Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 17 Familienholding / 4. Ausschlussmöglichkeiten

Rz. 110 Auch die Pfändung eines Gesellschaftsanteils durch Gläubiger des Gesellschafters kann faktisch zu einem Eindringen Dritter führen. Auch wenn der Pfandgläubiger nicht selbst Gesellschafter wird, hat er doch über die Möglichkeit, die Gesellschaft zu kündigen, mitunter erhebliche wirtschaftliche Macht. Dies kann dadurch umgangen werden, dass für den Fall der Pfändung ei...mehr

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§ 16 Vollmachten / 3. Abgrenzung zur Testamentsvollstreckung

Rz. 21 Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zur Testamentsvollstreckung, die ja von den Erben keineswegs widerrufen werden kann. Der Testamentsvollstrecker als solcher ist unabhängiger Inhaber eines Amtes, während der Bevollmächtigte eine von den Erben abhängige Rechtsstellung innehat.[21] Wie bereits erwähnt, liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen Testamentsvol...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (2) Grundsätzliche Möglichkeit der Abfindungsbeschränkung

Rz. 313 Da die gesellschaftsrechtlichen Regelungen weitgehend dispositiv sind und dies nach h.M. insbesondere auch für § 738 Abs. 1 S. 2 BGB gilt,[394] können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich eigene Regelungen bezüglich der Höhe oder der Fälligkeit beim Ausscheiden von Gesellschaftern entstehender Abfindungsansprüche treffen. Derartige Vereinbarungen ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.1 Mehrere Schuldner

Rz. 13 Dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird von mehreren Personen entweder aufgrund gemeinsamer Tatbestandsverwirklichung oder aufgrund gemeinsamer Festsetzung nebeneinander geschuldet.[1] Durch gemeinsame Tatbestandsverwirklichung entsteht eine Gesamtschuld, wenn mehrere Personen den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] So w...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Aufrechnung

Rz. 19 Aufrechnung ist die einseitige, empfangsbedürftige und grundsätzlich bedingungsfeindliche Willenserklärung des Schuldners, die zur wechselseitigen Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen führt. Voraussetzungen der Aufrechnung sind Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen, § 387 BGB. Die Gegenforderung muss voll wirksam und fällig sein, die Hauptf...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Das Verhältnis zwischen PflVG und VVG – Gesetzessystematik

Rz. 11 Die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung hatte bis September 1965 ihre Grundlage im PflVG vom 7.11.1939.[7] Unfälle, die sich vor dem 1.10.1965 ereignet hatten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt waren, waren weiter nach den Bestimmungen des PflVG 1939 zu beurteilen.[8] Weil die Bestimmungen des PflVG 1939 nähere Regelungen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 93 SGB XII: Übergang von Ansprüchen (1) Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten B...mehr

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§ 24 Vergleich / B. Abfindungsvergleiche

Rz. 6 Für das Unfallhaftpflichtrecht von besonderer Bedeutung sind Abfindungsvergleiche, insbesondere zwischen Geschädigten und Versicherern des Schädigers. Regelungsgehalt eines Abfindungsvergleichs kann seinmehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 347 Die zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherern in zahlreichen Fällen abgeschlossenen Teilungsabkommen sind Rahmenverträge, in denen sich die Vertragspartner (einerseits Haftpflichtversicherer, andererseits Sozialversicherungsträger, vor allem Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) verpflichten, alle zukünftigen Schadensfälle, soweit sie die ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / f) Unterbliebene Geltendmachung ohne Nachlässigkeit der Partei

Rz. 164 Schließlich kann neues Vorbringen zugelassen werden, dessen unterbliebene Geltendmachung weder auf Fehlern des Gerichts (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 ZPO) noch auf einer Nachlässigkeit der Partei (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO) oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO)[549] beruht. Eine Nachlässigkeit liegt vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungsp...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Berechnungsweg nach der Nettolohnmethode

Rz. 102 Der Berechnungsweg ist beim Erwerbsschaden des unselbstständigen Arbeitnehmers bei Anwendung der Nettolohnmethode im Prinzip unkompliziert. Erforderlich ist allerdings, dass der Geschädigte bzw. sein Anwalt die erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die für die Berechnung notwendigen Daten ergeben, vollständig zusammentragen. Die Höhe der Lohn- bzw. Gehaltszahlung...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Wuppertal lässt mehr Fragen offen als sie beantwortet. 1. Formelle Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung erfordert gem. § 103 ZPO das Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Folglich hätte im Erinnerungsverfahren nach § 11 Abs. 2 RPflG eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Gläubi...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / I. Sachverhalt

Der Schuldner hatte gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Im Abhilfeprüfungsverfahren erließ der Rechtspfleger eine einstweilige Anordnung nach §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO. Hiergegen wendete sich die durch ihren Rechtsanwalt vertretene Gläubigerin mit der Rechtspfleger-Erinnerung nach § 11 Abs....mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nachträgliche Feststellung einer erfolglosen Pfändung

aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Pfändung und Überweisung mehrerer Schuldnerforderungen

aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wert bei Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Nr. 1, 2. Hs.)

a) Geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands Rz. 31 Hat der Gläubiger jedoch dem Vollstreckungsorgan den Auftrag erteilt, einen bestimmten Gegenstand zu pfänden, so ist der Wert dieses Gegenstandes maßgebend, wenn er niedriger ist als der Wert der zu vollstreckenden Forderung (Nr. 1, 2. Hs.). Maßgebend ist auch hier der Wert im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden (ersten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 63. Pfändung von Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 62. Pfändung beweglicher Sachen

Rz. 279 Bei der Pfändung beweglicher Sachen stellen wegen des inneren Zusammenhanges eine Angelegenheit u.a. dar:[280]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pfändung mehrerer Forderungen

Rz. 200 Werden mehrere Forderungen desselben Schuldners gepfändet, liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt des Gläubigers wegen dieser Forderungen einen einzigen Auftrag zur Vollstreckung erteilt.[190] Entscheidend im Rahmen der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist nicht, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag erhalten hat oder mehrere ...mehr

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FoVo 06/2021, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Zum 1.7.2021 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO um 6,28 % und damit ganz erheblich erhöht (FoVo 2021, 101 ff., in diesem Heft). Das wirkt sich auch auf das P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO aus. Stärker als noch in der Vergangenheit müssen Gläubiger und ihre Bevollmächtigten prüfen, ob die Vollstreckungssituation durch Anträge auf die Nichtber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Auffassungen bei beschränktem Auftrag

Rz. 40 Ist der dem Rechtsanwalt erteilte Vollstreckungsauftrag von vornherein auf einen bestimmten Gegenstand beschränkt worden, ist die Ermittlung des Gegenstandswerts umstritten. Im wesentlich werden hier drei Auffassungen vertreten. Rz. 41 1. Die eng auszulegende Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. soll nach einer Auffassung nicht zum Tragen kommen, wenn der zu pfändende bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Ermäßigung bei hohen Forderungen und langer Vollstreckungsdauer

Rz. 47 Soweit demgegenüber vertreten wird,[65] bei "hohen Forderungen" sei in Anlehnung an § 42 Abs. 1 GKG aus Billigkeitsgründen ein geringerer Wert, nämlich der dreifache Jahresbetrag anzusetzen, begegnet dies zum einen schon Bedenken im Hinblick auf den anderslautenden Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1; zum anderen führt diese Ansicht zu Rechtsunsicherheit: Ab welchem Betrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen

Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung im Hinblick auf den 2. Hs. daher mit zu berüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Andere kombinierte Aufträge

Rz. 341 Neben dem Kombi-Auftrag nach § 807 ZPO sind auch weitere kombinierte Aufträge möglich, vgl. den zu § 753 Abs. 3 ZPO eingeführten Formularauftrag.[335] Das folgt aus der Aufzählung in § 802a Abs. 2 ZPO, die dem regelmäßigen Vollstreckungsablauf folgt.[336]mehr

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FoVo 06/2021, Keine Gebühr ... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige und begründete Beschwerde Die von der Bezirksrevisorin als Vertreterin der Staatskasse eingelegte Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 GvKostG, § 66 Abs. 3 GKG aufgrund der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat sie Erfolg. Denn die Kostenrechnung ist anderweitig auf 46,05 EUR festzusetzen, der Gerichtsvollzi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schwierigkeit der Materie

Rz. 603 Von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abgesehen spricht die Kompliziertheit der Materie jedenfalls in folgenden Bereichen für eine Beiordnung eines Anwalts:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anlass für ein Verteilungsverfahren

Rz. 379 Das Verteilungsverfahren findet Anwendung in den Fällen der §§ 827 Abs. 2, 853, 854, 858 Abs. 5 ZPO . Ihnen liegt stets die gleiche Sachlage zugrunde: Mehrere Gläubiger haben einen Gegenstand pfänden lassen, der zur Befriedigung aller nicht ausreicht. Ist mindestens einer der Gläubiger mit der Auskehr des Erlöses nach der Rangfolge des § 804 ZPO nicht einverstanden, h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Bewertung von Rentenansprüchen nach § 9 ZPO

Rz. 52 Wird gemäß § 850d Abs. 3 ZPO wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet, sind die noch nicht fälligen Ansprüche nach § 9 ZPO zu bewerten. Dabei ist unerheblich, ob e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag

Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert der zu vollstreckenden Forderung ist jedenfalls dann für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mindestwert oder Mindestgebühr

Rz. 44 Existiert die zu pfändende Forderung nicht oder ist sie unpfändbar, beträgt der Gegenstandswert allerdings nicht Null, sondern es ist der geringste Gegenstandswert (Mindestgegenstandswert) bzw. der Gegenstandswert der ersten Wertstufe des § 13 (bis 500 EUR) zugrunde zu legen,[62] weil dies der geringere Wert i.S.v. Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist. Soweit vielfach stattdessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäische Kontenpfändung (EuKoPfVO)

Rz. 23 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, kommt nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 1 wie bei der Vollziehung eines Arrests (vgl. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4) grds. die 0,3 Terminsgebühr VV 3310 in Betracht.[12] Rz. 24 Allerdings dürfte sich praktisch kein Anwendungsbereich e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorauspfändung/Dauerpfändung

Rz. 53 Die Pfändung wegen zukünftig erst noch fällig werdender Unterhaltsansprüche ist aber nicht nur in Arbeitseinkommen zulässig, sondern auch in Kontoguthaben.[74] Man spricht insoweit von einer Vorauspfändung oder auch Dauerpfändung. Es handelt sich dabei um eine aufschiebend bedingte Pfändung, die erst mit der jeweiligen Fälligkeit des Unterhaltsanspruchs wirksam wird. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Art. 5 EuKoPfVO – zwei verschiedene Verfahrenskonstellationen

Rz. 18 Aus Art. 5 EuKoPfVO ergibt sich, dass zwei verschiedene Verfahren auf Erlass des Europäischen Beschlusses zur Kontenpfändung möglich sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 123 Die Zuständigkeit für die Anordnung der anderweitigen Verwertung gemäß § 825 ZPO liegt grundsätzlich beim Gerichtsvollzieher; das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 825 Abs. 2 ZPO nur zuständig, wenn es um die Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher geht. In § 18 Abs. 1 Nr. 8 wird der Singular verwandt ("Verfahren über einen Antrag"). Die Fra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorpfändung und Forderungspfändung

Rz. 202 Die Vorpfändung und die nachfolgende Pfändung derselben Forderung sind eine Angelegenheit.[196] Mussten Vorpfändungen jedoch zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten beantragt werden, so dass dadurch mehrere Vollstreckungsangelegenheiten gegeben sind, entfällt der Anspruch des Rechtsanwalts auf mehrere Vollstreckungsgebühren nicht dadurch, dass die ...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / Einführung

Es gibt Neues an der Front der Pfändungsfreigrenzen. Das wird die Pfändung von Arbeitslohn und auch von Kontoguthaben ab der Jahresmitte schwieriger machen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mehrere Gläubiger im Verteilungsverfahren

Rz. 28 Entsprechendes gilt für die Vertretung mehrerer Gläubiger im Verteilungsverfahren. Hier wie auch sonst ist richtigerweise danach zu differenzieren, ob der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist oder nicht. Beispiel 1: A und B haben eine Pfändung ausbringen lassen aufgrund einer titulierten Forderung, die ihnen als Gesamtgläubiger zusteht. Vertritt der Anwa...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / III. Neue Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht

Verordnung korrigiert das Gesetz Eine Verordnung kann kein Gesetz ändern, so dass die vorgenannten Beträge auch künftig in der gesetzlichen Regelung verbleiben. Diese Beträge werden aber im Verordnungswege "aufgrund" der gesetzlichen Regelung durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung jährlich angepasst. Dies ist nun eben geschehen, so dass sich ab dem 1.7.2021 folgende Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Fälle des § 807 ZPO

Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vorliegen. Die gesonderte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen (§ 832 ZPO – Arbeitseinkommen)

aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Objektiver Wert

aa) Begriff des Gegenstands Rz. 32 Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen[41] und Rechte,[42] sodass die Bestimmung der Nr. 1, 2. Hs. auch auf Forderungen zutrifft.[43] Bei diesen ist jedoch streitig, ob auf den objektiven Wert der Forderung abzustellen ist oder auf den, den sich der Gläubiger vorgestellt hat. Richtigerweise wird man de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert

Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG Koblenz[30] mit der Begründung, bei dieser Sachlage lägen verschieden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zinsen

Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H.v. 10.000 EUR noch die bis zum Tage der Auftragserteilung aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Die weiteren, bis zum Tag der Pfändung entstehenden Zinsen werden zwar vom Gerichtsvollzieher berechnet und mit vollstreckt (vgl. § 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVGA), sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zeitpunkt der ersten Tätigkeit

Rz. 34 Das Kriterium ist der objektive Verkehrswert im Zeitpunkt der die Anwaltsgebühr auslösenden Tätigkeit (vgl. § 40 GKG).[45] Der Wert liegt also von vornherein fest, nur erfährt der Gläubiger von diesem tatsächlichen Wert erst später.[46] Das ist im Rahmen des vergleichbaren § 6 ZPO auch nicht anders, dort aber unbestritten. Warum sollte der Schuldner in den vorgenannte...mehr