Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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§ 11 Erbenhaftung / a) Ordentliches Kündigungsrecht

Rz. 140 Die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung eines Darlehens beläuft sich – unabhängig von der Höhe des Darlehens – auf drei Monate, § 488 Abs. 3 S. 2 BGB. Diese Frist ist verlängerbar. Häufig haben sich Banken mit Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken ein jederzeitiges fristloses Kündigungsrecht als ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorbehalten, müssen dann aber dem Darl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.7.5.4 Ordentliche Kündigung

Rz. 464 Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern sind Dienstverträge i. S. d. § 611 BGB. Die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) finden auf die Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaft aber keine Anwendung (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG). Sofern das ordentliche Kündigungsrecht nicht ausgeschlossen i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.12.4 Amtsniederlegung

Rz. 608 Ein Vorstandsmitglied kann sein Amt durch einseitige Erklärung gegenüber der Genossenschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat,[1] aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[2] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Tritt ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung von seinem A...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.7.5.1 Überblick

Rz. 460 Der Anstellungsvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle:[1] Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 461 Al...mehr

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Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.2.3 Verkauf von Genossenschaftswohnungen

Rz. 99 In der Regel erfüllt eine eG ihren Förderauftrag durch die Bewirtschaftung des vorhandenen Wohnraums (einschließlich Instandhaltung und Modernisierung) sowie ggf. durch den Bau und Erwerb neuer Wohnungen.[1] Zahlreiche Genossenschaften schließen in der Praxis weiterhin mit den Mitgliedern Dauernutzungsverträge ab. Dies hat zur Folge, dass eine ordentliche Kündigung du...mehr

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Kündigung bei Zugriff des M... / 1 Leitsatz

Ein eigenmächtiger Zugriff des Mieters auf ein an den Vermieter verpfändetes Kautionsguthaben verletzt das vertraglich geschützte Sicherungsrecht des Vermieters und kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.mehr

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Eigenbedarf – Neue Kündigun... / 3 Das Problem

Die ordentliche Kündigungsfrist, z. B. bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt maximal 9 Monate. Wurde an den vermieteten Wohnräumen jedoch nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet (Umwandlung) und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräuße...mehr

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Nachlässigkeit ist nicht gl... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Hanau entschiedenen Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis wegen mehrfacher Verletzung der Hausordnung, insbesondere wegen unterbliebener Reinigungsarbeiten im Treppenhaus und an der Straße ordentlich gekündigt. Das Gericht wies daraufhin, dass eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine nicht nur unerhebliche Vertragsverletzung verlangt, de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ordentliche Kündigung bei Betriebsstillegungen und Stillegung einer Betriebsabteilung

Rz. 65 Ausnahmsweise ist nach § 15 Abs. 4, 5 KSchG eine ordentliche Kündigung von in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen im Fall der Stilllegung des ganzen Betriebs oder einer Betriebsabteilung zulässig. Die Kündigung bedarf in diesen Fällen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, es ist aber nach allgemeiner Auffassung ein Anhörungsverfahren nach § 102 A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Ende

Rz. 7 Der Schutz des § 103 BetrVG endet mit dem Ende der Amtszeit. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist dagegen die ordentliche Kündigung noch innerhalb eines Jahres bzw. 6 Monaten (§ 15 Abs. 3 KSchG) nach Beendigung der Amtszeit unzulässig (nachwirkender Kündigungsschutz). Dies bedeutet, dass außerordentliche Kündigungen und Versetzungen des in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Pe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Für Ersatzmitglieder gilt § 103 BetrVG mit dem Nachrücken in das Gremium oder für die Zeit einer Vertretung aufgrund der objektiven Verhinderung (z. B. Urlaub, Krankheit) eines ordentlichen Mitglieds.[1] Dies ist der Beginn des ersten Arbeitstags, an dem das ordentliche Mitglied verhindert ist.[2] Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, unerheblich ist, ob wä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3.2 Ordentliche Kündigung

Eine wichtige Reaktionsmöglichkeit des Arbeitgebers auf Betriebskriminalität stellt die ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers dar. Sofern der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gegeben ist, ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die verhaltensbedingte Kündigung dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die im Verhalten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 13.1 Ordentliche Kündigung

Verlängerungsklausel Für ein- und mehrjährige Verträge enthalten die meisten AVB eine sog. Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der bedingungsgemäß vorgesehenen Frist gekündigt wird. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 11 VVG darf sich die stillschweigende Verlängerung nur auf jeweils ein J...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Werkwohnungen / 2 Kündigungsrecht des Vermieters

Bei Werkmietwohnungen führt die rechtliche Selbstständigkeit beider Verträge dazu, dass diese unabhängig voneinander kündbar sind. Wurde der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen oder gilt er als auf unbestimmte Zeit verlängert, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Ein solches Recht steht ihm nicht zu, wenn der Mietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietvorauszahlung

Definition: Mietvorauszahlung ist jede Mieterleistung (nicht nur Geldzahlungen), die nach dem Inhalt des Mietvertrags Bezug zum Mietzins hat und mit ihm innerlich verbunden ist, die also letztlich Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache ist und durch die der Mietzins ganz oder teilweise als für eine bestimmte Zeit im Voraus als erbracht gilt. Dabei ist es be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebskriminalität: Wege ... / 3 Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Straftaten

Dem Arbeitgeber stehen als Reaktion auf begangene Straftaten seiner Arbeitnehmer verschiedene Wege offen, die unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen: Abmahnung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Betriebsbuße. 3.1 Abmahnung Der Arbeitgeber kann grundsätzlich bei der Ahndung von Straftaten im Betrieb eine Abmahnung gegen den betroffenen Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebskriminalität: Wege ... / 3.4 Verdachtskündigung

Hat der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass sein Arbeitnehmer eine strafbare Handlung im Betrieb begangen hat und ist aufgrund des dringenden Verdachts das notwendige Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung aussprechen.[1] Voraussetzungen für die (außerordentliche) Verdach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietminderungslexikon / 47 Straßensperre

Eine behördlich angeordnete Straßensperre kann als Mangel der Mietsache zu bewerten sein.[1] Grundsätzlich gilt zwar, dass das Verwendungs- und Ertragsrisiko in den Risikobereich des Mieters fällt. Deshalb muss der Mieter solche Gebrauchsbeeinträchtigungen hinnehmen, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist. Hierzu zählen z. B. Änderungen in der Verkehrsführung, die auf einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zuflussbesteuerung bei Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung gem. § 11 Abs. 1 S. 3 EStG

Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung können unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 11 Abs. 1 S. 3 EStG auf einen bestimmten Zeitraum verteilt werden. Erforderlich ist jedoch in jedem Fall ein bestimmbarer Zeitraum. Hieran fehlt es, wenn (im Streitfall im Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die ordentliche Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre a...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.4 Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Prüfung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, in 2 Stufen. In der 1. Stufe ist zu prüfen, ob der Sachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund darzutun. Das ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem anderen Teil nicht zumutbar ist. In der 2. Stufe erfolgt die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung nicht...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2 Kündigungsarten

Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine ordentliche Kündigung, durch eine außerordentliche Kündigung oder aber durch eine Änderungskündigung beendet werden. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang an den Erklärungsempfänger wirksam.[1] Sie hat schriftlich zu erfolgen.[2] Sie geht dem Empfänger zu, wenn sie in dessen tatsä...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Geltungsbereich des KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz bzw. der allgemeine Kündigungsschutz gilt sachlich nur für ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen.[1] Außerordentliche Kündigungen bleiben vom Anwendungsbereich des KSchG grundsätzlich unberührt. Sie unterfallen lediglich verfahrenstechnisch dem KSchG. Ist das KSchG anwendbar, kann die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ebenfalls nu...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 11 Weiterbeschäftigung während des Prozesses

