichen Gebrauch des Schuldners dienen, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit ange...mehr

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§ 4 Gerichtskostengesetz (GKG) / A. Überblick

Rz. 1 Auch im GKG sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Auch hier liegt das Erhöhungsvolumen bei ca. 10 %. Rz. 2 Die Erhöhung betrifft zum einen die Beträge der Tabelle des § 34 Ans. 1 GKG. So ist der Eingangsbetrag von 35,00 EUR auf 38,00 EUR heraufgesetzt worden. Auch sind die nachfolgenden Erhöhungsbeträge angehoben worden. Die Mindestgebühr im Mahnverfahren ist von 3...mehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Ergebnis wird der Entscheidung des BAG zuzustimmen sein. Das BAG hat sich jedoch – ebenso wenig wie zuvor das LAG Rheinland-Pfalz – zu einigen entscheidungserheblichen Fragen nicht geäußert. Außerdem soll hier auf weitere Probleme eingegangen werden, die sich hier stellen. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Arrestklägerin Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ...mehr

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Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters – was passiert mit dem Geschäftsanteil?

Zusammenfassung Dem Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters steht es nicht entgegen, dass seine Geschäftsanteile nicht voll eingezahlt sind. Über die Verwertung des Geschäftsanteils kann später entschieden werden. Zum Sachverhalt Die Klägerin war mit 49 % der Geschäftsanteile an einer GmbH beteiligt. Das Stammkapital auf die Geschäftsanteile war zum Teil sofort und im Übrigen au...mehr

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FoVo 12/2020, Ermittlung des pfändbaren Schuldnereinkommens bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Maßgeblich ist der Nettolohn Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, so bestimmt sich das pfändbare Arbeitseinkommen nach dem Nettolohn. Die Bestimmung des Nettolohnes richtet sich dabei nach § 850e Nr. 1 ZPO. Für den Gläubiger ist es lohnend, aufgrund der ihm vom Drittschuldner zu übersendenden Lohnabrechnung (BGH FoVo 2013, 56) die Berechnung des Nettolohns zu k...mehr

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zfs 12/2020, zfs Aktuell / Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos

Am 26.11.2020 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v. 22.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden. Es tritt im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft. Das Gesetz sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungs...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5.2 Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Eine besondere Vergütung kann aber dann anfallen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen durch den Verpflichteten angegriffen werden. Das gilt etwa dann, wenn gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Erinnerung (§ 766 ZPO) bzw. sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) eingelegt wird. Für diese Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV bzw. eine 0,5-Terminsgebühr na...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 2 II. Die Entscheidung in ihren Kernaussagen für die Praxis

Der BGH folgt den Vorinstanzen Der BGH hält die Rechtsbeschwerde des Schuldners zwar für zulässig, im Ergebnis aber für unbegründet. Sein Ergebnis: Hinweis Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber nach § 15 AGG verpflichtet, den hierd...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5.1 Zuordnung zum Anordnungsverfahren

Die nach § 35 FamFG festgesetzten Zwangsmittel werden von Amts wegen vollstreckt.[10] Zu beachten ist für die Vollstreckung die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO). Vollstreckungsbehörde ist danach nicht die Gerichtskasse, sondern das Gericht, welches das Zwangsmittel verhängt hat (§ 2 Nr. 2 EBAO), sodass die Zwangsgelder auch nicht zum Soll gestellt werden könne...mehr

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FoVo 12/2020, Keine Kostene... / 1 I. Der Fall

Die Gläubigerin beantragte einen persönlichen und dinglichen Arrest, der auch erlassen wurde. Auf dieser Grundlage erwirkte sie mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Eintragung im Schuldnerverzeichnis und die Eintragung einer Sicherungshypotek. Im Rechtsmittelverfahren wurden der Arrestbeschluss aufgehoben und der Gläubigerin die Kosten auferlegt. Die Pfändungsm...mehr

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FoVo 12/2020, Wenn der Schu... / I. Das Problem

Nur wenig erfolgreiche Lohnpfändung Der Gläubiger hat einen Vollstreckungsbescheid gegen den alleinstehenden und kinderlosen Schuldner erwirkt und betreibt gegen ihn die Zwangsvollstreckung. Nachdem durch die Vermögensauskunft der Arbeitgeber ermittelt werden konnte, wurde mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Arbeitslohn gepfändet. Nach der Drittschuldnerauskunft ...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 3. Einziehung von Gerichtskosten und Zwangsgeld

Für den Einzug von Zwangsgeld und Gerichtskosten ist die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) anzuwenden. Danach erfolgen Einforderung und Beitreibung durch das Gericht, das die Zwangsmaßnahme angeordnet hat, als Vollstreckungsbehörde (§ 1 Abs. 4, § 2 Nr. 2 EBAO). Die Vollstreckungsbehörde hat die Einforderung von Zwangsgeld und Gerichtskosten anzuordnen, sobald di...mehr

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FoVo 12/2020, Wenn der Schu... / II. Die Lösung

Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens bestimmt sich nach § 850c ZPO. Danach ist von dem nach § 850e ZPO zu berechnenden Nettoeinkommen auszugehen. Nach der Rundung auf einen auf 10 EUR endenden Betrag, § 850c Abs. 3 ZPO, ist hiervon der Freibetrag des Schuldners von aktuell 1.178,59 EUR nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO in Abzug ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Einzelrechtsnachfolger

Rz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Rechtsstellung des Einzelrechtsnachfolgers entspricht grundsätzlich der eines Gesamtrechtsnachfolgers (> Rz 4, 5), denn § 24 Nr 2 EStG gilt für > Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit wie zB einem früheren Dienstverhältnis auch bei Einzelrechtsnachfolge (BFH 173, 170 = BStBl 1994 II, 455). Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd §...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Durchführung der Pfändung

Rz. 7 Die Durchführung der Pfändung erfolgt in unterschiedlicher Form. Diese ist vom Gegenstand abhängig, in den die Vollstreckung erfolgen soll: Pfändung beweglicher Sachen nach §§ 286 Abs. 1, 2, 306, 307 AO, Forderungspfändung nach § 309 AO, Pfändung anderer Vermögensrechte nach § 321 AO. Wegen der Kosten der Pfändung s. Erl. zu § 339 AO.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Pfändung – Begriff, Rechtsnatur, Rechtsschutz

Rz. 5 Pfändung ist die Beschlagnahme, d. h. die Sicherstellung eines Gegenstands des beweglichen Vermögens zum Zweck der Verwertung und Befriedigung aus dem Verwertungserlös. Die Pfändung ist ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO [1], der bei der Pfändung beweglicher Sachen mit der Inbesitznahme bzw. der Siegelung[2] und bei der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.3 Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 281 Abs. 3)

Rz. 16 Das Vollstreckungsverfahren dient ausschließlich der Befriedigung des Vollstreckungsschuldners und darf nicht als willkürliches Druckmittel missbraucht werden. Das Verbot der zwecklosen Pfändung soll den Vollstreckungsschuldner vor schikanöser Behandlung schützen. Dem Vollstreckungsschuldner sollen erkennbar unverkäufliche Gegenstände, die nur einen persönlichen Wert ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Wirkung der Pfändung

Rz. 8 Die Pfändung bewirkt drei verschiedene Rechtsfolgen: zum einen die Verstrickung des Pfandgegenstands, zum anderen ein Pfändungspfandrecht an dem Vermögensgegenstand und zudem den Besitz der Vollstreckungsbehörde an dem Pfandgegenstand.[1] Von zentraler Bedeutung ist dabei die Verstrickung des Pfandgegenstands.[2] Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Wirkung der Pfändung

2.1 Verstrickung 2.1.1 Einschränkung der Verfügungsmacht Rz. 2 Die Pfändung dient der Sicherstellung des gepfändeten Gegenstands zum Zweck der Pfandverwertung und Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers.[1] Die Pfändung bewirkt zunächst die rechtliche Bindung (Verstrickung) des Pfandgegenstands. Rz. 3 Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuldner insoweit die re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 281 Pfändung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 281 AO war § 343 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 803 ZPO.[2] § 281 Abs. 1 AO stellt dabei klar, dass die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung erfolgt. Darüber hinaus werden in § 281 Abs. 2 und 3 AO Regelungen getroffen, die das Recht auf Pfändung beschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 282 Wirkung der Pfändung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorläuferbestimmung war § 344 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht trifft § 804 ZPO eine entsprechende Regelung.[2] Die Bedeutung der Norm liegt in einer Ergänzung des § 281 AO. Nach § 281 Abs. 1 AO erfolgt die Vollstreckung wegen einer Geldforderung der Finanzbehörde in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens durch Pfändung. § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Besitz

Rz. 16 Durch die Pfändung beweglicher Sachen[1] erlangt die Finanzbehörde den unmittelbaren[2] oder den mittelbaren Besitz.[3]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1.1 Einschränkung der Verfügungsmacht

Rz. 2 Die Pfändung dient der Sicherstellung des gepfändeten Gegenstands zum Zweck der Pfandverwertung und Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers.[1] Die Pfändung bewirkt zunächst die rechtliche Bindung (Verstrickung) des Pfandgegenstands. Rz. 3 Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuldner insoweit die rechtliche Verfügungsmacht über den gepfändeten Gegenstan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 281 AO war § 343 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 803 ZPO.[2] § 281 Abs. 1 AO stellt dabei klar, dass die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung erfolgt. Darüber hinaus werden in § 281 Abs. 2 und 3 AO Regelungen getroffen, die das Recht auf Pfändung beschränken und dam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Grundlagen

Rz. 9 Durch die Vollstreckung soll die Erfüllung der Forderungen zwangsweise durchgesetzt werden. Dieser Zwang muss dort seine Grenze finden, wo andernfalls der Vollstreckungsschuldner eines gewissen Existenzminimums beraubt werden würde. Demgemäß sind nicht nur existenznotwendige Sachen[1], sondern insbesondere auch das zum Lebensunterhalt dienende Arbeitsentgelt ganz oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Veräußerung aufgrund der Pfändung

Rz. 2 § 283 gilt nur für die Veräußerung gepfändeter Gegenstände.[1] Voraussetzung ist, dass im Einzelfall eine Pfandverstrickung[2] auch eingetreten ist. Für die Veräußerung bestellter Sicherheiten nach § 327 AO findet die Vorschrift keine Anwendung, wobei allerdings beim Verkauf verpfändeter Gegenstände über § 445 BGB ebenfalls ein Ausschluss der Gewährleistung erfolgt. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Pfändungspfandrecht

2.2.1 Begriff des Pfändungspfandrechts Rz. 7 Durch die Pfändung erlangt der Vollstreckungsgläubiger[1] ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.[2] Ein Pfandrecht ist nach der Legaldefinition des § 1204 Abs. 1 BGB die Belastung eines Gegenstands in der Weise, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus dem Gegenstand zu suchen.[3] Das Pfändungspfandrecht ist damit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1 Verstrickung

2.1.1 Einschränkung der Verfügungsmacht Rz. 2 Die Pfändung dient der Sicherstellung des gepfändeten Gegenstands zum Zweck der Pfandverwertung und Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers.[1] Die Pfändung bewirkt zunächst die rechtliche Bindung (Verstrickung) des Pfandgegenstands. Rz. 3 Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuldner insoweit die rechtliche Verfügu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5 Rangfolge der Pfandrechte

2.2.5.1 Prioritätsprinzip Rz. 13 In der Einzelvollstreckung gilt das Prioritätsprinzip. Das ältere Pfandrecht geht somit dem jüngeren grundsätzlich vor.[1] § 282 Abs. 3 AO bestimmt hierzu für den Bereich der Zwangsvollstreckung nach der AO ausdrücklich, dass das zeitlich früher begründete Pfändungspfandrecht den Vorrang vor einem späteren hat.[2] Diese Rangfolge gilt auch geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Bewegliches Vermögen

Rz. 3 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens[1] kann erfolgen durch Pfändung von beweglichen Sachen (s. § 285 AO), Forderungen (s. §§ 309-312, 318 AO), anderen Vermögensrechten (s. § 321 AO). Diese Einteilung bedarf aber insoweit der Einschränkung, als das bewegliche Vermögen nicht der Vollstreckung in das unbewegliche Vermö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1.2 Dauer der Verstrickung

Rz. 5 Die Verstrickung tritt allein aufgrund der hoheitlichen Pfändungsmaßnahme ein. Sie ist unabhängig davon, ob die Forderung gegen den Vollstreckungsschuldner besteht und ob der gepfändete Gegenstand zu dessen Vermögen gehört. Die Verstrickung kann sich nur dann nicht ergeben, wenn beim Pfändungsvorgang gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen worden ist.[1] Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.1 Begriff des Pfändungspfandrechts

Rz. 7 Durch die Pfändung erlangt der Vollstreckungsgläubiger[1] ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.[2] Ein Pfandrecht ist nach der Legaldefinition des § 1204 Abs. 1 BGB die Belastung eines Gegenstands in der Weise, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus dem Gegenstand zu suchen.[3] Das Pfändungspfandrecht ist damit die notwendige Ergänzung zur Verstric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.3 Inhalt des Pfändungspfandrechts

Rz. 11 Das Pfändungspfandrecht gibt der Vollstreckungsbehörde das Recht zur Verwertung des Pfandgegenstands und damit zur Befriedigung aus dem Erlös. Der Vollstreckungsgläubiger erlangt im Verhältnis zu anderen Gläubigern die gleichen Rechte wie durch ein Pfandrecht i. S. d. BGB.[1] Er hat also die rechtliche Stellung des Inhabers eines Faustpfandrechts[2], ohne dass er dabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind. Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungspfa...mehr