Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b EStG erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Bezirk und Sitz der ehemaligen Bundesfinanzdirektionen (ehemals Abs. 1 Hs. 1)

Rz. 2 Das BMF bestimmte bis zur Abschaffung zum 1.1.2016 den als Bundesfinanzbezirk bezeichneten Bezirk und den Sitz der Bundesfinanzdirektionen. Diese Regelung galt auch bei Änderungen für den Bezirk und den Sitz. Ein Einvernehmen mit dem Land war für keinen der Fälle für die Bestimmung von Bezirk und Sitz der Bundesfinanzdirektion und ihre Änderung erforderlich. Aus §§ 23 u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 TzBfG setzt § 7 Nr. 3 der Richtlinie 1999/70/EG[1] um.[2] Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat oder den Personalrat über die Anzahl befristet beschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb und im Unternehmen oder in den entsprechenden Strukturen der öffentlichen Verwaltung sowie über den Anteil befristet beschäftigter Arbeitnehmer an der Gesamtbelegscha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 2.1 Adressat und Form der Information

Rz. 5 Eine besondere Form für die Unterrichtung schreibt das Gesetz nicht vor.[1] Der Arbeitgeber kann deshalb die Unterrichtung schriftlich oder durch moderne Kommunikationsmedien erfüllen. Auch eine bloße mündliche Unterrichtung genügt dem Gesetz. Rz. 6 Das Gesetz schreibt die Information der Arbeitnehmervertretung vor. Deshalb ist der Adressatenkreis der Information nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichstellungsbeauftragte / 3 Aufgaben

Gemäß § 25 BGleiG gehört es zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichstellungsbeauftragte / 2 Rechtsstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalabteilung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihre Aufgaben führt die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei aus.[1] Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Gleichstellungsbeauftragte vor Kündigungen, Versetzungen und Abordnungen wie ein Mitglied der Personalvertretung geschützt.[2] Entsprechend ge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.1 Bisherige Rechtslage

Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII hat in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer "unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrates" Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die "Beteiligung des Betriebsrats" ist dabei nach der herrschenden Meinung nur eine Mitwirkung im o. g. Sinne (s. Abschn. 2.1) und bezieht sich sowohl auf die Zahl der zu beste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 1.1 Gegenstand der Neuregelung

Nach § 22 Abs. 1 Satz SGB VII sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. § 20 Abs. 1 DGUV-V 1 konkretisiert diese recht abstrakt for...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt[1], es sei denn die landesrechtlichen Regelungen enthalten ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht, wie z. B. § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG-BW, d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.7.5 Bildung der betrieblichen Kommission

Über schriftlich begründete Beschwerden gegen die Verlängerung einer Stufenlaufzeit berät eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission. Die Größe der Kommission ist nicht vorgeschrieben. Um die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der Kommission zu sichern, sollte – je nach Betriebsgröße – die Kommission mit einer Stärke von insgesamt nicht mehr als 4 bis 8 Mitgliedern g...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.3.6.2 Mitbestimmung – Einstellung – förderliche Zeiten – Stufenvorweggewährung nach Abs. 5, Stufenvorweggewährung gem. Abs. 2a

Es gelten nachfolgende Grundsätze: Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L), sowie bei den o. a. aufgezählten weiteren Regelungen, hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Vortätigkeit berücksichtigt. Eine Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.11 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 4 TV-L. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives Entgeltschema...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6 Informationspflicht gegenüber der Arbeitnehmervertretung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 7 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat über angezeigte Arbeitszeitwünsche nach Abs. 2 sowie Teilzeitarbeitsplätze im Betrieb und Unternehmen zu informieren. Die Regelung des § 7 Abs. 4 TzBfG begründet eine eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.3.6.1 Mitbestimmung – Einstellung – einschlägige Berufserfahrung

Ist die Stufenzuordnung als zwingende Regelung ausgestaltet, unterliegt sie zum Zwecke der Richtigkeitskontrolle der Mitbeurteilung des Personalrats. Hinweis Verletzung von Mitbestimmungsrechten Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung führt nicht zu individualrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer, die zuvor nicht bestanden. Der Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.1 Voraussetzung der Informationspflicht: Arbeitnehmervertretung

Rz. 39 Erfasst werden sämtliche Unternehmen, bei denen eine Arbeitnehmervertretung gebildet ist, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmervertretungen i. S. d. § 7 Abs. 4 TzBfG sind Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich anzusehen.[1] Besteht im Unternehmen ein Gesamtbetriebsrat, so kann auch dieser unter ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.7.1 Grundsatz, kein Durchführungsanspruch

Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TV-L knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. In § 17 Abs. 2 TV-L ist vorgesehen, dass Aufstiege in die Entwicklungsstufen 4 bis 6 neben der Berufserfahrung auch an die Leistung der Beschäftigten geknüpft werden können. Dieser ko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960 hatte der Gr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3.1 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitgeber

Rz. 21 Will der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortsetzen, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 17 TzBfG gegen die Befristung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich zur Wehr setzen. Lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist ungenutzt verstreichen, so steht nach deren Ablauf die Wirksamkeit der Befristung fest.[...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 5 Konkurrenz zwischen unbefristeter Teilzeit und Brückenteilzeit

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Brückenteilzeit erfolgreich geltend gemacht, können sie frühestens 1 Jahr nach dem Ende der Brückenteilzeitphase erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen.[1] Während der temporären Teilzeit besteht mithin kein Anspruch auf eine weitere Verringerung der Arbeitszeit – weder befristet noch unbefristet.[2] Arbeitnehmer, deren Antrag au...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Asbest – Anforderungen und ... / 7 Zulassung und Anzeige (Abschn. 3 TRGS 519)

Grundsätzlich müssen Arbeiten an Asbest bei der zuständigen Behörde bekannt gegeben werden. Ob eine Zulassung (also eine Genehmigung vonseiten der Behörde) erforderlich ist oder eine Meldung ausreicht, ist abhängig von der Art der durchgeführten Arbeit. Eine Zulassung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Abbruch- oder Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest durchgefüh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.2 Standardisierte Einleitung des BEM

Das nach § 167 Abs. 2 SGB IX erforderliche BEM-Angebot des Arbeitgebers an die Beschäftigten erfordert routinemäßig, vorab werden Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung informiert. Anschließend erfolgt die schriftliche Gesprächseinladung des Beschäftigten. Viele Beschäftigte reagieren überrascht und besorgt auf ein solches Schreiben. Um eine Vertrauens...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig. Bei einer Ablehnung dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen. Die Beschäftigten entscheiden bei Bedarf über Abbruch und ggf. Wiederaufnahme des BEM und können auch über die Teilnehmer am Verfahren mitentscheiden. Betriebs- und Personalräte sowie eine im Betrieb tätige Schwerbehindertenvertretung haben Mitwirkungsrech...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.2 Information des Personalrats/Betriebsrats

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat (Betriebsrat) alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören.[1] Nach dem Grundsatz der sog. subjektiven Determination der Kündigungsgründe braucht der Arbeitgeber dem Personalrat (Betriebsrat) nur die Gründe mitzuteilen, a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9 Abmahnung und Personalrat/Betriebsrat

9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Persona...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.3 Abmahnung von Personalrats-/Betriebsratsmitgliedern

Auch die Abmahnung von Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verletzung von allgemeinen Arbeitspflichten gerügt wird, da insoweit Mandatsträger wie alle anderen Beschäftigten ohne entsprechende Funktionen und Ämter zu behandeln sind.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das vom Arbeitgeber beanstandete Fehlverhalten zugleich auch als Verl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 7.1 Frist

Es gibt keine Regelausschlussfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber von seinem Abmahnungsrecht Gebrauch machen muss.[1] Auch etwaige tarifliche Ausschlussfristen gelten für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn er sein vertragliches Rügerecht ausüben will. Eine Abmahnung sollte vom Arbeitgeber allerdings nicht unnötig lange hinausgezögert werden. Er kann nämlich sein Abma...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Nach einer Entscheidung des BAG[1] handelt e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 1 Einleitung

Die Abmahnung als solche gesetzlich nicht näher geregelt. Sie wird lediglich in verschiedenen Gesetzen erwähnt, so z. B. in § 314 Abs. 2 und § 323 Abs. 3 BGB sowie in § 12 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Außerdem unterliegt sie nach mehreren Landespersonalvertretungsgesetzen der Beteiligung des Personalrats in unterschiedlicher Ausprägung (vgl. 9.1). ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 6 Form, Zugang, Veröffentlichung

Die Abmahnung ist an keine Form gebunden und daher grundsätzlich auch in mündlicher Form möglich, zulässig und wirksam. Aus Gründen der Beweissicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Schriftform jedoch unbedingt empfehlenswert, da der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Kündigungsgründe trägt. Vor d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.5 Anhörung der Personalvertretung

Rz. 30 Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig.[1] Insbesondere ist § 102 BetrVG nicht entsprechend auf die Mitt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen.[1] Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[2] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander fo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Pflichten der Beteiligten / 3 Pflichten des Betriebs- oder Personalrats

Der Betriebs- oder Personalrat hat gemäß § 167 Abs. 2 Satz 8 SGB IX darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Sie können die Durchführung des BEM verlangen, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz nicht (rechtzeitig) nachkommt.[1] Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.5.2004 haben Arbeitgeber die Pflicht, ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX vorliegen. Diese Pflicht trifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße; gleichgültig ist auch, ob es in dem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Durch das BEM sollen die Ve...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Verfahren vor. Nach der Rechtsprechung regelt das Gesetz das BEM als einen "verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit vermitteln soll". Allgemein wird jedes BEM-Verfahren durch folgende Grundsätze bestimmt: Die Initiativlast für die Durchführung eines BEM träg...mehr

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BEM: Pflichten der Beteiligten / 1.2 Klärung mit dem Betriebsrat

War bzw. ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat "klären", wie die durch das BEM verfolgten Ziele erreicht werden können; bei schwerbehinderten Beschäftigten ist bei der Klärung auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Im Rahmen des Kläru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 7 Betriebliche Inklusionsvereinbarungen/Finanzielle Förderung

Nach § 166 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den betrieblichen Interessenvertretungen i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. dem Betriebs- oder Personalrat verpflichtet. Dieses Instrument soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessern. Hierzu hat das Gesetz Regelungsgegenst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Pflichten der Beteiligten / Zusammenfassung

Überblick Das bereits seit 1.5.2004 gesetzlich geregelte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach der Rechtsprechung ein "verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit vermitteln soll". An ihm sind kraft gesetzlicher Vorgabe verschiedene Akteure beteiligt, die unterschiedliche Pflichte...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 1.3 Verpflichtete Arbeitgeber

Zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind alle Arbeitgeber verpflichtet, d. h. sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber bzw. Dienstgeber. Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Insbesondere ist die Kleinbetriebsgrenze des § 23 KSchG in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. D.h., die Verpflichtung des Arbeitgebers zum BEM besteht auch für Arbeit...mehr

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BEM: Pflichten der Beteiligten / 4 Pflichten der Rehabilitationsträger

Bis 31.12.2017 hatten die durch das BRHG aufgelösten Gemeinsamen Servicestellen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Rehabilitationsträger in erster Linie koordinierende und beratende Funktion. Einzelheiten waren noch ungeklärt. An die Stelle der Gemeinsamen Servicestellen sind jetzt die Rehabilitationsträger getreten. Im Rahmen eines BEM-Verfahrens wichtig können...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Abschluss einer Dienstvereinbarung

Das Zustandekommen einer Dienstvereinbarung ist in § 63 Abs. 2 BPersVG geregelt. Hiernach werden Dienstvereinbarungen durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam vereinbart, sind in schriftlicher oder elektronischer Form abzuschließen und in geeigneter Weise bekanntzumachen. Parteien der Dienstvereinbarung sind die Dienststelle, die durch den Dienststellenleiter repr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.10 Konkurrenz von Dienstvereinbarungen

§ 63 Abs. 3 BPersVG regelt, dass, soweit eine Dienstvereinbarung in der gleichen Sache für einen größeren Bereich geschlossen wird, diese eine Dienstvereinbarung für einen kleineren Bereich außer Kraft setzt. Diese Vorschrift findet insbesondere Anwendung im Verhältnis von Dienstvereinbarungen zwischen Hauptdienststelle und Gesamtpersonalrat zu solchen mit Personalvertretung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 76 LPersVG RP – Dienstvereinbarungen Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Rheinland-Pfalz befinden sich im § 76 LPersVG RP und entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Rheinland-Pfalz sind Dienstvereinbarungen in allen Angelegenheiten des ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BPersVG sind Dienstvereinbarungen nur zulässig, soweit sie in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Dies ist nur in den Fällen des 78 Abs. 1 Nr. 12 bis 15, des § 79 Abs. 1 Nr. 4 und 5 sowie des § 80 Abs. 1 gesetzlich festgelegt, also in Angelegenheiten, die auch der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen. Dies lässt erkennen, dass die Diens...mehr