Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / IV. Anknüpfung an die verfahrensrechtlichen Grundlagen

Rz. 108 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge bzw. die sog. Grundsteuerausgangsbeträge werden – wie der Grundsteuerwert im Bundesmodell – auf den 1.1.2022 festgestellt. Der daraus abgeleitete Grundsteuermessbetrag wird auf den 1.1.2025 festgesetzt. Dies entspricht ebenfalls dem Bundesmodell. Rz. 109 [Autor/Stand] Weiterhin in Übereinstimmung mit dem Bundesmodell werden der Fest...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 640 [Autor/Stand] § 12 Anwendung von Bundesrecht (1) Die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Zeiträume der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 bemisst sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes. (2) 1Die Vorschriften der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts ander...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. AO und Niedersächsisches Datenschutzgesetz (Abs. 2)

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Vorschriften der Abgabenordnung werden nach § 12 Abs. 2 Satz 1 NGrStG für entsprechend anwendbar erklärt. Mit Blick auf § 1 Abs. 1 AO gilt diese nicht bereits unmittelbar. Aufgrund der Verweisung des § 12 Abs. 2 NGrStG und i.V.m. § 91 Satz 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG[2]) ist der Finanzgerichtsweg für Streitigkeiten über die Äquivalen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Evaluierung zum NGrStG

Rz. 679 [Autor/Stand] § 14 NGrStG regelt, dass die Belastungsverteilung der Grundsteuer nach Abschluss der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 durch das für Finanzen zuständige Ministerium (Niedersächsisches Finanzministerium) zum 31.12.2027 zu evaluieren ist. Dabei sind ausschließlich die Belastungsauswirkungen durch das NGrStG zu berücksichtigen. Vergleiche mit dem bisherig...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 184 [Autor/Stand] Das Niedersächsische Finanzministerium hat in A 2 Abs. 6 AENGrStG geregelt, dass die folgenden Nummern der zum Bundesmodell ergangenen koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Gr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. In- und Außerkrafttreten

Rz. 688 [Autor/Stand] Durch § 15 Abs. 1 NGrStG wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der für die Systemumstellung zum Jahr 2025 nötigen vorbereitenden Tätigkeiten bereits zum 14.7.2021 in Kraft getreten. Rz. 689 [Autor/Stand] Die Übergangsregelungen nach § 13 NGrStG (vgl. Rz. 666) werden nur vo...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 515 [Autor/Stand] § 9 Veranlagungsverfahren (1) 1Die Grundsteuermessbeträge werden auf den 1.1.2025 allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). 2Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. (2) 1Der Grundsteuermessbetrag wird auch neu festgesetzt, wenn der Grundsteuermessbetrag, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Betrag des le...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Bereitstellung der Geodaten (Abs. 4)

Rz. 321 [Autor/Stand] § 5 Abs. 4 NGrStG regelt die Aufgabenverteilung innerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung. Danach waren die zur Berechnung der Lage-Faktoren erforderlichen Geodaten der Finanzverwaltung durch die Vermessungs- und Ka tasterverwaltung auf den Stichtag 1.1.2022 spätestens bis zum 31.5.2022 zur Verfügung zu stellen. Durch die Bereitstellung ist die n...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 388 [Autor/Stand] Schließlich sieht auch das NGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Rz. 389 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 NGrStG wird die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG, ggf. auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 3 NGrStG, um (weitere) 25 Prozent ermäßigt, soweit die Woh...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Steuergegenstand (Abs. 1)

Rz. 141 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NGrStG ist Steuergegenstand der Grundsteuer B das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Sowohl die Unterteilung der Vermögensarten in Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen als auch die Definition der wirtschaftlichen Einheit – mit Ausnahme der Regelungen in § 2 Abs. 4 und 5 NGrStG (vgl. hi...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Hauptfeststellung (Abs. 2)

Rz. 460 [Autor/Stand] Im niedersächsischen Modell findet abweichend von § 221 BewG nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NGrStG keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Vielmehr erfolgt die einmalige Hauptfeststellung der Äquivalenzbeträge (bzw. sog. Grundsteuerausgangsbeträge) nach den Verhältnissen auf den 1.1.2022. Rz. 461 [Autor/Stand] Erster (und auch einziger) Hauptfeststellungszei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Bagatellregelung (Abs. 4)

Rz. 214 [Autor/Stand] Ergänzend zu einem unbebauten Grundstück im eigentlichen Sinne enthält § 3 NGrStG im Abs. 4 eine diesbezügliche Vereinfachungsregelung (s. Rz. 215). Ein unbebautes Grundstück im eigentlichen Sinn stellt ein Grundstück dar, auf dem sich grds. – mit Ausnahme der Regelung des § 3 Abs. 4 NGrStG – kein benutzbares Gebäude befindet. Demnach ist ein bebautes G...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Garagen (Abs. 2)

Rz. 204 [Autor/Stand] Für den besonderen Fall der Wohnnutzung enthalten § 3 Abs. 2 und 3 NGrStG aus verfahrensökonomischen Gründen Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude. Vgl. zu den Nebengebäuden Rz. 207. Rz. 205 [Autor/Stand] Durch § 3 Abs. 2 Satz 1 NGrStG wird verwaltungsvereinfachend geregelt, dass Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang z...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Neuveranlagung (Abs. 2)

Rz. 532 [Autor/Stand] Regelungsgegenstand des § 9 Abs. 2 NGrStG ist die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags. Dadurch wird es im Fall der Fortschreibung der Äquivalenzbeträge bzw. der sog. Grundsteuerausgangsbeträge auch ermöglicht, verfahrensrechtlich eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags vorzunehmen. Die Norm korrespondiert folgerichtig mit § 8 Abs. 3 NGrStG....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Lage-Faktor (Abs. 1)

Rz. 276 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 NGrStG 1 regelt, wie der Lage-Faktor zu berechnen ist und beschreibt die Formel für dessen Ermittlung. Danach ist zur Ermittlung des Lage-Faktors der Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks zum Durchschnittsbodenwert der Gemeinde ins Verhältnis zu setzen und auf dieses Verhältnis ein Exponent von 0,3 anzuwenden. Der so ermittelte Lage-Fak...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 265 [Autor/Stand] § 5 Lage-Faktor (1) 1Zur Ermittlung des Lagefaktors wird der Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks nach Absatz 2 zu dem Durchschnittsbodenwert der Gemeinde nach Absatz 3 ins Verhältnis gesetzt und auf dieses Verhältnis ein Exponent von 0,3 angewendet. 2Der Lage-Faktor ergibt sich damit aus der folgenden Formel: Lage-Faktor = (BRW / dBRW)0,3. 3Er wird...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 360 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 365 aufgeführten Ermäßigungstatbestände des NGrStG.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Unterstellte Relevanz

Rz. 666 [Autor/Stand] Sind im Zeitraum 1.1.2022 bis Ende Dezember 2024 Änderungen eingetreten, die zu Änderungen der nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt durchgeführten Feststellungen führen, hätten diese zunächst nicht nachvollzogen werden können. Grund hierfür ist, dass wirtschaftliche Einheiten und Feststellungen nach dem Nieder...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 Satz 1 NGrStG ermöglicht bei Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit. Die Norm führt damit die bisher in § 26 BewG enthaltene Regelung, die sich dort bereits bewährt hatte, fort. Rz. 169 [Autor/Stand] Auch die Grundsteuerbewertung nach dem Bunde...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Nebengebäude (Abs. 3)

Rz. 207 [Autor/Stand] Eine den Garagen vergleichbare Regelung enthält § 3 Abs. 3 NGrStG. Danach bleiben gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 NGrStG die Nutzflächen von Nebengebäuden, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie zu dienen bestimmt sind, bis zu einer Fläche von 30 m2 bei der Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen außer Ansatz (Freibetrag). Auch hier li...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Fortschreibungen (Abs. 3)

Rz. 472 [Autor/Stand] § 8 Abs. 3 NGrStG regelt, in welchen Fällen Fortschreibungen und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen sind. Die Regelung ist vergleichbar mit dem zum Bundesmodell ergangenen § 222 BewG. Rz. 473 [Autor/Stand] Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 NGrStG werden die Äquivalenzbeträge des Grundstücks neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag von der zuletzt getroffe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Maßgebliche Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 189 [Autor/Stand] § 3 NGrStG regelt die für die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblichen Gebäudeflächen. Rz. 190 [Autor/Stand] Bei einer Nutzung zu Wohnzwecken, d.h. einer Wohnnutzung, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NGrStG die Wohnfläche die maßgebliche Gebäudefläche. Der Begriff "Wohnfläche" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in zahlreichen Geset...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Teilweise Befreiung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken

Rz. 226 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen zur teilweisen Befreiung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken wurden nachträglich durch den Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 5.8.2024[2] in A 3.2 AENGrStG aufgenommen. Danach gelten die nachfolgend aufgeführten Grundsätze. Rz. 226.1 [Autor/Stand] Wird ein Grundstück sowohl zu steuerbegünstigten ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Die Geltungserstreckung auf Ehegatten oder Ehegattinnen (§ 1 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 72 § 1 Abs. 2 Satz 2 eröffnet den in einem Haushalt mit dem nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Berechtigten lebenden Ehegatten oder Ehegattinnen die Möglichkeit, (ebenfalls) Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch auf Elterngeld leitet sich in diesen Fällen vom anderen Elternteil ab. Ohne Bedeutung sind Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus in Deutschland.[1] Praxis-Beis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei liegt das Ausmaß der in Berlin gewährten Ermäßigung von rd. 31 % (Rz. 14) ganz nah am unteren Ende der Bandbreite, die von 30 % bis 59 % reicht.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 62 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit dem Ziel der Annahme als Kind (Nr. 1)

Rz. 79 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unterfällt dem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten zunächst, wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat.[1] Hierbei handelt es sich um die Fälle der Adoptionspflege, die der eigentlichen Adoption nach §§ 1741 ff. BGB vorgeschaltet ist. Nach § 1744 BGB soll die Annahme i. d. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höhe des Liegenschaftszinssatzes

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach R B 188 Abs. 2 ErbStR 2019 ist der angemessene und nutzungstypische Liegenschaftszinssatz nach der Grundstücksart und der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bestimmen. Dabei verweisen die Richtlinien ausdrücklich auf die Grundstücksart, die sich nach § 181 BewG richtet. Rz. 43 [Autor/Stand] Das Finanzamt hat nach der gesetzlichen Vorgabe des § 188 BewG...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 31 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt ...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 28.1.1 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des §§ 64 oder 65 EStG oder des §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.2 Art der Bezüge, Personenkreis

Rz. 183 Stpfl. sind Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979,[1], sowie vergleichbare Bezüge, die aufgrund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt werden. Nicht hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Bezirk und Sitz der ehemaligen Bundesfinanzdirektionen (ehemals Abs. 1 Hs. 1)

Rz. 2 Das BMF bestimmte bis zur Abschaffung zum 1.1.2016 den als Bundesfinanzbezirk bezeichneten Bezirk und den Sitz der Bundesfinanzdirektionen. Diese Regelung galt auch bei Änderungen für den Bezirk und den Sitz. Ein Einvernehmen mit dem Land war für keinen der Fälle für die Bestimmung von Bezirk und Sitz der Bundesfinanzdirektion und ihre Änderung erforderlich. Aus §§ 23 u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Bezirk und Sitz von Oberfinanzdirektionen (ehemals Abs. 2, jetzt Satz 1)

Rz. 4 Oberfinanzdirektionen sind seit dem Herauslösen der Bundesfinanzverwaltung aus ihnen und die Bildung von Bundesfinanzdirektionen ausschließlich Mittelbehörde des jeweiligen Landes. Deswegen bestimmt die für die Landesfinanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde Sitz und Bezirk der ihr unterstehenden Oberfinanzdirektion allein. Derzeit existieren die OFD Nordrhein-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gleichstellungsbeauftragte / 2 Rechtsstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalabteilung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihre Aufgaben führt die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei aus.[1] Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Gleichstellungsbeauftragte vor Kündigungen, Versetzungen und Abordnungen wie ein Mitglied der Personalvertretung geschützt.[2] Entsprechend ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 2.2.1.3 Einzelfälle

Praxis-Beispiel Überhöhte Leasingraten Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über ein bewegliches Wirtschaftsgut ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden, und liegt im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstands zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert, ist kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 6 Umsatzsteuer

Die sonstige Leistung besteht in der Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstands, nicht in der Gewährung eines Kredits, die ggf. nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei wäre. Ist Gegenstand des Leasingvertrags eine Immobilie, ist von einem steuerfreien Umsatz auszugehen[1], wenn nicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung unter den dort gegebenen Voraussetzungen verzichtet word...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr