Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Überschneidun... / b) Kündigung bei Tod des Mieters, §§ 580, 564 BGB

Wenn der Mieter verstirbt, sind sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, §§ 580, 564 BGB. Diese Vorschrift gilt bei Mietverhältnissen über Wohnraum nicht, soweit § 563 BGB bei Eintritt von Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen in das Mietverhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.4.2 Kündigungserklärung

Rz. 740 Grundsätzlich muss die Kündigungserklärung allen übrigen Gesellschaftern zugehen. Bei einer Publikums-KG ist dies jedoch nicht praktikabel (siehe Rn. 730). In diesem Fall ist es daher ausreichend, wenn die Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt wird, wenn diese gemäß dem Gesellschaftsvertrag berechtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.2 Maßgebliche Kündigungsfristen

Entlassungsentschädigungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen nur dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Form (Kündigung, Auflösungsvertrag, Prozessvergleich) die Vertragsbeziehung beendet worden und von wem die Initiative a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.1 Beendigung durch den Arbeitnehmer und durch Auflösungsvertrag

Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft an ein aktives Verhalten des Arbeitnehmers an. Deshalb liegt eine zur Sperrzeit führende Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht nur z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers vor (= einseitige Beendigung), sondern auch bei Abschluss eines zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Auflösungsvertrags (= einverneh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.4 Bedingte und befristete Auflösungsverträge

Auflösungsverträge sind unwirksam, wenn durch ihre Ausgestaltung zwingende Bestimmungen des Kündigungsrechts umgangen werden. Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck zwingender Rechtsnormen objektiv dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden.[1] § 626 BGB kann als zwingende gesetzliche Regelung einem Au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Langjährige Alkoholerkrankung – fristlose Kündigung gem. § 626 BGB?

Leitsatz Eine langjährige Alkoholerkrankung kann eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gem. § 626 BGB rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass eine negative Gesundheitsprognose ergibt, dass aufgrund der Erkrankung die prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen werden und infolge der gebotenen Interessenabwägung die Beeinträchtigung vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss. Sachverhalt Die Klägerin...GBVmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

Leitsatz 1. Überlässt ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu seinem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, kann er das Gestattungsentgelt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.6 Die ordentliche Kündigung

Rz. 99 Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags seitens der Genossenschaft oder des Organwalters kommt neben dem – unabdingbaren – Recht zur fristlosen Kündigung nur dort in Betracht, wo der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen oder im Rahmen der Befristung des Dienstverhältnisses die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausdrücklich vorgesehen ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3 Die ordentliche Kündigung

3.1 Grundlagen Rz. 9 Das Recht, die Mitgliedschaft in der Genossenschaft im Wege der ordentlichen Kündigung zu beenden, ist unentzieh- und unbeschränkbar. Begrenzungen ergeben sich nur gem. Abs. 2 S. 3. Abweichende Satzungsgestaltungen kommen im Lichte des Grundsatzes der ›formellen Satzungsstrenge‹ (vgl. § 18 S. 2) nicht in Betracht. Es ist somit unzulässig, die Kündigung v...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Insolvenzverwalter

Rz. 2 Gemäß § 66 a kann die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden. Dies betrifft sowohl die ordentliche Kündigung nach § 65 GenG als auch die Kündigung wegen Aufgabe des Wohnsitzes gem. § 67 GenG, die außerordentliche Kündigung gem. § 67 a GenG und die Kündigung einzelner Geschäftsanteile entsprechend § 6...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.3 Die außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Die Zuständigkeit für die außerordentliche – meist fristlose – Kündigung des Anstellungsvertrags aus ›wichtigem Grund‹ liegt seitens der Genossenschaft grundsätzlich bei der General- oder Vertreterversammlung. Allerdings hat der Gesetzgeber im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 die Möglichkeit eröffnet, hinsichtlich der Satzungsgestaltung nicht nur die Bestellung...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 2.2 Kündigung der Mitgliedschaft

Rz. 3 Das Ausscheiden aus dem Verband richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Vereinsrechtes, insbesondere § 39 BGB sowie den Regelungen der Verbandssatzung, in der Form und Frist regelmäßig festgeschrieben werden. Allerdings können in der Satzung keine unangemessenen Austrittserschwernisse geregelt werden, wie besonderer zeitlicher oder finanziell...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3.1 Grundlagen

Rz. 9 Das Recht, die Mitgliedschaft in der Genossenschaft im Wege der ordentlichen Kündigung zu beenden, ist unentzieh- und unbeschränkbar. Begrenzungen ergeben sich nur gem. Abs. 2 S. 3. Abweichende Satzungsgestaltungen kommen im Lichte des Grundsatzes der ›formellen Satzungsstrenge‹ (vgl. § 18 S. 2) nicht in Betracht. Es ist somit unzulässig, die Kündigung von der Dauer d...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 7.5 Die ›ordentliche‹ Abberufung

Rz. 41 Fraglich ist, ob neben dem unabdingbaren Widerrufsrecht der Generalversammlung ergänzend ein ›ordentlicher‹ Widerruf (Abberufung) durch das nach der Satzung zuständige Bestellungsorgan in Betracht kommt. Dies ist vor allem in den Fällen von praktischer Bedeutung, in denen die Satzung die Bestellungskompetenz dem Aufsichtsrat überträgt (vgl. § 21 Abs. 4 S. 1 MusterS),...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3.2 Die Kündigungsfrist und der Kündigungszeitpunkt

Rz. 10 Die Kündigung kommt stets nur zum Schluss eines Geschäftsjahres in Betracht (Abs. 2 S. 1; § 7 Abs. 2 S. 2 GdW-MusterS). Dies befreit die Genossenschaft von der Erstellung einer Abschichtungsbilanz auf den Zeitpunkt des Ausscheidens. Gem. Abs. 2 S. 1 beträgt die Kündigungsfrist mindestens drei Monate. Eine Verkürzung seitens der Satzung kommt nicht in Betracht. Maßgeb...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.2 Der Erklärungsinhalt

Rz. 5 Die Kündigung ist als einseitiges Gestaltungsrecht bedingungsfeindlich (Bauer, § 65 RN 9; Müller, § 65 RN 3 a; BGHZ 97, 265; BAG NJW 1995, 1982). Dies folgt notwendig aus dem Erfordernis der Rechtssicherheit aufseiten der Genossenschaft. Eine Bedingung kommt somit nur insoweit in Betracht, wie deren Eintritt alleine vom Willen der Genossenschaftsorgane abhängt. Demgemä...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3 Die Ausübung des Kündigungsrechts

Rz. 6 Die Kündigung erfolgt seitens des Gläubigers im eigenen Namen. Sie unterliegt ohne Einschränkung den Anforderungen des § 65 Abs. 2 S. 1 bis 3. Danach hat die Kündigung schriftlich oder in elektronischer Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) zu erfolgen. Eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels sowie der Urkunden über die fruchtlose Zwangs...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die Bestimmung stellt klar, dass sich dort, wo ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, die Kündigung auf einzelne Geschäftsanteile beschränken kann, ohne damit die Mitgliedschaft insgesamt zu berühren (vgl. Bauer § 67 b RN 1). Dies gilt sowohl für das ordentliche als auch für das außerordentliche Kündigungsrecht gem. § 65 Abs. 3. Demgegenüber kommt ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die Bestimmung ermöglicht unter einschränkenden Voraussetzungen den vollstreckungsrechtlichen Zugriff des Gläubigers eines Mitglieds auf das dem Mitglied zukommende Auseinandersetzungsguthaben im Wege der Kündigung der Mitgliedschaft. Allerdings gilt es im Hinblick auf Wohnungsgenossenschaften die vorrangige Regelung des § 67 c zu beachten (siehe dort). Im Gegensatz z...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.4 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 82 Gem. § 4 Abs. 1 MusterNV wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann seitens des Mitglieds bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 4 Abs. 2 MusterS). Das Recht zur fristlosen Kündigung nach den Bestimmungen des BGB (vgl. §§ 543, 56...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.2 Die Kündigungserklärung

Rz. 77 Grundsätzlich gilt es, die Kündigung des Anstellungsvertrags (bzw. bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern des Auftragsverhältnisses) in ihrer Rechtswirkung streng vom Widerruf der Organstellung (der Abberufung) zu unterscheiden. Dies wird in der Praxis häufig übersehen, wenn allgemein die ›Kündigung‹ oder die ›Abberufung‹ eines Vorstandsmitglieds zum Gegenstand der ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.1 Die Beendigungsgründe

Rz. 76 Der Anstellungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Tod des Organwalters, dem Ablauf der vereinbarten Befristung sowie dem Erreichen der vertraglich festgesetzten Altersgrenze. Darüber hinaus kommen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung einer Vertragspartei, der – einvernehmliche – Aufhebungsvertrag sowie die Anfechtung des Vertrag...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 3.1.3 Das Einberufungsverlangen der Minderheit

Rz. 14 Der Vorstand – und im Bereich der MusterS zudem der Vorsitzende des Aufsichtsrats – haben die Generalversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn der zehnte Teil der Mitglieder oder der in Satzung hierfür bezeichnete geringere Teil dies in Textform unter Anführung des Zwecks und der Gründe der Einberufung verlangt (§ 45 Abs. 1; vgl. § 33 Abs. 4 MusterS). Die Regelung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 9.2 Erläuterung der Anhangangaben

Rz. 585 Zu 1.: Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit Zehn- statt mit Sieben-Jahresdurchschnitt (§ 253 Abs. 6. Satz 3 HGB) Diese Angabepflicht ergänzt die Angaben nach § 285 Nr. 24 HGB (vgl. zur Neuregelung der Abzinsung von Pensionsrückstellungen RN 368). Zu 2.: Ergänzende Angaben (Firma, Sitz, Genossenschaftsregister und Nr. ; § 264 Abs. 1 a HGB)...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 3 Festsetzung des Mindestkapitals

Rz. 4 Die – nachträgliche – Einführung eines Mindestkapitals kann ausschließlich im Wege einer Satzungsänderung durch einen (qualifizierten) Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung (§ 16 Abs. 2 Nr. 9) erfolgen. In diesem Falle kommt den Mitgliedern im Lichte der möglichen Beeinträchtigung ihres Auseinandersetzungsanspruchs (§ 73 Abs. 2) zugleich ein außerordentliches Künd...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 83 Abs. 1 GenG sieht als Regelfall vor, dass der bisherige Vorstand die Liquidation übernimmt (geborene Liquidatoren), eine Annahme des Amtes ist nicht erforderlich, der Anstellungsvertrag bleibt unverändert. Der Vorstand ist grundsätzlich zur Tätigkeit als Liquidator bis zum Abschluss der Liquidation oder zur Beendigung des Anstellungsvertrages verpflichtet (vgl. M...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.3 Begründung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 77 Die Begründung des Nutzungsverhältnisses und dessen inhaltliche Konkretisierung erfolgt regelmäßig durch (Dauer-) Nutzungsvertrag im Wege einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Genossenschaft und ihrem Mitglied als Nutzer. Zwingend ist dies allerdings nicht. So kann die Satzung einem Mitglied ein unmittelbares Nutzungsrecht einräumen und die gegenseitigen Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Klageerweiteru... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Kündigungsschutzanträge im vorliegenden Verfahren sind mit sechs BMG zu bewerten. Der Wert des ersten Kündigungsschutzantrags betreffend die ordentliche Kündigung zum 30.9.2018 entspricht gem. § 42 Abs. 2 S. 1 GKG dem Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts, also drei BMG. Er verändert sich gem. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Klageerweiteru... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Gebührenwertfestsetzung für Verfahren und Vergleich vor dem ArbG. Der Kläger hat zunächst die ordentliche betriebsbedingte Kündigung v. 26.3.2018 zum 30.9.2018 und sodann mit Klageerweiterung die außerordentliche (fristlose) Kündigung vom 18.4.2018 (umdeutbar in ordentliche Kündigung zum 31.10.2018) angegriffen. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich, der au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Klageerweiteru... / Leitsatz

Zur Wertfestsetzung im Kündigungsrechtsstreit, wenn die Klage gegen eine ordentliche Kündigung um eine Klage gegen eine "überholende" außerordentliche Kündigung erweitert wird. LAG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2018 – 4 Ta 423/18mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ordentliche Verdachtskündigung aufgrund Verwertung von Dateien auf dem Dienstlaptop

Leitsatz Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt neben dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, stets einen eigenständigen personenbedingten Kündigungsgrund dar; denn ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen. Es muss jedoch jeweils nachgewiesen werden, dass aufgrund von Tatsachen der dringende Verdacht bestand, der Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / III. Kündigung eines Mietvertrags

Rz. 654 Der mandatierte Rechtsanwalt muss die entsprechenden Fachausdrücke verwenden, er weiß, dass ein Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis gekündigt wird und dass vom Mietvertrag eben kein Rücktritt erfolgt. Soll der Rechtsanwalt einen von seinem Mandanten geschlossenen Vertrag beenden, so verletzt er die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er durch Verwendung eines unzutr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Kontrahierungszwang

Leitsatz Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Gemeinschaftsordnung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Betreuungsvertrags mit einer Bindung von mehr als 2 Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen und der Kontrahierungszwang den einzelnen Wohnungseigentümern bzw. d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 163 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Pflicht folgt nun auch explizit aus dem zum 26.4.2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetz (welches wiederum die RL 2016/943/EU umsetzt). F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 167 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.1 Allgemeines

Die §§ 78 und 79 BPersVG regeln Angelegenheiten, in denen der Personalvertretung Mitwirkungs- und Anhörungsrechte zustehen. Die Mitwirkungstatbestände sind in den beiden Vorschriften abschließend aufgeführt. Der in der Praxis wichtigste Mitwirkungstatbestand ist die ordentliche Kündigung (§ 79 Abs. 1 BPersVG); er wird unter dem Stichwort "Kündigung" ausführlich behandelt. Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße

Leitsatz Viele Einzelverstöße, die jeweils allein eine Kündigung nicht rechtfertigen, können ohne Abmahnung nicht zu einem Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß summiert werden, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Sachverhalt Der Kläger war bei der Beklagten, einem Servicedienstleistungsunternehmen, beschäftigt. Es war Vertrauensarbeitszeit vereinbart, sodass für den Kläger keine festen Arbeitszeiten bestanden. Jedoch häuften sich bei ihm verschiedene arbeitsrechtliche Pflichtverstöße, wie u.a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auflösung einer Publikums-GbR vor Wirksamkeit der Kündigung eines Gesellschafters

Zusammenfassung Kündigt der Gesellschafter einer Publikums-GbR seine Mitgliedschaft an der Gesellschaft und wird vor Wirksamkeit dieser Kündigung die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, erhält er nur seinen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben, nicht aber die für den Fall der Kündigung vorgesehene Abfindung. Hintergrund Die Klägerinnen waren als Gesellschafter an der Bekl...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außerordentliche Kündigung – Entgeltfortzahlungskosten

Leitsatz Leitsätze (amtlich) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen. Sachverhalt Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Keine Anspruchs... / Sachverhalt

Der bei der Bekl. beschäftigte Versicherte der klagenden Bundesagentur für Arbeit stürzte bei Dachdeckerarbeiten durch ein Hallendach und stürzte in die Tiefe. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er nicht mehr in seinem Beruf als Dachdecker arbeiten konnte. Die Bekl. beendete das Arbeitsverhältnis mit dem Versicherten durch ordentliche Kündigung zum 31.7.2009. Vom 14.10....mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wartezeitkündigung – Unkündbarkeit gem. § 34 TVöD

Leitsatz Leitsätze (amtlich) Bei der Berechnung der für die Kündigungsfrist und den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung maßgeblichen Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD werden vorherige Beschäftigungszeiten bei anderen, vom Geltungsbereich des TVöD erfassten Arbeitgebern nicht berücksichtigt. Sachverhalt Die 1972 geborene Klägerin war nach ihrer Ausbildung zur Verwaltungsangestellten ab dem 13.8.1991 zunächst bei der Stadt A und dann ohne zeitliche Unterbrechung...TVöD§ 34 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 TVöD§ 14 Abs. 1 TVÜ-VKA§ 34 Abs. 3 TVöD§ 34 Abs. 2 TVöDmehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unbillige Weisung des Arbeitgebers wegen unzumutbarer Pendelzeit

Leitsatz Eine Weisung des Arbeitgebers, die nach Rücknahme einer Kündigung erfolgt und wonach der Arbeitnehmer am nächsten Tag um 7 Uhr früh an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeit erscheinen muss, ist unwirksam. Sachverhalt Der Kläger ist seit August 2016 bei der Beklagten, einem Logistikunternehmen, an deren Firmensitz beschäftigt. Arbeitsvertraglich war vereinbart, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen gleichwertigen Aufgabe b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.1 Kündigungsrecht bei Eintritt von Pflegeversicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 10 Mit der Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechts wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der private Pflegeversicherungsvertrag trotz gesetzlich angeordneter Abschlusspflicht (vgl. § 23 und Komm. dort) und Kontrahierungszwangs seitens des Versicherungsunternehmens (vgl. § 110 und Komm. dort) erst und nur durch eine privatrechtliche Vereinbarung zustande k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr