Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbeauftragte / 3 Das Verfahren der Bestellung

Die Betriebsbeauftragten können aus dem Kreis der betriebseigenen Mitarbeiter bestimmt werden, sofern diese die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Die Beauftragten müssen vom Verantwortlichen geschult werden. Zudem müssen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Häufig werden aber auch externe Dritte mit den betroffenen Tätigkeiten beauftragt. ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.6 Zustimmung des Arbeitgebers (einschließlich des Betriebsarztes etc.)

Rz. 22 Da der Erfolg der Wiedereingliederung im Wesentlichen auch von der positiven Mitwirkung des Arbeitgebers abhängt, ist dessen grundsätzliche Zustimmung notwendig. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht nicht (vgl. § 7 der AU-Richtlinie i. V. m. Ziff. 6 der Anlage zur AU-Richtlinie); jedoch wir...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1.1 Einleitungs- und Durchführungsverfahren

Rz. 47 Der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung hat gemäß der Vereinbarung (Rz. 55 ff.) spätestens am letzten Tag der durch den Rentenversicherungsträger durchgeführten ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung zu prüfen, ob sich für den Versicherten eine stufenweise Wiedereingliederung eignet. Die Gesamtdauer der Maßnahme, die täglich zumutbare Arbeitsz...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.1 Betriebe mit Arbeitnehmervertretung

Sofern im Betrieb bzw. in der Dienststelle ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist, wird der Auskunftsanspruch grundsätzlich von diesem erfüllt, wobei der Arbeitgeber eine entsprechende Mitwirkungspflicht hat, um der Arbeitnehmervertretung die Auskunftserfüllung zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich nach wie vor gegen den Arbeitgeber, wird jedoch gewissermaßen über ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 11 Fazit

Das als „Papiertiger“ belächelte Entgelttransparenzgesetz bietet Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten durch den Auskunftsanspruch eine Möglichkeit, Entgeltgleichheitsklagen gegen den Arbeitgeber dann erfolgreich zu führen, wenn die Auskunft ergibt, dass der Median des Entgeltes der Arbeitnehmer mit Vergleichsfähigkeit höher ist als die eigene Vergütung. T...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.2 Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung

Besteht kein Betriebsrat/Personalrat, wenden sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber (§ 14 Abs. 3 bzw. § 15 Abs. 1 EntgTranspG). Bei tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgebern können diese die Erfüllung des Auskunftsanspruches in Tarifvertragsparteien übertragen.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.4 Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung

Für den nicht tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgeber regelt § 15 Abs. 5 EntgTranspG eine Sanktion für den Fall, dass er seine Auskunftspflicht nicht erfüllt. Er trägt dann im Streitfall die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot im Sinne dieses Gesetzes vorliegt. Das gilt auch, wenn der Betriebsrat/Personalrat eines solchen Arbeitgebers a...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8 Der individuelle Auskunftsanspruch

Der 2. Abschnitt des Gesetzes gibt dem Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG hat der Arbeitnehmer zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einen Auskunftsanspruch, der im Einzelnen in den §§ 11–16 EntgTranspG geregelt ist. Dieser Auskunftsanspruch hat 2 Zielrichtungen (§ 11 Abs. 1 ­EntgTranspG): Angabe zu den Kri...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.1.3 Praxisbeispiel 3: GPB

Ein Beispiel für ein Verfahren, welches nicht auf einer Mitarbeiterbefragung, sondern einer Expertenbeurteilung beruht, ist die Gefährdungsanalyse psychischer Belastung – GPB. Dieses wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Karlheinz Sonntag von der Universität Heidelberg im Auftrag der Daimler AG entwickelt. Wesentliches Element dieses Verfahrens ist die Betrachtung von Merkma...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alkohol / 4.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Bestandteil von Stufenplänen (s. u.). Daran nehmen i. d. R. mehrere betrieblich Verantwortliche und Betriebs-/Personalrat teil. Themen sind: offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen (Ausfallzeiten, Leistungsabfälle, Alkoholvorräte usw.), ein bestimmtes Verhalten fordern und Sanktionen, abgestimmt mit Hilfsangeboten und Beobachtungszeiträumen, festl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Einführung BGM: Strategisch... / 7 Kritische Erfolgsfaktoren im BGM

Auch wenn ein BGM noch so gut durchdacht und aufgebaut ist und die Inhalte den eingangs definierten Zielen entsprechen, gilt es von Beginn an, mögliche kritische Erfolgsfaktoren zu definieren und diese im Rahmen des Prozesses zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen kritischen Erfolgsfaktoren eines BGM gehören folgende Themen: Mitbestimmung Der Betriebs- bzw. Personalrat ist in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / a) Erfasste Vereinbarungen

Rz. 19 Nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB finden die §§ 305 ff. BGB keine Anwendung auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Begriff des Tarifvertrags ist vor dem Hintergrund des § 1 TVG zu verstehen, so dass hierunter Verträge zwischen mindestens einer Gewerkschaft auf der einen und einem Arbeitgeberverband oder einem Einzelunternehmen auf der anderen Seite zu fas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.41: Handelsregisteranmeldung der neu gegründeten GmbH bei der Ausgliederung aus dem Vermögen einer Gebietskörperschaft Amtsgericht _________________________ (Adresse) Handelsregister Freibad "_________________________" GmbH HRB (neu) In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende Bürgermeister, als Vertretungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Einführung BGM: Taktische V... / 1 Ausgangssituation

In Empfehlungen zur Gestaltung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements wird ein idealtypischer Aufbau empfohlen, der prozessorientiert gestaltet werden soll, sich an Zielen orientiert und nach einer Analysephase zielgerichtete Maßnahmen beinhalten sollte. Die Realität sieht aber oft anders aus. So unterschiedlich Unternehmen in Größe, Branche, Leistungsangebot und Philosophie...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 6 Entfall der Mitbestimmung in Notfällen

Ausgenommen von der Mitbestimmung sind Notfälle; dabei ist ein strenger Maßstab an den Begriff des "Notfalls" anzulegen. Dazu zählen Betriebsstörungen durch Naturkatastrophen oder massive Betriebsstörungen wie Brände. Alle anderen Betriebsstörungen sind in der Regel lediglich Eilfälle, in denen die Mitbestimmung nicht entfällt. Die Schließung erkrankungsbedingter Besetzungslü...mehr

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AT-Beschäftigte / 4.2 AT-Beschäftigte in Betrieben/Verwaltungen mit Personalrat

Zu den Arbeitnehmern, die in den Geltungsbereich der personalvertretungsrechtlichen Regelungen fallen, gehören auch die AT-Beschäftigten. Grundsätzlich haben daher die AT-Beschäftigten die gleiche personalvertretungsrechtliche Stellung wie sonstige Beschäftigte. Abhängig von den jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Regelungen ergeben sich jedoch bestimmte Einschränkunge...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.6 Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit

Wird eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen, so ist nach § 14 TVöD eine persönliche Zulage zu gewähren, die sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte, bemisst. Entgeltgruppe 9–15 der sog. Höhergruppierungsgewinn Entgeltgruppe 1–8 eine Zulage in Höhe von 4,5 % des Tabell...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

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AT-Beschäftigte / 1 Überblick

In der betrieblichen Praxis wird in Unternehmen, in denen Tarifverträge zur Anwendung kommen, der Bereich der Angestellten regelmäßig aufgegliedert in die Gruppen der Tarifangestellten, außertariflich Angestellten (zukünftig AT-Beschäftigte) und[1] leitenden Angestellten. Der Begriff des leitenden Angestellten wird dabei als Rechtsfigur des Betriebsverfassungsrechts (§ 5 Abs. 3 ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.2 Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Personalrats

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat setzt voraus, dass der Personalvertretung alle Informationen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Nach § 66 Abs. 1 BPersVG ist die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und sind ihr die hierfür erforderlichen Un...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.1 Personalrat

In allen Dienststellen, beim einstufigen Aufbau und beim mehrstufigen Aufbau in den Dienststellen aller Stufen, werden Personalräte gebildet (§ 13 Abs. 1 BPersVG). Sie sind für die Angelegenheiten zuständig, die sich nur auf die Beschäftigten der Dienststelle beziehen, bei der sie gebildet sind. Sind Nebenstellen und Teile einer Dienststelle nach § 7 Satz 1 BPersVG vorhanden,...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.8 Personalrat und Datenschutz

Der Personalrat ist gemäß § 69 BPersVG Teil der Dienststelle und ist daher den für diese geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterworfen. Hierzu zählen vor allem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. So hat der Personalrat ein eigenes Datenverarbeitungsverzeichnis zu führen. Dienststelle und Personalrat haben sich gegenseitig bei der Einhalt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.5 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft im Personalrat ruht in den Fällen des § 32 BPersVG (bei vorläufiger Dienstenthebung im Rahmen eines schwebenden Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten). Der Bedienstete bleibt Personalratsmitglied, ist jedoch zeitweilig verhindert. Gemäß § 33 BPersVG tritt ein Ersatzmitglied in den Personalrat ein.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.4 Sitzungen des Personalrats

8.4.1 Einberufung und Leitung Die erste (konstituierende) Sitzung des Personalrats wird vom Wahlvorstand einberufen und bis zur Bestellung eines Wahlleiters vom Wahlvorstand geleitet (§ 36 Abs. 1 BPersVG). Die weiteren Sitzungen des Personalrats werden vom Personalratsvorsitzenden anberaumt. Jedoch können die in § 36 Abs. 3 BPersVG aufgezählten Personen (z. B. der Dienststell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung

1 Sinn und Zweck von Personalvertretungen Die Wahl der Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen soll ein Repräsentativorgan schaffen, welches die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahrt. Den Beschäftigten einer Dienststelle soll durch die Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung die Möglichkeit gegeben werd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.9 Kosten des Personalrats – Personal- und Sachaufwand

8.9.1 Erstattung notwendiger Personalratskosten Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG). Eine Pflicht zur Kostenübernahme besteht danach nur für notwendige Kosten. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die aus einer Tätigkeit herrühren, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Personalrats gehört, und die dieser bei...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2 Personalvertretung

Personalvertretung ist der Oberbegriff für die Beschäftigtenvertretungen bei der Dienststelle.[1] Zur Personalvertretung zählen (örtlicher) Personalrat, Gesamtpersonalrat, Ausbildungspersonalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat usw. 3.2.1 Personalrat In allen Dienststellen, beim einstufigen Aufbau und beim mehrstufigen Aufbau in den Dienststellen aller Stufen, werden Pers...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8 Geschäftsführung des Personalrats

Die §§ 32–45 BPersVG regeln die Geschäftsführung der Personalvertretung. 8.1 Der Vorstand Nach § 34 Abs. 1 BPersVG bildet der Personalrat aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus je einem Mitglied der im Personalrat vertretenen Gruppe. Jede Gruppe wählt getrennt von der anderen ihr Vorstandsmitglied. Der Vorstand besteht somit aus 2 Mitgliedern, einem Beamtenvertreter und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5 Die Amtszeit des Personalrats

Die Amtszeit der Personalräte ist in den Vorschriften der §§ 27–33 BPersVG geregelt. Sie beträgt entsprechend § 27 Abs. 1 BPersVG für das Gremium regelmäßig 4 Jahre ab dem Tag der konstituierenden Sitzung. Der turnusgemäß neugewählte Personalrat übernimmt sein Mandat erst nach Ende der Amtszeit des vorherigen Personalrats. Konstituiert er sich bereits vorher, führt dies nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 4 Wahl des Personalrats

Die Wahl der Personalvertretung ist in den Vorschriften der §§ 13–26 BPersVG geregelt und wird hinsichtlich Vorbereitung und Durchführung ausgestaltet durch die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz . Das Gesetz geht davon aus, dass Personalrat, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat zu wählen sind, sobald die Voraussetzungen für deren Errichtung in der jeweiligen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.8.2 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat/Nichteinigung

Das Verfahren der Mitwirkung ergibt sich aus § 81 BPersVG. Danach steht dem Personalrat eine Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen zu. Äußert er sich nicht oder stimmt er der Maßnahme zu, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Sie gilt dann nach § 81 Abs. 2 BPersVG als gebilligt. Werden Einwendungen erhoben und begründet, entscheidet die Dienststelle, ob sie den Einwendungen vollum...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.2 Der Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Das Verfahren wird eingeleitet durch die Absicht der Dienststellenleitung, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen zu wollen. In diesem Fall hat sie den Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten und seine Zustimmung zu beantragen (§ 70 Abs. 2 BPersVG). Die Unterrichtung muss umfassend und rechtzeitig sein (§ 66 Abs. 2 BPersVG). Der Personalrat kann s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.4 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft eines Personalratsmitglieds erlischt gemäß § 31 BPersVG durch Ablauf der Amtszeit des Gremiums, Niederlegung des Amtes (jederzeit formlos möglich), Beendigung des Dienstverhältnisses (z. B. durch Kündigung), Ausscheiden aus der Dienststelle (durch Abordnung/Versetzung), nachträglichen Verlust der Wählbarkeit (Ernennung zur Dienststellenleitung) Eintritt in die F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 4.1 Bildung von Personalräten – Zahl der Mitglieder

Gemäß § 13 BPersVG sind in allen Dienststellen, die in der Regel mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, Personalräte zu bilden. Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG, wer passiv wählbar ist, regelt § 15 BPersVG. Für die Zahl der "in der Regel" in der Dienststelle Beschäftigten ist der für die Dienststelle charakteristische Pers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9 Zusammenwirken von Personalrat und Dienststelle

9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12 Rechtsstellung des Personalrats und seiner Mitglieder

12.1 Allgemeines Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigke...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8 Mitwirkung

9.8.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Parteien beraten werden muss. Die Dienststellenlei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.8.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts

Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Parteien beraten werden muss. Die Dienststellenleitung kommt also nicht umhin, sich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.9.5 Schwarzes Brett, Informationsschriften

Dem Personalrat müssen in allen Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung gestellt werden ("Schwarzes Brett"). Handelt es sich um ein sehr großes Gebäude oder ist die Dienststelle in mehreren Gebäuden untergebracht, kann auch die Überlassung mehrerer Anschlagtafeln erforderlich sein. Die Mitteilungen des Personalrats müssen sich im Rahme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.1 Allgemeines

Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigkeit bevorzugt ode...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.1 Der Vorstand

Nach § 34 Abs. 1 BPersVG bildet der Personalrat aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus je einem Mitglied der im Personalrat vertretenen Gruppe. Jede Gruppe wählt getrennt von der anderen ihr Vorstandsmitglied. Der Vorstand besteht somit aus 2 Mitgliedern, einem Beamtenvertreter und einem Arbeitnehmervertreter. Zudem besteht die Möglichkeit bei großen Gremien (11 oder m...mehr