Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / XV. § 15 NGrStG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1. Gesetzestext Rz. 687 [Autor/Stand] § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) § 13 tritt am 31.12.2029 außer Kraft. 2. In- und Außerkrafttreten Rz. 688 [Autor/Stand] Durch § 15 Abs. 1 NGrStG wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der f...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / XIII. § 13 NGrStG – Übergangsregelungen

1. Gesetzestext Rz. 665 [Autor/Stand] § 13 Übergangsregelungen Für die Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie des § 223 Abs. 1 Nr. 2 und des § 224 Abs. 1 Nr. 2 BewG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind und die w...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 574 [Autor/Stand] § 10 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung § 34 Abs. 1 bis 3 des Grundsteuergesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Absatz 3 an die Stelle des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag tritt.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / X. § 10 NGrStG – Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

1. Gesetzestext Rz. 574 [Autor/Stand] § 10 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung § 34 Abs. 1 bis 3 des Grundsteuergesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Absatz 3 an die Stelle des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag tritt. 2. Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung Rz. 575 [Autor/Stand] § 10 NGrStG bestimmt, dass die Regelungen in § 34 Abs. 1 bis 3 Gr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / C. Kommentierung der landesspezifischen Vorschriften

I. § 1 NGrStG – Regelungszweck 1. Gesetzestext Rz. 130 [Autor/Stand] § 1 Regelungszweck [1]Dieses Gesetz trifft für Zwecke der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Zeiträume ab dem Kalenderjahr 2025 von den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Bewertungsgesetzes (BewG) abweichende Regelungen für Niedersachsen. [2]Die Bestimmungen des Grundste...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Abrundung (Abs. 5)

Rz. 222 [Autor/Stand] § 3 Abs. 5 NGrStG enthält eine Rundungsregelung für die Flächen von Grund und Boden und Gebäuden. Aus Vereinfachungsgründen werden die ermittelten Flächen jeweils auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet. Rz. 223 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. § 2 NGrStG – Steuergegenstand, Berechnungsformel

1. Gesetzestext Rz. 140 [Autor/Stand] § 2 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1]Steuergegenstand der Grundsteuer B nach diesem Gesetz sind vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 2 die Grundstücke im Sinne des § 2 Nr. 2 GrStG als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2]Die Grundsteuer B ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks na...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 266 [Autor/Stand] Durch § 5 NGrStG wird der Lage-Faktor normiert. Dieser sorgt für eine Differenzierung der gleich großen und gleich genutzten Grundstücke innerhalb einer Kommune anhand ihrer Lage. Rz. 266.1 [Autor/Stand] § 5 NGrStG wurde durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes, der Allgemeinen Gebührenordnung und des Niedersäch...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Grundvermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat das Land Niedersachsen sich entschieden, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Rz. 19 [Autor/Stand] Prägendes Element der Lastenverteilung im NGrStG is...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Überblick

Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Ersten) Teil. In ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 365 [Autor/Stand] Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG i.H.v. 70 Prozent nochmals um 25 Prozent ermäßigt werden, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 NGrStG). Die abgesenk...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 92 [Autor/Stand] Im NGrStG ist für die Bestimmung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer B die grundlegende Systementscheidung zugunsten des Flächenprinzips, erweitert um einen Lage-Faktor getroffen worden. Als Ansatz für die Bestimmung ist eine Äquivalenzzahl von 0,04 Euro pro Quadratmeter des Grund und Bodens so...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 628 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 5 NGrStG gelten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Regelungen des § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4 Satz 4 NGrStG entsprechend. Rz. 629 [Autor/Stand] Daraus folgt u.a., dass wie bei der Grundsteuer B (vgl. § 2 Abs. 4 NGrStG) auch bei der Grundsteuer A die Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern zu einer wirts...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / V. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 117 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 118 [Autor/Stand] Offen wa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Reaktion der Finanzverwaltung

Rz. 785 [Autor/Stand] Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat mit Zustimmung des Niedersächsischen Finanzministeriums als oberster Finanzbehörde im Hinblick auf das o.g. Musterverfahren mit Datum vom 28.8.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen[2]. Diese regelt auf Grundlage des § 363 Abs. 2 Satz 3 AO die Behandlung der Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteue...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags wird verfahrensrechtlich u.a. durch Anzeigepflichten abgesichert. Während für die Feststellung der Äquivalenzbeträge bzw. der sog. Grundsteuerausgangsbeträge eine besondere Erklärung des Steuerpflichtigen erforderlich ist (vgl. Rz. 495), erfolgt die anschließende Festsetzung des Grundsteuermessbetrags von Am...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 75 [Autor/Stand] Wie bereits kurz unter Rz. 61 skizziert, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die niedersächsische Grundsteuer aus der Flächengröße und der maßgebenden Äquivalenzzahlen, dem Lage-Faktor und der bzw. den Grundsteuermesszahl(en). Rz. 76 [Autor/Stand] Nach Auffassung des Gesetzgebers geben die Flächenmerkmale regelmäßig den Ausschlag für die Intensität de...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 377 [Autor/Stand] Zur Förderung der Kulturlandschaft sieht § 6 Abs. 3 NGrStG eine weitere Steuerermäßigung vor. Danach werden die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorliegt. Hierbei ist die Nutzung des Gebäudes unerheblich, d.h. d...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Antrag (Abs. 5)

Rz. 397 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigungen nach § 6 Abs. 2 bis 4 NGrStG werden (nur) auf Antrag gewährt, wenn die maßgebenden (und oben näher beschriebenen) Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen nimmt das zuständige niedersächsische Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt vor. Rz. 398 [Autor/Stand] Liegen die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 440 [Autor/Stand] § 8 Feststellungsverfahren (1) 1In dem Feststellungsbescheid für Grundstücke sind ergänzend zu § 219 Abs. 2 BewG auch Feststellungen zu treffen über die Fläche von Grund und Boden und die Gebäudeflächen sowie ihre Einordnung als Wohnfläche oder Nutzfläche. 2Feststellungen erfolgen nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 3Der Fest...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 448 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) für Grundstücke werden in der ersten Stufe des dreistufigen Verfahrens durch gesonderten Feststellungsverwaltungsakt i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Rz. 449 [Autor/Stand] Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid neben der Vermögensa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Nichtwohngrundstück (Baumarkt)

Rz. 701 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines Nichtwohngrundstücks in Form eines Baumarktes bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung. Rz. 702 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein in Niedersachsen belegener Baumarkt ist für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 14.000 m2 und die darauf befindliche Ausstellungsfläche...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Villengrundstück

Rz. 697 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines Wohngrundstücks in Form einer Villa bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung nach dem niedersächsischen Modell. Rz. 698 Praxis-Beispiel Beispiel: Eine Villa mit parkähnlichem Grundstück ist in Niedersachsen für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 12.500 m2 groß...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Wohn- und Geschäftshaus unter Denkmalschutz

Rz. 705 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung nach dem niedersächsischen Modell. Rz. 706 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein Wohn- und Geschäftshaus ist in Niedersachsen für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 900 m2...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Hauptveranlagung (Abs. 1)

Rz. 523 [Autor/Stand] Die Grundsteuermessbeträge werden im Anschluss an die Hauptfeststellung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) nach § 9 Abs. 1 NGrStG – wie im Bundesmodell – auf den 1.1.2025 allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Rz. 524 [Autor/Stand] Da der Grundsteuermessbetrag auf den Äquivalenz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Weitere Veranlagungen (Abs. 3)

Rz. 545 [Autor/Stand] Da in dem durch den Flächenmaßstab auf Basis des Äquivalenzprinzips geprägten Regelungssystem eine weitere Hauptfeststellung nach Auffassung des niedersächsischen Gesetzgebers nicht angezeigt und folglich gesetzlich nicht vorgesehen ist, unterbleibt auch eine weitere Hauptveranlagung i.S.d. § 9 Abs. 1 NGrStG. Für Grundstücke des Grundvermögens verbleibe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 586 [Autor/Stand] § 11 Abweichende Reglungen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Flächen-Lage-Faktor

Rz. 45 [Autor/Stand] Dem Lage-Faktor des niedersächsischen Modells ermittelt sich gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 NGrStG nach der Formel: Lage-Faktor = (BRW/dBRW)[0,3]. Der Exponent von 0,3 führt dazu, dass sich Unterschiede zwischen dem Bodenrichtwert des zu bewertenden Grundstücks (BRW) und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde (dBRW) nur sehr gedämpft auswirken. Vgl. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Hofstelle (Abs. 1)

Rz. 595 [Autor/Stand] In Ergänzung der bundesgesetzlichen Regelung in § 234 Abs. 6 BewG bestimmt § 11 Abs. 1 NGrStG, dass zur Hofstelle des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Hof- und Gebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen gehören, von denen land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden, sondern auch von denen aus auf besti...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Anteil an Wirtschaftsgütern (Abs. 3)

Rz. 612 [Autor/Stand] § 11 Abs. 3 NGrStG gibt vor, dass ein Anteil des Eigentümers eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft an einem Wirtschaftsgut in den Betrieb einzubeziehen ist, wenn es mit dem Betrieb zusammen genutzt wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum handelt, A 11 Abs. 5 AEGrStG. Anwendungsfälle sind bspw. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 10. Zerlegungsfälle

Rz. 345 [Autor/Stand] Der Grundsteuer-Viewer kann gemeindeübergreifende Grundstücke, d.h. Zerlegungsfälle nicht darstellen. In diesen Fällen ist nach A 5 Abs. 14 der Lage-Faktor personell zu ermitteln. Hierzu wird sowohl der Bodenrichtwert des Grundstücks als auch der durchschnittliche Bodenrichtwert der an der Zerlegung beteiligten Gemeinden flächengewichtet ermittelt und d...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 665 [Autor/Stand] § 13 Übergangsregelungen Für die Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie des § 223 Abs. 1 Nr. 2 und des § 224 Abs. 1 Nr. 2 BewG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind und die wirtschaftlichen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 405 [Autor/Stand] § 7 Hebesatz (1) 1Bei der Hauptveranlagung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ist durch die Gemeinde ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. 2Dazu ist das Grundsteueraufkommen der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Äquivalenzbeträge (Abs. 3)

Rz. 159 [Autor/Stand] § 2 Abs. 3 NGrStG regelt als Kernvorschrift des Flächen-Lage-Modells die Bestimmung der Äquivalenzbeträge für Grund und Boden sowie etwaiger Gebäude. Die addierten Äquivalenzbeträge des zu bewertenden Grundstücks werden auch als sog. Grundsteuerausgangsbeträge bezeichnet. Die Äquivalenzbeträge sind die Berechnungsgrundlage für den Grundsteuermessbetrag....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 441 [Autor/Stand] Im § 8 NGrStG sind die Abweichungen und Ergänzungen des NGrStG zum Feststellungsverfahren nach dem BewG zusammengefasst. Rz. 442 [Autor/Stand] Die Norm enthält u.a. Regelungen zu ergänzenden Feststellungen, die für die Anwendung des niedersächsischen Modells zwingend erforderlich sind, zur (einmaligen) Hauptfeststellung, zu den Betrags- und Flächenfortsc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 188 [Autor/Stand] § 3 Maßgebliche Fläche (1) 1Maßgebliche Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt, die Wohnfläche. 2Als Wohnnutzung gilt auch ein häusliches Arbeitszimmer. 3Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. 4Nicht genutzte Gebäudeflächen, die zuvor Wohnzwecken gedient haben, gelten bis zu einer Nut...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Anlehnung an Fortschreibungen des BewG (Abs. 4)

Rz. 486 [Autor/Stand] Durch § 8 Abs. 4 Satz 1 NGrStG wird klargestellt, dass für die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) die Vorschriften des BewG über die Fortschreibung, Nachfeststellung, Aufhebung, Änderung und Nachholung der Feststellung im Übrigen sinngemäß gelten. Rz. 487 [Autor/Stand] Im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens erfolgt nach dem NGrStG...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 224 [Autor/Stand] Das Niedersächsische Finanzministerium hat in A 3 Abs. 24 AENGrStG geregelt, dass die folgenden Nummern der zum Bundesrecht ergangenen AEBewGrSt[2] beim Steuergegenstand sinngemäß anzuwenden sind: 1. A 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz, 2. A 246 Begriff der unbebauten Grundstücke, 3. A 249.1 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 und 2 Grundstück...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Grundsätzliches

Rz. 717 [Autor/Stand] Bezüglich der Rechtsbehelfe gelten gegenüber dem Bundesmodell grds. keine größeren Besonderheiten. Rz. 718 [Autor/Stand] Der niedersächsische Gesetzgeber hat sich – wie der Bundesgesetzgeber – entschieden, an dem bewährten dreistufen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren festzuhalten. Das Verfahren ist wie folgt aufgebaut:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 516 [Autor/Stand] In § 9 NGrStG sind die Abweichungen und Ergänzungen zum Veranlagungsverfahren nach dem Grundsteuergesetz zusammengefasst worden. Regelungsgegenstand der Norm ist die Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags. Rz. 517 [Autor/Stand] Der Grundsteuermessbetrag wird vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt festgesetzt. Dieses Finanzamt ist auch für di...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 232 [Autor/Stand] § 4 Äquivalenzzahlen (1) Für Gebäudeflächen wird eine Äquivalenzzahl von 0,50 Euro je Quadratmeter angesetzt. (2) 1Für die Fläche des Grund und Bodens wird eine Äquivalenzzahl von 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt. 2Abweichend von Satz 1 gilt: 1. Übersteigt die Fläche des Grund und Bodens das Zehnfache der Wohnfläche, so wird die Äquivalenzzahl nach Satz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Äquivalenzzahl für Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 242 [Autor/Stand] Für Gebäudeflächen ist nach § 4 Abs. 1 NGrStG stets eine Äquivalenzzahl von 0,50 Euro je Quadratmeter anzusetzen. Dies entspricht dem 12,5-fachen der Äquivalenzzahl für die Grundstücksfläche (vgl. Rz. 245), so dass die vom Gesetzgeber festgelegten Äquivalenzzahlen hinsichtlich Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits grds. im Verhältnis 1:12,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / Schrifttum:

Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellungnahme zu ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Nichtberücksichtigung von Gebäuden

Rz. 40 [Autor/Stand] Für den Fall der Wohnnutzung enthalten § 3 Abs. 2 und 3 NGrStG Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude. Danach bleiben Nutzflächen von Garagen und Nebengebäude, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind, bei der Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen bei Garagen bis zu einer Fläche v...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 51 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuer A folgt das niedersächsische Modell weitestgehend dem Bundesmodell und damit der dort geregelten Besteuerung nach dem (Soll-)Ertrag[2]. Die Bewertung der einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Sollertrag des Grund und Bodens sowie der stehenden und umlaufenden Betriebsmittel) und der Hofstelle einer wirtschaftlichen Einh...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 604 [Autor/Stand] Grundsätzlich können zu einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nur die Wirtschaftsgüter zusammengefasst werden, die demselben Eigentümer gehören. Durch § 11 Abs. 2 NGrStG wird jedoch geregelt, dass in den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – abweichend von § 2 Abs. 2 BewG – auch dem Eigentümer des Grund und Boden...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 9. Sonderfälle

Rz. 343 [Autor/Stand] In bestimmten Sonderfällen kann der im Feststellungsbescheid des Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes ausgewiesene Lage-Faktor von dem im Grundsteuer-Viewer ausgewiesenen Lage-Faktor abweichen. Der Lage-Faktor im Grundsteuer-Viewer ist daher gem. A 5 Abs. 20 AENGrStG nicht verbindlich. Rz. 343.1 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein Flurstück liegt in mehr als eine...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Gesellschaften/Gemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 620 [Autor/Stand] In einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesellschaft oder Gemeinschaft des bürgerlichen Rechts betrieben wird, sind nach § 11 Abs. 4 NGrStG – ebenfalls abweichend von § 2 Abs. 2 BewG – die Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die einem oder mehreren Beteiligten gehören und dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Die Regelung hat bspw. für ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 347 [Autor/Stand] § 6 Grundsteuermesszahl (1) 1Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 Prozent. 2Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. (2) 1Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach Absatz 1 Satz 2 wird nochmals um 25 Prozent ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der ...mehr