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber zu beschäftigen, da das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird. Liegt allerdings ein schutzwürdiges Interesse an einer Nichtbeschäftigung während der Kündigungsfrist vor, kommt eine Freistellung des Arbeitnehmers in Betracht. Praxis-Beispiel Freistellungsgründe Tätlic...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Änderungsschutzklage

Im Fall einer Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben, wenn er das Angebot abgelehnt hat, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wenn der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung das Änderungsangebot vorbehaltlos ablehnt, liegt also eine Beendigungskündigung vor, gegen die nur Kündigungsschutzklage mit einem § 4 Satz 1 KS...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4 Revisionsbegründung

Die Revision ist ordnungsgemäß zu begründen.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn in der Begründung eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil in allen seinen entscheidungserheblichen Streitgegenständen erfolgt. Das ist vor allem relevant, wenn mehrere Ansprüche Streitgegenstand sind. Wenn der Revisionskläger sich mit der Begründung des LAG für die Zuerkennung eines d...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes

Rz. 297 Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (Fall einer unbefristeten Gesellschaft), kann ein Gesellschafter nach § 725 Abs. 1 BGB seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Einführung einer Kündigungsfrist) zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft ordentlich kündigen (Austrittskündigung), es sei denn, aus...mehr

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§ 5 Stille Gesellschaft / C. Kündigung der Gesellschaft (§ 234 Abs. HGB)

Rz. 4 § 234 Abs. 1 S. 1 HGB zur Kündigung der stillen Gesellschaft hat nunmehr folgenden Wortlaut: Auf die Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter oder durch einen Gläubiger des stillen Gesellschafters finden die Vorschriften der §§ 132 und 133 [3] entsprechende Anwendung“. Rz. 5 Obgleich die stille Gesellschaft eine Variante der GbR ist, würde eine Kündigung...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Verbot von Kündigungsbeschränkungen

Rz. 307 Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche das Kündigungsrecht aus "wichtigem Grund" (d.h. eine außerordentliche Kündigung) nach § 725 Abs. 2 und 4 BGB ausschließt oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt, ist gemäß § 725 Abs. 6 BGB (in wesentlicher Übernahme von § 723 Abs. 3 BGB alt) unwirksam. Beachte: § 725 Abs. 6 BGB erstreckt das Verbot von Kündigungsbe...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.1 Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung

Der Antrag ist nur begründet, wenn die Kündigung sozialwidrig ist, sei es, weil personenbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe fehlen. Der Auflösungsantrag wird dem Arbeitgeber nicht zugebilligt, wenn zur Sozialwidrigkeit noch weitere Kündigungsmängel (z. B. eine mangelhafte Betriebsratsanhörung) hinzukommen. Es ist deshalb wichtig, im Rechtss...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.2 Zeitpunkt für den Auflösungsantrag

Der Arbeitnehmer kann den Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 KSchG bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen. Ein vorzeitiger Auflösungsantrag ohne handfesten Auflösungsgrund ist ein Indiz dafür, dass der Arbeitnehmer bereits wieder eine neue Stelle hat. Nicht selten ergeben sich Auflösungsgründe für den Arbeitnehmer aber auch erst aus...mehr

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Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 2.2 Regelung der Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten

Rz. 7 Die Regelung der Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten erfolgt in der Weise, dass die jeweilige DO auf beamtenrechtliche Regelungen verweist. Diese sind sinngemäß anzuwenden im Hinblick auf die besondere Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses. Das betrifft insbesondere Regelungen über die Versetzung oder die Umsetzung, die Abordnung, die Stellenzuweisung und die Beförd...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bereicherungshaftung

Rz. 4 Grundsätzlich ist hier das Erlangte herauszugeben, wobei allerdings auch § 818 Abs. 3 (Entreicherung) anwendbar ist. Das tritt allerdings nur dann ein, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Allgemein versteht man im BGB unter dem Begriff des Vertretens ein Verschulden i. S. d. §§ 276, 278. Die Abgrenzung ist für die wesentliche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre

Rz. 1 Die Regelung lehnt sich an § 567 a. F. an und bestimmt ein außerordentlich befristetes Kündigungsrecht. Die sprachliche Formulierung entspricht der neuen einheitlichen Terminologie für die verschiedenen Kündigungsarten. Klargestellt ist jetzt auch, dass die Kündigung erst nach Ablauf von dreißig Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der (vertraglich vereinbarten) Überlass...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 120 Erforderlich ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers. Auf die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit dieser Kündigung kommt es nicht an. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist § 102 Abs. 5 BetrVG nicht anwendbar.[1] Allerdings kann nach der Grundsatzentscheidung des BAG (BAG, Beschluss v. 27.2.1985, GS 1/84) bei einer offensichtlichen Unwirksamkeit der außerordent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 63 Der Betriebsrat hat bei der Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung eine Woche, gerechnet ab Zugang der Mitteilung des Arbeitgebers an den Betriebsrat, Zeit, sich schriftlich zu äußern; unterlässt er dies, gilt seine Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Wochenfrist beginnt gem. § 187 Abs. 1 BGB mit dem Tag nach dem Zugang der Mitteilung und endet ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 7 Die Beteiligungspflicht des Betriebsrats besteht bei jeder ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Unerheblich ist, welcher Art das Arbeitsverhältnis ist und wie lange es dauert. Der Betriebsrat ist also auch zu beteiligen, wenn das Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung findet (BAG, Urteil v. 28.6.2007, 6 AZR 750/0...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 104 Der Arbeitgeber kann die Kündigung erst nach Ablauf der Wochen- bzw. 3-Tagesfrist des § 102 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 3 BetrVG oder nach einer abschließenden Stellungnahme des Betriebsrats aussprechen. Hat der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG keine Stellung genommen, so führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Vorsorgliche Kündigung

Rz. 10 § 102 BetrVG gilt auch bei einer vorsorglichen Kündigung. Hierunter versteht man eine Kündigung, die für den Fall ausgesprochen wird, dass eine bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam ist oder bei der sich der Arbeitgeber vorbehält, diese bei Eintritt bestimmter Umstände wieder zurückzunehmen (z. B. wenn der Arbeitgeber mangels Aufträgen oder wegen Ausbleibens eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt

Rz. 31 Dem Betriebsrat sind zunächst die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch im Fall von Massenentlassungen (BAG, Urteil v. 16.9.1993, 2 AZR 267/93 [1]). In Großbetrieben sind u. U. ergänzende Informationen zur Identifikation erforderlich (z. B. Personalnummer, Arbeitsbereich, Abteilung etc.). Rz. 32 Sind bei der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 70 Der Betriebsrat hat über eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Kündigung in einer Sitzung gem. § 30 BetrVG zu beraten und zu beschließen. Der Betriebsrat hat folgende Reaktionsmöglichkeiten: Nachfrage Zustimmung Mitteilung von Bedenken Schweigen ausdrückliches Absehen von einer Stellungnahme Widerspruch Rz. 71 Der Arbeitgeber kann vor Ablauf der Äußerungsfrist kündigen, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 131 Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses, nicht nur einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung (h. M.; BAG, Urteil v. 26.5.1977, 2 AZR 632/76 [1]). Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Inhalt weitergeführt. Der Arbeitnehmer kann also dieselben Rechte (Ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Form, Rechtsfolgen

Rz. 77 Der Betriebsrat kann bei geplanten ordentlichen Kündigungen widersprechen, wenn er einen der in § 102 Abs. 3 Nr. 1–5 BetrVG genannten Gründe für gegeben ansieht. Der Widerspruch muss innerhalb der dem Betriebsrat zustehenden Äußerungsfrist[1] gegenüber dem Arbeitgeber unter Angabe von Gründen schriftlich erhoben werden (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Der Betriebsrat hat den in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr