Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 115 Sachverhalt wie oben Rdn 102. Das Vermögensverzeichnis enthält einen Hinweis darauf, dass dem Schuldner Herrn Klamm Sozialleistungen zustehen.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 90 Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Dazu folgende Anlagen: Anlage _____ zum Sachpfändungsauftrag [92] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftrages wird gebeten, die im Gewahrsam...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Abtretung und Verpfändung

Rz. 77 Die Abtretung oder Verpfändung ist auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen, § 46 Abs. 3 S. 1 AO.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 109 Aus dem Vermögensverzeichnis des Herrn Klamm ergibt sich, dass dieser einer geregelten Arbeit nachgeht. Daraus ergibt sich auch die Adresse des Arbeitgebers. Das Arbeitseinkommen soll so weit wie möglich zugunsten des Gläubigers Herrn Mack gepfändet und diesem zum Ausgleich der Forderung überwiesen werden.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 70 Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _____, bin Arbeitnehmer der Firma _____ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _____ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _____ EUR (in Worten: _____ EUR) – nachstehend "Forderung" genannt – zu. Die Firma ha...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / f) Pfändungsschutz und Austauschpfändung

Rz. 57 Zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse listen die §§ 811, 811c ZPO vom Gesetzgeber für unpfändbar erklärte Sachen auf. In der Praxis sind am wichtigsten die persönlichen Gegenstände des Schuldners, Haushaltsgegenstände, insbesondere Kleider und Wäsche, die zu einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden. Weiterhin gehören dazu Geg...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Rechtliche Grundlagen

aa) Abtretung und Verpfändung Rz. 77 Die Abtretung oder Verpfändung ist auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen, § 46 Abs. 3 S. 1 AO. bb) Pfändung Rz. 78 Nach § 46 AO richtet sich nicht nur die Abtretung und Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen durch den Steuerpflichtigen, sondern auch deren Pfändung durch einen Gläubiger des Steuerpflichtigen. In der Praxis...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 123 Wie der Sachverhalt oben Rdn 102. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Klamm für das zurückliegende Jahr noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Abwandlung: Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner im August 2020 arbeitslos geworden ist, so dass mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen zu rechnen ist, auch w...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff

Rz. 344 Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Landgericht Bonn – Kammer für Handelssachen – Klage der Kleefuß Bauunternehmung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kleefuß, Baustraße 5, 53000 Bonn Prozessbevollmächtigter: _____ – Kläger – gegen Herrn Bernd Baumeister, Kaufmann, Schn...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage

Rz. 38 Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 103 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen, aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf die ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Bankkonto des Schuldners

Rz. 229 Bankverträge erlöschen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den Spezialvorschriften der §§ 116, 115 InsO. In der Praxis führen die Banken häufig die Geschäftsbesorgungsverträge und Konten nach einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter mit dem Schuldner fort. Die kontoführende Bank des Schuldners sperrt gewöhnlich nach Erlangung der Kenntnis von der Inso...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise auf. Der Gläubiger schr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Vorpfändung

Rz. 101 Muster 58.27: Vorpfändung Muster 58.27: Vorpfändung An das Amtsgericht _____ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – zur Zustellung an Nach dem vollstreckbaren Urteil des AG Düren vom _____, Az. _____, kann der Gläubiger Herr Mack, _____ (volle Parteibezeichnung), von dem Schuldner Herrn Klamm, _____ (volle Parteibezeichnung), die Zahlung folgender...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 53 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird bea...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Arbeitgeberdarlehen

Rz. 281 Muster 4.26: Arbeitgeberdarlehen Muster 4.26: Arbeitgeberdarlehen Darlehensvertrag und Schuldanerkenntnis Mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis wird nachfolgender Darlehensvertrag mit Schuldanerkenntnis vereinbart:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 78 Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____ zeige ich die anwaltliche Interessenvertr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Pfändungsschutz

Rz. 120 Zu beachten ist, dass bei Zahlung von Sozialgeldleistungen auf das Konto des Schuldners der bisherige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten ist. Arbeitseinkommen wie Sozialleistungen sind dann nach der Überweisung auf ein Konto – wie andere Einkünfte – nur noch dann geschützt, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto i.S.d. § ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss

Rz. 79 Muster 21.19: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss Muster 21.19: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des _____ zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung des Schuldners an. Namens und kraft Vollmacht des _____ lege ich hiermit gegen ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _____ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufun...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Muster: Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

Rz. 79 Das Muster[98] zum Ausfüllen und Download findet sich unter https://www.formulare-bfinv.de.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 Der Gerichtsvollzieher hat bei der Pfändung allein auf den Gewahrsam des Schuldners abzustellen, § 808 ZPO und deshalb nicht zu prüfen, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist, § 71 GVGA. Anderes ist nur dann zulässig, wenn sich "offensichtlich" aus den tatsächlichen Umständen ergibt, dass die Sache einem Dritten gehört. Dies bringt es mit sich, dass der Gerich...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Zulässigkeit

Rz. 104 Bzgl. der Zulässigkeit der Forderungspfändung kann auf die Ausführungen zu den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen verwiesen werden. Diese Voraussetzungen müssen bei der Forderungspfändung ebenfalls vorliegen. Hinzu kommt allerdings, dass der Vollstreckungsantrag, der sogenannte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, in besonderer Weise bestimmt sein muss, was d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 59 Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber tritt hiermit folgende Forderungen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Pflicht des Schuldners

Rz. 82 Der Schuldner hat in dem Termin ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Die Übersendung eines einfachen oder notariellen Vermögensverzeichnisses lässt diese Frist nicht entfallen. Anderes kann allerdings gelten, wenn sich der Gläubiger auf die Vorlage eines solchen privaten Vermögensverzeic...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Bei den unpfändbaren Sachgruppen des § 811 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 ZPO, bei denen der Schutzzweck auch durch Bereitstellung geringwertiger Ersatzsachen erfüllt werden kann, kann dem Gläubiger auf Antrag eine Austauschpfändung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichtes gestattet werden (vgl. § 811a ZPO). Der Schuldner erhält also für den wertvollen Gegenstand einen in d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

Rz. 69 Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Unter Zustimmung der Fa. A-GmbH und des vorläufigen Insolvenzverwalters R verkaufen und übertragen die diesem Vertrag beitretenden und in den Beitrittserklärungen mit unterzeichnenden Arbeitnehmer der A-GmbH ihre Ansprüche auf ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 61 Der Verkäufer möchte mit einem Eigentumsvorbehalt sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Käufers einen dinglichen Herausgabeanspruch hat und zudem gegen etwaige Pfändungen beim Käufer besser geschützt ist.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 9 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last, § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hierzu gehört die Vergütung des Rechtsanwaltes ebenso wie die Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans. Sie sind mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines besonderen Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Beachtet werde...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 106 Gemäß § 829 Abs. 3 ZPO wird die Forderungspfändung erst mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam. Daher ist im Hinblick auf die Rangwahrung darauf zu achten, dass der Drittschuldner richtig bezeichnet und vollständig angegeben wird. Nur bei einer Zustellung an den zuständigen Drittschuldner tritt die Wirkung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein. Wic...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 12. Muster: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt

Rz. 41 Muster 27.5: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt Muster 27.5: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt Kaufvertrag zwischen Frau/Herr _____, _____ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herr _____, _____ (Name, Anschrift) – nachstehend "Käufer" genannt – § 1 Kaufgegenstand...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Vollziehung

Rz. 297 Gem. §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO ist die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monates zu vollziehen. Dies setzt – sowohl bei der Beschluss- als auch bei der Urteilsverfügung – in der Regel die Zustellung im Parteibetrieb zum Zwecke der Vollziehung voraus. In Einzelfällen können noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. Eintragungen ins Grundbuch, Pfändungen, Pfändu...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Anregung zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Rz. 73 Muster 21.16: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Muster 21.16: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____ wurde ich durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – _____ vom _____ ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO ist ein Rechtsbehelf, der für das Verfahren der Zwangsvollstreckung vorgesehen ist. Rz. 25 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann nur die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren angegriffen werden. Insoweit ist sie abzugrenzen von der Vollstreckungsentscheidung, ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelf des Schuldners

Rz. 108 Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, steht dem Schuldner die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO zu, da mangels Anhörung eine Vollstreckungsmaßnahme und keine Vollstreckungsentscheidung vorliegt. Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckungsgerichtes. Anders als für den Gläubiger ist der Rechtsbehelf für den Schuldner nicht befristet....mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XX. Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 104 Muster 56.32: Vollstreckungsabwehrklage Muster 56.32: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Wohnungseigentümers _____ – Klägers/Schuldners – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ___...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 159 Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) (1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubild...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / X. Pfändung

Rz. 83 Unabhängig davon, ob es sich bei der zugrundeliegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt, können Gläubiger des Vorerben aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben.[152] Allerdings ist eine in der Zwangsvollstreckung sowie in der Vollziehung des Arrests gegen...mehr