Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Stimmrechtsausschlüsse

Rz. 115 Das Stimmrecht gehört zum "Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte" und kann deshalb nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden[139] Ein genereller Ausschluss bestimmter Miteigentümer (z.B. "Stellplatzeigentümer sind nicht stimmberechtigt"[140]) ist ebensowenig möglich wie ein vorübergehender Stimmrechtsausschluss ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / gg) Rechtsweg

Rz. 169 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer i.S.d. Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbild...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Beendigung des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 146 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Entleiherbetrieb geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fiktion des § 10 AÜG Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der das fingierte Arbeitsverhältnis als befristet gilt, wenn die Tätigkeit beim Entleiher nur befristet vorgesehen war und für das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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Arbeitszeitbetrug wegen Nichtausstempeln für Zigarettenpausen

Leitsatz Ein Arbeitszeitbetrug stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und kann einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs 1 BGB für eine fristlose Kündigung darstellen; denn hierbei täuscht ein Mitarbeiter vor, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war. Dies kann ebenfalls bei einer hartnäckigen Missachtung der Anweisung, bei Raucherpausen auszustempeln, vorliegen. Sachverhalt Die Klägerin war seit 1990 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.1 Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung besteht gem. § 83 Abs. 1 PersVG RPein Mitwirkungsrecht des Personalrates, wobei seine Einwendung auf den Katalog des § 83 Abs. 1 Satz 3 PersVG RP begrenzt sind. Einwendungen gegen die Sozialauswahl § 83 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 LPersVG RP besteht ein Mitwirkungsrecht bei Einwendungen gegen die Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG). Der Arbeitgeber muss dah...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Kündigungen

Während die ordentliche Kündigung der Mitbestimmung nach § 63 LPVG-BB unterworfen ist, hat die Personalvertretung bei außerordentlichen Kündigungen, fristlosen Beendigung und Kündigungen in der Probezeit ein Mitwirkungsrecht nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 LPVG-BB. Dabei ist zu beachten, dass außerordentliche Kündigungen nicht immer fristlos sein müssen. So können gerade im Öffentlich...mehr

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Kündigung wegen Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit"

Leitsatz Die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" ohne vorherige Untersuchung kann im Einzelfall eine Kündigung rechtfertigen. Sachverhalt Die Klägerin, die seit 2001 bei der beklagten Klinik als Krankenschwester beschäftigt ist, legte im Zuge der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihrer Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte Bescheinigung vor, die eine sechsmonatige vorläufige Impfunfähigkeit auswies un...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 75 Abs. 1, 2 NPersVG – Herstellung des Benehmens; § 76 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren zur Herstellung des Benehmens Das Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsens kennt die Beteiligungsform des Mitwirkungsverfahrens nicht. An deren Stelle besteht jedoch die Beteiligungsform "Herstellung des Benehmens", die in den §§ 75, 76 NPersVG geregelt ist. Die Schriftformerfo...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.1 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 43 Eine Arbeitsunfähigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten festzustellen und nicht von der subjektiven Wertung der Arbeitsvertragsparteien abhängig. Der behandelnde Arzt hat insofern nach objektiven medizinischen Kriterien eine Bewertung vorzunehmen.[1] Dabei hat er sowohl auf die Umstände und Schwere der Erkrankung als auch auf die Art der vertraglich geschuldeten A...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Ausgleichszeitraum

Rz. 19 Für eine Tätigkeit an einem Sonn- oder Feiertag muss der Ersatzruhetag in einem bestimmten Ausgleichszeitraum gewährt werden. Dabei differenziert § 11 Abs. 3 zwischen Sonntags- und Feiertagsarbeit. Arbeitet der Arbeitnehmer an einem Sonntag, so muss der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen gewährt werden. Wurde die ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieter stört: Pflichten des... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fühlt sich durch den Mieter X der Wohnungseigentümer B1 und B2 im Gebrauch seiner Wohnung gestört (lautes Hundegebell, Poltern und Trampeln, Türenknallen, laute Streitgespräche, Partylärm). K wendet sich daher an B1 und B2 mit dem Wunsch, dass diese den Mietvertrag mit X kündigen mögen. B1 und B2 rufen den Mieter an, unterrichten ihn über die Beschwerde,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutzklage / 1 Klagefrist

Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes [1] kann nur in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Wichtig Klagefrist beachten Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, so gilt die Kündigung als von Anfang an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutzklage / 2 Neuer Arbeitsvertrag während des Prozesses

Trotz Erhebung der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfristen in der Regel den Betrieb verlassen. Er kann sich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, er kann aber auch einen neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließen. Daran ist er durch den Kündigungsschutzprozess nicht gehindert. Der Abschluss des neuen Arbei...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Arbeitsrecht / 3 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen Compliance-Regelungen

Neben der Überwachung der Einhaltung der Compliance-Regelungen im Unternehmen ist es für eine funktionierende Compliance-Struktur unumgänglich, dass festgestellte Verstöße auch sanktioniert werden. Damit die Maßnahmen auch eine präventive Wirkung erzielen können, sollte der Arbeitgeber auf Verstöße ohne Rücksicht auf Hierarchieebene oder die Stellung des betroffenen Arbeitne...mehr

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Warum zählt der Arbeits- un... / 1.5 Folgen von Verstößen

Nimmt ein Mitarbeiter ihm übertragene Aufgaben bewusst nicht wahr, muss er mit disziplinarischen Konsequenzen bis zur Abmahnung rechnen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche an den Unfallverursacher stellen. Die möglichen Folgen für Mitarbeiter, wenn sie gegen Arbeitsschutzforderungen bewusst verstoßen haben, ergeben sich aus den Sanktionsmöglic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum zählt der Arbeits- un... / 2 FAQs

1) Wie können die Aufgaben der Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt werden? Grundlage für die Beschreibung der Aufgaben der Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz (insbesondere §§ 15, 16 ArbSchG) und die DGUV-V 1 (insbesondere §§ 15 bis 18 DGUV-V 1). Eine Vorlage stellt die Auflistung in Kap. 2.1 dar. Die an die betriebl...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 104 Die ordentliche Kündigung fristet in der Rechtsprechung zum Missbrauch der Internetnutzung bzw. der E-Mail-Anlagen ein Schattendasein. Urteile, in denen ein Arbeitgeber bereits ein früheres Fehlverhalten einschlägig abgemahnt hat, um dann später eine ordentliche Kündigung auszusprechen, liegen kaum vor. In der Praxis wird entweder abgemahnt oder unmittelbar fristlos ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) § 22 Abs. 3 BBiG: Kündigung des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 121 Jede Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss gem. § 22 Abs. 3 BBiG schriftlich erfolgen. Dies gilt sowohl für eine Probezeitkündigung nach § 22 Abs. 1 BBiG als auch für die außerordentliche Kündigung durch den Ausbildenden nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG sowie für die ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG. Die außerordentlic...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Einzelfälle

Rz. 107 Wie bereits ausgeführt, sind die Fälle, in denen eine ordentliche Kündigung in Betracht kommt, rar. In folgenden Konstellationen kann eine ordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden: a) Einschlägige Abmahnung vorhanden Rz. 108 Hat der Arbeitgeber bereits das Fehlverhalten einschlägig (wirksam) abgemahnt, kann im Wiederholungsfall grundsätzlich ordentlich gekündig...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 105 Bei dem Missbrauch betrieblicher Kommunikationseinrichtungen handelt es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers. Kündigungsschutzrechtlich handelt es sich damit um eine verhaltensbedingte Kündigung.[133] Die verhaltensbedingte Kündigung ist von der personenbedingten Kündigung abzugrenzen, bei der auf die fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Verdachtskündigung

Rz. 112 Die Verdachtskündigung ist ein besonderes Institut des Arbeitsrechts.[137] Ihr liegt nicht eine bereits erwiesene strafbare Handlung oder erhebliche Vertragsverletzung des Arbeitnehmers zugrunde, sondern der bloße Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Das notwendige Vertrauen des Arbeitgeb...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Internetsucht?

Rz. 116 Ungeklärt ist die Frage, ob eine Internetsucht als Krankheit anzuerkennen ist. Die Rechtsprechung hat sich hiermit bislang – soweit ersichtlich – nicht intensiv befassen müssen. Es stellt sich damit sicher die Frage, ob "Internetsucht" in der Praxis überhaupt vorkommt. Sofern die Voraussetzungen eines Suchtverhaltens allerdings bejaht werden, könnten die Grundsätze z...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 623 BGB: Beendigungskündigung des Arbeitsvertrages

Rz. 88 Die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung gem. § 623 BGB ist einem konstitutiven Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB unterworfen.[53] Hiervon sind neben der Änderungskündigung auch die ordentliche und außerordentliche Kündigung erfasst,[54] unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt.[55] Rz. 89 Die elektronische Form ist ausdr...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Einschlägige Abmahnung vorhanden

Rz. 108 Hat der Arbeitgeber bereits das Fehlverhalten einschlägig (wirksam) abgemahnt, kann im Wiederholungsfall grundsätzlich ordentlich gekündigt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass die vorherige Abmahnung nicht wegen Zeitablaufs in ihrer Wirkung geschwächt ist (vgl. Rdn 81 ff.). Ein zeitlicher Zusammenhang ist deshalb unumgänglich.mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Verbot der privaten Internetnutzung klar geregelt

Rz. 109 Wurde die private Internetnutzung ausdrücklich verboten, handelt es sich bei einem Verstoß gegen dieses Verbot um ein steuerbares Verhalten. Nach der Rechtsprechung ist in solchen Fällen grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Ausspruch einer vorherigen Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich ist. Dies ist nur bei erheblichem Miss...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / e) Strafbare Seiten

Rz. 97 Kann einem Arbeitnehmer nachgewiesen werden, dass er im Internet strafbare Seiten aufgesucht hat, ist die Rechtsprechung eindeutig streng. Der Aufruf solcher Seiten rechtfertigt regelmäßig unmittelbar den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht mehr erforderlich. Dies betrifft zunächst den Straftatbestand des § 184 StGB. Strafba...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 65 Missbraucht der Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen so ist hierin regelmäßig eine (Neben-)Pflichtverletzung zu sehen und es stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Vorrangig kommen die üblichen arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen in Betracht, also Abmahnung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Möglich sind ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / VI. Handlungshilfen

Rz. 143 Die Auswertung der Rechtsprechung hat gezeigt, dass es regelmäßig des vorherigen Ausspruchs einer Abmahnung bedarf und nur in den vom BAG benannten Ausnahmefällen unmittelbar eine außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann. Den zahlreichen Urteilen lassen sich immer wiederkehrende Fehler auf Arbeitgeberseite, insbesondere nachlässiges Kontr...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Abmahnung

Rz. 69 Die Abmahnung ist eine ernsthafte arbeitsrechtliche Handlungsoption, die eine Doppelfunktion erfüllt. Sie ist zum einen nach der Rechtsprechung regelmäßig notwendig bevor wirksam eine ordentliche und/oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann (siehe Rdn 105 ff.123 ff.), zum anderen aber auch auf die ungestörte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerich...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 7. Ankündigung der Sanktionen erforderlich

Rz. 152 Wird die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen nur teilweise erlaubt, für bestimmte Bereiche eingeschränkt oder aber gänzlich verboten, sollte es der Arbeitgeber bei diesen Regelungen nicht belassen. Vielmehr sollte er ausdrücklich regeln, welche Sanktionen im Falle eines Verstoßes drohen und vorgesehen sind. Neben den üblichen Sanktionen (Abmahnung, ordentliche un...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / III. Arbeitsrechtliche Konsequenzen/Suche nach Pflichtverletzungen im Netz

Rz. 50 Bei einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Arbeitnehmer kommen als arbeitsrechtliche Konsequenzen insbesondere die Abmahnung, die ordentliche bzw. als ultima ratio die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Geht es um Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media, stellt sich die Frage, ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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Rationalisierungsschutz / 7.2 Besonderheiten bei "unkündbaren Mitarbeitern"

Bei einem Arbeitnehmer, der eine Beschäftigungszeit (§ 19 BAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten, § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD) von mehr als 15 Jahren zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD). Der Arbeitgeber kann nur noch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 7.1 "Allgemeiner Kündigungsschutz"

Bei einer Kündigung anlässlich einer Rationalisierungsmaßnahme greift ein besonderer Kündigungsschutz. Demnach kann eine Beendigungskündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn ein gleichwertiger Arbeitsplatz nicht angeboten werden kann oder ein angebotener zumutbarer Arbeitsplatz vom Beschäftigten abgelehnt wird. Für diese Kündigung gilt eine besondere Kündigungsfrist von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerdienstliches Verhalten / 1 Kündigung

Interessen des Arbeitgebers können durch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers so stark berührt werden, dass darin ein Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu sehen ist. Das kann jedoch nur ausnahmsweise der Fall sein, etwa wenn dieses den Betriebsfrieden empfindlich stört, das Ansehen des Arbeitgebers massiv beeinträchtigt, im Kundenkreis des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerdienstliches Verhalten / 2 Freiheitsstrafe

Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen Freiheitsstrafen offenbaren muss, hängt vom Einzelfall ab.[1] Muss ein Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe verbüßen, braucht der Arbeitgeber keinen Lohn zu zahlen.[2] Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ist an sich geeignet, eine meist ordentliche Kündigung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Pflicht zum Vorhalten einer Kündigungsschaltfläche

Rz. 30 Der Unternehmer hat nach § 312k Abs. 2 Satz 1 BGB nach einem zweistufigen Verfahren sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung (nicht jedoch einer gewährleistungsrechtlichen Kündigung[78] oder einer anderen Beendigung des Dauerschuldverhältnisses) eines auf der Webseite abgeschlossenen Vertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Miete digitaler Produkte

Rz. 130 Die Vorschriften über die Miete von Sachen (§§ 535 ff. BGB) sind auf die Miete digitaler Produkte nach § 548a BGB entsprechend anzuwenden.[613] Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind nach § 578b Abs. 1 Satz 1 BGB [614] die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:[615]mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorstand, hauptamtlicher / 2 Auswirkungen für den bisherigen Geschäftsführer

Im Rahmen dieses neuen Modells ist es daher auch zulässig und möglich, dass der bisherige – angestellte – Geschäftsführer (= Arbeitnehmer) in die Position des Vorstands nach § 26 BGB "aufrückt". Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen vorliegen und bestimmte Auswirkungen bedacht werden: Es muss eine ausdrückliche Satzungsgrundlage geschaffen werden, dass der Vorstand nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Genehmigungsbe... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Fortbestand einer Pflegetagegeldversicherung sowie über hieraus sich ergebende Ansprüche des Kl.s. Der Vertrag sieht im Tarif "Pflege PREMIUM" die Zahlung von 33 EUR pro Tag zu 90 % für den Pflegegrad 4 vor. Nachdem bei dem Kl. das Vorliegen der Voraussetzungen des Pflegegrades 4 seit dem 1.3.2019 festgestellt worden ist und er sich seit dem 23....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ordentliche Kündigung – betriebliches Eingliederungsmanagement

Leitsatz Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als 6 Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. Sachverhalt Der Kläger war bei der Beklagten seit dem Jahr 2001 beschäftigt. Im Jahr 2017 war er an 40 Arbeitstagen arbeitsunfähig erkrankt, im Jahr 2018 an 61 Arbeitstagen und im Jahr 2019 an 103 Arbeitstagen. Am 5.3.2019 führten die Parteien ein Gespräch zur Durchfüh...mehr

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Bulgarien / 1. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 90 Geschäftsführer werden von der OS mit einfacher Mehrheit des Kapitals bestellt. Der Gesellschaftsvertrag kann eine höhere Mehrheit vorsehen. Der Abschluss eines Geschäftsführervertrags ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch keine Voraussetzung für die Eintragung der OOD oder des Geschäftsführers. Deswegen wird in der Praxis des Öfteren kein Geschäftsführervertrag abges...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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Norwegen / 2. Geschäftsleiter

Rz. 136 Der Geschäftsleiter wird nicht – gesellschaftsrechtlich – bestellt und abberufen, sondern als Arbeitnehmer der AS durch den Verwaltungsrat – arbeitsrechtlich – angestellt und durch den Verwaltungsrat – in Annexkompetenz –[399] entlassen.[400] Anstelle der Anstellung durch den Verwaltungsrat kann der Gesellschaftsvertrag eine Anstellung und damit eine Entlassung durch...mehr

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Kanada / II. Buchführungspflicht

Rz. 82 Sämtliche Buchführungsunterlagen (einschließlich Belege) sind grundsätzlich in Kanada aufzubewahren. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, sie außerhalb Kanadas aufzubewahren, wenn jederzeit in Form von Kopien oder mit Hilfe elektronischer Hilfsmittel (Computer) während üblicher Geschäftsstunden eine Einsichtnahme von Kanada aus möglich ist (Sect. 20 [5] CBCA); die P...mehr