Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.1 Personalrat

In allen Dienststellen, beim einstufigen Aufbau und beim mehrstufigen Aufbau in den Dienststellen aller Stufen, werden Personalräte gebildet (§ 13 Abs. 1 BPersVG). Sie sind für die Angelegenheiten zuständig, die sich nur auf die Beschäftigten der Dienststelle beziehen, bei der sie gebildet sind. Sind Nebenstellen und Teile einer Dienststelle nach § 7 Satz 1 BPersVG vorhanden,...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.8 Personalrat und Datenschutz

Der Personalrat ist gemäß § 69 BPersVG Teil der Dienststelle und ist daher den für diese geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterworfen. Hierzu zählen vor allem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. So hat der Personalrat ein eigenes Datenverarbeitungsverzeichnis zu führen. Dienststelle und Personalrat haben sich gegenseitig bei der Einhalt...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.5 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft im Personalrat ruht in den Fällen des § 32 BPersVG (bei vorläufiger Dienstenthebung im Rahmen eines schwebenden Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten). Der Bedienstete bleibt Personalratsmitglied, ist jedoch zeitweilig verhindert. Gemäß § 33 BPersVG tritt ein Ersatzmitglied in den Personalrat ein.mehr

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Personalrat/Personalvertretung

1 Sinn und Zweck von Personalvertretungen Die Wahl der Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen soll ein Repräsentativorgan schaffen, welches die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahrt. Den Beschäftigten einer Dienststelle soll durch die Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung die Möglichkeit gegeben werd...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9 Kosten des Personalrats – Personal- und Sachaufwand

8.9.1 Erstattung notwendiger Personalratskosten Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG). Eine Pflicht zur Kostenübernahme besteht danach nur für notwendige Kosten. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die aus einer Tätigkeit herrühren, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Personalrats gehört, und die dieser bei...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4 Sitzungen des Personalrats

8.4.1 Einberufung und Leitung Die erste (konstituierende) Sitzung des Personalrats wird vom Wahlvorstand einberufen und bis zur Bestellung eines Wahlleiters vom Wahlvorstand geleitet (§ 36 Abs. 1 BPersVG). Die weiteren Sitzungen des Personalrats werden vom Personalratsvorsitzenden anberaumt. Jedoch können die in § 36 Abs. 3 BPersVG aufgezählten Personen (z. B. der Dienststell...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2 Personalvertretung

Personalvertretung ist der Oberbegriff für die Beschäftigtenvertretungen bei der Dienststelle.[1] Zur Personalvertretung zählen (örtlicher) Personalrat, Gesamtpersonalrat, Ausbildungspersonalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat usw. 3.2.1 Personalrat In allen Dienststellen, beim einstufigen Aufbau und beim mehrstufigen Aufbau in den Dienststellen aller Stufen, werden Pers...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8 Geschäftsführung des Personalrats

Die §§ 32–45 BPersVG regeln die Geschäftsführung der Personalvertretung. 8.1 Der Vorstand Nach § 34 Abs. 1 BPersVG bildet der Personalrat aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus je einem Mitglied der im Personalrat vertretenen Gruppe. Jede Gruppe wählt getrennt von der anderen ihr Vorstandsmitglied. Der Vorstand besteht somit aus 2 Mitgliedern, einem Beamtenvertreter und ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5 Die Amtszeit des Personalrats

Die Amtszeit der Personalräte ist in den Vorschriften der §§ 27–33 BPersVG geregelt. Sie beträgt entsprechend § 27 Abs. 1 BPersVG für das Gremium regelmäßig 4 Jahre ab dem Tag der konstituierenden Sitzung. Der turnusgemäß neugewählte Personalrat übernimmt sein Mandat erst nach Ende der Amtszeit des vorherigen Personalrats. Konstituiert er sich bereits vorher, führt dies nich...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4 Wahl des Personalrats

Die Wahl der Personalvertretung ist in den Vorschriften der §§ 13–26 BPersVG geregelt und wird hinsichtlich Vorbereitung und Durchführung ausgestaltet durch die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz . Das Gesetz geht davon aus, dass Personalrat, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat zu wählen sind, sobald die Voraussetzungen für deren Errichtung in der jeweiligen ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.2 Der Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Das Verfahren wird eingeleitet durch die Absicht der Dienststellenleitung, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen zu wollen. In diesem Fall hat sie den Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten und seine Zustimmung zu beantragen (§ 70 Abs. 2 BPersVG). Die Unterrichtung muss umfassend und rechtzeitig sein (§ 66 Abs. 2 BPersVG). Der Personalrat kann s...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8.2 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat/Nichteinigung

Das Verfahren der Mitwirkung ergibt sich aus § 81 BPersVG. Danach steht dem Personalrat eine Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen zu. Äußert er sich nicht oder stimmt er der Maßnahme zu, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Sie gilt dann nach § 81 Abs. 2 BPersVG als gebilligt. Werden Einwendungen erhoben und begründet, entscheidet die Dienststelle, ob sie den Einwendungen vollum...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.4 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft eines Personalratsmitglieds erlischt gemäß § 31 BPersVG durch Ablauf der Amtszeit des Gremiums, Niederlegung des Amtes (jederzeit formlos möglich), Beendigung des Dienstverhältnisses (z. B. durch Kündigung), Ausscheiden aus der Dienststelle (durch Abordnung/Versetzung), nachträglichen Verlust der Wählbarkeit (Ernennung zur Dienststellenleitung) Eintritt in die F...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.1 Bildung von Personalräten – Zahl der Mitglieder

Gemäß § 13 BPersVG sind in allen Dienststellen, die in der Regel mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, Personalräte zu bilden. Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG, wer passiv wählbar ist, regelt § 15 BPersVG. Für die Zahl der "in der Regel" in der Dienststelle Beschäftigten ist der für die Dienststelle charakteristische Pers...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12 Rechtsstellung des Personalrats und seiner Mitglieder

12.1 Allgemeines Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigke...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9 Zusammenwirken von Personalrat und Dienststelle

9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8 Mitwirkung

9.8.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Parteien beraten werden muss. Die Dienststellenlei...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts

Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Parteien beraten werden muss. Die Dienststellenleitung kommt also nicht umhin, sich ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.5 Schwarzes Brett, Informationsschriften

Dem Personalrat müssen in allen Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung gestellt werden ("Schwarzes Brett"). Handelt es sich um ein sehr großes Gebäude oder ist die Dienststelle in mehreren Gebäuden untergebracht, kann auch die Überlassung mehrerer Anschlagtafeln erforderlich sein. Die Mitteilungen des Personalrats müssen sich im Rahme...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.1 Allgemeines

Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigkeit bevorzugt ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.1 Der Vorstand

Nach § 34 Abs. 1 BPersVG bildet der Personalrat aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus je einem Mitglied der im Personalrat vertretenen Gruppe. Jede Gruppe wählt getrennt von der anderen ihr Vorstandsmitglied. Der Vorstand besteht somit aus 2 Mitgliedern, einem Beamtenvertreter und einem Arbeitnehmervertreter. Zudem besteht die Möglichkeit bei großen Gremien (11 oder m...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3 Organe des Personalvertretungsrechts

Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden von der Personalvertretung ausgeübt. Sie entsteht auf Dienststellenebene. Bei jeder Dienststelle ist ein örtlicher Personalrat zu bilden. Vertretungsorgane sind darüber hinaus Stufenvertretungen und der Gesamtpersonalrat. Für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn handelt die Dienststelle bzw. der Dienststellenle...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.5 Behandlung aller Beschäftigten nach Recht und Billigkeit

§ 2 Abs. 4 BPersVG legt Dienststelle und Personalvertretung gleichermaßen die Pflicht auf, alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit zu behandeln. Beide Partner müssen sich bei ihren Entscheidungen vom Grundsatz der gerechten und wohlwollenden Behandlung aller Beschäftigten leiten lassen.mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.3 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Personalrats ( § 34 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ). Hierzu zählen vor allem die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats, vorbereitende Verhandlungen, Ausarbeitung und Beschaffung der für die Beratung und Beschlussfassung des Personalrats nötigen Unterlagen, Organisation des Verwaltungs- und Bürobetriebs des Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.3 Ernster Wille zur Einigung

Sowohl beim Vierteljahresgespräch als auch im Rahmen ihrer sonstigen Zusammenarbeit – etwa im Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahren – müssen Dienststelle und Personalrat mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen (§ 65 Satz 3 BPersVG). Das Gesetz beinhaltet also die Verpflichtung zur Kompromissbereitsc...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.6 Pflicht zur Objektivität und Neutralität – Verbot parteipolitischer Betätigung

Dienststelle und Personalrat haben bei ihrer Amtsführung auf Objektivität und Neutralität zu achten (§ 2 Abs. 4 Satz 3 BPersVG). Sie müssen innerhalb der Dienststelle jede parteipolitische Betätigung unterlassen. Parteipolitische Betätigung ist jede Betätigung für eine politische Partei oder Richtung, z. B. durch Mitgliederwerbung, Verteilung von Flugzetteln, Durchführung vo...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.3 Formen der Personalratsbeteiligung

Aufgabe der Personalvertretung ist es vor allem, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Hierzu muss ihr die Möglichkeit der Einflussnahme auf alle die Beschäftigten betreffenden Maßnahmen der Dienststelle eingeräumt werden. Die Beteiligungsrechte des Personalrats stellen daher den Kern des Personalvertretungsrechts dar. Das Bundespersonalver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.2 Gesamtpersonalrat

Soweit Außenstellen oder Teile einer Dienststelle personalvertretungsrechtlich nach § 7 BPersVG verselbstständigt sind, ist ein Gesamtpersonalrat zu bilden ( § 93 BPersVG ). Dies gilt aber nicht, wenn 2 selbstständige Dienststellen nach § 6 Abs. 1 BPersVG vorliegen (z. B. auf landesgesetzlicher Ebene die Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb einer Stadt/Gemeinde). Der Gesamtper...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll dem...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.3 Stufenvertretungen

In den Behörden werden nach § 88 BPersVG dort Stufenvertretungen gebildet, wo es eine mehrstufige Verwaltung gibt. Dies ist lediglich bei den Bundes- und Landesverwaltungen der Fall, da nur dort dreistufige Verwaltungsaufbauten zu finden sind. Praxis-Beispiel Hauptpersonalräte (= HPR) bei den Ministerien Bezirkspersonalräte (= BPR) bei den Mittelinstanzen/Regierungspräsidien Da...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.3 Nichtöffentlichkeit – Teilnahme anderer Personen

Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. Dieser Grundsatz der Nichtöffentlichkeit wird jedoch an einigen Stellen im Gesetz aufgeweicht: Der Dienststellenleiter nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt worden sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen wurde, teil (§ 37 Abs. 3 BPersVG). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.7 Abwicklung der Kostenerstattung

Die Personalvertretung hat ihren voraussichtlichen Finanzbedarf rechtzeitig vor Aufstellung des Haushaltsplans bei der Dienststelle geltend zu machen. Stellt eine Seite im Verlauf des Haushaltsjahres fest, dass die Mittel nicht ausreichen, hat sie dies dem Partner (Personalrat bzw. Dienststelle) rechtzeitig anzuzeigen; die Dienststelle hat sich sodann um die Nachbewilligung ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10 Die Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen nach § 85 und § 86 BPersVG

Die Normen regeln die Beteiligung der Personalvertretung bei ordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 85 BPersVG, außerordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 86 BPersVG, fristlosen Entlassungen von Beamten. Der Personalrat erhält bei der ordentlichen Kündigung ein Mitwirkungsrecht, bei der außerordentlichen Kündigung und bei der Entlassung ist als Beteiligung...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.1 Vorzeitige Neuwahlen

Fälle, in denen die Amtszeit durch eine zwingend zu erfolgende vorzeitige Neuwahl frühzeitig endet, sind in der Vorschrift des § 28 Abs. 1 BPersVG abschließend aufgezählt. Demnach ist neu zu wählen, bei erheblicher Änderung der Beschäftigtenzahl zum Stichtag von 24 Monaten vom Tag der letzten Wahl an gerechnet, bei Absinken der Zahl der Personalratsmitglieder um mehr als ein Vi...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5 Schutz des Arbeitsplatzes

Um die Unabhängigkeit der Personalvertretung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Personalräte gegen ihren Willen abzuordnen oder zu versetzen oder ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, durch § 55 BPersVG stark eingeschränkt. Zweck der Vorschrift ist außerdem die Sicherstellung der ungestörten Ausübung und Unabhängigkeit des personalvertretungsrechtlichen Man...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.6 Tätigkeiten außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs

Kosten von Aktivitäten, die nicht zum Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Personalvertretung zählen, braucht die Dienststelle nicht zu ersetzen. Hierzu gehören etwa Aufwendungen des Personalrats für Jubiläumsgeschenke, Reisekosten für Besuche bei erkrankten Beschäftigten oder für die Teilnahme an Beerdigungen. Handelt das Personalratsmitglied in diesen Fällen jedoch im A...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.3 Räume, Geschäftsbedarf und Büropersonal

Die Dienststelle hat dem Personalrat die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Räume, den Geschäftsbedarf und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen (§ 47Abs. 2 BPersVG). Räume einschließlich geeigneter Möblierung benötigt der Personalrat vor allem für die Durchführung von Personalratssitzungen, ggf. auch für die Abhaltung von Sprechstunden sowie für die laufende...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.2 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen

Regelmäßig alle halbe Jahr muss eine Personalversammlung einberufen werden ( § 59 Abs. 1 BPersVG ). Zuständig hierfür ist der Personalrat. Er hat hierbei seinen Tätigkeitsbericht abzugeben, der so umfassend sein muss, dass die Beschäftigten einen Überblick über die Tätigkeiten des Gremiums im vergangenen Halbjahr erhalten und gezielt Rückfragen, Kritik oder Anregungen geben kö...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.4 Fachliteratur, Schulungskosten

Zum Sachaufwand gehört weiter die Ausstattung mit Fachliteratur. Der Personalrat benötigt grundsätzlich – auch in kleineren Dienststellen – die für die Personalratsarbeit einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere Vorschriften des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts, des Arbeits- und Tarifrechts), Kommentierungen der häufig benötigten Gesetzeswerke (z. B. zum BPersVG u...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7 Die Personalversammlung

Weiteres Organ der personalvertretungsrechtlichen Dienststellenverfassung ist die Personalversammlung der Beschäftigten der Dienststelle. Deren Aufgabe besteht lediglich in der beratenden Stellungnahme des Personalrats. Sie kann auch Anträge stellen. Außerdem ist der Personalrat ihr gegenüber bezüglich seiner Personalratstätigkeit Rechenschaft in Form eines Tätigkeitsberichts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.9 Anhörung

Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (unter anderem) durch Vorlage der vorhandenen Unterlagen. Die Stellungnahme des Personalrats bindet die Dienststelle jedoch in keiner Weise....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 1 Sinn und Zweck von Personalvertretungen

Die Wahl der Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen soll ein Repräsentativorgan schaffen, welches die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahrt. Den Beschäftigten einer Dienststelle soll durch die Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung die Möglichkeit gegeben werden, an der Gestaltung des Dienstbetriebs ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens

9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7 Die Mitbestimmung

9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5 Beschlussfassung

8.5.1 Beschlussfähigkeit Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und n...mehr