Fachbeiträge & Kommentare zu Personaler

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

Rz. 220 Die Befristung eines Arbeitsvertrags war nach der Rechtsprechung des BAG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen einer ABM nach §§ 260 ff. SGB III in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung (eine inhaltsgleiche Bestimmung gibt es nicht mehr) zugewiesen worden war und die Dauer der Befristung mit der Dauer der Zuweisung übereinstimmte....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.2.1 Prognose

Rz. 69 Aus der Gesetzesbegründung lässt sich entnehmen, dass allein die Ungewissheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs nicht geeignet ist, die Befristung eines Arbeitsvertrags zu rechtfertigen.[1] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften. Die bloße Unsicherheit der künftigen Ent...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.5.3 Elektronische Form

Rz. 445 Die Befristungsvereinbarung kann auch in elektronischer Form nach § 126a BGB getroffen werden[1], da § 14 Abs. 4 TzBfG – anders als § 623 BGB für die Kündigung und den Aufhebungsvertrag – die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3 BGB). Darin wurde im Schrifttum teilweise ein Wertungswiderspruch zu § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 NachwG in der bis zum 31....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.2 Drittmittelfinanzierung

Rz. 297 Die Befristung von Arbeitsverträgen wegen Drittmittelfinanzierung mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen ist in § 2 Abs. 2 WissZeitVG gesondert geregelt.[1] Für den vom WissZeitVG erfassten Personenkreis kann die Befristung nicht mit Erfolg auf § 14 Abs. 1 TzBfG gestützt werden, wenn sie ausschließlich mit der Drittmittelfinanzierung begrün...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.1 Soziale Überbrückung

Rz. 213 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck die Befristung eines Arbeitsvertrags etwa dann rechtfertigen kann, wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis, an eine wirksame Kündigung oder an ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten oder zur Verbesserun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wesen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.5 Künftiger Minderbedarf

Rz. 94 Ein nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann sich auch daraus ergeben, dass in Zukunft voraussichtlich weniger Arbeitsaufgaben zu erledigen sein werden (künftiger Minderbedarf). Dies kommt z. B. bei anstehenden Rationalisierungsmaßnahmen oder bei einer beabsichtigten Betriebsschließung in Betracht. Dazu ist erforderlich, dass bei Abschluss des befristete...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Übermittlung an die zuständige Landesfinanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass das BZSt die nach Abs. 1 entgegengenommenen Informationen zu im Inland ansässigen Anbietern bzw. in Bezug auf im Inland belegenes unbewegliches Vermögen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiterzuleiten hat. Die Landesfinanzbehörden sollen auf diesem Weg die Informationen als Kontrollmaterial im Rahmen des Besteuerungsverfahrens berücksi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 2 Kein Eintritt der Sperrzeit bei wichtigem Grund

Allein das Vorliegen eines der unter Abschn. 1 genannten Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Allgemein liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitnehmer/Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und in Abwägung seiner Interesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.1 Arbeitsaufgabe

Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist gegeben, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Auf die Art der Beschäftigung kommt es grundsätzli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / IV. Noch keine Rechtssicherheit für die Praxis

Dann wissen alle Treuhänder jetzt also genau, ob ihre Honorare gegenüber dem Stiftungsvermögen umsatzsteuerpflichtig sind? Leider nein. Zwar wurde nun erstmals ein Urteil zur Verwaltung sog. unselbständiger Stiftungen (sog. Treuhandstiftungen) gesprochen. Der Praxis fehlt aber noch die Rechtssicherheit. Denn der BFH hat die Rechtssache mit vielen Fragen an das FG zurückgegeb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / 1 Begriff und Bedeutung des Employer Branding

Zum Employer Branding (abgeleitet aus: employer = Arbeitgeber, branding = Markenbildung) gibt es in Theorie und Praxis verschiedene Ansätze für Definitionen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch unterschiedlich weit gefasst sind. Das Employer Branding setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie es auch kleinen Betrieben gelingen kann, die Arbeitgeber- und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / 2.4 Häufige Herausforderungen bei der Implementierung von Employer Branding

Häufig stehen kleine Unternehmen bei der gewünschten Einführung von Employer Branding vor Herausforderungen, die zumindest im Kern neu sind. Einige Beispiele mit möglichen Lösungsansätzen können sein: Herausforderungenmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / Zusammenfassung

Überblick Unter Employer Branding versteht man im Wesentlichen den Auf- und Ausbau der Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber. Anders ausgedrückt soll versucht werden, das Unternehmen als möglichst unverwechselbare, authentische Arbeitgebermarke zu präsentieren. Dieser Aspekt nimmt seit Jahren an Bedeutung zu, da es gerade für kleine und mittelständische Betriebe i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.1 Personalplanung

Rz. 5 Grundlage der Bewerberauswahl ist die Personalplanung. Sie umfasst jede Methode zur möglichst weitgehenden Übereinstimmung zwischen den künftigen Arbeitsanforderungen und dem einsetzbaren Personal nach Qualifikation und Zahl. Dazu gehören insbesondere Planungen im Hinblick auf den gegenwärtigen oder künftigen quantitativen und qualitativen Personalbedarf sowie die sich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.4 Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung

Rz. 37 Ein in seiner Bedeutung nur unscharfes Indiz ist die Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung. Seinen Ursprung hat das Kriterium bei der Suche nach der Arbeitnehmereigenschaft von Mitarbeitern von Rundfunk und Fernsehen. Neben dem Merkmal, dass ein Arbeitnehmer fremdbestimmte Arbeit zu leisten hat, stellt das BAG auch darauf ab, dass Arbeitnehmer "ihre Arbeitskraft nicht –...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / 2 Entwicklung einer Employer Branding-Strategie

Zum Thema Arbeitgeber- und Unternehmensattraktivität gibt es zahlreiche Erhebungen und Studien, die zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Darstellung des Betriebes und den Wünschen der Bewerber und Mitarbeiter kommen. Daher ist es umso wichtiger, ein für den eigenen Betrieb maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln, um eine passgenaue Lösung zu bekommen, sich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / 2.5 Messung und Überwachung der Ergebnisse

Natürlich sollte, wie bei jedem Konzept, regelmäßig geprüft werden, ob es erfolgreich ist oder ob man Nachjustierungen vornehmen muss. Eine Erfolgskontrolle sollte monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden und kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Beispielsweise kann mit Kennzahlen gearbeitet werden. Praxis-Tipp Nutzung von Kennzahlen und Formeln Bei der Nutzung von K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 32 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung konkretisiert, entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB.[1] Das Gesetz spricht von einem Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete hinsichtlich seiner Arbei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen. Normenkette § 16 Abs. 2 und 3; § 15a Abs. 2 und 4; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die an einer L-KG beteiligt war. Die L-KG betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 3 Begutachtung durch den MD

Krankenkassen sind berechtigt, die Verordnung von Brillen und anderen Sehhilfen durch eigenes Personal prüfen oder durch den MD begutachten zu lassen.[1] Die Begutachtung soll sich auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Verordnung bzw. des Kostenvoranschlags über eine besondere (z. B. elektronische) Sehhilfe, die Möglichkeit alternativer Versorgung (zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Nach einer zum 1.1.2023 vorgenommenen Gesetzesergänzung ist die Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft. Wichtig Rechtsfähigkeit keine Vora...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5a... / 3 Gliederung in Direktionen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Generalzolldirektion ist in elf Direktionen gegliedert, die jeweils von einer Direktionspräsidentin oder einem Direktionspräsidenten geleitet werden. Direktion I betrifft Organisation und Personal, Direktion II Haushalt, Zentrale Auskunft, Service-Center, Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes sowie Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz, Direktion III Allge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung... / 2.2 Störfall-Verordnung

Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen nach § 3 "die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Störfälle zu verhindern". Bei der Erfüllung dieser Pflicht müssen sie berücksichtigen: Betriebliche Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen, wie Erdbeben oder Hochwasser, Eingriffe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung... / 3.1 Hauptgefahrenquellen ermitteln

Es ist zunächst erforderlich, dass Sie alle Unternehmensbereiche hinsichtlich relevanter Gefährdungspotenziale analysieren. Betrachtungsbereiche sollten sein: Gebäude, Einrichtungen, Anlagen/Maschinen, Prozesse, eingesetzte gefährliche Stoffe, Energieversorgung, Brandgefährdung, Umgebung des Betriebes (z. B. Zufahrtsstraßen, andere Betriebe, Gewässer etc.). Die Analyse sollte durch e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes entgegensteht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anstelle der abkommensrechtlich gelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.2 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Im Fall einer Funktionsnachfolge findet § 613a BGB keine Anwendung. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Das gilt auch für staatliche Stellen.[2] Eine solche Funktionsnachfolge kann a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Ladenöffnungszeiten (Exkurs)

Bei der Abwägung des Rechts eines Sondereigentümers, seinen Laden innerhalb der zulässigen Öffnungszeiten erweitert zu nutzen und des Rechts der übrigen Eigentümer auf Ruhe, haben Gerichte immer wieder das Recht eines Ladeneigentümers auf Nutzung innerhalb der zulässigen Öffnungszeiten bestätigt.[1] Begründet wird dies insbesondere mit dem Argument, dass ein Teileigentümer i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Job Crafting / 7 Job Crafting aus Sicht von HR

Wie an verschiedenen Stellen betont wurde, zeigen praktisch alle Menschen in einer Organisation in einem gewissen Maß Job Crafting-Verhalten. Es wurde ebenfalls erörtert, wie Führungskräfte diese Form der Veränderungsenergie in einem positiven Sinne katalysieren können. Um das Bild zu vervollständigen, soll zum Abschluss des Beitrags ein Blick auf die Rolle von HR in diesem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.2 Betriebsmittelarme Betriebe

In betriebsmittelarmen Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, kann auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Die Wahrung der wirtschaftlichen Identität ist anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Supermarkt

Gebetshaus und Gemeindezentrum Durch die Nutzung einer Teileigentumseinheit, deren Zweckbestimmung mit "Supermarkt" festgelegt ist, als Gebetshaus und Gemeindezentrum muslimischen Glaubens kommt es bei Abwägung sämtlicher Umstände im Rahmen der typisierenden Betrachtung zu einer höheren Belastung der umliegenden Wohnungseigentümer als durch die Nutzung als Supermarkt.[1] Geträ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.3 Betriebsmittelgeprägte Betriebe

In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann wiederum ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen[1], wenn maßgebliche Betriebsmittel übergehen oder andere der genannten Aspekte den Betriebsübergang begründen. Sächliche Betriebsmittel sind dann für den Betrieb identitätsprägend, wenn bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertsch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.3 Betriebsteile

Bei einem Betriebsteil handelt es sich um eine Teileinheit des Betriebs, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt.[1] Es muss sich um eine selbstständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln. Das Merkmal "Teilzweck" dient der Abgrenzung der organisatorischen Einhe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.1 Entwicklung zur "wirtschaftlichen Einheit"

Der Übergang einer Einheit setzt – insbesondere beim Betriebsteilübergang – nicht voraus, dass diese ihre organisatorische Selbstständigkeit beim Betriebserwerber vollständig bewahrt. Es ist ausreichend, dass der Erwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um dersel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, können diese Betätigungen sowohl ertragsteuerlich als auch umsatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auf die entgeltlichen Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen anwendbar?

Die umsatzsteuerbaren Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nummer 14, 16, 18, 23 und 25 Umsatzsteuergesetz als eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei, soweit diese zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgen, deren Umsätze jeweils nach derselben Vorschrift befreit sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal

Tz. 13 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, wie insbesondere Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen und zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die umsatzsteuerbaren Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 14, 16, 18, 23 und 25 UStG (Anhang 5) als eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei, soweit diese zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgen, deren Umsätze jeweils nach derselben Vorschrift befreit sind....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit Personal

Rz. 112 [Autor/Zitation] Erstattete Barauslagen, Spesen: Nicht unter Löhnen und Gehältern, sondern unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Posten Nr. 8) auszuweisen sind erstattete Barauslagen von Mitarbeitern, Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung (auch soweit pauschaliert), Vergütungen für die Verwendung des eigenen Pkw bei Dienstreisen, Umzugskostenvergütunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

Es wird nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften (zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18, 23, 24 beziehungsweise 25 Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz), die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (zum Beispiel Obdachlose) bereits Anwendung fin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Testpiloten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Fliegendes Personal.mehr