Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

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Offenlegung / 13 Die Offenlegungs-/Publizitätspflicht kann umgangen werden

Nur bestimmte Rechtsformen sind zur Offenlegung/Publizität verpflichtet, bspw. die Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär). Dies ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG und GmbH & Co. OHG. In beiden Fällen fungiert eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter. Die klassische Personengese...mehr

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Offenlegung / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bestehen Offenlegungspflichten, auch Publizitätspflichten genannt. Die gesetzlichen Vertreter dieser Gesellschaften sind verpflichtet, die Jahresabschlüsse mit den Anhängen zur Veröffentlichung einzureichen. Durch diese Regelung haben interessierte Personen wie Geschäftspartner, Banken, Angestellte oder An...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 1 Gewerbesteuer: So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Gewerbesteuer wird berechnet aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, den Hinzurechnungen, den Kürzungen, der Verrechnung von Verlusten aus den Vorjahren, einem evtl. Freibetrag, der Gewerbesteuermesszahl und dem Hebesatz.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 4 Rechtsformabhängiger Freibetrag von 24.500 EUR

Von dem auf 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag ist ggf. ein Freibetrag abzuziehen. Ob und in welcher Höhe ein Freibetrag gewährt wird, hängt von der Rechtsform ab:[1] Der Freibetrag beträgt für Achtung Ke...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.2 Voraussetzung für den Verlustabzug

Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug ist, dass sog. "Unternehmensidentität" und "Unternehmeridentität" vorliegen. Im Einzelnen heißt das: Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat, identisch ist. Maßgebend sind hierbei die Art der Betäti...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

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Offenlegung / 5 Diese Kaufleute müssen ihre Daten veröffentlichen

Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich h...mehr

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Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 1. BFH v. 1.9.2022 – IV R 13/20

In diesem Fall entschied der IV. Senat des BFH [16], dass die sachliche GewSt-Pflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie beginnt, denn erst hierdurch werde er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten. Anknüpfung an bisherige BFH-Rechtsprechung: Der BFH hat in diesem Urteil...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 3. BFH v. 15.6.2023 – IV R 30/19

Der IV. Senat des BFH entschied in diesem Fall[22], dass eine Mitunternehmerschaft auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen könne und auch in einem derartigen Fall sachlich gewerbesteuerpflichtig sein könne. So beginne der Gewerbebetrieb – also die werbende Tätigkeit – einer gewerblich geprägten Personengesellschaft mit Aufnahme deren vermögensverwaltender Tätigke...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 2. Beginn mit Aufnahme der "werbenden Tätigkeit"

Streitgegenstand ist in diesen Fällen allerdings hauptsächlich die Rechtsprechung des BFH, vorweggenommenen Betriebsausgaben den Abzug bei der GewSt zu versagen – also hauptsächlich sind es die Fälle, in denen eine GmbH Mitunternehmerin an einer Personengesellschaft ist (z.B. GmbH & Co. KG). Begründung mit dem Objektsteuerprinzip: Diese Entscheidungen, Betriebsausgaben, die v...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 1. Abstellen auf Rechtsform

Unterscheidung nach Rechtsform ...: Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen den einzelnen Rechtsformen: Während die GmbH kraft Rechtsform einen Gewerbebetrieb unterhält[6] und die sachliche GewSt-Pflicht grundsätzlich mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Handelsregister beginnt[7], beginnt die sachliche GewSt-Pflicht der gewerblich geprägten GmbH...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 2. BFH v. 30.8.2022 – X R 17/21

Im Fall des X. Senats des BFH vom 30.8.2022[20], bei dem ein Unternehmer einen Imbissbetrieb eines anderen Gewerbetreibenden im Ganzen nach § 2 Abs. 5 GewStG übernahm, dieses Ladenlokal sanierte und im Anschluss eröffnete, versagte der BFH den Abzug der Sanierungskosten als Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags, da diese vor Eröffnung des Lokals entstanden sind. Dies ist ...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 9. Untergang von EBITDA-Vortrag und Zinsvortrag bei Teilbetriebsabgang

Durch § 4h Abs. 5 S. 1 EStG wird – insbesondere für Personenunternehmen (Mitunternehmerschaften) – geregelt, dass durch eine Betriebsveräußerung/-aufgabe ein (noch nicht verbrauchter) EBITDA-Vortrag und ein (noch nicht verbrauchter) Zinsvortrag untergehen. Bei einem Mitunternehmerwechsel gehen der EBITDA-Vortrag und der Zinsvortrag quotenentsprechend anteilig unter (§ 4h Abs. 5...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Die GbR als Grundform der Personengesellschaften

Die GbR ist eine weitverbreitete Gesellschaftsform. Im Wirtschaftsleben sind es nach den Statistiken der Finanzbehörden ungefähr 200.000 GbR, im privaten Bereich gibt es schätzungsweise eine noch größere Anzahl von BGB-Gesellschaften. 1.1 Anwendbare Rechtsnormen Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen

Neben den Personengesellschaften, die im Einzelfall viele Vorteile haben können (einfache Gründung und Führung der Gesellschaft, steuerrechtliche Behandlung, Fremdfinanzierung), gibt es im Wirtschaftsbereich die wichtige Gruppe der Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften können noch die Gruppe der Personenhandelsgesellschaften und die Gruppe der Partnerschaften...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Rechtsfähigkeit der GbR

Die GbR ist auch nach dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wie alle Personengesellschaften keine juristische Person. Nach § 705 Abs. 2 BGB ist die GbR als Außengesellschaft jedoch rechtsfähig. Sie kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein, insbesondere auch von Forderungen und Vermögen, und sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Die GbR-Außengesellschaft ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Anwendbare Rechtsnormen

Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten die §§ 705 – 740c BGB. Für die anderen Personengesellschaften, zu denen die OHG, die KG, die Partnerschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und weitere sehr spezielle Gesellschaftsformen gehören, existieren weitgehende Spezialregelu...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft na...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.4 Vorgründungsgesellschaften

Vereinbaren mehrere Personen verbindlich eine GmbH, eine AG oder eine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, entsteht mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages die sog. Vor-GmbH oder Vor-AG. Für diese Vor-Gesellschaften gelten schon im Wesentlichen die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere ist die Haftung ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.3 Private Gelegenheitsgesellschaften

Private Gelegenheitsgesellschaften wie Wettgemeinschaften, die z. B. einen gemeinsamen Lottoschein abgeben, Mitfahrgemeinschaften, die gemeinsam zum Betrieb oder zur Hochschule fahren, und private Investmentclubs, die zur Freizeitgestaltung in geringem Umfang gemeinsam in Wertpapiere investieren, sind i. d. R. als GbR anzusehen, wenn ein entsprechender Rechtsbindungswille be...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Vertragsschluss

Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages zwischen 2 oder mehreren Personen, also mit dem Vorliegen der übereinstimmenden, wirksamen Willenserklärungen, entsteht die GbR.[19] Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich, mündlich und auch durch konkludentes Verhalten geschlossen werden. Aus Beweiszwecken ist in der Praxis aber immer der Abschluss eines schriftlichen Vertrage...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3 Einsatzmöglichkeiten der GbR

Die GbR wird aufgrund der einfachen und kostengünstigen Gründung und der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten in der wirtschaftlichen und in der privaten Praxis für vielfältige und ganz unterschiedliche Zwecke eingesetzt.[7] Insbesondere für die folgenden Zwecke kommt eine GbR in Betracht. 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.2 Überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse

Im Wirtschaftsleben eignet sich die GbR aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gut für überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse. Dazu zählen die Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die verschiedene Bauunternehmen für die Durchführung eines gemeinsamen Großprojekts gründen, wobei Gegenstand der GbR nur die tatsächliche Zusammenarbeit und Koordination ist, die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.5 Ehe und eheähnliche Lebensgemeinschaften

Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein.[14] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Ehepartner über die familienrechtliche Pflicht hinaus im Erwerbsgeschäft des anderen mitarbeitet oder in das Erwerbsgeschäft des anderen,...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.3 Die Bruchteilsgemeinschaft

Schwierig ist die Abgrenzung der GbR zur bürgerlich-rechtlichen Bruchteilsgemeinschaft, die in den §§ 741 – 758 BGB geregelt ist. Bei der Gemeinschaft erschöpft sich der Zweck im gemeinsamen Miteigentum der Bruchteilseigentümer. Die Abgrenzung erfolgt deshalb über die Intensität des gemeinsamen Zwecks. Bei der GbR ist ein Zweck erforderlich, der über das bloße Haben und Halt...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.2 Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung stellt die Frage: "Welche Kosten sind entstanden?" Zur Ermittlung der relevanten Kostenarten ist i. d. R. eine Überleitungsrechnung von der Finanzbuchhaltung (FiBu) zur Kostenrechnung erforderlich. Überleitung von der FiBu zur Kostenrechnung Die Aufwendungen aus der Buchführung werden in die Kostenrechnung übernommen und ggf. bereinigt um: betriebsfremde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 2.1.2 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Insbesondere die Melde- und Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG werden durch die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht für Arbeitnehmer gelten, deren verstetigtes, regelmäßiges Monatsentgelt 4.319 EUR (brutto) überschreitet (bei der Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind – ungeachtet ihrer Anrechenbarkeit auf den ge...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / Einführung

Gesellschafter einer GmbH dürfen nicht, wie etwa die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Einzelunternehmer, einfach Gewinne der GmbH entnehmen. Hintergrund ist die rechtliche Selbstständigkeit der GmbH als juristische Person. Um als Gesellschafter über den Gewinn der GmbH verfügen zu können, bedarf es eines wirksamen Ausschüttungsbeschlusses. Wann ein Ausschüttung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1 Zurechnung von Wirtschaftsgütern, die mehreren Personen zur gesamten Hand oder rechtsfähigen Personengesellschaften zustehen (Abs. 2 Nr. 2 S. 1)

Rz. 92 Wirtschaftsgüter, die mehreren Personen zur gesamten Hand oder rechtsfähigen Personengesellschaften zustehen, sind gem. Abs. 2 Nr. 2 S. 1 den Beteiligten oder Gesellschaftern anteilig zuzurechnen, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Auf Wirtschaftsgüter, die einer Kapitalgesellschaft gehören, ist Abs. 2 Nr. 2 nicht anwendbar.[1] Gegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften (Abs. 2 Nr. 2)

6.1 Zurechnung von Wirtschaftsgütern, die mehreren Personen zur gesamten Hand oder rechtsfähigen Personengesellschaften zustehen (Abs. 2 Nr. 2 S. 1) Rz. 92 Wirtschaftsgüter, die mehreren Personen zur gesamten Hand oder rechtsfähigen Personengesellschaften zustehen, sind gem. Abs. 2 Nr. 2 S. 1 den Beteiligten oder Gesellschaftern anteilig zuzurechnen, soweit eine getrennte Zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Inhalt und Bedeutung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 AO ist eine Vorschrift des materiellen Steuerschuldrechts[1], die – mit Ausnahme des zum 1.1.2024 angefügten § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO – die persönliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt. Diese bestimmt darüber, welche Person oder Personenvereinigung Steueransprüche zu erfüllen hat, die aus der Herrschaft über das Wirtschaftsgut hergeleitet werden.[2] Für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.1 Begriff

Rz. 66 Bei Treuhandverhältnissen sind nach der gesetzlichen Regelung in der ersten Alternative des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Der Begriff des Treuhandverhältnisses ist weder im Steuerrecht noch im Zivilrecht ausdrücklich geregelt und auch nicht eindeutig zu bestimmen. Es gibt keinen typischen Treuhandvertrag, sondern eine Vielzahl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.8 Nießbrauch

Rz. 57 Nießbrauch ist die Belastung einer Sache[1] oder eines übertragbaren[2] Rechts[3] in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen daraus zu ziehen. Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen oder einer Erbschaft ist nur in der Weise möglich, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.4 Tatsächlicher Vollzug

Rz. 74 Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist die tatsächliche Durchführung der Treuhandvereinbarung. Diese wird zwar nicht durch jede Abweichung von den getroffenen Abreden ausgeschlossen.[1] Unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung der Treuhandvereinbarung ist jedoch die klare Trennung von Treugut und Eigenvermögen.[2] Das Han...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Zurechnung

Rz. 14 Der Begriff des Wirtschaftsguts selbst wird von der AO weder in § 39 AO noch an anderer Stelle definiert. In Übereinstimmung mit dem Bewertungsrecht[1] und dem Einkommensteuerrecht[2] umfasst er neben Sachen und Rechten (z. B. Forderungen, Immaterialgüterrechte, Anteile an Kapitalgesellschaften) wirtschaftliche Werte aller Art, die einer selbstständigen Bewertung zugä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.1 Vorstadien des rechtlichen Eigentumserwerbs

Rz. 36 Der Erwerb einer Sache oder eines Rechts vollzieht sich häufig nicht in einem Akt, sondern in einem zeitlich gestreckten mehraktigen Vorgang. Bei Grundstücken ergibt sich dies schon aus den für den Rechtserwerb geltenden grundbuchrechtlichen Erfordernissen, deren Erfüllung einen mehr oder minder längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Aber auch Bedingungen oder Genehmigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / Zusammenfassung

Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgeme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 5.1 Allgemeines

Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht nicht gegeben, kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen und zwar dann, wenn jemand im Inland Einkünfte erzielt, bei denen eine objektive Beziehung zum Inland besteht. Welche Einkünfte im Sinne einer beschränkten Steuerpflicht als inländische Einkünfte anzusehen sind, ist abschließen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 1 Geschlossene Immobilienfonds­

Geschlossene Immobilienfonds beschränken ihr Fondsvermögen auf ein einzelnes Grundstück oder eine im Voraus festgelegte Anzahl von Grundstücken. Wenn das hierfür erforderliche Kapital gezeichnet ist, werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen. Ein geschlossener Immobilienfonds hat meistens die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesell...mehr

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Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr