Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8 Niedersachsen

11.8.1 Rechtsgrundlage Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) vom 25.1.1991 (Nds. GVBl. 1991, 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 430). 11.8.2 Persönlicher Geltungsbereich Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die zu ihre...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.4 Umfang des Anspruchs

11.8.4.1 Dauer Der Anspruch umfasst 5 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Arbeitet die/der Anspruchsberechtigte regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. 11.8.4.2 Anrechnung Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, de...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.6 Verfahren

11.8.6.1 Frist und Form Die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs und dessen zeitliche Lage sind dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Arbeitgeber eine rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Beschäftigte i. S. v. § 40 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes, die in Werkstätte...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.4.2 Anrechnung

Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde. Wenn ein Freistellungsanspruch für eine Bildungsveranstaltung nach einer anderen Rechtsnorm besteht, geht dieser dem Bildungsurlaub nach dem NBildUG vor. Der Bildungsurlaub verfällt aber nicht, sondern kann fü...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs und dessen zeitliche Lage sind dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Arbeitgeber eine rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.6.3 Übertragbarkeit

Hat ein Anspruchsberechtigter seinen Bildungsurlaubsanspruch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, so kann er ihn noch im laufenden Kalenderjahr geltend machen. In diesem Fall können dem Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr zwingende betriebliche oder dienstliche Belange nicht entgegengehalten werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können im laufenden...mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.1 Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) vom 25.1.1991 (Nds. GVBl. 1991, 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 430).mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.4.1 Dauer

Der Anspruch umfasst 5 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Arbeitet die/der Anspruchsberechtigte regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Anspruch besteht für die Teilnahme an allgemeinen, politischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Aus- und Fortbildung im Ehrenamt oder Nebenberuf.mehr

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Bildungsurlaub / 11.8.6.2 Einschränkungen

Dem Arbeitgeber steht ein Ablehnungsrecht zu, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr von den Beschäftigten für Zwecke des Bildungsurlaubs in Anspruch genommen worden sind, eine bestimmte Obergrenze erreicht. Maßgebend hierfür ist die Zahl der am 30.4. des Jahres anspruchsberechtigten Beschäftigten, die multipliziert mit dem Faktor 2,5 die Gesamt...mehr

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Bildungsurlaub / 3.2 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungsurlaubsgesetze sehen überwiegend die Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung vor. Manche Bundesländer gehen aber weiter: In Bremen[1] und Schleswig-Holstein[2] kann die Freistellung auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung erfolgen, in Niedersachsen darüber hinaus zum Zweck der kulturellen Bildung.[3] Auch in Brandenburg darf d...mehr

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Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer (Miete) / 1 Grundsteuerreform

Seit dem 1.1.2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer aufgrund einer Grundsteuerreform in den Bundesländern nach neuen Regeln. Bei der Reform geht es vor allem darum, dass sich die Bewertung der Grundstücke aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert hat.[1] In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtete auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrl...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers

Leitsatz In den Vorbemerkungen Nr. 7 zur Entgeltordnung VKA haben die Tarifvertragsparteien nicht nur nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Ausnahmeregelung, sondern auch unter Berücksichtigung des tarifvertraglichen Gesamtzusammenhangs davon abgesehen, die Berufserfahrung zu der Eingruppierungsregelung in Beziehung zu setzen, deren Voraussetzungen der jeweilige Arbeitnehmer erfüllt. Die Tarifvertragsparteien gehen ersichtlich davon aus, dass eine mindestens zwanzigjährige berufliche Tätigkeit im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wo sich das Investieren in Eigentumswohnungen rechnen kann

Langfristig zeigt die Wertentwicklung für Eigentumswohnungen im Bestand nach oben: Im Schnitt aller Regionen werden die Preise laut aktuellem Postbank Wohnatlas in den kommenden 10 Jahren real um 0,4 % pro Jahr steigen. Die Preise für Wohnimmobilien sind in den vergangenen Jahren vielerorts gesunken. Bis 2035 sollen die Werte für Eigentumswohnungen im Bestand im Durchschnitt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.2 Verlängerte Sperrfrist

Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen, können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens 10 Jahren eine verlängerte Sperrfrist bestimmen. Derzeit haben folgende Bundesländer von ihrer Ermächtigungskompetenz Gebrauch gemacht: Bad...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 1 Anwendung... / 2.3 Vorbehaltsklausel in Abs. 1 Satz 2

Rz. 8 Wenn seit dem Inkrafttreten des Ersten Kapitels des SGB X (1.1.1981) über den Rahmen der §§ 3 bis 10 SGB I hinaus weitere Sozialleistungsbereiche Teil des SGB werden, gelten die Vorschriften des SGB X für die Verwaltungstätigkeit der der Aufsicht eines Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur, wenn der Bundesrat nach Art. 84 Abs. 1 GG in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.2.3 Kausalitäten

Rz. 21 Die haftungsbegründende Kausalität betrifft die Frage, ob das schädigende Ereignis den Eintritt des Primärschadens wesentlich verursacht hat, denn ein Vorgang, der keinen Körperschaden ausgelöst hat, führt nicht zur "Haftung" (vgl. § 4 Abs. 1 SGB XIV). Erst nach dem Eintritt des kausal bedingten Primärschadens setzt die haftungsausfüllende Kausalität ein. Sie verknüpf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
DRK-TV / 2.12.6 Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft

Der DRK-Tarifvertrag sieht in § 12 Abs. 6 die Möglichkeit der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit unter der Voraussetzung vor, dass der betreffende Mitarbeiter Arbeitsbereitschaft in dem geforderten Umfang leistet. § 12 Abs. 6 regelt die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 12 Stunden täglich und auf durchschnittlich 45 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sterbegeld / 5.4 Befristung, Kündigung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses unerheblich

Der Anspruch auf Sterbegeld besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung, einer Kündigung oder eines Auflösungsvertrags zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin geendet hätte, selbst wenn der aufgrund Vereinbarung oder Kündigung maßgebende Beendigungszeitpunkt nur kurz nach dem Ableben liegt. Eine nur anteilige Zahlung kommt nicht in Betracht.[1] Im Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umweltschutz / 1.2.1 Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug

Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO²-Kompensation (z. B. die Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sein. Die Entscheidung hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 221 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Abgesehen davon, dass die Regelung abweichend zur vormaligen Einheitsbewertung keinen sechsjährigen, sondern einen siebenjährigen Turnus für die Hauptfeststellungen vorschreibt, entspricht sie im Wesentlichen dem vormaligen § 21 BewG.[2] Ergänz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umweltschutz / 1.2.2 Abzugsbeschränkungen

Erfüllen die Aufwendungen die grundsätzlichen Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs, ist zu prüfen, ob ein gesetzliches Abzugsverbot greift. In Betracht kommen hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). Geschenke[2] Da ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraussetzt, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.3.2 Innerer Betriebsvergleich

Rz. 202 Einführung Beim inneren Betriebsvergleich erfolgt ein Vergleich steuerlich interessierender Daten wie Soll-Umsatz, Wareneinsatz, Rohgewinn, Rohgewinnaufschlagssatz und Reingewinn innerhalb des Betriebs des Steuerpflichtigen.[1] Hierbei muss auf eine tatsächliche Vergleichbarkeit der entsprechenden Werte geachtet werden.[2] Es besteht die Möglichkeit, diese Gegenüberst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 10 Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

In jüngerer Vergangenheit äußerte die Steuergerichtsbarkeit vermehrt Zweifel hinsichtlich der Frage, inwieweit die Regelungen zur Zinsschranke im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. So nahm der BFH zunächst in einem summarischen AdV-Beschluss v. 18.12.2013[1] Stellung und sah es als erwiesen an, dass gewichtige Gründe für eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.2 Spezialfinanzämter

Rz. 8 Eine Zentralisierung wird vielfach auch in der Form vorgenommen, dass ein Finanzamt Spezialfinanzamt für einen Steuerbereich oder eine Aufgabe der Steuerverwaltung ist, ohne innerhalb eines Bezirks auch allgemein als Finanzamt tätig zu sein. Auch diesen Fall regelt § 17 Abs. 2 S. 3 FVG, und zwar in seiner ersten Alternative. Die zuständige Landesregierung kann durch Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Einsatz von automatischen Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FVG werden Art, Umfang und Organisation des Einsatzes automatischer Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden, von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt. Zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes sind...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Trennungsgeld / 2.3 Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften und länderspezifische Regelungen

Rechtsquelle auf Bundesebene ist die Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung – TGV –) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl. I S. 1533). Die TGV behandelt verschiedene Sachverhalte sowohl unter reisekostenrechtlichen als auch unter umzugskostenrechtlichen Aspekten. Die Gewährung von Auslandstrennungsgeld...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Umzugskosten / 2.2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendung der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder die umzugskostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden, entsprechend. Mangels landesrechtlicher Regelungen finden in den folgenden Bundesländern die Bundesvorschriften zum Umzugskostenrecht entsprechende Anwendung: Berlin Gemäß § 77 des Landesbeamteng...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 4 Zu den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern zählen grundsätzlich die Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (Umkehrschluss aus Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG, § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Darüber hinaus könnten Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich zwar über ein Bundesland, nicht aber übe...mehr

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Trennungsgeld / 15 Anlage: BRKG – Trennungsgeldverordnung – Synopse zu den einzelnen Länderregelungen

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.5 Inhalte von Landesrahmenverträgen

Rz. 10 Im Gegensatz zu den Vorgaben der inhaltlichen Ausgestaltung der Eingliederungsvereinbarungen (§ 125 SGB XII) ist der Katalog der Vereinbarungsgegenstände des Abs. 1 Satz 2 abschließend (Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 131 Rz. 12; Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 131 Rz. 18), wobei eine weitgehende Auslegung der vorgegebenen Regelun...mehr

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Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Ataker, Kostenersatz für einen Gebärdendolmetscher bei gehörlosen, pflegebedürftigen Personen, SRa 2018, 122. Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Niedersachsen

Verwaltungsanweisungen: Die Anwendung der gesetzlichen Grundlagen zum Niedersächsischen Grundsteuergesetz wird in dem Anwendungserlass des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Bewertung des Grundvermögens für die Grundsteuer ab 1.1.2022 vom 22.2.2022[1] näher erläutert. Dieser wurde durch den Runderlass vom 5.8.2024[2] geändert. Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Grenzüberschreitende Grundstücke (Abs. 5)

Rz. 178 [Autor/Stand] Durch § 2 Abs. 5 Satz 1 NGrStG wird die Behandlung der Fälle geregelt, in denen sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Bundesland oder das Ausland erstreckt. Die Norm ist letztendlich Ausfluss des räumlichen Anwendungsbereichs des NGrStG. Da das vorbezeichnete Gesetz auf Basis der Abweichungsmöglichkeit nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG erlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 495 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung des Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG geregelt (vgl. die Kommentierung zu § 228 BewG). Rz. 496 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann dana...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / V. Prüfschema

Rz. 765 [Autor/Stand] Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat den dortigen Steuerpflichtigen folgendes Schema[2] bereitgestellt, um Zweifel und mögliche Fehler nach Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide prüfen und ggf. die zugrunde liegenden Bescheide anfechten zu können. Durch das Prüfschema soll den Steuerpflichtigen, aber auch den Gemeinden und dem zuständigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 438 [Autor/Stand] Gem. A 7 Abs. 4 AENGrStG ist die folgende Nummer der zum Bundesrecht ergangenen AEGrStG in Niedersachsen sinngemäß anzuwenden: A 1.1 Heberecht, Steuerberechtigung. Rz. 439 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr