Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Amok- und Suiziddrohung

Leitsatz Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden, wenn es dem Arbeitnehmer darum geht, mit der Drohung Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, um bestimmte eigene Interessen oder Forderungen durchzusetzen. Sachverhalt Dem Kläger, der langjährig als Straßenwärter im Landesdienst beschäftigt war, konnte wegen seines Alters und der Beschäftigungszeit nur aus wichtigem Grund gekündig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen ohne Weiterführung (§ 209 Abs. 2 Nr. 2)

Rn 12 Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen werden auch dann zu Neumasseverbindlichkeiten, wenn der Verwalter zwar nicht die Erfüllung des Vertrags wählt, aber nach der Anzeige die Kündigungsfrist ungenutzt verstreichen lässt. Die Masseunzulänglichkeit gibt dem Verwalter kein Recht zur außerordentlichen Kündigung,[9] er ist weiterhin an eine ordentliche Kündigung und deren ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 102 Ergänz... / 2.5 Unkündbarkeit (Abs. 5)

Rz. 37 Die Absatz 1 bis 4 gelten im Baugewerbe ausschließlich für solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Die Unkündbarkeit muss sich dabei sowohl auf die ordentliche als auch auf die außerordentliche Kündigung beziehen (Bieback, in: BeckOK SGB III, § 102 Rz. 11; Mutschler, in: NK-SGB...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / dd) Kündigungs- und Abänderungsmöglichkeiten

Da eine einfache Stimmenmehrheit ausreicht, spielt die Kündigung idR nur bei einstimmigen Beschlüssen eine Rolle, wenn nämlich einer der Miterben nunmehr nicht mehr die Miter benverwaltung in der beschlossenen Form wünscht. Einstimmig gefasste Beschlüsse sollen nach wohl hM zu § 744 BGB auch nur einstimmig wieder aufgehoben werden können, sofern nicht ein Festhalten am Besch...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / b) Variante 2 (Nach Teilerbauseinandersetzung mit zeitweiligem Ausschluss der Restauseinandersetzung bei Gesellschaftsbeteiligung)

§ … Beginn, Dauer der Vereinbarung, Kündigung, Ausschluss der Auseinandersetzung des Nachlasses von Otto Normalerblasser 1. Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem (Datum). Die Dauer ist unbestimmt. 2. Die ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen, solange die Ehefrau des Erblassers lebt. Die Vereinbarung endet mit deren Tod, ohne dass es einer Kündigun...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlassung wegen Störung des Betriebsfriedens nach § 104 BetrVG

Leitsatz Der rechtskräftige Beschluss des Arbeitsgerichts, wonach die Beklagte die Klägerin nach § 104 BetrVG zu entlassen hat, stellt ein dringendes betriebliches Erfordernis i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar. Sachverhalt Im vorliegenden Fall forderte der Betriebsrat des beklagten Versicherungsunternehmens, der Klägerin nach 2 Vorfällen im Oktober 2014 und Januar 2015 wegen ernstlicher Störung des Betriebsfriedens zu kündigen, hilfsweise zu versetzen. Da die Beklagte dem zunächst nicht nachkam,...§ 104 Satz 2 BetrVG§ 626 Abs. 2 Satz 1 BGBmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 1.2 Sonstige Beendigungstatbestände

Im Übrigen endet das Arbeitsverhältnis durch Abschluss eines Auflösungsvertrags mit Ablauf des im Auflösungsvertrag genannten Enddatums (§ 33 Abs. 1 Buchst. b) TVöD/ TV-L / TV-H). durch Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei außerordentlicher fristloser Kündigung mit Ablauf des Tags der Zustellung der Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Probezeitkündigung – Maßregelungsverbot

Leitsatz Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot liegt nur dann vor, wenn zwischen der Rechtsausübung und der Benachteiligung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die zulässige Rechtsausübung des Beschäftigten der tragende Grund, d.h. das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme gewesen ist. Nicht ausreichend dagegen ist, wenn die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war. Sachverhalt Der Kläger, alleinerziehender Vater eines 2011 geborenen So...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

Leitsatz Für die Fortsetzung des Leiharbeitsverhältnisses reicht nicht jede Weiterarbeit des Leiharbeitnehmers aus, sondern es ist stets die Kenntnis des Vertragsarbeitgebers, d.h. desjenigen, der auch Kündigungen aussprechen darf, erforderlich. Sachverhalt Die Beklagte, die gewerbsmäßig Arbeitnehmerüberlassung betreibt, schloss mit dem Kläger einen zum 31.8.2012 befristeten Arbeitsvertrag. Dieser wurde der D GmbH überlassen und in deren Betrieb in A eingesetzt. Zuvor hatte die Beklagte mit der D...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung eines Schwerbehinderten

Leitsatz 1. Das Recht des Arbeitnehmers, sich erstmalig nach Zugang der Kündigung auf eine Schwerbehinderung und damit auf den Sonderkündigungsschutz zu berufen, unterliegt der Verwirkung nach § 242 BGB. Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung ist von der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG auszugehen. Hinzuzurechnen ist die Zeitspanne, innerhalb derer der Arbeitnehmer den Zugang der Information beim Arbeitgeber zu bewirken hat. 2. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat auf eine vor Zuga...§ 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVGmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

Leitsatz 1. Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG ergibt sich für geschlossene Fonds aus § 52 Abs. 33a Sätze 1 bis 3 EStG 2005. 2. Als geschlossener Fonds in diesem Sinn ist ein Fonds anzusehen, der mit einem festen Anlegerkreis begründet wird. Ein Außenvertrieb ist nicht notwendiger Bestandteil geschlossener Fonds. Normenkette § 15b, § 52 Abs. 33a EStG 2005 Sachverha...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 2. Ordentliche Kündigung

a) Eigenbedarfskündigung – Wohnbedarf Man möchte fast sagen, "wenn es mal wieder länger dauert"; denn ein Eigenbedarfsverfahren beschäftigte den BGH jetzt schon zum zweiten Mal: Der Vermieter hatte im Oktober 2012 eine vom Mieter im Jahre 2000 angemietete ca. 130 qm große Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil der Sohn dort mit einem guten Freund während seines Studiums w...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere A...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Mischmietverhältnis Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 553 = NZM 2015, 657 = ZMR...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / IV. Ordentliche Kündigung

Neben den besonderen Kündigungsvorschriften sind weitere Voraussetzungen zu beachten, wenn eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden soll. Neben der Beachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist und des Kündigungstermins muss bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber auch geprüft werden, ob der allgemeine Kündigungsschutz (§§ 1–14 KSchG) zu beachten ist oder ...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / d) Betriebsbedingte Kündigung

Eine Kündigung, die auf betrieblichen Gründen basiert, ist nur nach Maßgabe des § 1 Abs. 2–5 KSchG zulässig. Sie ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG sozial nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. aa) Betriebliche Erfordernisse Betriebliche E...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern kann, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis für dessen voraussichtliche Dauer unzumutbar ist und bei einem vergleichbaren, ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte, u.U. außerordentlich mit Auslauffrist (die der fiktiven Kündigungsfrist entspricht) gekündigt werden. Relevant i...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht (vgl. BAG AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87), wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht erheblich – i.d.R. schuldhaft – verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) Personenbedingte Kündigung

Ein personenbedingter Kündigungsgrund kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeit oder Eignung zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung verloren hat (BAG NZA 2003, 483, 485). Im Einzelnen ist zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt die Fähigkeit oder Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, fehlen oder sie erheblich eingeschränkt i...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG

Der allgemeine Kündigungsschutz (§§ 1–14 KSchG) schützt Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung insofern, als ein Arbeitgeber eine Kündigung auf einen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrund stützen muss, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG. Ferner ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebs- oder Personalrat der Kündigung aus einem der in § 1...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG

a) §§ 138, 242, 612a BGB Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sa...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / ee) Kollektive Auswahlrichtlinien und Interessenausgleich mit Namensliste

Liegt der betriebsbedingten Kündigung eine tarifliche oder betriebliche Auswahlrichtlinie oder ein Interessenausgleich mit Namensliste zugrunde, sind die für den Arbeitgeber günstigen Vorschriften des § 1 Abs. 4 u. 5 KSchG zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / bb) Kausaler Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten

Durch den inner- oder außerbetrieblichen Grund muss ein Überhang an Arbeitskräften entstehen, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG NZA 1986, 155 f.).mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Jede ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist und des richtigen Kündigungstermins gebunden. Eine zu kurz bemessene Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sie sich nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Lässt sich die richtige Kündigungsfrist hingegen per Auslegung ermitteln, ist die Kündigu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) (Tarif-)Vertraglicher Kündigungsschutz

Kündigungsschranken können sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Von besonderer Bedeutung sind tarifliche Regelungen zur ordentlichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern (z.B. § 34 Abs. 2 TVöD). Bei einzelvertraglichen Vereinbarungen sind § 622 Abs. 6 BGB und die §§ 305 ff. BGB zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) §§ 138, 242, 612a BGB

Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) AGG

Kündigungen außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes sind unmittelbar am Maßstab des AGG zu messen (BAG NZA 2014, 372, 374 ff.). Erfolgt eine Kündigung wegen unzulässiger Benachteiligung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG), ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig. Für unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallende Kündigungen sind die materiellen Diskriminierungsverbote im AGG aufgr...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / cc) Dringlichkeit des betrieblichen Erfordernisses

Die betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein. Es darf dem Arbeitgeber nicht möglich sein, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen (BAG NZA 1986, 823). Der Arbeitgeber muss daher vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine objektiv mögli...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Geltungsbereich

In den persönlichen Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fallen alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse seit sechs Monaten ununterbrochen in demselben Betrieb oder Unternehmen bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wobei Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei engem sa...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / aa) Betriebliche Erfordernisse

Betriebliche Erfordernisse können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben. Bei innerbetrieblichen Gründen ist die unternehmerische Entscheidung gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtl...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / dd) Sozialauswahl

Schließlich muss eine betriebsbezogene Sozialauswahl erfolgen, § 1 Abs. 3 KSchG (zur ausnahmsweise unternehmensbezogenen Sozialauswahl BAG NZA 1996, 307, 308; zu den Einschränkungen BAG NZA 2008, 753, 755). Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf vergleichbare Arbeitnehmer. Entscheidend sind die tatsächliche Einsetzbarkeit (vergleichbare Aufgabenbereiche), die rechtliche Ein...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Gesetz

Im Normalfall richten sich Kündigungsfrist und Kündigungstermin nach § 622 BGB . Danach können beide Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, § 622 Abs. 3 BGB...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) (Tarif-)Vertragliche Kündigungsregelungen

In Tarifverträgen können abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen, Kündigungsterminen und zur Entstehung verlängerter Kündigungsfristen geregelt sein, § 622 Abs. 4 BGB. Voraussetzung ist ein normativ auf das Arbeitsverhältnis wirkender Tarifvertrag oder eine Bezugnahmeklausel auf den im Geltungsbereich des Arbeitgebers geltenden Tarifvertrag. Einzelvertragliche Regelungen,...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Wichtiger Grund "an sich"

Ein an sich wichtiger Grund zur Kündigung kann in einer erheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht oder in der schuldhaften Verletzung einer Nebenpflicht liegen. Bei einer Nebenpflichtverletzung müssen jedoch erschwerende Umstände verstärkend hinzutreten (BAG NZA 2010, 1348, 1349 f.). Als wichtiger Grund an sich geeignet ist nicht nur eine erhebliche Pfl...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Keine milderen Mittel

Stehen mildere Mittel (ordentliche Kündigung, Abmahnung) zur Verfügung, scheidet eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB aus (BAG NZA 2010, 1227, 1231). Da ein zumutbares Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist schon im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen ist, kommt an dieser Stelle nur der Abmahnung Bedeutung zu. Sie kann aber entbehrlich sein, we...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / b) Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / b) Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag

Die Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, die eine ordentliche Kündigung begründen kann. Nach Ansicht des BGH (WuM 2016, 365 = MDR 2016, 760 = NZM 2016, 550 = ZMR 2016, 523 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 56 m. Anm. Börstinghaus; Dötsch MietRB 2016, 190) ist ein...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / b) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Banken räumen sich das Recht ein, die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden, sofern weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist (Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken). Diese Klausel ist von der Rechtsprechung bislang als unbedenklich betrachtet worden, zumal di...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / d) Nacherben

Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt gem. §§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 1 S. 1 BGB ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Nach...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Zweifamilienhauskündigung

Gemäß § 573a BGB kann ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen auch ohne Vorliegens eines berechtigten Interesses gekündigt werden. Das klingt einfach, macht aber immer wieder Schwierigkeiten, wenn es darum geht festzustellen, was alles mitzählt. Zunächst hatte der BGH (NZM 2008, 682) entschieden, d...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere Auffassung verlangte das Vorliegen einer Mangellage a...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / b) Vorliegen eines Bedarfsgrundes bei einer Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter setzt einen sog. Bedarfsgrund voraus (hierzu umfassend Fleindl, Die Eigenbedarfskündigung – Tatbestand und Rechtsmissbrauch – Vortrag auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2016 herunterladbar unter www.mietgerichtstag.de ): Er muss die Wohnung benötigen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Rechtsentscheid v. 20.1.1988 – NJW 1988, 904, ...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / d) Kündigungsausschlussvereinbarungen

Seit der Mietrechtsreform von 2001 sind an die Stelle der alten einfachen Zeitmietverträge in der Praxis Kündigungsausschlussvereinbarungen getreten. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hängt von verschiedenen Parametern ab: Individualvereinbarung oder Formularvertrag; die Vereinbarung gilt für Vermieter und Mieter oder nur für den Mieter; sie ist mit einer Staffelmiete verb...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Kündigungsausschluss bei nicht vorhersehbarem Eigenbedarf

Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss nicht über die A...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / c) Vortäuschen von Eigenbedarf

Dass das Vortäuschen von Eigenbedarf einen zumindest versuchten Betrug darstellen kann und den Vermieter schadensersatzpflichtig macht, dürfte heute allgemein bekannt sein. Das Problem dieser Verfahren liegt im Tatsächlichen und im Nachweis der Täuschungshandlung. Deshalb ist die sorgfältige Vorbereitung einer Beweisaufnahme durch das Gericht und den Mietervertreter besonder...mehr