Fachbeiträge & Kommentare zu Personal

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Überwachung, Aufsicht.

Rn 18 Über den Gesetzeswortlaut hinaus sind Überwachungs- und Aufsichtspflichten des Geschäftsherrn anerkannt (zB RGZ 78, 107, 109 f; BGHZ 8, 239, 243; NJW 03, 288, 290). Sie sind die logische Fortsetzung der Pflicht zu sorgfältiger Auswahl, die sich nicht in der Erstauswahl erschöpft, sondern über die Zeit der gesamten Tätigkeit fortdauert, weil sich der Entlastungsbeweis a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Auslegung durch die Rechtsprechung

Rz. 1117 [Autor/Stand] Stand der Rechtsprechung. Eine umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung zum Thema der Funktionsverlagerung liegt bislang nicht vor. Gleichwohl sind zwischenzeitlich einzelne Entscheidungen ergangen.[2] Rz. 1118 [Autor/Stand] FG Niedersachsen vom 16.3.2023, 10 K 310/19 . Der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 16.3.2023 liegt folgender Sachverhalt zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 48 Der Verw-Vertrag endet grds durch Kündigung (BGH ZMR 02, 767); es gelten §§ 621, 615 BGB. Unabdingbar ist die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund, die binnen angemessener Frist erfolgen muss (Schlesw ZMR 07, 729; s.a. Rn 35). Das Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes (Rn 20) genügt idR zur Kündigung (BayObLG ZMR 04, 602). Will sich der Verw wehren, kan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebskrankenkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse iSd § 4 SGB V. Zu Einzelheiten > Krankenkassen, > Sozialversicherung, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff. Die BKK ist eine rechtsfähige > Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs 1 SGB V). Sie ist > Öffentliche Kasse (vgl H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH; EFG 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 304 BGB – Ersatz von Mehraufwendungen.

Gesetzestext Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste. Rn 1 § 304 bestimmt, dass der Schuldner nicht die Kosten zu tragen hat, welche durch den Annahmeverzug des Gläubigers entstehen. Der Gläubiger hat Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 25 AGG – Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird unbeschadet der Zuständigkeit der Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung die Stelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) errichtet. (2) Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Besonderheiten in Großbetrieben.

Rn 20 Grds ist der Entlastungsbeweis bei mehreren möglicherweise an der Schädigung Beteiligten für alle in Betracht kommenden Personen zu führen. In Großbetrieben mit weitreichender, mehrstufiger Arbeitsteilung ließ die Rspr früher einen dezentralisierten Entlastungsbeweis zu: Der Geschäftsherr konnte sich bereits durch den Nachweis entlasten, dass er nachgeordnetes Personal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 3 Ohne Abschlagszahlungen muss der vorleistungspflichtige Unternehmer oft teure Materialien und Personal über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren. Durch § 632a soll er einen Ausgleich für die hierdurch bedingten wirtschaftlichen Nachteile erhalten (BGH NJW 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Abschlagszahlungen sind in Abgrenzung zu Vorauszahlungen, die nicht un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Berater

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ein international tätiger Berater von Berufsfußballspielern erzielt typischerweise > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG (BFH 187, 500 = BStBl 1999 II, 167). Eine einmalige Vermittlung eines Spielers kann > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG hervorrufen (FG Nürnberg vom 26.03.2003 – V 414/2000, HaufeIndex 950 906, bestätigt durch B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 5 Diese trägt der Vorerbe gem § 2124 I. Es sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um ihn in seinen Beständen rechtlich und tatsächlich zu erhalten (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Im Einzelnen handelt es sich um Aufwendungen für die Erhaltung der einzelnen Nachlassgegen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiflüge

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Fliegendes Personal Rz 3 f; amtliche > Sachbezugswerte geben die Ländererlasse zu Durchschnittswerten für Freiflüge, vgl > Anh 15, allgemein zudem > Sachbezüge Rz 65 ff. Zur Gestellung von Flugzeugen für die > Sammelbeförderung für > Abgeordnete und > Beamte von Bonn nach Berlin ("Regierungsshuttle") > Beamte Rz 3 Sammelbeförderung. Ferner zur The...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entschädigungsanspruch.

Rn 6 Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 642 I vor, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Dabei handelt es sich nach Auffassung des BGH um einen Anspruch eigener Art, der weder Vergütungs- noch Schadensersatzanspruch ist (BGH NZBau 18, 25, 26f). Er entschädigt für die Wartezeiten des Unternehmers und stellt eine Kompensation für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsangleichung und Rechtsvereinheitlichung.

Rn 72 Der im Februar 2009 von einem wissenschaftlichen Team für die EU veröffentlichte Entwurf für den Gemeinsamen Referenzrahmen (Draft Common Frame of Reference, shttp://ec.europa.eu/justice/policies/civil/docs/dcfr_outline_edition_en.pdf) regelt die Bürgschaft in Abschnitt G, Kapitel I, II u IV (dazu Schürnbrand, WM 09, 873 ff; Klingel, Die Principes of European Law on Pe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Unternehmerische Risikoübernahmefunktion im Rückversicherungsgeschäft (Abs. 4)

(4) Im Rückversicherungsgeschäft ist widerlegbar zu vermuten, dass im Zeichnungsprozess die Risikoklassifizierung und Risikoauswahl die Personalfunktion mit der größten Bedeutung und daher die unternehmerische Risikoübernahmefunktion für den Abschluss eines Rückversicherungsvertrags ist. Rz. 3521 [Autor/Stand] Rückversicherungsgeschäft. § 24 Abs. 4 BsGaV enthält eine Sonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Teilungskosten

Rn 2 Umlagefähig sind nur solche Kosten, die den Versorgungsträgern gerade infolge der internen Teilung des auszugleichenden Anrechts entstehen. Das sind nicht die Kosten der Wertermittlung, die durch die dem Gericht nach § 220 IV FamFG zu erteilende Auskunft verursacht sind, also nicht die (Personal- und Sach-)Kosten, die durch die Berechnung der nach § 5 I und III mitzutei...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 3.4 Erweiterung der Beschwerdemechanismen

Obwohl im SBGG keine expliziten gesetzlichen Vorgaben existieren, sollten Unternehmen klare Verfahren einführen, damit Mitarbeitende diskriminierende oder respektlose Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Geschlechtsidentität melden können. Neben einer gesetzlich vorgesehenen allgemeinen Beschwerdestelle nach § 13 AGG sollte Betroffenen dabei auf geschlechterspezifische Diskr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Fußballtrainer

Rz. 19 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fußballtrainer sind > Arbeitnehmer, wenn sie für mindestens eine Spielzeit verpflichtet werden; ebenso wohl die von Fußballverbänden verpflichteten Trainer und Sportlehrer und auch der Cheftrainer einer Bundesligamannschaft (kein Berufssportler iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG; EFG 1998, 744). Nebenberufliche Übungsleiter können sowohl ArbN sein al...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Schiedsrichter

Rz. 21 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen (Aufwandsentschädigungen) an > Schiedsrichter und deren Assistenten sind grundsätzlich als > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (zB DFB) bestimmt wird; anders dagegen bei internationalem Einsatz oder ausländischen Ligen (FinVerw, DB 2010, 815; gewerb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Unzumutbarkeit.

Rn 12 Ist dem ArbG die Annahme der Leistung unzumutbar, so gerät er nicht in Annahmeverzug, insb wenn bei Weiterbeschäftigung Gefahr für wichtige Rechtsgüter des ArbG oder anderer ArbN droht (BAG NZA 88, 465), der ArbN dem ArbG also zB nach dem Leben trachtet, der Erzieher einer Kindertagesstätte Kinder sexuell missbraucht (LAG Berlin NZA-RR 96, 284 [LAG Berlin 29.11.1995 - ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (6) Kreditinstitutsinterne Darlehensbeziehungen (Abs. 6)

(6) § 16 Absatz 3 gilt für Bankbetriebsstätten mit der Maßgabe, dass eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Zurverfügungstellung finanzieller Mittel gilt, über § 16 Absatz 3 Satz 2 hinaus zugrunde zu legen ist, wenn 1. das Kreditinstitut nachweist, dass die über § 16 Absatz 3 hinausgehende Dauer im Zusammenhang mit der Geschäftspolitik des Kreditinstituts un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Definition (Satz 1)

(5) 1 Die Personalfunktion einer Betriebsstätte ist für die Zuordnung von Vermögenswerten, von Chancen und Risiken oder von Geschäftsvorfällen maßgeblich, wenn der Ausübung dieser Personalfunktion im üblichen Geschäftsbetrieb im Verhältnis zu den Personalfunktionen, die in anderen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt werden, die größte Bedeutung für den jeweiligen Zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines (§ 30 BsGaV)

1 Für eine Betriebsstätte, die Bau- oder Montagearbeiten durchführt und nach Abschluss der Bau- oder Montagearbeiten endet (Bau- und Montagebetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. 2 Ein Unternehmen, zu dem eine Bau- und Montagebetriebsstätte gehört, ist ein Bau- und Montageunternehmen. Rz. 3601 [Autor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Einheitliche Verrechnung von Leistungsbündeln (Abs. 2)

(2) Besteht die Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen aus verschiedenen Leistungsbündeln, so sind diese einheitlich zu verrechnen, es sei denn, gesonderte Verrechnungspreise für jedes Leistungsbündel führen im Einzelfall zu einem Ergebnis, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3627 [Autor/Stand] Zusammenfassung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung durch das UntStRefG 2008

Rz. 1105 [Autor/Stand] Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung durch das UntStRefG. Im Zuge des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007[2] hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 a.F. erstmals eine Regelung zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen getroffen, die bei ihrer Einführung folgenden Wortlaut hatte: "Wird in den Fällen des Satzes 5 eine Funkt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Zuordnung des Bau- und Montagevertrags (Abs. 4)

(4) 1 Der Bau- oder Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein Geschäftsvorfall im Sinne des § 9, der dem übrigen Unternehmen zuzuordnen ist. 2 Diese Zuordnung ist nur dann mit den Rechtsfolgen des § 16 zu ändern, wenn 1. den in der Bau- und Montagebetriebsstätte ausgeübten Personalfunktionen im Zusammenhang mit dem Vertrag eindeutig die größte Bedeutung zukommt, wobe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zuordnung von Personalfunktionen, Vermögenswerten, Chancen und Risiken und Eigenkapital (§ 1 Abs. 5 Satz 3)

„[3]Um die Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln, sind ihr in einem ersten Schritt zuzuordnen: 1. die Funktionen des Unternehmens, die durch ihr Personal ausgeübt werden (Personalfunktionen), 2. die Vermögenswerte des Unternehmens, die sie zur Ausübung der ihr zugeordneten Funktionen benötigt, 3. die Chancen und Risiken des Unternehmens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbH schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu GbR zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Willensrichtung der Beteiligten, insb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte ist dessen Nutzung die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3021 [Autor/Stand] Vorrang des Kriteriums der Nutzung. Nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist für materielle Wirtschaftsgüter (Rz. 2956) grundsätzlich die Nutzung die maßgebliche Personalfunktion (Rz. 2944 ff.), anhand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Abzug der Aufwendungen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Aufwendungen zum Erwerb des Pkw-Führerscheins werden normalerweise den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung zugeordnet, auch wenn der Beruf die Benutzung eines Kfz erforderlich macht (BFH 95, 433 = BStBl 1969 II, 433). Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der ArbN den Führerschein überwiegend für Fahrten zwischen Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Besteuerung einer Funktionsverlagerung

Rz. 1209 [Autor/Stand] Neuaufnahme der Einkaufsfunktion. Wird eine Einkaufsfunktion erstmalig durch ein ausländisches verbundenes Unternehmen ausgeübt, kann es nicht zu einer Funktionsverlagerung i.S.d. § 1 Abs. 3b Satz 1 i.V.m. der FVerlV kommen. Denn in diesem Fall fehlt es an der Einschränkung der Funktion im Inland bzw. an der Verlagerung; mithin ist davon auszugehen, da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Verlagerung von Funktionen

Rz. 633 [Autor/Stand] Auswirkungen auf das Funktionsprofil. Die (steuerlich relevante) Verlagerung von Funktionen i.S.d. § 1 Abs. 3b (in der Fassung ab VZ 2022) hat selbstredend Auswirkungen auf die Funktions- und Risikoausstattung eines Unternehmens.[2] Werden Funktionen verlagert, so hat dies – je nach Intensität und Bedeutsamkeit der verlagerten Funktionen für die Gesamtw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Negativabgrenzung (Satz 2)

2 Nicht maßgeblich sind insbesondere Personalfunktionen, die bezogen auf den Zuordnungsgegenstand 1. lediglich unterstützenden Charakter haben oder 2. ausschließlich die allgemeine Geschäftspolitik des Unternehmens betreffen. Rz. 2951 [Autor/Stand] Regelbeispiele für nicht maßgebliche Personalfunktionen. § 2 Abs. 5 Satz 2 BsGaV enthält eine Negativabgrenzung zu den maßge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nebenberufliche Tätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die in > Rz 10 bezeichneten Tätigkeiten sind nur begünstigt, wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden. Dies beurteilt sich allein nach dem Zeitaufwand: Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt (BFH 160, 486 = BStBl 1990 II, 854; BFH/NV 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Identifikation von betrieblichen Risiken

Rz. 645 [Autor/Stand] Abgrenzung. Die einem Unternehmen bei der Ausübung seiner Tätigkeit begegnenden Risiken lassen sich grob in zwei Unterformen kategorisieren. Zum einen ist dies die Gruppe der originär betrieblichen Risiken, d.h. solcher Risiken, die aus der Tätigkeitsausübung selbst resultieren (bspw. Produktstrategierisiko, Finanzierungsrisiko, Personalauswahlrisiko et...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ausnahme (Halbs. 2)

"... es sei denn, die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen erfordert eine andere Behandlung." Rz. 2883 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 ist von der grundsätzlich geltenden Eigenständigkeits- und Unabhängigkeitsfiktion abzusehen, wenn "die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen [...] eine andere Behandlung" erfordert. Was d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Rz. 1303 [Autor/Stand] Entstehung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche bei Funktionsverlagerungen. Einen Sonderfall der Einzelbewertung bilden zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche. Es ist eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen einem Konzernunternehmen gegenüber einem anderen Konzernunternehmen Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Ausgle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) 1 Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. 2 Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Lohnsteuerliche Betriebsstätte (§ 41 Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für den LSt-Abzug gilt ein eigener, mit § 12 AO (> Rz 7 ff) nicht deckungsgleicher Begriff der Betriebsstätte (§ 41 Abs 2 EStG), der auf lohnsteuerliche Belange besonders zugeschnitten ist. Er legt fest, wo der ArbG seinen steuerlichen ArbG-Pflichten nachzukommen hat und welches FA als > Betriebsstätten-Finanzamt für den ArbG örtlich zuständ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter oder Vorteile

Rz. 1309 [Autor/Stand] Auslegung der Begriffe des immateriellen Wirtschaftsguts und des Vorteils. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 1 Alt. 1 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter zunächst dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass keine wesentlichen immateriellen Wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 ist ein materielles Wirtschaftsgut nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der das materielle Wirtschaftsgut genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 3025 [...mehr