Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / G. Bremen

§ 52 Abs. 1, 2, 3 PVG-HB – Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit, § 58 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PVG-HB – Verfahren, § 59 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 PVG-HB – Schlichtungsstelle, § 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 PVG-HB – Verfahren vor der Einigungsstelle Das bremische Personalvertretungsgesetz weicht in mehrfacher Hinsicht von der bundesrechtlichen Regelung ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Vorlage an übergeordnete Dienststelle

Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann sowohl der Leiter der Dienststelle als auch der Personalrat die Angelegenheit binnen 5Arbeitstagen auf dem Dienstweg den übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, vorlegen. Die Vorlageberechtigung seitens des Personalrats ist nicht nur auf die Fälle des Initiativrechts nach § 77 BPersVG beschränkt. Vielmeh...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / D. Bayern

Art. 70 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 BayPVG Art. 70 BayPVG enthält eine Reihe von Abweichungen gegenüber der bundesrechtlichen Regelung wie folgt: Abs. 1 (Verfahren innerhalb der Dienststelle – Erörterung) In Satz 2 wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Mitbestimmungsrecht auch in den Fällen besteht, in denen eine Maßnahme nur als Versuch oder zur Erprobung durchgeführt werden ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / H. Hamburg

§ 80 Abs. 1 Satz 1 HmbPersVG, konkretisiert durch § 87 HmbPersVG (Mitbestimmung) und § 88 HmbPersVG (eingeschränkte Mitbestimmung) sowie die offene Erweiterung in § 80 Abs. 3 HmbPersVG, schaffen einen sehr weiten Rahmen der Mitbestimmung. Die Unterscheidung zwischen den Fällen des § 87 HmbPersVG und § 88 HmbPersVG ergibt sich aus der unterschiedlichen Regelungskompetenz der ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / P. Sachsen-Anhalt

§ 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG LSA – Umfang und Durchführung der Mitbestimmung; § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 PersVG LSA – Verfahren bei Nichteinigung; § 64 Abs. 1, 2 PersVG LSA – Verfahren der Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren ist in § 61 und § 62 PersVG LSA geregelt. Es entspricht weitgehend den bundesrechtlichen Regelungen. Insoweit wird auf obige Darlegungen ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / E. Berlin

§ 79 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG BE, § 80 Abs. 1, 2, 3 PersVG BE – Verfahren bei Nichteinigung, § 81 Abs. 1, 2 PersVG BE – Einigungsstelle Die §§ 79-81 PersVG BE entsprechen im Wesentlichen dem §§ 70 ff. BPersVG. Insofern wird auf die Ausführungen zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 79 Abs. 2 PersVG BE (Verfahren innerhalb der Dienststelle) Auch hi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Verfahren im Stufenverfahren bei der übergeordneten Dienststelle

Nach der Vorlage bestimmt sich das weitere Verfahren bei der übergeordneten Dienststelle wiederum nach §§ 71 Abs. 2 i. V. m. § 70 Abs. 2 und 3 BPersVG. Die übergeordnete Dienststelle entscheidet zunächst, ob sie das Verfahren weiter betreiben oder es bei der Ablehnung des Personalrats belassen will. Im letzteren Fall ergeht die Anweisung an die nachgeordnete Dienststelle, vo...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / N. Saarland

§ 73 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 5, 7, 8 SPersVG – Verfahren bei der Mitbestimmung; § 75 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 SPersVG – Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren im Personalvertretungsrecht des Saarlands ist in den §§ 73 und 75 geregelt. Sie entsprechen in weiten Teilen der bundesrechtlichen Regelung in §§ 70 ff. BPersVG. Insoweit wird auf obige Darlegungen verwiesen. Es bestehen jed...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / I. Hessen

§ 66 HPVG, § 67 HPVG § 69 HPVG, § 7 HPVG, § 78 HPVG Es enthält gegenüber der bundesrechtlichen Regelung in den §§ 70 ff. BPersVG folgende Abweichungen: § 66 HPVG (Verfahren in der Dienststelle) Nach Abs. 1 ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Voraussetzungen der Anrufung der Einigungsstelle

Eine Anrufung der Einigungsstelle kommt erst in Betracht nach Ausschöpfung des Instanzenzugs. Die Einigungsstelle wird tätig, wenn eine der beiden beteiligten Seiten diese anruft. Der Anruf erfolgt durch einen Antrag entweder der obersten Dienstbehörde oder der zuständigen Personalvertretung. Zuständige Personalvertretung kann zum einen der Hauptpersonalrat sein, bei originä...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / J. Mecklenburg-Vorpommern

§ 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 PersVG M-V – Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren; § 64 Abs. 1, 2, 3 PersVG M-V – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle Die Regelungen des Mitbestimmungsverfahrens in § 62 Abs. 1 – 9 PersVG M-V entspricht im Wesentlichen der bundesrechtlichen Regelung. Auf die obigen Darlegungen zu §§70 ff. BPersVG wird insoweit verwi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Volle und eingeschränkte Mitbestimmung

Abs. 1 regelt den Inhalt des Mitbestimmungsrechts. Danach kann eine Maßnahme, soweit sie der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen voll mitbestimmungspflichtigen und eingeschränkt mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen. Volle Mitbestimmung bedeutet, dass sich beide Partner – Dienststelle und Per...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / F. Brandenburg

§ 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 LPVG-BB – Mitbestimmungsverfahren, § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 LPVG-BB – Umfang der Mitbestimmung, § 72 Abs. 1, 2, 3, 4 LPVG-BB – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle, § 73 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle Die Regelung in § 61 LPVG-BB stimmt im Wesentlichen mit der bundesrechtlichen ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Antrag

Der Antrag auf Erteilung der Zustimmung erfolgt i. d. R. gleichzeitig mit der Unterrichtung. Er ist vom Dienststellenleiter oder einer nach § 8 BPersVG zur Vertretung berechtigten Person zu stellen. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Die bloße Unterrichtung ist noch kein Antrag, es sei denn, dass sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass hiermit zugleich ein Ant...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Beabsichtigte Maßnahme

Maßnahmen i. S. d. § 77 BPersVG sind Handlungen und Entscheidungen des Dienststellenleiters, die einen der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungstatbestände betreffen und den Rechtsstand des oder der Beschäftigten berühren, §§ 78-80 BPersVG [1] Dies ist z. B. nicht gegeben bei einer Anordnung einer Wiederbesetzungssperre durch die Direktion eines Klinikums[2] oder aber bei ei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Kompetenz der Einigungsstelle

Hinsichtlich der Kompetenz der Einigungsstelle ist zu unterscheiden zwischen der uneingeschränkten und eingeschränkten Mitbestimmung. Diese Unterscheidung, die das Betriebsverfassungsrecht nicht kennt, beruht auf dem Demokratieprinzip. Denn die Dienststellen üben Staatsgewalt aus und Staatsgewalt bedarf nach dem Demokratieprinzip der demokratischen Legitimation der Gesamthei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Keine Vorwegnahme der endgültigen Maßnahme

Zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats muss sich die vorläufige Maßnahme auf das unumgänglich Notwendige beschränken und darf die endgültige Entscheidung nicht vorwegnehmen.[1] So ist bei dem oben angeführten Leistungsbescheid zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen die Vollstreckbarkeit auszusetzen. Oder bei dem anderen Beispiel der Abordnung des Lehrers zur ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Gelegenheit zur Äußerung des Beschäftigten

Werden vom Personalrat in der schriftlichen/elektronischen Zustimmungsverweigerung Beschwerden oder Behauptungen tatsächlicher Art vorgetragen, die für einen Beschäftigten ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, ist dem Beschäftigten Gelegenheit zur Äußerung zu geben, § 70 Abs. 3 BPersVG. Dieses Gegenäußerungsrecht betrifft nur Beschwerden und Behauptungen, die in ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Abweichungen vom Bundesrecht

§ 73 LPVG BW und § 76 LPVG BW entsprechen weitgehend der Regelung des BPersVG, insofern wird auf die Ausführungen zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Abweichend sind die Fristen geregelt, die hier länger ausgestaltet sind. Darüber hinaus kann der Personalrat hier keine schriftliche oder elektronische Begründung der beabsichtigten Maßnahme verlangen. Keine Entsprechung im Bundesr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / VI. Streitigkeiten

Besteht Streit über das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung, kann diese ein Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG einleiten. Droht eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts, kann die Personalvertretung darüber hinaus nach § 85 Abs. 2 ArbGG den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.[1] Auch Beschlüsse der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unaufschiebbarkeit der Maßnahme

Die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens kann zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sowie auch öffentliche Belange erheblich beeinträchtigt werden. Um dem vorzubeugen, sind bei gleichzeitiger Wahrung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung vorläufige Regelungen möglich. Es handelt sich um eine Aus...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

Die Regelungsinhalte des § 62 BPersVG stellen eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG dar. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78 ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus.[1] Zu beachten ist, dass auf der ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.3 Behandlung von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten, Nr. 3

Ebenfalls zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretungen gehört es, Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen (§ 62 Nr. 3 BPersVG) und, für den Fall von deren Berechtigung, auf die Erledigung durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle hinzuwirken. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, den Beschwerden oder Anregungen der Beschäftigten durch Unters...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Antragsrecht, Nr. 1

Entsprechend § 62 Nr. 1 BPersVG hat die Personalvertretung das Recht, jegliche Maßnahme zu beantragen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen. Es besteht also die Möglichkeit, initiativ für das Wohl der Dienststelle und/oder deren Beschäftigten einzutreten.[1] Der Personalvertretung wird durch die Norm eine aktive Rolle an der Gestaltung der Dienststelle zugeteilt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.5 Förderung der Gleichberechtigung von Menschen unabhängig von geschlechtlicher Zuordnung, Nr. 5

Ebenfalls zur Aufgabe des Personalrats gehört die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung aller Beschäftigten. Damit liegt eine Überschneidung mit dem sich aus § 2 Abs. 4 BPersVG ergebenden Aufgabenbereich vor. Über die sich aus diesem ergebende Pflicht sozusagen passiv zu "wachen", bestimmt Nr. 5 eine Pflicht des Personalrats aktiv darauf hinzuwirken...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.8 Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Nr. 8

Die Vorschrift regelt, dass Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalrat eng zusammenzuarbeiten haben (§ 62 Nr. 7 BPersVG. Diese Zusammenarbeit zwischen den personalvertretungsrechtlichen Organen findet auch andernorts im BPersVG ihren Niederschlag. Gerade § 103 BPersVG regelt das Verhältnis zwischen beiden. Darüber hinaus finden sich Regelungen in den §§ 36 Abs. 3, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.7 Förderung der Eingliederung ausländischer Beschäftigter, Nr. 7

Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 2 Abs. 4 BPersVG und ergänzt diesen wiederum um eine Aufforderung an den Personalrat zum aktiven Tun. Ausländische Beschäftigte sollen in die Dienststelle eingegliedert werden und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Person...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.9 Förderung von Maßnahmen des Arbeiten und des Gesundheitsschutzes

Diese Aufgabe wurde mit der Neufassung zusätzlich in den bestehenden Katalog aufgenommen. Die allgemeine Beschäftigtenseite war schon immer Teil der Aufgaben des Personalrates. Hier erfolgt durch die Aufnahme in den Katalog der Aufgaben jedoch die Anhebung der Wertigkeit. Daraus leitet sich einerseits die Relevanz von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ab. Aber auch die kon...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Inhalt

§ 62 BPersVG regelt die allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Die Vorschrift enthält mit Ergänzungen und Aktualisierungen an die heutige Auffassung von Gleichbehandlungsgrundsätzen die bis zum 15.6.2021 in § 68 Abs. 1 BPersVG a. F. geregelten Sachverhalte. Die Unterrichtungspflicht des § 68 Abs. 2 BPersVG a. F. ist nun in § 66 BPersVG zu finden. Der allgemeine Aufgabenbereic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.6 Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Nr. 6

Zusätzlich zu der aus dem historischen Rollenbild von Mann und Frau stammenden Auftrag zur Gleichstellung, der in Nr. 5 geregelt ist, betrifft Nr. 6 ausdrücklich die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Daraus abgeleitet ist jegliche Form von Arbeitszeitgestaltung sowie die Gewährung von Unterbrechungen der Arbeitspflicht durch Sonderurlaub, befristete Teilzeit und Ä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitskommunikation un... / 1 Kommunikation

Vor dem Start der Kommunikation und der entsprechenden internen Vermarktung muss im ersten Schritt bekannt sein, welche internen Akteure und Stakeholder mit ins Boot geholt werden müssen. Dies können sein: Beschäftigte (Empfänger der Maßnahmen), BGM-Verantwortliche/-Koordinatoren, Mitglieder der Personalabteilung, Geschäftsführung, Führungskräfte, Betriebsrat/Personalrat, Mitgliede...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssicherheitsverordnu... / 1 Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für alle Arbeitsmittel

Wenn wir den Begriff Betriebssicherheitsverordnung hören, denken wir sicherlich sofort an überwachungsbedürftige Anlagen sowie an Prüfungen und Prüffristen von beweglichen und ortsfesten elektrischen Anlagen oder auch an Aufzüge und Explosionsschutz. An die einfachen Arbeitsmittel, wie Hammer, Zange, Schraubendreher, denken dabei die wenigsten und kaum einem werden beim Thema...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Beispiele aus der Rechtsprechung

Verstöße gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit wurden seitens der Rechtsprechung in den folgenden Fällen angenommen: Diffamierungen und grobe Beschimpfungen des Dienstherrn durch den Personalrat[1], Verlassen des Arbeitsplatzes eines Personalratsmitglied zur Wahrnehmung von Personalratstätigkeiten ohne Unterrichtung des unmittelbaren Vorgesetzten[2], keine Befugnis der Diens...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.1 Weitere Normen der vertrauensvollen Zusammenarbeit im BPersVG

Neben § 2 Abs. 1 BPersVG enthält das Gesetz an zahlreichen anderen Stellen Ausprägungen des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Formuliert sind diese teilweise als Verbots-, teilweise als Gebotsnormen. Wichtigster Ausfluss der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist wohl § 65 BPersVG. Wie bereits ausgeführt, kann Vertrauen zwischen den Dienststellenparteien nur dann entst...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.2 Adressaten des Gebots

Primär richtet sich das Gebot an sämtliche Personalvertretungen und die Dienststellenleitungen, weil sich für diese unmittelbar Aufgaben und Pflichten aus dem Personalvertretungsrecht ergeben. Konsequenterweise richtet sich das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit demnach nicht an die Beschäftigten der Dienststelle. Es will auch nicht den Umgang der Beschäftigten untere...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Tragweite und Inhalt des Gebots

Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich Programmsatz, sondern in erster Linie ein Verhaltensgebot, das die Dienststellenparteien zur gegenseitigen Akzeptanz und gleichberechtigten Partnerschaft anhält. Gerade die Dienststellenleitung hat dabei zu akzeptieren, dass ein Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen darf und in Erfüllung dieser Aufgaben dem Di...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3 Verstöße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Verstößt eine Personalvertretung insgesamt oder ein einzelnes Personalratsmitglied gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, handelt es sich hierbei um eine Pflichtverletzung im Sinne des § 30 BPersVG . Folge kann demnach sein, dass die Personalvertretung insgesamt auf Antrag der Dienststellenleitung durch ein zuständiges Verwaltungsgericht aufgelöst wird. Soweit n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

§ 2 Abs. 1 BPersVG normiert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Es ist einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Grundsatz des Personalvertretungsrechts. Es handelt sich dabei nicht um ein bloßes Verhaltensgebot oder einen Appell, es ist unmittelbar geltendes und die Dienststellenparteien bindendes Recht.[1] Es bindet al...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Keine Begründung von weiteren Rechten/ Auslegungsregel

Außerhalb der Beteiligungsrechte begründet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit keine eigenen Zuständigkeiten. Es kann demnach nicht selbst Anspruchsgrundlage für Rechte des Personalrats bilden und weist ihm auch keine über die im BPersVG genannten Aufgabengebiete hinaus zu.[1] Auch ein Unterlassungsanspruch lässt sich aus § 2 Abs. 1 BPersVG nicht herleiten. § 2 Abs....mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.2 Tarifverträge

Auch einschlägige Tarifverträge beanspruchen Vorrang vor den Regelungen, insbesondere geschlossenen Dienstvereinbarungen, der personalvertretungsrechtlichen Parteien. Hintergrund ist unter anderem, dass die Dienststellenparteien, insbesondere die Personalräte den Gewerkschaften durch Überschneidungen in der Regelungskompetenz keine Konkurrenz machen sollen. Einschlägig ist e...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einleitung

Die Vorschrift enthält 5 Absätze. § 2 Abs. 1 BPersVG normiert den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Formulierung ist § 2 Abs. 1 BetrVG angepasst. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist Leitmotiv des Gesetzes und beansprucht stets Geltung. § 2 Abs. 2 BPersVG normiert als Unterlassungsgebot die Friedenspflicht für die Dienststellenparteien. Das gilt a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.1 Gesetze

Unter "Gesetze" sind alle Rechtsnormen im materiellen Sinn, mithin auch Verordnungen, Satzungen und haushaltsrechtliche Vorschriften, zu verstehen. Auch das Grundgesetz und das BPersVG selbst sind "Gesetze" im Sinne der Vorschrift. Sie können durch die Personalvertretung in Zusammenarbeit mit der Dienststelle weder abgeändert noch eingeschränkt werden.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5 Zusammenarbeit im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge

Dienststellenleitungen und Personalvertretungen haben sich bei ihrer Zusammenarbeit an die geltenden Gesetze und Tarifverträge zu halten. So wird bereits in § 2 Abs. 1 BPersVG und dem sich daraus ergebenden Hinweis der Vorrang gesetzlicher und tarifvertragliche Regelungen vor der Entscheidungsbefugnis der Dienststellenparteien betont. Eine eigenständige Regelung enthält die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Remote-Begehung – Gefährdun... / 3 Remote-"Begehungen" rechtssicher und zweckentsprechend durchführen

Mit dem Schlagwort "Remote-Begehung" wird also im Kern die Durchführung bzw. Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung bezeichnet, die eben genau nicht mit einer wörtlich verstandenen räumlichen Begehung verbunden ist. Um eine solche qualitativ hochwertig und rechtlich korrekt durchzuführen, müssen dieselben Rahmenbedingungen eingehalten werden, wie es bei einer Präsenzbege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen: …

[11] Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kl. nicht hat abschließen können, § 14 Abs. 1 VVG. [12] Entgegen der Auffassung der Revision genügt nach der Dienstunfähigkeitsklausel die Versetzung des Kl. in den Ruhestand wegen all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff der Betriebsveranstaltung

Rn. 236 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben, zB Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom ArbG, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die Veranstaltung muss ein gewisses Eigengewicht haben. Eine Betriebsveranstaltun...mehr